Arbeitsrecht – Was hat der neue Gesetzgeber vor?
Der Koalitionsvertrag steht. Auch im Arbeitsrecht wird es nach dem Willen der neuen Regierungsfraktionen Änderungen geben: Arbeitszeiterfassung, Wochenarbeitszeit, Befristung, Mindestlohn – sind nur einige der Bereiche, in denen Änderungen bevorstehen sollen. In dem kurzen Vortrag von Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, werden die anstehenden Gesetzesvorhaben kurz erläutert und eingeordnet – was heißt der Koalitionsvertrag konkret für die Praxis?
Über Prof. Dr. Michael Fuhlrott
Michael Fuhlrott berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht Personalabteilungen und Unternehmen zu sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts. Er ist zudem Referent in der Fortbildung von Fachanwälten für Arbeitsrecht sowie Redner auf Kongressen und Seminaren für Personalverantwortliche. In den Medien (u.a. ARD-Tageschau, ZDF-Heute Journal, ZDF Frontal, F.A.Z., SPIEGEL, WELT, taz, BILD) ist er regelmäßig gefragter Interviewpartner für arbeitsrechtliche Fragestellungen. WirtschaftsWoche, Focus, Handelsblatt, BrandEins und stern haben ihn für seine arbeitsrechtliche Expertise ausgezeichnet.
