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Unternehmensvorschriften & Gesetze

Arbeitgeberdarlehen: Infos, Vorteile und Abwicklung

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5 Minuten Lesezeit
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Ist der finanzielle Engpass schon vorhanden, sind aus nachvollziehbaren Gründen zunächst einmal alle Optionen recht. Den eigenen Arbeitgebenden nach Geld zu fragen, wird für viele Arbeitnehmende zwar nicht die präferierte, kann aber eine weitere Möglichkeit und Lösung sein. Bei einem solchen Arbeitgeberdarlehen gibt es aber einige Punkte zu beachten. Welche das genau sind, erfahren Sie nachfolgend.

Kurz erklärt

  1. Bei einem Arbeitgeberdarlehen agiert der Arbeitgeber als Kreditgeber. Er verleiht also Geld zu bestimmten Konditionen an den Arbeitnehmenden.
  2. Attraktiv ist diese Möglichkeit aus zweierlei Gründen: Betroffene Arbeitnehmende erhielten zuvor kein Darlehen bei einer Bank oder das Unternehmen bietet einen günstigeren Zins für das Darlehen an.

Gesetzliche Grundlage

Es gibt keine explizite gesetzliche Regelung für ein Arbeitgeberdarlehen. Es greifen aber automatisch die allgemeinen Vorschriften zu Darlehensverträgen aus dem § 488 ff. BGB. Ebenso schreibt das Einkommenssteuergesetz (EstG) im § 8 vor, wie ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Das ist relevant, wenn das Arbeitgeberdarlehen unter einem marktüblichen Zins vergeben wird.

Wie funktioniert ein Arbeitgeberdarlehen?

Arbeitgebende (Unternehmen) verleihen eine bestimmte Geldsumme an Beschäftigte (Arbeitnehmende). Das Prinzip unterscheidet sich also nicht von einem gewöhnlichen anderen Kredit, besonders ist hierbei nur die Beziehung der beiden Parteien zueinander.

Der Kreditgeber ist in diesem Fall normalerweise nicht der Chef als Einzelperson, sondern das Unternehmen als juristische Person. Der Kreditnehmer ist der jeweilige Arbeitnehmende als Einzelperson. Beide dürfen die Konditionen individuell festlegen – sowohl was die Höhe als auch den Zins und die Rahmenbedingungen zur Rückzahlung betrifft.

Wichtig: Das Arbeitgeberdarlehen steht in keiner direkten Verbindung zum Arbeitsvertrag oder zur Arbeitsleistung. Es ist nicht an die erbrachte Leistung oder Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden gekoppelt. Außerdem ist es nicht als Ersatz für Abschlagszahlungen auf den Arbeitslohn oder beispielsweise vorher getätigte Auslagen für Reisekosten zu verstehen.

Unter welchen Bedingungen kann man Geld vom Arbeitgeber ausleihen?

  • Grundlegend muss ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis vorliegen, andernfalls wäre es kein Arbeitgeberdarlehen.
  • Die Darlehenssumme darf nicht als Lohnersatz dienen und an keine sittenwidrigen Bedingungen geknüpft sein.
  • Es muss ein Darlehensvertrag vorliegen, der den Vorgaben von Darlehensverträgen gemäß § 488 vom Bürgerlichen Gesetzbuch entspricht.
  • Die jeweiligen Parteien müssen den Darlehensvertrag selbstverständlich freiwillig und ohne Zwang eingehen.

Wie hoch darf ein Darlehen vom Arbeitgeber sein?

In der Ausgestaltung sind beide Parteien frei. Es gibt keine fixe Höchstgrenze, genauso wenig wie eine Minimalgrenze. Letztlich sind beide Parteien, Unternehmen wie Arbeitnehmende, vollständig geschäftsfähig – folglich dürfen sie auch über derartige Arbeitgeberdarlehensverträge eigenmächtig entscheiden.

Vorteile & Risiken von einem Arbeitgeberdarlehen

Postitive Aspekte

  • Ein attraktives Arbeitgeberdarlehen kann die Bindung zwischen Unternehmen und Angestellten stärken.
  • Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist es ein Vertrauensbeweis.
  • Unternehmen können vorhandene liquide Mittel gewinnbringend einsetzen.
  • Arbeitnehmende erhalten (im Regelfall) bessere Konditionen (Zins) als bei einer Bank.
  • Die Vergabe könnte schneller erfolgen als bei einem Bankdarlehen.
  • Bonitätsprüfungen erfolgen normalerweise nicht, was für Arbeitnehmende mit schlechter Bonität vorteilhaft sein kann.

 Risiken

  • Kommt es zu einem zerrütteten Arbeitsverhältnis, kann das laufende Arbeitgeberdarlehen eine zusätzliche Belastung sein.
  • Sofern Arbeitnehmende in die Privatinsolvenz gehen, hat das Unternehmen keine stärkere Position als andere Gläubiger.
  • Die Konditionen können, je nach Ausgestaltung, auch schlechter als bei Banken sein.

Was passiert bei einer Kündigung mit dem Arbeitgeberdarlehen?

Zwangsläufig passiert da erst einmal gar nichts. Insgesamt drei valide Szenarien sind bei einer Kündigung denkbar:

  1. Das Arbeitgeberdarlehen läuft wie vertraglich vereinbart weiter, es verändert sich nichts.
  2. Sofern eine Abfindung gezahlt wird, kann die Abfindungshöhe mit der noch ausstehenden Darlehenssumme verrechnet werden.
  3. Die ausstehende Darlehenssumme wird auf noch ausstehende Gehalts- und Bonuszahlungen angerechnet. Hier sind Pfändungsgrenzen zu beachten.

Tipp: Sofern Sie ein Arbeitgeberdarlehen-Muster nutzen, sollten Sie darauf achten, dass dieses klar regelt, was bei einer Kündigung geschieht.

Was im Übrigen nicht zulässig ist, ist eine vom Arbeitgebenden sofort geforderte Rückzahlung des Darlehens. Eine Kündigung führt also nicht zu einer sofortigen Rückzahlung – nicht einmal dann, wenn es vorher vertraglich festgehalten wurde. Das entschied das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 2013.

Wie so oft, bestätigen Ausnahmen aber die Regel: Sofern Arbeitnehmende fristlos aufgrund eines gravierenden Fehlverhaltens gekündigt wurden, können Arbeitgebende durchaus auf eine sofortige und vollständige Rückzahlung bestehen. Ob das Fehlverhalten dafür gravierend genug war, müsste dann im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.

Arbeitgeberdarlehen zinslos: Geldwerter Vorteil oder ist ein Arbeitgeberdarlehen steuerfrei?

Das hängt wiederum von der Ausgestaltung ab. Ist das Arbeitgeberdarlehen zinslos, wird es typischerweise auch ein geldwerter Vorteil sein und ist als solcher zu versteuern.

Arbeitgeberdarlehen, die nicht zinslos sind, können aber ebenso in einem geldwerten Vorteil resultieren. Der Maßstabszinssatz ist für das Arbeitgeberdarlehen 2025 dann entscheidend. Den veröffentlicht die Bundesbank regelmäßig hier.

Der Maßstabszinssatz bildet den „marktüblichen Zins“ ab. Liegt dieser oberhalb des Zinssatzes vom Arbeitgeberdarlehen, ist die Differenz (die eingesparten Zinsen) ein geldwerter Vorteil. Hierbei gilt eine Freigrenze von 2.600 Euro, wie der eingangs erwähnte § 8 vom Einkommensteuergesetz darlegt.

Zu merken ist daher: Wurde die Freigrenze von 2.600 Euro überschritten und hat das Arbeitgeberdarlehen einen niedrigeren Zins als die marktübliche Referenz, sind aus Arbeitnehmersicht gesparte Zinsen als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Schritt für Schritt: Ablauf eines Arbeitgeberdarlehens

  1. Mitarbeitende stellen eine formlose Anfrage oder nutzen ein internes Formular, wie es manchmal in großen Konzernen explizit dafür vorhanden ist.
  2. Die zuständigen Mitarbeitenden im Unternehmen prüfen den Antrag und legen gegebenenfalls eine Maximalhöhe fest.
  3. Es wird ein schriftlicher Vertrag ausgearbeitet. Dieser enthält: Nennung beider Vertragsparteien, Darlehenssumme, Zinssatz, Laufzeit und Tilgungsplan sowie Regelungen bei Kündigung oder Austritt aus dem Unternehmen.
  4. Die Auszahlung erfolgt auf das hinterlegte Konto.

Im Zweifelsfall oder wenn Arbeitgeberdarlehen im Unternehmen nicht die gängige Praxis sind, sollte gegebenenfalls ein*e auf Arbeitsrecht spezialisierte*r Jurist*in zur Vertragsgestaltung hinzugezogen werden.

Als Content Managerin bei Factorial verbindet Antonia Grübl fundiertes Know-how in HR-Kommunikation mit einem Gespür für aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt. Sie übersetzt komplexe Zusammenhänge in Inhalte, die wirken – für HR-Teams, Führungskräfte und Entscheider*innen. Ihr Ziel: Orientierung geben, die Digitalisierung begleiten und New Work greifbar machen.