Das aus den USA stammende Sabbatical, eine Art von Sonderurlaub, findet immer mehr Anklang – auch in Europa. Denn: Eine gesunde Work-Life-Balance ist besonders für die jüngeren Generationen immer wichtiger. Bis zu einem Jahr kann das Sabbatjahr, also die Auszeit vom Job, dauern.
Die Gründe dafür sind genauso vielschichtig, wie die Modelle, die es für eine solche berufliche Pause gibt. Ein Jahr Urlaub – das klingt erstmal verlockend und viele Arbeitnehmer wünschen sich das von ihrem Arbeitgeber. Allerdings ist auch Vorsicht geboten, denn eine Freistellungsphase kann auch Herausforderungen mit sich bringen.
Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darüber, wie Sie das Sabbatjahr als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter verwalten wollen. Informieren Sie sich darüber, welche Modelle und Regelungen es gibt, wie es zum Beispiel mit dem Urlaubsanspruch aussieht und welche Rolle das Arbeitszeitguthaben spielt. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Grundlagen.
Inhaltsangabe
Definition: Was ist ein Sabbatical?
Erholung vom Arbeitsalltag, eine längere Reise und entspannt und voller neuer Energie wieder zurückkommen – so wünschen sich Arbeitnehmer den Ausstieg auf Zeit. Das sogenannte Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist ein Arbeitszeitmodell, das eine längere Pause von der Arbeit beschreibt.
Wie der Arbeitnehmer sein Sabbatical Jahr gestaltet, ist ihm überlassen. Die Auszeit kann für berufliche Weiterbildungen, Urlaub oder andere private Angelegenheiten genutzt werden. Außerdem ist es egal, ob er die Auszeit außerhalb der EU oder innerhalb Europas verbringt.
Jedoch besteht kein gesetzlicher Anspruch auf diesen Sonderurlaub. Eine Ausnahme bilden Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst. Diese können ihren Sonderurlaub zwei bis sechs Jahre vor Antritt des Sabbaticals anmelden.
Welche Sabbatical Modelle gibt es?
Da jedes Unternehmen unterschiedlich ist, muss es auch unterschiedliche Sabbatical-Modelle geben. Während es in dem einen Unternehmen Phasen mit hohem Arbeitsaufkommen gibt, ist das Arbeitsvolumen in einem anderen Unternehmen das ganze Jahr über gleichbleibend. Auch die Größe des Unternehmens ist entscheidend. Für beinahe jedes Unternehmen lässt sich jedoch eines dieser Modelle umsetzen.
1. Langzeitarbeitskonto
Bei einem Langzeitarbeitskonto kann der Arbeitnehmer Überstunden und ungenutzte Urlaubstage aus seinem Arbeitszeitguthaben im Rahmen einer sogenannten Ansparphase ansparen, die er anschließend für sein Sabbatical nutzen kann. Bei dieser Regelung ist der Mitarbeiter über den gesamten Zeitraum hin weiterhin renten- und krankenversichert und erhält das Geld, was ihm dankt der zusätzlichen Überstunden zusteht. Es greift die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung ist nicht nötig.
2. Unbezahlte Freistellung
Bei einem unbezahlten Urlaub entfällt sowohl die Gehaltsfortzahlung als auch die Einzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Um die Einzahlungen muss sich der Arbeitnehmer dann selbst kümmern. Der Vertrag pausiert während der Freistellung, wird jedoch wieder aufgenommen, wenn der Arbeitnehmer aus seinem Sabbatjahr zurückkehrt.
3. Lohnverzicht durch Teilzeitmodell
Bei diesem Modell handelt es sich um ein Arbeitszeit- oder Zeitwertguthaben, bei dem der Arbeitnehmer zwar Vollzeit 40 Stunden pro Woche arbeitet, sich jedoch nur das Teilzeitgehalt auszahlen lässt und entsprechend weniger Geld verdient. Während dieser Ansparphase wird die Differenz vorerst vom Arbeitgeber einbehalten bis das Sabbatical startet.
Dieser Lohnverzicht sowie die genau festgelegte Ansparphase sollten vorher vertraglich geregelt sein. Während des Sabbaticals mit einer Dauer von mehreren Monaten bis zu einem Jahr erhält der Mitarbeiter das Gehalt, welches einbehalten wurde. Er ist gleichzeitig gesetzlich versichert (gesetzliche Krankenversicherung im Sabbatjahr).
4. Kündigung
Die letzte Möglichkeit ein Sabbatical durchzuziehen, ist die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Nutzt ein Arbeitnehmer das Sabbatical nicht für einen Urlaub, sondern um sich beruflich neu zu orientieren, ist die Kündigung des Vertrags nach der Freistellungsphase quasi vorprogrammiert.
Sabbatical Regelungen
Da es keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Sabbatical gibt (Ausnahme: Beamte, siehe oben), müssen Sie sich als Arbeitgeber um die Regelungen kümmern und die Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer unbedingt vertraglich festhalten. Darin enthalten sein sollten:
- Laufzeit der Freistellungsphase und Arbeitsentgelt
- Leistungen und Sozialversicherung
- Mögliche Verschiebung des Sabbaticals und Krankheitstage/Arbeitsunfähigkeit
- Urlaubsanspruch während der Freistellung
Vor- und Nachteile eines Sabbaticals
Sabbatical Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter
Ein Sabbatjahr kommt mit einer ganzen Reihe an Vorteilen, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
- Körperliche und mentale Erholung: Ein Sabbatical kann positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Energielevel der Mitarbeiter haben. Der Grund: Es hilft dabei, Krankheiten und Burn-Out vorzubeugen und füllt den Mitarbeiter mit neuer Energie, die er nach seiner Auszeit in Ideen und Arbeitsmotivation umsetzen kann. Darüber hinaus sorgt die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Umsetzung des Sabbatjahres für ein erhöhtes Engagement des Mitarbeiters.
- Persönliche Entwicklung und Zeit für Maßnahmen zur Weiterbildung: Durch eine längere Auszeit vom Job, hat der Mitarbeiter Zeit und Energie für die persönliche oder professionelle Weiterentwicklung. Er kann sich weiterbilden, eine neue Sprache erlernen, andere Kulturen kennenlernen, Zeit mit der Familie verbringen und gleichzeitig sein soziales Engagement pushen.
- Joberhalt und finanzieller Vorteil: Eine längere Auszeit kann Auftragsschwankungen ausgleichen und Kündigungen vermeiden, die zu hohen Kosten bei Neueinstellungen führen würden.
- Positives Arbeitgeberimage und Mitarbeiterbindung: Gerade die jüngeren Generationen wünschen sich eine ausgeglichene Work-Life-Balance und Benefits, die über das Gehalt hinausgehen. Zusätzliche Weiterbildungen, Teilzeitmodelle – Vorteile für Mitarbeiter gibt es mittlerweile viele. Aber: Bieten Unternehmen die Möglichkeit eines Sabbaticals an, trägt dies zusätzlich zu einem positiven Unternehmensimage bei Mitarbeitern und zukünftigen Bewerbern bei.
Sabbatical Herausforderungen
Ein Sabbatical besteht nicht nur aus Vorteilen, sondern auch einigen Herausforderungen. Machen Sie sich unbedingt mit den rechtlichen und vertraglichen Anforderungen vertraut. Besprechen Sie die Regelungen sowie die genaue Dauer der Freistellungsphase mit dem einzelnen Mitarbeiter und halten Sie diese vertraglich fest. In diesem Vertrag sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Der Anspruch auf die alte Position
- Die Vergütung/das Arbeitszeitmodell
- Die Übergabe der aktuellen Aufgabenbereiche
- Der Wiedereinstieg nach der Rückkehr (welche Aufgaben und welche Position nimmt der ausgesetzte Mitarbeiter wieder ein?)
Ist man während des Sabbaticals sozialversichert?
Das Sabbatical ist dann sozialversichert, wenn die Freistellung mit einer Gehaltsfortzahlung verbunden ist und der Arbeitnehmer dafür im Voraus ein „Guthaben“, also Geld angespart hat.
Neben Geld gibt es auch die Möglichkeit, ein Arbeitszeitguthaben aufzubauen. Dabei kann der Arbeitnehmer zusätzliche Arbeitsstunden oder nicht genommene Urlaubstage ansparen.
Dies gilt auch für den unbezahlten Urlaub von einer Dauer bis zu maximal einem Monat (= 4 Wochen unbezahlter Urlaub). In dem Fall greift die einmonatige Nachversicherungsfrist ab Pausieren des Arbeitsvertrags. Für den Zeitraum danach muss sich der Arbeitnehmer selbst um die Renten- und Sabbatical Krankenversicherung kümmern.
Besteht während des Sabbaticals ein Urlaubsanspruch?
Handelt es sich beim Sabbatical um einen unbezahlten Sonderurlaub, sind die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag ausgesetzt, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Ohne die Arbeitspflicht besteht daher auch kein Anspruch auf Urlaub, so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2019 (9 AZR 315/17). Zuvor wurde 2014 noch entschieden, dass auch während eines Sabbaticals der gesetzliche Mindesturlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes bestünde.
Dieses Urteil wurde damit abgelöst. Nun dürfen Arbeitgeber den Urlaubsanspruch bei einem unbezahlten Sonderurlaub mindern. Handelt es sich bei dem Sabbatical um eine berufliche Auszeit von 12 Monaten, entfällt der Urlaubsanspruch vollständig. Bei kürzeren Auszeiten dürfen Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch anteilig kürzen.
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Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was ist ein Sabbatical?
Erholung vom Arbeitsalltag, eine längere Reise und entspannt und voller neuer Energie wieder zurückkommen – so wünschen sich Arbeitnehmer den Ausstieg auf Zeit. Das sogenannte Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist ein Arbeitszeitmodell, das eine längere Pause von der Arbeit beschreibt.
Welche Sabbatical Modelle gibt es?
Da jedes Unternehmen unterschiedlich ist, muss es auch unterschiedliche Sabbatical-Modelle geben. Während es in dem einen Unternehmen Phasen mit hohem Arbeitsaufkommen gibt, ist das Arbeitsvolumen in einem anderen Unternehmen das ganze Jahr über gleichbleibend. Auch die Größe des Unternehmens spielt bei dem richtigen Modell eine Rolle. Für beinahe jedes Unternehmen lässt sich jedoch eines dieser Modelle umsetzen.
Ist man während des Sabbaticals sozialversichert?
Das Sabbatical ist dann sozialversichert, wenn die Freistellung mit einer Gehaltsfortzahlung verbunden ist und der Arbeitnehmer dafür im Voraus ein Guthaben, also Geld angespart hat. Neben Geld gibt es auch die Möglichkeit, ein Arbeitszeitguthaben aufzubauen. Dabei kann der Arbeitnehmer zusätzliche Arbeitsstunden oder nicht genommene Urlaubstage ansparen. Dies trifft auch auf die unbezahlte Freistellung von einer Dauer bis zu maximal einem Monat zu. Dann gilt die einmonatige Nachversicherungsfrist ab Pausieren des Arbeitsvertrags. Für den Zeitraum danach muss sich der Arbeitnehmer selbst um die Renten- und Krankenversicherung kümmern.
Besteht während des Sabbaticals ein Urlaubsanspruch?
Handelt es sich beim Sabbatical um einen unbezahlten Sonderurlaub, sind die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag ausgesetzt, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Ohne die Arbeitspflicht besteht daher auch kein Anspruch auf Urlaub, so das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 19.03.2019. Zuvor wurde 2014 noch entschieden, dass auch während eines Sabbaticlas der gesetzliche Mindesturlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes bestünde.