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Workation: Wissenswertes für die Arbeit am Urlaubsort

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4 Minuten Lesezeit
Workation Steuer

Workation bzw. arbeiten, wo andere Urlaub machen – das wünschen sich die meisten von uns. In Zeiten, in denen die Arbeit im Home Office zur Normalität geworden ist, ist der Reiz, seinen Schreibtisch an einen sonnigen Urlaubsort zu verlegen, groß.

Bevor Sie Ihren bevorstehenden Urlaub ausdehnen und einige Wochen aus der Ferne arbeiten, sollten Sie sich über einige rechtliche und steuerliche Vorgaben informieren. Mehr zum Workation Arbeitsrecht und co. in diesem Artikel.

Remote Work

Was ist Workation?

Der Begriff Workation setzt sich aus den englischen Begriffen Work und Vacation zusammen. Es handelt sich also um eine Mischung aus Job und Urlaub.

In der Praxis reisen Arbeitnehmer*innen wie gewohnt an ihre Lieblingsreiseziele. Aber: Anstatt sich dort nur die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen, wird remote gearbeitet.

Dieses Arbeitsmodell ist besonders bei Selbstständigen, Freelancern, und anderen „digitalen Nomaden“ beliebt. In Zeiten von New Work bzw. Remote Work sind es aber auch immer mehr Angestellte, die ihr Home Office ins Ausland verlegen.

Welche Vorteile bringt Workation?

Raus aus dem tristen Büro und rein in die Badehose, ohne dafür extra Urlaubstage einzulösen? Das klingt nicht nur super, sondern bringt auch einige Vorteile für sowohl das Unternehmen als auch die Arbeitnehmer*innen selbst mit sich.

Mehr Flexibilität

Wer sich nicht nur die Arbeitszeit flexibel einteilen, sondern auch den Arbeitsort selbst bestimmen kann, genießt ein neues Level an Flexibilität. Da der Wunsch nach flexiblen Arbeitsbedingungen immer größer wird, ist Workation ein tolles Extra, das Sie Ihren Mitarbeitenden anbieten können.

Neue Kreativität

Wer aus der Ferne arbeitet, lässt seine gewohnte Umgebung hinter sich. Das kurbelt die Kreativität an.

Dazu kommt, dass im Homeoffice im Ausland vor allem die Leistung im Vordergrund steht. Reine Anwesenheit bzw. Absitzen der Arbeitszeit spielt am Workation Ort keine Rolle. Die Inspiration für neue Ideen steigt.

Verbesserte Work-Life-Balance

Einen Kurzurlaub mit der Familie absagen, weil an einem der Tage ein wichtiges Meeting ansteht – solche Situationen können durch Workation vermieden werden. Dank der neu gewonnenen Flexibilität können Work und Urlaub problemlos miteinander verknüpft werden.

Gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit

Angestellte, die sich dazu entscheiden, im Urlaubsland zu arbeiten, sind in der Regel zufriedener. Der Hauptgrund: Arbeitnehmer*innen haben mehr Freiraum für Erholung und sind weniger gestresst. Das steigert die Produktivität.

Ja zum Networking

Man weiß nie wen man trifft – dieser Leitsatz gilt besonders auch im Urlaub. Außerhalb der eigenen gewohnten Blase können Arbeitnehmer*innen neue Kontakte knüpfen, die gegebenenfalls auch beruflich interessant sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um mobiles Arbeiten zu ermöglichen, sollten Sie als Arbeitgeber gewisse Regeln aufstellen und Arbeitsbedingungen überprüfen. Das hilft dabei, spätere Missverständnisse vorzubeugen.

  • In welchem Zeitfenster sollte der Mitarbeitende erreichbar sein?
  • An welchen Tagen arbeitet der Mitarbeitende, und welche Tage sind reine Urlaubstage?
  • Ist eine stabile Internetverbindung gewährleistet?
  • Bietet das Hotel einen Arbeitsplatz mit Schreibtisch an, oder muss gegebenenfalls ein Coworking-Space gebucht werden?

Zusätzlich macht es Sinn, klare vertragliche Regelungen zum Thema Workation mit im Arbeitsvertrag aufzulisten.

Abgesehen davon, müssen gewisse persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  1. Ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Disziplin
  2. Außerordentliche Kommunikationsskills
  3. Sehr gute Organisation

Workation Sozialversicherung

Was muss ich in Sachen Arbeitsrecht beachten?

Welche arbeitsrechtlichen Anforderungen gelten? Woher weiß ich, ob die Arbeit im Ausland dem deutschen Recht unterliegt?

Arbeitet der Angestellte nur während des Urlaubs im Ausland, greift das deutsche Arbeitsrecht. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Beschäftigte nur maximal vier Wochen im Ausland arbeitet.

Welchen Einfluss hat Workation auf Steuern?

Auch in Sachen Steuern kommt es wieder darauf an, an wie vielen Tagen im Jahr der Angestellte im Ausland arbeitet. Die magische Grenze sind 50 %, also 183 Tage im Jahr.

Wer darunter liegt, für den gilt ganz normal das deutsche Lohnsteuerrecht. Wer mehr als 183 Tage im Ausland arbeitet, der ist in seinem Urlaubsland steuerpflichtig. 

Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus, wenn ich im Ausland arbeite?

Wer z.B. in Deutschland arbeitet, ist auch in Deutschland sozialversichert. Sobald die Arbeit im Ausland verrichtet wird, können andere Regelungen gelten. Diese Regeln sind abhängig von folgenden Faktoren:

  1. Das Land, in dem gearbeitet wird.
  2. Der Zeitraum, wie lange das Workation Angebot in Anspruch genommen wird.

Workation außerhalb der EU

Befindet sich das Workation Homeoffice außerhalb der EU, ist die Sozialversicherung abhängig vom Abkommen zwischen den beiden Staaten.

Wenn einer Ihrer Arbeitnehmer*innen also beispielsweise plant, von den USA aus zu arbeiten, sollten Sie sich im Vorab über das individuell geltende Sozialversicherungssystem informieren. Eine pauschale Regelung für Tätigkeiten außerhalb der EU gibt es nicht. 

Darüber hinaus sollten Sie bei Nicht-EU-Ländern überprüfen, ob eine besondere Arbeitsgenehmigung benötigt wird.

Workation innerhalb der EU

Wird unregelmäßig, also nur hin und wieder remote in einem EU-Land (auch Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Dänemark ist allerdings ausgeschlossen) gearbeitet, müssen Sie keine konkrete Regel befolgen.

Auch wenn der Mitarbeitende regelmäßig Workation betreibt, greift noch das deutsche Sozialversicherungsrecht. Regelmäßig bedeutet in diesem Fall, dass mindestens 25 % der Arbeit noch in Deutschland erfolgen muss (wenn es sich um einen deutschen Arbeitgeber handelt und der Angestellte auch in Deutschland gemeldet ist).

Für Informationen zu individuellen Fällen können Arbeitgeber Auskunft bei der der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) bzw. beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen anfordern.

Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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