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Unternehmensvorschriften & Gesetze

Vaterschaftsurlaub 2025 – Kommt da noch was?

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Wie familienfreundlich ist die Arbeitswelt 2025 wirklich?

Stand 01.09.2025: Der Vaterschaftsurlaub, auch unter dem Begriff Familienstartzeitgesetz bekannt, ist nicht beschlossen. Medienberichten zufolge ist die Familienstartzeit im aktuellen Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.

Doch war da nicht ein EU-Gesetz? Und was genau beinhaltet der Gesetzesentwurf? Wir klären alle Fragen in diesem Artikel.

Gesetzliche Grundlagen

  1. Das Familienstartzeitgesetz (Vaterschaftsurlaub) basiert auf der Art. 4 RL (EU) 2019/1158, auch als Work-Life-Balance-Richtlinie bekannt. Diese verpflichtet Mitgliedstaaten der EU zur Gewährung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung/Partnerfreistellung nach der Entbindung. Das Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossen – ein Starttermin ist offen.
  2. Unabhängig von der Beschäftigungsdauer haben Arbeitnehmende laut Gesetzesentwurf bis zu 10 Tage nach der Geburt bzw. dem darauffolgenden Arbeitstag frei. Einen Anspruch hat das zweite Elternteil bzw. bei alleinerziehenden Müttern die nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) benannte Person. Eine Anmeldefrist ist nicht geplant.
  3. Der Vaterschaftsurlaub ist nicht die Elternzeit, sondern wird auf den Elternzeitanspruch angerechnet. Ziel der Neuregelung ist es, die Vater-Kind-Bindung zu stärken, die Gleichstellung von Müttern und Vätern in der Familie zu fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Definition: Vaterschaftsurlaub und Elternzeit

Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe „Vaterschaftsurlaub“ und „Elternzeit“ werden häufig synonym verwendet, obwohl sie rechtlich nicht dasselbe bedeuten. Wenn also online bisher von Vaterschaftsurlaub geredet wird, meinen viele eigentlich die Elternzeit, die Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile nehmen können.

Vaterschaftsurlaub ist in Deutschland bisher nicht gesetzlich geregelt. Aktuell ist das lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für die Freistellung des Vaters/dem zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Eine Freistellung rund um die Geburt ist derzeit entweder kurzzeitig über § 616 BGB/Tarifvertrag (z. B. TVöD: 1 Tag) oder über die Elternzeit möglich, welche in Textform spätestens 7 Wochen zuvor beim Arbeitgeber angemeldet werden muss.

Die Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, der beiden Elternteilen (Mutter und Vater) sowie Adoptiveltern und Lebenspartner*innen zusteht. Sie ermöglicht eine Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes und kann bis zu drei Jahre pro Elternteil dauern. Die Elternzeit kann flexibel in mehreren Abschnitten genommen werden und ist grundsätzlich unbezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen, dessen Höhe einkommensabhängig ist.

Aktueller Stand: Wann tritt das Gesetz Vaterschaftsurlaub in Kraft?

Die ehemalige Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftszeit geeinigt. Diese können Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile dann direkt im Anschluss an die Geburt eines Kindes nehmen – ähnlich also wie der Mutterschutz.

Trotz der Zielsetzung, das Gesetz bis 2024 einzuführen, kam es zu Verzögerungen. Ein im März 2023 vom Bundesfamilienministerium vorgelegter Referentenentwurf befindet sich weiterhin in der Ressortabstimmung. Insbesondere Uneinigkeiten über die Finanzierung der Maßnahme führten zu Diskussionen innerhalb der Koalition. Wann das geplante Familienstartzeitgesetz, das schon im März 2023 vom Bundesfamilienministerium vorgelegt wurde, eintreten wird, ist unklar. 

Die deutsche Handwerkszeitung berichtet: Im aktuellen Koalitionavertrag von SPD und Union ist die Familienstartzeit nicht mehr vorhanden.

Stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Warum und Wann, denn: Eine EU-Richtlinie zu diesem Thema existiert schon seit 2019:

Umsetzung der EU-Richtlinie für mehr Familienfreundlichkeit – Referentenentwurf

Die geplante Regelung ist eine direkte Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 aus dem Jahr 2019. Diese soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die Vater-Kind-Bindung stärken. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Vätern oder gleichgestellten zweiten Elternteilen eine bezahlte Vaterschaftszeit von mindestens zehn Tagen zu gewähren. Deutschland als EU-Mitgliedstaat hätte die Richtlinie eigentlich schon bis Sommer 2022 umsetzen sollen. Da die Bundesregierung dies allerdings noch nicht getan hat, hat die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Dennoch bleibt es bei einer Verzögerung der tatsächlichen Umsetzung des bezahlten Vaterschaftsurlaubs.

Vorgesehen ist, den bezahlten Vaterschaftsurlaub als Teil des Familienstartzeitgesetzes einzuführen.

FAQ: Welche rechtlichen Regelungen gelten für Vaterschaftsurlaub und Elterngeld?

Gilt der Vaterschaftsurlaub 2025 in Deutschland schon?

Nein. Das Familienstartzeitgesetz ist Stand 01.09.2025 nicht beschlossen. Jegliche Angaben in diesem Text zum Thema Vaterschaftsfreistellung können sich also noch ändern.

Wie lange soll der Vaterschaftsurlaub dauern?

Der zweite gleichgestellte Elternteil hat laut Referentenentwurf Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von zwei Wochen (zehn Arbeitstagen).

Vaterschaftsurlaub – Wer zahlt?

Der Arbeitgebende zahlt in dieser Zeit „Partnerschaftslohn“ an den jeweiligen Arbeitnehmenden aus. Das Gehalt bleibt hiermit unverändert.

Weitere Voraussetzung ist, dass der*die jeweilige Partner*in in einem Arbeitsverhältnis steht und mit dem Kind in einem Haushalt lebt.

Diese Regelung gilt nicht nur für Männer, sondern auch für den zweiten Elternteil, unabhängig vom Geschlecht.

Alleinerziehende haben die Möglichkeit, eine Person zu benennen, die den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen kann. Der Vaterschaftsurlaub kann nahtlos in die Elternzeit übergehen, sofern diese rechtzeitig beantragt wurde.

Eine Vorlage zur Urlaubsplanung 2025 finden Sie hier.

Muss der Vaterschaftsurlaub beantragt werden?

Nicht nötig. Der Vaterschaftsurlaub kann laut Referentenentwurf sofort in Anschluss an die Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Er muss, ähnlich wie der Mutterschaftsurlaub also, nicht extra beantragt werden. Für die Beantragung der geplanten Familienstartzeit gibt es also derzeit keine festgelegten Formen oder Fristen – im Gegensatz zur Elternzeit: Diese muss beantragt werden.

Gibt es Sonderurlaub nach Geburt?

Darüber hinaus ist es bislang üblich, dass Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden im Anschluss an die Geburt eines Kindes Sonderurlaub gewähren. Derzeit gibt es in Deutschland allerdings kein bundeseinheitliches Gesetz zum Sonderurlaub bei Geburt für Väter. Lediglich in einigen Bundesländern und in Tarifverträgen ist ein solcher Sonderurlaub geregelt.

Regelungen in den Bundesländern: In den meisten Bundesländern haben Väter Anspruch auf ein bis drei Tage Sonderurlaub bei der Geburt ihres Kindes.

Regelungen in Tarifverträgen: Viele Tarifverträge sehen ebenfalls Sonderurlaub für Väter bei Geburt vor. Die Dauer des Sonderurlaubs kann in den Tarifverträgen jedoch stark variieren.

Was Sie jetzt schon tun können: Elternzeit beantragen

Voraussetzungen und Anspruch:

  • Beide Elternteile haben Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind.
  • Die Elternzeit kann flexibel in bis zu drei Abschnitten genommen werden.
  • Eltern können auch zeitgleich oder abwechselnd in Elternzeit gehen.
  • Väter können die Elternzeit direkt im Anschluss an den Vaterschaftsurlaub nehmen.
  • Der Anspruch besteht unabhängig von der Dauer der Beschäftigung.

Das muss bei der Antragstellung beachtet werden:

  • Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgebenden beantragt werden. Ein Formular ist dabei nicht vorgeschrieben.
  • Die Antragsfrist beträgt 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.

Wie sieht es mit der Bazahlung während der Elternzeit aus?

  • Während der Elternzeit besteht kein Lohnanspruch.
  • Elterngeld kann beantragt werden.

In einem weiteren Artikel auf unserem Factorial-Blog haben wir besonders für Arbeitgebende alles Wissenswerte rund um die Elternzeit in Deutschland zusammengefasst.

Bei der Elternzeit und damit der Kinderbetreuung klaffen die Zahlen noch weit auseinander. Laut Statistischem Bundesamt nahm im Jahr 2022 nur knapp ein Viertel der Väter jährlich Elternzeit in Anspruch. Auch wenn die Zahlen jedes Jahr leicht steigen, ist die Parität noch lange nicht erreicht. Ebenso unterscheiden sich die in Anspruch genommenen Monate stark zwischen den Geschlechtern. Während Frauen durchschnittlich 14,6 Monate in Anspruch nehmen, sind es bei den Männern nur 3,6 Monate.

Elterngeld beantragen: So geht’s

Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes beantragen können. Es soll sie in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben, sich der Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu widmen.

Elterngeld kann

  • während des Mutterschutzes
  • während der (geplanten) Familienstartzeit
  • während der Elternzeit
  • in Kombination von Mutterschutz/ geplantem Vaterschaftsurlaub und Elternzeit

beantragt werden.

Höhe des Elterngeldes:

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen der Eltern. Es beträgt zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Wie lange kann Elterngeld beantragt werden?

Das Elterngeld muss spätestens drei Monate nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden (je nach Bundesland unterschiedlich organisiert, z. B. Jugendamt, Landesbehörde).

Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:

  • Ausgefüllter Elterngeldantrag
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
  • ggf. Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Außerdem gibt es verschiedene Modelle des Elterngeldes:

Basiselterngeld:

Das Basiselterngeld ist das Standardmodell des Elterngeldes und richtet sich nach dem Nettoeinkommen der Eltern. Es beträgt zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Das Basiselterngeld kann bis zu 12 Monate in Anspruch genommen werden.

Elterngeld Plus:

Das Elterngeld Plus ist ein Modell, das Eltern ermutigen soll, ihre Arbeitszeit nach der Geburt des Kindes zu reduzieren bzw. in Teilzeit wieder aufzunehmen. Das Elterngeld Plus beträgt 25 % bis 45 % des Nettoeinkommens, mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Es kann bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld Plus ist, dass beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit gemeinsam auf mindestens 24 Wochenstunden reduzieren.

Laut Destatis gewinnt Elterngeld Plus zunehmend an Bedeutung. Und dennoch: Die geplante Bezugsdauer beträgt bei Männern 3,8 Monate (Stand 2024), wobei sie bei Frauen mit ganzen 14,8 Monaten immer noch maßgeblich länger ist.

Achtung: Seit 1. April 2024 ist laut Bundesministerium ein paralleler Bezug von Basiselterngeld durch beide Eltern nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich.

Partnerschaftsbonus:

Der Partnerschaftsbonus ist ein zusätzlicher Elterngeldmonat, den Eltern erhalten können, wenn beide Elternteile für mindestens zwei Monate in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit gemeinsam auf mindestens 24 Wochenstunden reduzieren.

Der Partnerschaftsbonus beträgt 25 % des Nettoeinkommens, mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro pro Monat.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld sowie der aktuelle Stand bezüglich der Anpassung der Einkommensgrenzen finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das müssen Arbeitgebende noch wissen beim bevorstehenden Vaterschaftsurlaub

Arbeitgebende müssen Vätern bzw. gleichgestellten Elternteilen den geplanten Vaterschaftsurlaub gewähren. Und sie müssen weiterhin das Gehalt des jeweiligen Angestellten bezahlen. Der genommene Vaterschaftsurlaub darf nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Wie genau die Formalitäten bezüglich der Familienstartzeit gehandhabt werden, ist noch nicht bekannt.

👉 Tipp: Hilfreich für Ihre Mitarbeitenden ist, wenn Sie Regelungen in Ihrem Unternehmen bezüglich Sonderurlaub, Vaterschaftsurlaub und Co. auch in Ihrem Mitarbeiterhandbuch aufnehmen. So sind Ihre Mitarbeitenden gleich informiert und wissen, was zu tun ist!

Als Content Managerin bei Factorial bringt Maria Macher umfassende Erfahrung in der internen und externen HR-Kommunikation mit. Geprägt durch ihre akademische Laufbahn in Wien und Barcelona sowie durch berufliche Stationen in diversen Unternehmensstrukturen bereitet sie gezielt Wissen rund ums Personalmanagement auf und behält dabei den Fokus auf der wichtigsten Ressource für Unternehmen: den Menschen.