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Verpflegungsmehraufwand 2024: Das gilt für Geschäftsreisen

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7 Minuten Lesezeit
Verpflegungspauschale 2024

Während die meisten Geschäftsreisen in den vergangenen Jahren bedingt durch die Pandemie oft ausfallen mussten, stehen für 2024 Dienstreisen für viele Berufstätige wieder an der Tagesordnung. Wer eine Reise aus beruflichen Gründen antritt, z.B. um Kunden oder Partner im Ausland zu treffen, der hat das Recht auf Verpflegungsmehraufwand

In diesem Artikel erklären wir, was hinter dem Begriff steckt, was Sie hinsichtlich der Erfassung und Abrechnung der Verpflegungspauschale 2024 wissen sollten und welche Änderungen es zur Verpflegungspauschale 2023 gibt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine detaillierte Übersicht über alle Verpflegungssätze (DE und AT) zum Download an.

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Geschäftsreisen: Was ist Verpflegungsmehraufwand?

Alle Mitarbeiter, die beruflich reisen, haben Kosten für die Verpflegung zu tragen. Diese Verpflegungskosten sind i.d.R. höher, also die Ausgaben, die die reisenden Angestellten in ihrem normalen Alltag zu Hause zu tragen haben.

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf Geschäftsreise. Sie übernachten in einem Hotel. Da Sie in Ihrem Hotelzimmer keine eigene Küche haben, wählen Sie zum Mittag- oder Abendessen ein Restaurant aus und essen dort mit Ihren Kollegen.

Das kostet natürlich mehr, als sich zu Hause eine eigene Mahlzeit zu kochen. Besonders bei mehrtägigen Reisen und ganztägigen Abwesenheiten sammeln sich so schnell Mehrkosten an.

Diese zusätzlichen Kosten werden im Rahmen der Verpflegungspauschale ausgeglichen. Natürlich werden nur die tatsächlichen Kosten erstattet. Die Höhe der Verpflegungspauschale (auch Reisekostenpauschale, Verpflegungsmehraufwand oder Essenszuschuss genannt) richtet sich nach der Länge der Geschäftsreise sowie nach dem Ort, wohin die Reise geht.

Um eine Verpflegungspauschale zu erhalten, muss der Arbeitnehmer…:

  1. …mehr als 8 Stunden aus beruflichen Gründen unterwegs sein.
  2. …selbst für die Verpflegungskosten auskommen. Sobald der Arbeitgeber die Kosten für die Verpflegung während der Reise bzw. am Zielort übernimmt, wird die Pauschale entsprechend reduziert.

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Verpflegungsmehraufwand: Steuer absetzen?

Hinsichtlich des Themas Steuern haben wir gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer. Denn: Für reisende Beschäftigte ist der Verpflegungsmehraufwand steuerfrei. Allerdings nur für Beträge, die die gesetzlich festgelegte Pauschale nicht überschreiten. Alles, was darüber hinausgeht, muss steuerlich geltend gemacht werden.

Im Falle, dass die anfallenden Kosten nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, können Mitarbeiter*innen die Reise-Verpflegungskosten bei ihrer jährlichen Steuererklärung in Form von Werbekosten einfordern. Es muss dafür eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vorliegen, damit der Mehraufwand steuerfrei erstattet wird.

Verpflegungspauschale 2021 Ausland

Verpflegungsmehraufwand 2024

Die Höhe der Verpflegungspauschale war für viele Jahre lang gleich. Das Bundesministerium der Finanzen hat die aktuellen Pauschbeträge für Dienstreisen ins Ausland im Oktober 2022 für das neue Jahr bekannt gegeben. 

Die Beträge sind abhängig davon, in welchem Land die Dienstreise erfolgt. Das macht Sinn, denn: In jedem Land unterscheiden sich, je nach wirtschaftlicher Lage, auch die Preise. 

In den folgenden Paragraphen werden wir näher auf die Beiträge bei Reisen ins Inland bzw. Ausland eingehen.

Gut zu wissen: Für die im BMF-Schreiben nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend. Der Pauschbetrag bestimmt sich nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat, oder, falls dieser Ort im Inland liegt, nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland.

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Verpflegungspauschale 2024 Deutschland

Wie bereits erwähnt, macht es einen Unterschied, ob die Geschäftsreise innerhalb oder außerhalb Deutschlands erfolgt. Denn bei einer auswärtigen Tätigkeit im Ausland gelten andere Pauschalen. 

Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der Verpflegungspauschale 2024 im Inland. Diese unterscheidet sich von der aus dem Jahr 2023. Dort lag der Betrag ab 8 Stunden noch bei 14 Euro und der Ganztagesbetrag bei 28 Euro.

Dauer der Dienstreise Pauschalbeträge ab 2024
Mehr als 8 Stunden abwesend 16 Euro
Ab einer Abwesenheit von 24 Stunden (ganzer Tag) 32 Euro
An- und Abreise Tag 16 Euro pro Tag

Zum Vergleich: Bis 2019 waren es noch 12 Euro ab 8 Stunden bzw. 24 Euro ab 24 Stunden.

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Österreich Verpflegungspauschale

Bei Dienstreisen nach Österreich sind die Beiträge etwas höher angesetzt als bei Reisen innerhalb Deutschlands:

Dauer der Dienstreise Pauschalbeträge ab 2024
Mehr als 8 Stunden 33 Euro
Ab 24 Stunden 50 Euro

Schweiz Verpflegungspauschale

Reisen Mitarbeitende in die Schweiz, sind die Sätze nochmal höher. Genf hat einen anderen Satz als der Rest der Schweiz.

Schweiz CH

Dauer der Dienstreise Pauschalbeträge 
Mehr als 8 Stunden 43 Euro
Ab 24 Stunden 64 Euro

 

Schweiz-Genf CH-Genf

Dauer der Dienstreise Pauschalbeträge
Mehr als 8 Stunden 44 Euro
Ab 24 Stunden 66 Euro

Verpflegungspauschale 2024 Ausland

Ab dem 1. Januar 2024  gelten folgende Pauschalbeträge im Hinblick auf Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland.

Verpflegungsmehraufwand 2024 Tabelle: Spesensätze 2024

Gehen Sie beruflichen Auswärtstätigkeiten nach? In der folgenden Tabelle haben wir die Beitragssätze für die gängigsten Länder für Sie aufgelistet.

Land Aufenthalt mehr als 8 Stunden Aufenthalt ab 24 Stunden
Belgien 40 Euro 59 Euro
China 32 Euro 48 Euro
Dänemark 50 Euro 75 Euro
Estland 20 Euro 29 Euro
Finnland 36 Euro 54 Euro
Frankreich 36 Euro 53 Euro
Großbritannien 35 Euro 52 Euro
Indien 21 Euro 32 Euro
Irland 39 Euro 58 Euro
Island 41 Euro 62 Euro
Italien 27 Euro 40 Euro
Japan 35 Euro 52 Euro
Kanada 36 Euro 54 Euro
Lettland 24 Euro 35 Euro
Luxemburg 42 Euro 63 Euro
Marokko 28 Euro 41 Euro
Mexiko 32 Euro 48 Euro
Niederlande 32 Euro 47 Euro
Norwegen 50 Euro 75 Euro
Österreich 33 Euro 50 Euro
Polen 20 Euro 29 Euro
Portugal 21 Euro 32 Euro
Schweiz 43 Euro 64 Euro
Spanien 23 Euro 34 Euro
Tschechien 21 Euro 32 Euro
Türkei 12 Euro 17 Euro
Ungarn 21 Euro 32 Euro
USA 40 Euro 59 Euro

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Sie möchten eine Übersicht über alle Länder und Regionen, in welcher Sie die korrekten Beitragssätze jederzeit nachschlagen können?

✅ Kostenloser Download: Excel-Liste Verpflegungspauschale im Ausland

Verpflegungspauschale Deutschland

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Wie berechnet man die Verpflegungspauschale?

Wir haben gelernt: Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand unterscheiden sich je nach der Länge und Aufenthaltsort der Reise. 

Im Falle einer Dienstreise, bei der keine Übernachtung anfällt, können Sie sich an den Beitragssätzen in den oberen Tabellen orientieren.

Allgemein gilt: Wer länger als 8 Stunden am Stück beruflich unterwegs ist und dabei nicht vor Ort in seiner regelmäßigen Arbeitsstätte oder im Home-Office ist, für den gilt die Grundpauschale von 14 Euro innerhalb Deutschlands. Im Falle einer Dienstreise ins Ausland gilt der in der oberen Tabelle genannte Betrag.

Geht die Geschäftsreise über mehrere Tage, dann kann der Reisende innerhalb Deutschlands mit 28 Euro für volle 24 Stunden rechnen. An- und Abreisetage werden mit 14 Euro vergütet. Bei Reisen ins Ausland greifen wieder die Grundbeträge aus der oberen Tabelle.

Diese Regelung können wir als Grundgerüst der Berechnung ansehen. Denn es gibt noch eine Ausnahme zu beachten: Sobald der Arbeitnehmer während seines Aufenthalts eine gestellte Mahlzeit erhält, muss der Tagessatz angepasst werden.

Es kommt zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen:

  • 20 Prozent bei Frühstück: Erhält der Arbeitnehmer ein Frühstück, z.B. im Hotel, das er nicht bezahlen muss, dann müssen 20 Prozent des Tagessatzes abgezogen werden.
  • 40 Prozent bei Mittagessen: Nimmt der Mitarbeitende ein kostenloses Mittagessen in Anspruch, bezahlt durch den Arbeitnehmer, dann werden 40 Prozent vom Tagessatz abgezogen.
  • 40 Prozent bei Abendessen: Gleiches gilt beim Abendessen – auch hier werden 40 Prozent vom Tagessatz gekürzt, sollte sich der Arbeitnehmer von seinem Unternehmen zum Dinner einladen lassen.

Beispiel: So berechnen Sie die Verpflegungspauschale 

Damit Sie die Beitragssätze und Kürzungen besser verstehen, haben wir ein Beispiel für Sie.

Ihr Mitarbeiter Tobias Schneider arbeitet am Standort in München. Um ein Projekt besser überwachen zu können, plant er eine Geschäftsreise nach Hamburg.

Die geplante Ankunft in Hamburg ist am Mittwoch. Herrn Schneider wird dort ein Abendessen gestellt. Am Donnerstag und Freitag bekommt er Frühstück im Hotel.

Für die Kosten für die genannten Mahlzeiten kommt das Unternehmen auf. Alle weiteren Mahlzeiten oder Snacks muss Herr Schneider selber bezahlen.

Die Kosten ergeben sich wie folgt:

Mittwoch: 

Pauschale für den Anreisetag 16,00 Euro

Kürzung für das Abendessen 40 % = 9,60 Euro

16,00 € – 9,60 € = 6,40 Euro

Donnerstag: 

Pauschale für Aufenthalt 32,00 Euro

Kürzung für das Frühstück 20 % = 6,40 Euro

32,00 € – 6,40 € = 25,60 Euro

Freitag:

Pauschale für den Abreisetag 16,00 Euro

Kürzung für das Frühstück 20 % = 3,20 Euro

16,00 € – 3,20 € = 12,80 Euro

Wichtig: Sonstige Reisekosten wie Fahrtkosten oder die Übernachtungskosten sind nicht bei der Verpflegungspauschale enthalten.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wie werden Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen versteuert?

Hinsichtlich dem Thema Steuern haben wir gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer. Denn: Für reisende Beschäftigte ist der Verpflegungsmehraufwand steuerfrei. Allerdings nur für Beträge, die die gesetzlich festgelegte Pauschale nicht überschreiten. Alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden.

Was ist eine Verpflegungspauschale?

Alle Mitarbeiter, die beruflich reisen, haben Kosten für die Verpflegung zu tragen. Diese Verpflegungskosten sind i.d.R. höher also die Ausgaben, die die reisenden Angestellten in ihrem normalen Alltag zu Hause zu tragen haben. Besonders bei mehrtägigen Reisen sammeln sich Mehrkosten an. Diese zusätzlichen Kosten werden im Rahmen der Verpflegungspauschale ausgeglichen.

Wonach richtet sich die Höhe der Verpflegungspauschale?

Die Höhe der Verpflegungspauschale (auch Reisekostenpauschale oder Verpflegungsmehraufwand genannt) richtet sich nach der Länge der Geschäftsreise sowie nach dem Ort, wohin die Reise geht…

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale in Deutschland?

Wer länger als 8 Stunden am Stück beruflich unterwegs ist, für den gilt die Grundpauschale von 14 Euro innerhalb Deutschlands. Geht die Geschäftsreise über mehrere Tage, dann kann der Reisende innerhalb Deutschlands mit 28 Euro für volle 24 Stunden rechnen. An- und Abreisetage werden mit 14 Euro vergütet..

Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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