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Brückenteilzeit: Antrag, Anspruch und Voraussetzungen

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5 Minuten Lesezeit
Brückenteilzeit

Viele Arbeitnehmer*innen möchten aus den verschiedensten Gründen eine Zeit lang in Teilzeit arbeiten, um dann später wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Die sogenannte Brückenteilzeit ermöglicht dies auf der Gesetzesgrundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes seit dem Jahr 2019. 

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Regelungen es bzgl. dieser besonderen Art von Teilzeit gibt, wie das Arbeitszeitmodell funktioniert und unter welchen Umständen Unternehmen dieses ablehnen dürfen.

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Wie funktioniert das Arbeitszeitmodell Brückenteilzeit?

Wie funktioniert Brückenteilzeit? Arbeitnehmer haben den Wunsch, für einen vorher festgelegten Zeitraum weniger zu arbeiten – sei es, weil sie mehr Zeit für ihre Kinder haben möchten oder sich um einen kranken Familienangehörigen kümmern müssen. 

Nach diesem Zeitraum, in welchem in der vereinbarten Arbeitszeit gearbeitet wurde, können die Mitarbeiter*innen wieder in Vollzeit zu ihrem Arbeitsplatz zurückkehren.

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist genau geregelt, dass dieser Zeitraum mindestens ein Jahr und maximal 5 Jahre andauern darf. Übrigens sind Auszubildende von der Regelung der Brückenteilzeit ausgenommen. Auch Beamte und Beamtinnen können keine Brückenteilzeit beantragen. 

Achtung: Das Gesetz sieht keine Mindeststundenanzahl vor, ab welcher die Teilzeit erst ermöglicht werden kann. 

Und: Können Arbeitnehmer*innen eigentlich auch Brückenteilzeit nach Elternzeit beantragen? Mitarbeitende können nach der Elternzeit Teilzeit beantragen.

Vor- und Nachteile von Brückenteilzeit

Die folgenden Vor- und Nachteile hat das Arbeitszeitmodell für Unternehmen und Mitarbeitende:

Arbeitgeber Arbeitnehmer
Brückenteilzeit Vorteile
  • Die Unternehmen können durch das Angebot der Teilzeit die Mitarbeiterbindung erhöhen und ein positives Betriebsklima schaffen.
  • Im Zuge von Employer Branding kann das Teilzeitmodell genutzt werden.
  • Unternehmen können sich sicher sein, dass eine Fachkraft nach der Beendigung der Teilzeit wieder voll einsteigen wird.
  • Mitarbeitende, die in dieser Art von Teilzeitmodell arbeiten, haben die Gewissheit, dass sie auch nach Jahren noch ein Rückkehrrecht zu dem vorherigen Arbeitszeitmodell haben.
  • Durch den Eröterungsanspruch können Arbeitnehmer Wünsche und Vorstellungen äußern, wie das Modell gestaltet werden soll.
Brückenteilzeit Nachteile
  • Unternehmen haben einen erhöhten Planungsaufwand und müssen die entsprechenden Mitarbeitenden schulen, damit diese die Anträge rechtzeitig bearbeiten.
  • Die Beschäftigten sind in ihrer Flexibilität ggfs. eingeschränkt.
  • Arbeitnehmer haben nur einen Anspruch auf das alte Arbeitszeitmodell, nicht mehr auf den alten Arbeitsplatz.

Brückenteilzeit – Voraussetzungen

Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht unter den folgenden Voraussetzungen: 

  • Arbeitnehmer*innen arbeiten bereits seit 6 Monaten in dem Unternehmen (§ 9a Abs.1 Satz 1 Tz­B­fG). Der Antrag darf erst nach dieser Zeit beim Arbeitnehmer eingehen.
  • Arbeitnehmer müssen 3 Monate abwarten, nachdem Sie den Antrag eingereicht haben.
  • Es arbeiten mehr als 45 Mitarbeitende im Unternehmen. Es ist irrelevant, wenn diese auf mehrere Filialen aufgeteilt sind. Wichtig ist nur die Anzahl der Mitarbeitenden. Auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte zählen dazu, Auszubildende allerdings nicht. 
  • Wenn das Unternehmen mehr als 200 Arbeitnehmer hat, ist es irrelevant, wie viele Angestellte sich bereits in Brückenteilzeit befinden; alle Arbeitnehmer*innen haben das Recht, in diesem Teilzeitmodell zu arbeiten.

Übrigens: Es müssen keine Gründe genannt werden, warum die Teilzeit beantragt wurde.

Achtung: Bei einigen Mitarbeitenden kommt vielleicht der Wunsch auf, die Brückenteilzeit vorzeitig zu beenden. Ist die Teilzeit einmal festgelegt, haben Mitarbeiter*innen keinen Anspruch auf eine frühzeitige Rückkehr. Das Unternehmen kann diesem aber freiwillig zustimmen. 

Brückenteilzeit verlängern

Wie oft darf Brückenteilzeit beantragt werden?

Wie oft können Mitarbeitende befristete Teilzeit beantragen? Wenn Arbeitnehmer*innen bereits ein Jahr wieder in Vollzeit arbeiten, können Sie wieder eine erneute Teilzeit anmelden. 

Und: Können Mitarbeitenden die Brückenteilzeit verlängern? Mitarbeitende können die vorher bereits festgelegte Brückenteilzeit nicht verlängern. Sie können aber mehrfach in Brückenteilzeit arbeiten. 

Wie muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss übrigens mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit in schriftlicher Form gestellt werden.

Im Antrag müssen die folgenden Daten vorhanden sein: 

  • Datum des Beginns und des Endes der Teilzeit.
  • Der Umfang der gewünschten Arbeitszeitreduzierung. Es sollte genau angegeben sein, wie viele Stunden pro Woche der Angestellte arbeiten möchte.
  • Auch die gewünschte Verteilung der wöchentlichen Arbeitsstunden sollte angegeben werden. Also an welchen Tagen der Mitarbeiter wie lange arbeiten möchte.

Achten Sie darauf, dass Mitarbeitende spätestens 3 Monate vor Beginn einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen. 

Der Arbeitgeber muss den Antrag dann spätestens einen Monat vor Beginn zulassen oder ablehnen. Beantworten muss der Arbeitgeber den Antrag in Textform. Der Antrag kann also in Form einer E-Mail beantwortet werden. 

Passen Sie auf: Wenn Unternehmen sich nicht äußern, gelten die Anträge als angenommen. 

Übrigens: Der Arbeitgeber muss den Antrag mit dem Antragsteller durchgehen – dies ist durch die Erörterungspflicht so festgeschrieben. Auch die Gründe einer möglichen Ablehnung müssen ausgeführt werden.

Wenn der Antrag aus unberechtigten Gründen abgelehnt wird, kann der Arbeitnehmer sein Recht auf Brückenteilzeit auch gerichtlich durchsetzen, indem er sich an das Arbeitsgericht wendet. 

Ablehnung des Antrages

In welchen Fällen kann der Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen? 

  • Aus betrieblichen Gründen kann das Arbeitszeitmodell abgelehnt werden, u.a. wenn die verringerte Arbeitszeit den Arbeitsablauf oder die Sicherheit in dem Unternehmen beeinträchtigen würde.
  • Das Unternehmen weniger als 45 Mitarbeitende hat.
  • Wenn sich der Arbeitnehmer derzeit noch in Teilzeit befindet.
  • Die Mitarbeiter*innen sich noch vor weniger als einem Jahr in Brückenteilzeit befanden. 
  • Die Teilzeit bereits einmal aus einem berechtigten Grund abgelehnt wurde. Dann kann der nächste Antrag erst zwei Jahre später gestellt werden. 
  • In dem Fall, dass sich bereits mehrere Mitarbeitende in Teilzeit befinden, kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen (§ 9a TzBfG).
  • Wenn das Unternehmen zwischen 46 und 200 Mitarbeiter hat, greift die Zumutbarkeitsgrenze (pro 15 Mitarbeiter muss nur einem Antrag stattgegeben werden).

Und: Wenn der Arbeitgeber mit mehreren konkurrierenden Anträgen auf Teilzeit konfrontiert wird, kann er ggf. nicht alle gewähren. In diesem Fall sollte das Unternehmen auch die familiären, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten der einzelnen Antragsteller berücksichtigen. 

Häufige Fragen und Antworten

Wie funktioniert die Brückenteilzeit?

Arbeitnehmer haben den Wunsch, für einen vorher festgelegten Zeitraum weniger zu arbeiten – sei es, weil sie mehr Zeit für ihre Kinder haben möchten oder sich um einen kranken Familienangehörigen kümmern müssen. Es handelt sich also um eine Verringerung der Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Nach diesem Zeitraum, in welchem in einer bereits im Vorhinein vereinbarten Arbeitszeit gearbeitet wird, können die Mitarbeiter*innen wieder in Vollzeit zu ihrem Arbeitsplatz zurückkehren. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist genau geregelt, dass dieser Zeitraum mindestens ein Jahr und maximal 5 Jahre andauern darf.

Wie lange kann man seine Arbeitszeit reduzieren?

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist genau geregelt, dass dieser Zeitraum mindestens ein Jahr und maximal 5 Jahre andauern darf.

Wie oft kann man die Brückenteilzeit verlängern?

Wenn Arbeitnehmer*innen bereits ein Jahr wieder in Vollzeit arbeiten, können Sie wieder eine erneute Brückenteilzeit anmelden. Der Antrag muss übrigens mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Brücken-Teilzeit in schriftlicher Form gestellt werden.

Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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