Feiertage sind eine schöne Sache: Man kann gemütlich im Café und Restaurant sitzen, sich bei einem Städtetrip im Hotel verwöhnen lassen oder mit dem ÖPNV die (Groß-)Eltern besuchen. All das können wir aber nur deshalb, weil gesetzliche Feiertage eben nicht in jedem Beruf und jeder Branche automatisch freie Tage sind.
Deshalb widmen wir uns heute den Feiertagshelden: Warum sich diese schon qua Gesetz einen Feiertagsausgleich verdienen und wie Betriebe den korrekt umsetzen.
Kurz erklärt
- Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, muss dafür zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 8 Wochen) einen Ausgleich (Ersatzruhetag) erhalten.
- Ein womöglich gewährter Feiertagszuschlag ersetzt nicht den Feiertagsausgleich. Beide sind unabhängig voneinander zu betrachten.
Gesetzliche Grundlage
Drei aufeinander aufbauende Gesetze spielen hier eine Schlüsselrolle: Der § 9 vom Arbeitszeitgesetz räumt Arbeitnehmenden das Recht zur Sonn- und Feiertagsruhe ein. Der darauffolgende § 10 vom Arbeitszeitgesetz stellt aber klar, dass es davon in bestimmten Branchen Ausnahmen geben darf. Final regelt der § 11 vom Arbeitszeitgesetz, dass diese Ausnahmen (die Feiertagsarbeitszeiten) später ausgeglichen werden müssen.
Was ist ein Feiertagsausgleich?
Der Feiertagsausgleich stellt sicher, dass an gesetzlichen Feiertagen tätige Arbeitnehmende den „verpassten“ Feier- und Ruhetag später ausgeglichen bekommen. Dieser Ausgleich erfolgt dafür an einem anderen regulären Werktag.
Findet die reguläre Arbeitszeit per Arbeitsvertrag von Montag bis Samstag statt, dann kann der Samstag zum Feiertagsausgleich dienen. Bei regulären Arbeitszeiten zwischen Montag und Freitag kommt der Samstag hingegen nicht für den Feiertagsausgleich in Frage.
Wir haben in Deutschland übrigens eine ganze Menge Feiertagshelden und damit viele Betriebe, die die daran gekoppelten Regelungen kennen müssen. Nach dem Mikrozensus vom Statistischen Bundesamt sind rund 20,9 % der Erwerbstätigen regelmäßig an Sonntagen und/oder Feiertagen im Einsatz.
Wann bekommt man Feiertagsausgleich?
Natürlich zunächst nur dann, wenn an einem gesetzlichen Feiertag tatsächlich gearbeitet wurde. Dabei ist es unerheblich, ob das die Normalität oder Ausnahme darstellt. Ist diese Grundvoraussetzung gegeben, verrät der Blick in das relevante Feiertagsausgleich Gesetz (§ 11 vom Arbeitszeitgesetz), bis wann der Ausgleich stattzufinden hat: Innerhalb von 8 Wochen.
Sie sollten außerdem noch diese Regelungen im Hinterkopf behalten:
- Die Gesetzgebung gilt unabhängig von der Branche oder des Berufes. Ein Feiertagsausgleich muss in der Pflege ebenso stattfinden wie ein Feiertagsausgleich in der Gastronomie.
- Welcher bestimmte Feiertag gerade vorliegt, ist völlig unerheblich: Sofern es ein gesetzlicher Feiertag im Bundesland der Anstellung ist. Christi Himmelfahrt zählt beispielsweise als bundesweiter Feiertag ebenso dazu wie bundeslandspezifische Feiertage.
Bei Sonntagsarbeiten verkürzt sich die ursprüngliche Frist für den Ausgleich von 8 Wochen auf nun lediglich 2 Wochen. Ein gewährter Sonntagszuschlag, der häufig steuerfrei ist, ersetzt nicht den gesetzlichen Anspruch auf den Ersatzruhetag.
Wie wird der Feiertagsausgleich berechnet?
Der Ausgleich selbst ist relativ einfach zu berechnen. Hierbei dreht sich die Welt nämlich nicht um Geld, stattdessen ist die dominante Währung die Zeit. Das bedeutet: Der Ersatzruhetag muss genauso umfassend sein, wie es die Feiertagsarbeit vorher war. Wer also an zwei gesetzlichen Feiertagen arbeitete, muss anschließend zwei volle Ersatzruhetage bekommen.
Ein weiteres Beispiel: Wurde am Feiertag nur vier Stunden ausgeholfen, weil kurzfristig Not am Mann und der Frau war, gibt es auch nur vier Stunden Ausgleich. Die Person könnte dann also vier Stunden Freizeitausgleich erhalten beziehungsweise einen halben Arbeitstag (bei 8-Stunden-Tagen) als Ersatzruhetag geltend machen.
Ist es erlaubt, an Feiertagen ohne Ausgleich zu arbeiten?
Die Antwort werden Sie sich schon denken: Das ist natürlich nicht erlaubt. In einigen Branchen gibt es tatsächlich kein pauschales Arbeitsfrei an Feiertagen, darauf haben wir schon in der obenstehenden gesetzlichen Grundlage hingewiesen.
Das betrifft Branchen wie:
- Energieversorgung
- kritische Infrastruktur
- Notfalldienste
- Verkehrsbetriebe
- Hotellerie und Gastronomie
- Gesundheitswesen und Pflege
Deren Mitarbeitende dürfen von ihren Betrieben an Feiertagen hinzugezogen werden. Sie alle müssen dafür aber auch einen Ausgleich erhalten.
Wann bekomme ich einen Ausgleichstag?
Den Ausgleichstag werden Sie innerhalb von acht Wochen bekommen. Der Betrieb ist dabei frei in der Ausgestaltung, sofern die 8-Wochen-Frist nicht gerissen wird. Für Betriebe, bei denen Feiertagsarbeit zulässig ist, empfiehlt sich deshalb ein verlässlicher Blick auf nötige Ersatzruhetage und Feiertagsarbeitszeiten. Den bekommen Sie bei Factorial mitsamt einer transparenten Arbeitszeiterfassung.
Feiertagszuschlag statt Feiertagsausgleich – ist das erlaubt?
Die kurze Antwort: Nein.
Die längere Antwort: Immer noch nein, aber Sie dürfen durchaus einen Zuschlag zahlen. Nur ersetzt dieser eben nicht den Ersatzruhetag und damit den Feiertagsausgleich. Der ist ohne Wenn und Aber zu gewähren.
Zuschläge sind aber weit verbreitet, auch weil laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (kurz: WSI) vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen oftmals an Feier- und Festtagen arbeiten müssen. Teilweise schreiben Zuschläge zudem Tarifverträge vor.
Damit Sie auch da auf der sicheren Seite sind, haben wir an anderer Stelle zwei passende Blogbeiträge für Sie vorbereitet. Hier erfahren Sie mehr über den Feiertagszuschlag und hier über die korrekte Stundenabrechnung der Feiertage.