Die widerrufliche Freistellung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das es Arbeitgebenden ermöglicht, Mitarbeitende von der Arbeitspflicht zu entbinden, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden. Im Unterschied zur unwiderruflichen Variante kann der Arbeitgebende die Freistellung jederzeit widerrufen und die Arbeitskraft zurückberufen. Diese Flexibilität wird insbesondere nach einer Kündigung genutzt, wenn etwa noch Übergaben noch offen sind oder Unsicherheit über den weiteren Verlauf besteht. Im folgenden Artikel finden Sie das passende Muster zur widerruflichen Freistellung.
Key Facts:
- Rechtlich bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Die Mitarbeitenden sind weiterhin angestellt, aber von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit, wobei das Gehalt weitergezahlt wird.
- Widerruf jederzeit möglich: Der Arbeitgebende kann die Freistellung jederzeit aufheben und den Mitarbeitenden zurückbeordern.
- Anrechnung von Urlaub nicht zulässig: Durch Widerruf ist eine Erholung, wie sie nach § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) vorgeschrieben ist, nicht möglich.
Was ist eine widerrufliche Freistellung?
Bei einer widerruflichen Freistellung wird der Arbeitnehmende von der Pflicht zur Arbeitsleistung entbunden. Das Arbeitsverhältnis besteht während dieser Zeit fort und erhält weiterhin sein Gehalt. Im Unterschied zur unwiderruflichen Variante kann der Arbeitgebende diese Maßnahme jedoch jederzeit rückgängig machen. Außerdem ist der Arbeitnehmende durch den möglichen Widerruf dazu verpflichtet, erreichbar zu bleiben.
Unterschied zu anderen Freistellungsarten
In der arbeitsrechtlichen Praxis wird zwischen verschiedenen Arten der Freistellung unterschieden. Neben der widerruflichen Freistellung gibt es insbesondere die unwiderrufliche Freistellung, bei der eine Rückberufung ausgeschlossen ist. In beiden Fällen bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, lediglich die Pflicht zur aktiven Arbeitsleistung entfällt. Eine einseitige Freistellung ist rechtlich möglich, sollte jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, etwa bei Auftragsmangel, gestörtem Vertrauensverhältnis oder nach einer wirksamen Kündigung, bei der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar erscheint.
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Widerrufliche Freistellung: Muster
Ein Muster zur widerruflichen Freistellung könnte wie folgt aussehen (Mustervorlage):
Widerrufliche Freistellung von der Arbeit
Sehr geehrte*r Frau/Herr [Nachname],
bezugnehmend auf unsere/Ihre Kündigung vom [Datum] stellen wir Sie hiermit mit sofortiger Wirkung widerruflich unter Fortzahlung Ihrer vertraglichen Bezüge von der Arbeit frei.
Die Freistellung erfolgt nicht unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen, da eine widerrufliche Freistellung keine Erfüllung des Erholungszwecks gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährleistet. Ihre bestehenden Urlaubsansprüche bleiben daher unberührt und werden zu gegebener Zeit separat geregelt.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, Sie während des Freistellungszeitraums jederzeit wieder zur Arbeitsleistung heranzuziehen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während der Freistellung erreichbar bleiben.
Wir bitten Sie, sämtliche firmeneigenen Gegenstände, wie Firmenschlüssel und Unterlagen sowie weiteres Firmeneigentum bis zum [Datum] an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung zurückzugeben. Darüber hinaus ist Ihr Arbeitsplatz vollständig zu räumen und Ihre persönlichen Gegenstände sind mitzunehmen.
Für Rückfragen im Zusammenhang mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass Sie auch während der Freistellung weiterhin an bestehende vertragliche Nebenpflichten, insbesondere etwaige Wettbewerbs- und Verschwiegenheitspflichten, gebunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Arbeitgeber]
[Name, Position]
Bestätigung des Erhalts der Freistellungserklärung
Ich, Frau/Herr [Name], bestätige den Erhalt dieses Schreibens zur widerruflichen Freistellung vom [TT.MM.JJJJ].
(Unterschrift Arbeitnehmer) Datum
Kann bei einer widerruflichen Freistellung Urlaub angerechnet werden?
Nein, eine Anrechnung von Urlaub ist bei widerruflicher Freistellung grundsätzlich ausgeschlossen. Der Grund liegt im Wesen dieser Freistellungsform, denn der Arbeitgebende kann jederzeit die Rückkehr zur Arbeit verlangen. Dadurch ist eine Erholung, wie sie laut § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) vorgeschrieben wird, nicht möglich. Eine wirksame Anrechnung ist daher nur im Rahmen einer unwiderruflichen Freistellung zulässig und muss explizit im Schreiben erwähnt werden.
Welche Gründe sind für eine widerrufliche Freistellung möglich?
Gründe dafür liegen typischerweise vor, wenn sich der Arbeitgebende kurzfristig eine Rückkehr des Arbeitnehmenden offenhalten möchte oder wenn zunächst eine Situation geklärt werden muss. Die wichtigsten Beispiele sind:
- Freistellung im Zusammenhang mit einer Kündigung, bei der kurzfristig noch Übergaben, Rückfragen oder Ersatzregelungen möglich bleiben sollen, wie etwa bei unerwarteten Personalengpässen oder Projektdruck
- Klärung offener Sachverhalte, wenn der Arbeitnehmende eine Pflichtverletzung, ein Fehlverhalten oder ein Verstoß vorgeworfen wird und der Arbeitgeber noch ermittelt bzw. überprüft.
Bei betrieblichen Problemen, organisatorischen Änderungen, Auftragsmangel oder einer temporären Arbeitsunfähigkeit, wenn nicht klar ist, wie sich die Situation entwickelt und der Arbeitgebende flexibel bleiben will.
Fazit
Die widerrufliche Freistellung ist ein wertvolles arbeitsrechtliches Instrument, aber nur, wenn sie korrekt eingesetzt wird. Arbeitgebende müssen darauf achten, Urlaubsansprüche klar zu regeln, eine schriftliche Dokumentation vorzulegen und die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen zu kennen. Die HR-Software von Factorial kann Sie dabei unter anderem mithilfe des Offboarding-Moduls unterstützen, Freistellungen zu dokumentieren, Übergaben zu organisieren und alle rechtlich relevanten Prozesse zentral zu verwalten.