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Unternehmensvorschriften & Gesetze

Betriebsordnung: Definition und Erstellung

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Regeln müssen sein – so sagt es schon ein altes deutsches Sprichwort. Für unseren Hang zu Regeln, Ordnung und Präzision sind wir Deutschen im Ausland ebenso bekannt wie anerkannt und berüchtigt. Aber ein klares, transparentes und nachvollziehbares Regelwerk muss keine schlechte Sache sein. Vor allem nicht da, wo viele Menschen zwangsläufig jeden Tag miteinander auskommen müssen. Am Arbeitsplatz ist eines dieser Regelwerke die Betriebsordnung – genau die möchten wir uns heute genauer anschauen.

Gesetzliche Grundlage

Unternehmen haben laut § 106 der Gewerbeordnung (Direktionsrecht) das Recht, die Rahmenbedingungen der Arbeit festzulegen. Die Betriebsordnung gehört ebenfalls dazu, sie selbst ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Kurz erklärt

  1. In den meisten Fällen können Unternehmen die eigene Betriebsordnung frei bestimmen. Ausnahmen davon sind branchenübergreifende Regelwerke, wie beispielsweise die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
  2. Die Betriebsordnung hält typischerweise nicht nur die Regeln und Vorgaben schriftlich fest, sondern enthält auch Maßnahmen und Sanktionen bei etwaigen Verstößen.

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Was genau ist eine Betriebsordnung?

Aufgestellt wird sie von Arbeitgebenden, das Regelwerk selbst richtet sich an Mitarbeitende. Prinzipiell wird dort eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen und Regeln aufgestellt, an die sich Arbeitnehmende zu halten haben – im Interesse des Unternehmens ebenso wie in dem eines verträglichen Miteinanders gegenüber anderen Kollegen und Kolleginnen.

Manchmal wird dieses Regelwerk auch „Arbeitsordnung“ genannt, unabhängig von der Bezeichnung gelten für die Ausarbeitung aber einige feste Grundsätze:

  • Der Betriebsrat, sofern vorhanden, hat ein Mitbestimmungsrecht.
  • Die Betriebsordnung darf keine Regeln enthalten, die gegen tarifliche, gewerkschaftliche oder gesetzliche Regelungen verstoßen.
  • Mitarbeitende müssen darüber informiert sein, dass es eine Betriebsordnung gibt und auf diese konsequent Zugriff haben.
  • Etwaige Sanktionen, die die Betriebsordnung vorsieht, müssen verhältnismäßig sein und dürfen arbeitsrechtliche Gesetze nicht verletzen.

Was steht alles in der Betriebsordnung? – Typische Inhalte

Arbeitgebende dürfen die Arbeitsordnung formfrei erstellen. Welche Inhalte darin enthalten sind, obliegt ebenfalls den Unternehmen selbst. An dieser Stelle ist empfehlenswert, die „goldene Mitte“ zu finden: Mitarbeitende sollten sich nicht von übermäßigen und kleinlichen Regelungen drangsaliert fühlen. Ganz ohne jegliche Regeln funktionieren die meisten Betriebe aber aus offensichtlichem Grund ebenfalls nicht.

Dies berücksichtigend, stellt sich damit gleich die Frage: Was kann unter anderem in einer Betriebsordnung geregelt sein?

  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Verhaltensnormen im Betrieb, beispielsweise was angemessene Kleidung, Handy-Nutzung, Alkoholkonsum oder die Ansprache (Du/Sie) von Kollegen*innen betrifft
  • generelle Zutritts- und Sicherheitsregelungen
  • Verhalten bei Krankheit und Urlaub
  • Informationen zum korrekten Umgang mit Arbeitsmitteln und dem Datenschutz
  • Hygiene- und Anstandsregeln
  • Sanktionen und Maßnahmen, sofern die jeweiligen Regeln (wiederholt) verletzt werden

Natürlich: Nicht alle der genannten Punkte werden in jeder beliebigen Betriebsordnung vorzufinden sein. Das hängt maßgeblich auch von der Branche und Ausrichtung des Unternehmens ab. In einer Sparkasse werden sich detaillierte Vorgaben zur Kleiderordnung eher finden lassen als in einem jungen Berliner Start-up.

Betriebsordnung: Muster

Entsprechend den im vorherigen Abschnitt genannten Inhalten möchten wir Sie mit einer kompakten Blaupause beziehungsweise Gliederung unterstützen. Erneut gilt hier: Etwas Feintuning entsprechend Ihres Unternehmens ist nötig, aber unser Betriebsordnung-Muster lässt sich dahingehend leicht erweitern oder kürzen.

Eine denkbare Gliederung könnte wie folgt aussehen:

  1. Geltungsbereich der Betriebsordnung & einleitende Worte
  2. Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen beziehungsweise dem Verhalten in Pausenzeiten
  3. Verhaltenskodex im Unternehmen mit Unterpunkten wie Kleiderordnung, Kommunikation und Hausordnung
  4. Sicherheits- und Unfallvermeidungsvorschriften
  5. Regelungen und Verhalten bei Abwesenheit, Urlaub, im Außendienst und bei Krankheit
  6. Datenschutzvorgaben & korrekter Umgang mit IT sowie Intranet
  7. Verhalten bei identifizierten Verstößen, existenten Konflikten und Meldungswege
  8. Sanktionen und Maßnahmen bei Verstößen
  9. Allgemeine Informationen zum Inkrafttreten und etwaigen künftigen Änderungen

Abgrenzung der Betriebsordnung gegenüber anderen Regelwerken

Betriebs- und Arbeitsordnung sind zwei synonyme Begriffe, es gibt im Unternehmensalltag aber auch noch viele weitere Begriffe, die nicht identisch dazu sind. Deshalb möchten wir nachfolgend etwas Klarheit in die komplexe Welt der Unternehmensterminologie bringen.

Die Hausordnung bezieht sich allen voran auf die Gebäudenutzung und damit zusammenhängende Sicherheitsvorgaben. Sie kann auch ein Unterpunkt der Betriebsordnung sein.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsordnung und Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsvereinbarung greift, sofern es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt. Betriebsordnungen können Arbeitgebende eigenmächtig einführen, sofern es keinen Betriebsrat gibt. Existiert der aber, entwickelt er mit Arbeitgebenden gemeinsam eine Betriebsvereinbarung. Diese bezieht sich auf die Arbeitsbedingungen und regelt beispielsweise Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten.

Eine Geschäftsordnung bezieht sich typischerweise auf einzelne Gremien oder Unternehmensorgane. Sie stellt also die Regeln für ein bestimmtes Gremium mit den jeweiligen Angehörigen auf, während die Betriebsordnung alle Mitarbeitenden im Unternehmen betrifft. Geschäftsordnungen gibt es beispielsweise für Aufsichtsräte, Betriebsräte oder Behörden.


Als Content Managerin bei Factorial verbindet Antonia Grübl fundiertes Know-how in HR-Kommunikation mit einem Gespür für aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt. Sie übersetzt komplexe Zusammenhänge in Inhalte, die wirken – für HR-Teams, Führungskräfte und Entscheider*innen. Ihr Ziel: Orientierung geben, die Digitalisierung begleiten und New Work greifbar machen.