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Vaterschaftsurlaub in Deutschland: Diese Regelungen kommen 2024

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6 Minuten Lesezeit
Vaterschaftsurlaub

Mit dem stetigen Wandel der Arbeitswelt rücken auch Themen wie Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer mehr in den Fokus. Eine wichtige Neuerung in diesem Bereich ist die geplante Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs im Jahr 2024.

Dieser Schritt, der Teil des Koalitionsvertrags ist, spiegelt das Bestreben wider, die Vater-Kind-Bindung zu stärken und die Gleichstellung von Müttern und Vätern zu fördern.

In diesem Artikel finden Arbeitgeber wichtige Informationen zum geplanten Vaterschaftsurlaub sowie zu weiteren relevanten rechtlichen Aspekten rund um Elternzeit und Elterngeld.

Key Facts

  1. Die Bundesregierung will noch im Jahr 2024 einen zweiwöchig bezahlten Vaterschaftsurlaub einführen. Dieser ist Teil des Koalitionsvertrages und soll direkt nach der Geburt genommen werden können.
  2. Der zweite Elternteil umfasst nicht nur Männer. Anspruchsberechtigt sind auch gleichgestellte Elternteile desselben Geschlechts. Alleinerziehende dürfen eine Person bestimmen, die diese Zeit zugesprochen bekommt.
  3. Der Vaterschaftsurlaub kann nahtlos in die Elternzeit übergehen und muss nicht bei einer Behörde beantragt werden.

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Definition: Vaterschaftsurlaub und Elternzeit

Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe „Vaterschaftsurlaub“ und „Elternzeit“ werden häufig synonym verwendet, obwohl sie rechtlich nicht dasselbe bedeuten. Wenn also online bisher von Vaterschaftsurlaub geredet wird, meinen viele eigentlich die Elternzeit, die Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile nehmen können.

Vaterschaftsurlaub war in Deutschland bisher nicht gesetzlich geregelt. Er war lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für die Freistellung des Vaters nach der Geburt des Kindes. Diese Freistellung ist Teil der Elternzeit und kann unbezahlt oder mit Elterngeld in Anspruch genommen werden.

Die Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, der beiden Elternteilen (Mutter und Vater) sowie Adoptiveltern und Lebenspartner*innen zusteht. Sie ermöglicht eine Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes und kann bis zu drei Jahre pro Elternteil dauern. Die Elternzeit kann flexibel in mehreren Abschnitten genommen werden und ist grundsätzlich unbezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen, dessen Höhe einkommensabhängig ist.

Neuerungen ab 2024: Einführung Vaterschaftsurlaub 2024

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftszeit geeinigt. Diese können Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile dann direkt im Anschluss an die Geburt eines Kindes nehmen – ähnlich also wie der Mutterschutz.

Die Ampelparteien das Gesetz noch 2024 einführen. Aktuell befindet sich das Gesetz allerdings noch in Beratung. Der Rechtsanspruch soll für Väter oder gleichgestellte Elternteile unabhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses oder der Betriebszugehörigkeit gelten. Der Vaterschaftsurlaub kann zusätzlich zur Elternzeit in Anspruch genommen werden.

Ziel der Neuregelung ist es, die Vater-Kind-Bindung zu stärken, die Gleichstellung von Müttern und Vätern in der Familie zu fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Umsetzung EU-Richtlinie für mehr Familienfreundlichkeit – Referentenentwurf

Die kommende Regelung für Väter ist eine direkte Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 aus dem Jahr 2019. Deutschland als EU-Mitgliedstaat hätte die Richtlinie eigentlich schon bis Sommer 2022 umsetzen sollen. Da die Bundesregierung diese allerdings noch nicht umgesetzt hat, hat die Europäische Kommission sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.

Die EU-Richtlinie soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die Vater-Kind-Bindung stärken. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Vätern oder gleichgestellten zweiten Elternteilen eine bezahlte Vaterschaftszeit von mindestens zehn Tagen zu gewähren.

Welche rechtlichen Regelungen gelten für Vaterschaftsurlaub und Elterngeld?

Anspruch auf Vaterschaftsurlaub Deutschland

Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, können sich die folgenden Angaben noch ändern.

Vaterschaftsurlaub – wie lange darf er sein?

Der zweite gleichgestellte Elternteil hat Anspruch auf einen bezahlten Sonderurlaub von zwei Wochen (zehn Arbeitstagen).

Vaterschaftsurlaub – wer zahlt?

Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit das reguläre Gehalt an den jeweiligen Arbeitnehmenden aus. Das Gehalt bleibt also unverändert.

Weitere Voraussetzung ist, dass der jeweilige Partner/die jeweilige Partnerin in einem Arbeitsverhältnis steht und mit dem Kind in einem Haushalt lebt.

Diese Regelung gilt nicht nur für Männer, sondern auch für den zweiten Elternteil, unabhängig vom Geschlecht.

Alleinerziehende haben die Möglichkeit, eine Person zu benennen, die den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen kann. Der Vaterschaftsurlaub kann nahtlos in die Elternzeit übergehen, sofern diese rechtzeitig beantragt wurde.

Müssen Väter den Vaterschaftsurlaub beantragen?

Vaterschaftsurlaub beantragen – nicht nötig

Der Vaterschaftsurlaub kann sofort in Anschluss an die Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Er muss, ähnlich wie der Mutterschaftsurlaub also, nicht extra beantragt werden. Für die Beantragung des Vaterschaftsurlaubs gibt es derzeit keine festgelegten Formen oder Fristen. Im Gegensatz zur Elternzeit. Diese muss beantragt werden.

Das Wichtigste zur Elternzeit in Deutschland für Väter und Mütter:

Anspruch:

  • Beide Elternteile haben Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind.
  • Die Elternzeit kann flexibel in mehreren Teilen genommen werden.
  • Väter können die Elternzeit direkt im Anschluss an die Väterkarenz nehmen.

Bezahlung:

  • Während der Elternzeit besteht kein Lohnanspruch.
  • Elterngeld kann beantragt werden.

In einem weiteren Artikel auf unserem Factorial-Blog haben wir besonders für Arbeitgeber alles Wissenswerte rund um die Elternzeit in Deutschland zusammengefasst.

Bei der Elternzeit und damit der Kinderbetreuung klaffen die Zahlen noch weit auseinander. Laut Statistischem Bundesamt nahm im Jahr 2022 nur knapp ein Viertel der Väter jährlich Elternzeit in Anspruch. Auch wenn die Zahlen jedes Jahr leicht steigen, ist die Parität noch lange nicht erreicht. Ebenso unterscheiden sich die in Anspruch genommenen Monate stark zwischen den Geschlechtern. Während Frauen durchschnittlich 14,6 Monate in Anspruch nehmen, sind es bei den Männern nur 3,6 Monate.

Ein Vater hält sein Baby im Arm.

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes beantragen können. Es soll die Eltern in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben, sich der Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu widmen.

Elterngeld kann

  • während des Mutterschutzes
  • während des Vaterschaftsurlaubs
  • während der Elternzeit
  • in Kombination von Mutterschutz/Vaterschaftsurlaub und Elternzeit

beantragt werden.

Höhe des Elterngeldes:

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen der Eltern. Es beträgt zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Beantragung des Elterngeldes:

Das Elterngeld muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Bezugszeitraums bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden.

Basiselterngeld und Elterngeld Plus: Es gibt verschiedene Modelle des Elterngeldes.

  • Basiselterngeld: Das Basiselterngeld ist das Standardmodell des Elterngeldes. Es beträgt 65 % bis 100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Das Basiselterngeld kann bis zu 12 Monate in Anspruch genommen werden.
  • Elterngeld Plus: Das Elterngeld Plus ist ein Modell, das Eltern ermutigen soll, ihre Arbeitszeit nach der Geburt des Kindes zu reduzieren. Das Elterngeld Plus beträgt 25 % bis 45 % des Nettoeinkommens, mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Das Elterngeld Plus kann bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld Plus ist, dass beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit gemeinsam auf mindestens 24 Wochenstunden reduzieren.

  • Partnerschaftsbonus: Der Partnerschaftsbonus ist ein zusätzlicher Elterngeldmonat, den Eltern erhalten können, wenn beide Elternteile für mindestens zwei Monate in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit gemeinsam auf mindestens 24 Wochenstunden reduzieren.

Der Partnerschaftsbonus beträgt 25 % des Nettoeinkommens, mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro pro Monat.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld sowie der aktuelle Stand bezüglich der Anpassung der Einkommensgrenzen finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Elternzeit beantragen – Beantragung von Elternzeit für Väter in Deutschland:

Bis das neue Gesetz also in Kraft tritt, können Väter weiterhin Elternzeit beantragen.

Voraussetzungen:

  • Der Vater ist der leibliche oder Adoptivvater des Kindes.
  • Er lebt mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Er war in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes mindestens 120 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Antragstellung:

  • Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
  • Ein Formular ist nicht vorgeschrieben.
  • Die Antragsfrist beträgt 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.

Darüber hinaus ist es bislang üblich, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Anschluss an die Geburt eines Kindes Sonderurlaub gewähren. Derzeit gibt es in Deutschland allerdings kein bundeseinheitliches Gesetz zum Sonderurlaub bei Geburt für Väter. Lediglich in einigen Bundesländern und in Tarifverträgen ist ein solcher Sonderurlaub geregelt.

Regelungen in den Bundesländern: In den meisten Bundesländern haben Väter Anspruch auf ein bis drei Tage Sonderurlaub bei der Geburt ihres Kindes.

Regelungen in Tarifverträgen: Viele Tarifverträge sehen ebenfalls Sonderurlaub für Väter bei Geburt vor. Die Dauer des Sonderurlaubs kann in den Tarifverträgen jedoch stark variieren.

Das müssen Arbeitgeber noch wissen beim neuen Vaterschaftsurlaub

Arbeitgeber müssen Vätern bzw. gleichgestellten Elternteilen den Vaterschaftsurlaub gewähren. Und sie müssen weiterhin das Gehalt des jeweiligen Angestellten bezahlen. Der genommene Vaterschaftsurlaub darf nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.

Tipp! Hilfreich für Ihre Mitarbeitenden ist, wenn Sie Regelungen in Ihrem Unternehmen bezüglich Sonderurlaub, Vaterschaftsurlaub und Co auch in Ihrem Mitarbeiterhandbuch aufnehmen. So sind Ihre Mitarbeitenden gleich informiert und wissen, was zu tun ist!

Wie genau die Formalitäten bezüglich des neuen Vaterschaftsurlaubs sein werden, ist allerdings noch nicht bekannt.

Maria Macher ist Content Managerin bei Factorial und lebt hier ihre Liebe für die deutsche Sprache und HR-Themen aus. Bereits während ihrer Studienzeit in Wien und Barcelona sammelte sie unterschiedlichste Arbeitserfahrungen: beim Early-Stage-Startup bis hin zum multinationalen Konzern. Dabei lernte sie insbesondere, was verschiedene Unternehmenskulturen ausmacht und welche Rolle die wichtigste Ressource in Unternehmen spielt: die Menschen.

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