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Bedeutung, Arten und Versteuerung von Provision

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4 Minuten Lesezeit

In vielen Branchen ist die Zahlung von Provisionen ein gängiges Mittel, um Mitarbeitende zu motivieren und ihre Verkaufsleistung zu steigern. Doch sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende herrschen oft Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Wie werden Provisionen korrekt versteuert und wann sind sie zur Auszahlung fällig? Dieser Artikel liefert Antworten auf diese wichtigen Fragen.

Key Facts

  1. Eine Provision ist eine Vergütung, die erfolgsabhängig ist. 
  2. Sie wird oft als Anreiz und Motivation eingesetzt und erhalten Mitarbeitende nach Abschluss eines Geschäfts oder zustande gekommenen Vertrags. 
  3. Die Provision wird bei Angestellten wie ein ganz normaler Arbeitslohn versteuert.

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Was versteht man unter Provision?

Provision – Bedeutung

Bei der Provision handelt es sich um ein erfolgsabhängiges Entgelt, das Beschäftigte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit häufig nach dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen eines bestimmten Meilensteins, wie etwa dem Verkauf einer bestimmten Anzahl an Versicherungen, erhalten.

Meistens erhalten Beschäftigte, die auf Provisionsbasis arbeiten, ein festes Grundgehalt, und die Provisionen kommen zusätzlich zum Gehalt hinzu.

Sie dient in der Regel als Anreiz und Motivation, erfolgreiche Abschlüsse zu erzielen bzw. die gemeinsam vereinbarten Meilensteine zu erreichen.

Hinweis: Ihre Höhe kann sich je nach Branche unterscheiden. Eine Auswertung von Homeday ergab beispielsweise, dass in der Immobilienbranche eine Provision von 7,14 % üblich ist. Auch in anderen Bereichen, wie der Versicherung oder dem Verkauf (beispielsweise von Autos), liegt diese oft zwischen 6 und 8 Prozent.

Ein Beispiel aus der Versicherungsbranche

Ein klassisches Beispiel für Beschäftigte, die häufig auf Provision arbeiten, sind Versicherungsvertreter*innen. Oft erhalten sie ein bestimmtes Grundgehalt (aber auch nicht immer) und bekommen dann für jeden Geschäftsabschluss anteilig eine Provision vom verkauften Betrag.

Der Mitarbeiter X arbeitet für ein Versicherungsunternehmen und verkauft beispielsweise eine Haftpflichtversicherung mit einer Jahresprämie von 500 Euro. Mit der Firma ist vereinbart, dass er pro verkaufter Versicherung 5 % der Prämie erhält. Das wären also 25 Euro zusätzlich zu seinem Grundgehalt.

Typische Einsatzgebiete

Provisionen kommen typischerweise dort zum Einsatz, wo es darauf ankommt, so viele Abschlüsse wie möglich zu erzielen. Mit den Provisionen sollen Mitarbeitende motiviert werden, ausreichend Abschlüsse zu tätigen, sonst könnte es passieren, dass der Anreiz fehlt, sich über das Mindestmaß hinaus zu engagieren, und die Verkaufszahlen darunter leiden.

Das ist z. B. besonders häufig in folgenden Branchen der Fall:

  • Immobilienbranche (Verkauf von Immobilien)
  • Versicherungsbranche (Abschluss von Versicherungsverträgen)
  • Vertrieb (Verkauf von Produkten bzw. Dienstleistungen)
  • Finanzwesen (Verkauf von Finanzprodukten)

Arten von Provisionen

Dabei existieren verschiedene Arten von Provisionen. Gängige Arten sind unter anderem:

  • Abschlussprovision: Auszahlung bei erfolgreichem Abschluss eines Geschäfts oder Vertrags.
  • Bestandsprovision: Insbesondere in der Versicherungsbranche erhalten Versicherungsvertreter*innen Bestandsprovisionen für die jährliche Betreuung von Versicherungspolicen.
  • Courtage: Speziell in der Immobilienbranche — eine Provision, die Immobilienmakler*innen bei erfolgreichem Verkauf einer Immobilie erhalten.
  • Bearbeitungsprovision: Vergütet die Bearbeitung oder Abwicklung beispielsweise komplexer Verträge (wie eines Kreditantrags), einschließlich Bonitätsprüfungen und weiterer administrativer Aufgaben.
  • Verlängerungsprovision: Wird fällig bei der Verlängerung eines Vertrags, beispielsweise bei Versicherungen oder Abonnements.

Abgrenzung zu Akkord- und Prämienlohn

Im Gegensatz zur Provision hängt der Prämienlohn nicht immer direkt von messbaren Leistungen oder dem Umsatz des Unternehmens ab. Der Prämienlohn erfolgt häufig in Form eines Bonus, zum Beispiel einer Jahresprämie. Diese kann gezahlt werden, wenn das Unternehmen einen bestimmten Umsatz erreicht hat, aber auch in Abhängigkeit von Faktoren wie Kundenzufriedenheit oder besonders guter Teamarbeit.

Der Akkordlohn hingegen kommt vor allem in der Produktion zum Einsatz, wo es konkret messbare Einheiten gibt, wie zum Beispiel die Stückzahl der produzierten Artikel. Hier wird der Lohn oft in Abhängigkeit von der Menge oder der Geschwindigkeit der Arbeit berechnet.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind im Handelsgesetzbuch festgeschrieben. Der Anspruch auf Provision ist dort klar definiert: Ein Geschäft, das eine Provision rechtfertigen würde, muss maßgeblich auf die Tätigkeit der Handelsvertreter*innen zurückzuführen sein. Es genügt bereits, dass ein*e Kund*in zum Beispiel geworben wurde (§ 87 HGB).

Die Provision steht den Handelsvertreter*innen nach Abschluss des Geschäfts zu. Die Höhe richtet sich nach dem Vertrag. Ist dieser nicht festgelegt, gilt der übliche Satz für die jeweilige Art des Geschäfts (§ 87b HGB).

Die Abrechnung sollte in der Regel monatlich erfolgen, spätestens jedoch vierteljährlich (§ 87c HGB).

Provision versteuern – was ist hier zu beachten?

Für die Beantwortung der Frage ist zunächst eine vorherige Unterscheidung relevant: Ist Provision Gehalt?

Arbeitsrechtlich ist die Sache ziemlich eindeutig: Ja, sie gehört zum Gehalt und muss dementsprechend auch sozialversicherungs- und steuerpflichtig abgeführt werden.

Versteuerung von Provisionen bei Angestellten und Selbstständigen

  • Umsatzsteuer bei Provisionen: Provisionen, die von selbstständigen Personen erwirtschaftet wurden, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. 
  • Provision steuerfrei?: Unter bestimmten Bedingungen kann diese für selbstständige Vermittler*innen umsatzsteuerfrei sein. Das gilt aber nur für ganz bestimmte Branchen und unter bestimmten Voraussetzungen. Selbstständige Vermittler*innen sollten sich hierbei steuerrechtlich umfassend beraten lassen. 
  • Provision Steuererklärung: Selbstständige tragen diese unter „sonstige Leistungen“ ein.
  • Provision als Einkommen: Werden Provisionen bei Angestellten regelmäßig ausgezahlt, sind diese ganz normal als Arbeitslohn zu versteuern. Handelt es sich hingegen um eine Einmalzahlung, wird diese unter „sonstige Bezüge“ versteuert. 

Provision versteuern – Rechner und HR-Software

Wenn Sie unsicher sind, können Sie auch online ganz einfach die Netto-Provision berechnen. Dazu müssen Sie lediglich die relevanten Variablen und Größen eingeben.

Tipp: Provision berechnen mit HR-Software

Alternativ können Sie die Berechnung der Provision Ihrer Mitarbeitenden ganz einfach vornehmen, indem Sie sich von einer HR-Software unterstützen lassen. Factorial bietet beispielsweise ein Tool für die vorbereitende Lohnabrechnung an. Hiermit können Sie die Lohnabrechnung Ihrer Angestellten verwalten und viele Workflows automatisieren. Die Integration mit DATEV stellt sicher, dass die Gehaltsabrechnung auch steuerlich und sozialversicherungstechnisch korrekt erfolgt.
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Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.

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