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Urlaubsanspruch Elternzeit: Regelungen und Berechnung

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5 Minuten Lesezeit
Eine Mutter genießt den Urlaubsanspruch während der Elternzeit mit ihren zwei Kindern in den Bergen.

Die Elternzeit ist in Deutschland ein gesetzlich verankerter Anspruch, der es Eltern ermöglicht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Und auch in der Elternzeit besteht Urlaubsanspruch. 

Dabei stellt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen immer wieder die Frage, wie sich der Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Mutterschutz auswirkt.

Im folgenden Artikel werden wir den Urlaubsanspruch während der Elternzeit und den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes näher beleuchten und Ihnen wichtige Informationen und Berechnungshilfen dazu an die Hand geben.

Key Facts

  1. Eltern haben auch während der Elternzeit einen Anspruch auf Urlaub, der allerdings unter Umständen vom Arbeitgeber gekürzt werden kann.
  2. Während des Mutterschutzes bleibt der Urlaubsanspruch voll erhalten. Er darf nicht gekürzt werden.
  3. Der Resturlaub von Mitarbeitenden, die Elternzeit in Anspruch nehmen, verfällt nicht und kann nach der Elternzeit genommen werden.

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Was ist Elternzeit?

Elternzeit ist ein gesetzlich verankertes Recht in Deutschland, das es Eltern ermöglicht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Sie beschreibt eine unbezahlte Auszeit vom Job und steht Müttern wie Vätern gleichermaßen zu.

In Deutschland haben Eltern Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Die Eltern können diese Zeit flexibel aufteilen und sowohl gleichzeitig als auch nacheinander nehmen. 

Ein Teil der Elternzeit kann auch genommen werden, wenn das Kind zwischen 3 und 8 Jahre alt ist.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Mitarbeitende für die Elternzeit freizustellen, wenn sie dies beantragen. 

Während der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer*innen kein Gehalt, müssen aber auch keine Arbeitsleistung erbringen. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, Elterngeld zu beziehen. Nach der Auszeit haben die berufstätigen Eltern Anspruch, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. 

Rechtliche Grundlage für die Elternzeit ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG).

Urlaubsanspruch Elternzeit

Erholungsurlaub –  Elternzeit Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch während Elternzeit:

Während der Elternzeit steht Eltern laut §§ 1 und 3 Abs. 1 BUrlG generell weiterhin Urlaub zu. 

Aber: Kürzung Urlaubsanspruch Elternzeit

Arbeitgeber sind laut § 17 BEEG berechtigt, den Jahresurlaubsanspruch während der Elternzeit für jeden vollen Kalendermonat des Elternurlaubs um ein Zwölftel zu kürzen. Hierfür müssen Arbeitgeber allerdings eine entsprechende Erklärung abgeben

Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber die Kürzung nur vornehmen, wenn Eltern voll in Elternzeit sind. Bei Eltern, die in Elternzeit in Teilzeit (also weniger Arbeitstage pro Woche oder nur halbtags) arbeiten, dürfen Arbeitgeber dies nicht.

Arbeitgeber sind nicht zur Kürzung verpflichtet. Sie können die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer*innen aufrechterhalten oder auch nur teilweise kürzen.

Wird die Elternzeit für ein Jahr in Anspruch genommen, kann der Anspruch auf Erholungsurlaub für dieses Jahr vollständig verfallen.

Nehmen Mitarbeitende in einem Kalendermonat nur einen Teil der Elternzeit, wird der Jahresurlaub für diesen Monat nicht gekürzt.

Zwei Eltern machen mit ihrem Baby Gebrauch von ihrem Urlaubsanspruch am Strand.

Erklärung Kürzung

Wichtig für Arbeitgeber: Die Erklärung muss laut BAG-Urteil vom 19. März 2019 eine „gerichtete empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung“ sein. Das heißt, die Kürzungsintention muss für Arbeitnehmer*innen klar erkennbar sein. Ein Hinweis auf der Gehaltsabrechnung zählt also nicht als eine solche Erklärung!

Die Erklärung muss dabei nicht zwangsweise vor Antritt der Elternzeit erfolgen. Sie kann auch mitten in oder nach der Elternzeit erfolgen. Allerdings sollten Arbeitgeber eine Ausnahme beachten: Endet das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit, kann eine Kürzung nicht mehr nachträglich erfolgen.

Die Erklärung darf jedoch nicht vor Beantragung der Elternzeit erstellt werden. Die Kürzung muss sich stets auf einen konkret benennbaren Zeitraum beziehen.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit in Elternzeit

Arbeitnehmer*innen, die in Teilzeit arbeiten, haben den gleichen Urlaubsanspruch wie ohne Elternzeit.

Urlaubsanspruch Elternzeit Rechner 

Der Urlaubsanspruch berechnet sich während der Elternzeit ganz einfach. Für volle genommene Monate Elternzeit dürfen Arbeitgeber den Urlaub des Mitarbeitenden um 1/12 kürzen. Für angefangene Monate gilt dies nicht. 

Beispiel: Kürzung Urlaub Elternzeit berechnen

Elternzeit Arbeitnehmer*in X:
Beginn der Elternzeit: 02. Juli
Ende der Elternzeit: 18. Dezember

Urlaubsanspruch im Jahr: 30 Tage

Für die vollen Monate Elternzeit August, September, Oktober und November dürfen Arbeitgeber den Urlaub kürzen. Das gilt nicht für die Monate Juli und Dezember. Der Arbeitgeber darf also ausschließlich volle Kalendermonate für die Urlaubskürzung heranziehen.

Urlaubsanspruch in der Elternzeit – Beispiel-Rechnung: 

30 Tage Urlaubsanspruch / 12 Monate = 2,5 Tage

2,5 Tage x 4 Monate Elternzeit = 10 Tage

Urlaubsanspruch: 20 Tage

Wichtig: Kürzt der Arbeitgeber die Urlaubstage während der Elternzeit nicht, berechnen sich die Urlaubsansprüche analog den regulären Berechnungen von Urlaubsansprüchen bzw. Resturlaubsansprüchen.

Wie lange ist Urlaub nach Elternzeit gültig?

Resturlaub

Der Resturlaub von Mitarbeitenden, die Elternurlaub in Anspruch nehmen, verfällt nicht. Es spielt keine Rolle, wie der Resturlaub vom Arbeitgeber ins Folgejahr übertragen wird. Mitarbeitende haben also das Recht, ihren Resturlaub nach der Elternzeit zu nehmen.

Dieser kann im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr genommen werden. 

→ Verfallen kann ein Urlaub also erst im dritten Jahr nach Ende der Elternzeit!

Dies gilt auch, wenn Eltern nach der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen und sofort wieder Elternzeit nehmen.

2 Jahre Elternzeit Urlaubsanspruch: Auch nach 2 Jahren Elternzeit dürfen Mitarbeitende den Resturlaub noch nehmen.

Vorlage Urlaubsantrag

Zu viel genommener Urlaub

Hat ein Elternteil vor Antritt der Elternzeit zu viel Urlaub genommen, als ihm nach § 17 Abs. 1 BEEG zusteht, dürfen Arbeitgeber den zu viel gewährten Urlaub um die entsprechenden Tage nach der Elternzeit kürzen.

Resturlaub Urlaub Auszahlung

Wenn das Arbeitsverhältnis mit der Elternzeit endet, haben Mitarbeitende die Möglichkeit, sich den noch bestehenden Resturlaub abgelten zu lassen.

Mutterschutz und Elternzeit

Elternzeit bezieht sich auf den Zeitraum, den Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes nehmen können, um sich um ihr Kind zu kümmern. Mutterschutz bezieht sich dagegen auf den Schutz der Mutter während der Schwangerschaft und nach der Geburt, einschließlich des Rechts auf Freistellung von der Arbeit vor und nach der Geburt.

Hat man während des Mutterschutzes Urlaubsanspruch?

Urlaubsanspruch Mutterschutz – Urlaubsanspruch Schwangerschaft

Ja, während des Mutterschutzes besteht weiterhin der Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes wird nicht gekürzt. Dies gilt für die gesetzlichen Schutzzeiten 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, sowie bei darüber hinausgehenden Beschäftigungsverbotszeiten.

Gesetzlich geregelt sind die Urlaubsansprüche im Mutterschutz in § 24 Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Auch hier gilt: 

Der vor dem Mutterschaftsurlaub nicht genommene Resturlaub verfällt nicht. Er kann auch noch nach Ende des Mutterschutzes genommen werden. Schließt sich der Mutterschutz direkt der Elternzeit an, so wird der Urlaub bis zum Ende der Elternzeit mitgenommen.

Wie viel Urlaub steht mir im Jahr der Geburt zu?

Der Arbeitnehmer*innen zustehende Urlaub im Jahr der Geburt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Urlaub während des Mutterschutzes wird nicht gekürzt. Urlaubsansprüche im Jahr der Geburt hängen darüber hinaus davon ab, wie lange und ob ein Elternteil Elternzeit nimmt.

Wie wird der Urlaub im Mutterschutz berechnet?

Mutterschutz Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes verändert sich nicht. Diese Zeit zählt so, als ob Arbeitnehmer*innen gearbeitet hätten. D. h. auch die Berechnung erfolgt analog den regulären Berechnungen des Urlaubsanspruchs.

Mehr zum Thema Urlaubsansprüche berechnen, erfahren Sie in unserem Blogartikel, wie Arbeitgeber die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmer*innen berechnen können. 

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Maria Macher ist Content Managerin bei Factorial und lebt hier ihre Liebe für die deutsche Sprache und HR-Themen aus. Bereits während ihrer Studienzeit in Wien und Barcelona sammelte sie unterschiedlichste Arbeitserfahrungen: beim Early-Stage-Startup bis hin zum multinationalen Konzern. Dabei lernte sie insbesondere, was verschiedene Unternehmenskulturen ausmacht und welche Rolle die wichtigste Ressource in Unternehmen spielt: die Menschen.

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