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Betriebsrat gründen: Das müssen Sie beachten (+ Checkliste)

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7 Minuten Lesezeit
Betriebsrat

Kennen Sie das? Ihr Unternehmen wächst, Strukturen verändern sich und passen vielleicht nicht mehr? Oder Sie haben eine hohe Fluktuation in Ihrem Unternehmen und möchten gegensteuern? Sicher kam schon einmal die Frage nach der Gründung eines Betriebsrates auf.

Aber welche Mitbestimmungsrechte hat ein Betriebsrat (BR) eigentlich? Wie wird er gegründet und welche Vorteile bringt er mit sich? Wussten Sie beispielsweise, dass sich die Einführung eines Betriebsrates laut der Hans Böckler Stiftung positiv auf die betriebliche Leistungsfähigkeit auswirken kann? 

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen auf, wie Sie einen BR gründen können, wie die Zusammenarbeit mit ihm gelingt und wie Sie den BR bei der Einführung neuer Softwares mit an Bord nehmen.

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Was ist ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat vertritt die Mitarbeitenden in der Privatwirtschaft in verschiedenen Belangen und besteht aus verschiedenen Betriebsratsmitgliedern. Wie sie ihre Aufgaben ausführen und welche Rechte und Pflichten sie haben ist im Betriebsverfassungsgesetz genau geregelt. Diese Rechte werden auch als Mitbestimmungsrechte bezeichnet. 

Betriebsräte können auf verschiedenen Ebenen agieren, so z.B. auf der betrieblichen, der Gesamt- oder auch der Konzernebene. Im öffentlichen Dienst werden die Arbeitnehmer*innen durch sogenannte Personalräte vertreten, deren Rechte und Pflichten  im Personalvertretungsgesetz geregelt sind. 

Übrigens: Weibliche Mitglieder werden als Betriebsrätin bezeichnet, männliche Mitglieder als Betriebsrat.

Betriebsrat Aufgaben

Was sind eigentlich typische Aufgaben des Betriebsrates? Im Unternehmen werden die Rechte der Mitarbeitenden durch bestimmte Gesetze und Verordnungen oder auch durch Tarifverträge geschützt. Eine ganz wichtige Aufgabe der Interessensvertretung ist es, die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen. 

Auch die Gleichstellung von Frauen und Männern in verschiedenen Bereichen, wie bei der Einstellung im Unternehmen oder der Weiterbildung sicherzustellen ist eine Aufgabe, die dem Betriebsrat unterliegt. 

Zudem sollen Sie die ordentliche Eingliederung schwerbehinderter Mitarbeiter*innen sicherstellen und ältere Beschäftigte unterstützen. 

Auch die Integration ausländischer Fachkräfte ist ein wichtiger Themenkomplex der Interessensvertretung. Der BR soll sicherstellen, dass Initiativen gegen Rassismus angestoßen werden und keine Fremdenfeindlichkeit im Unternehmen herrscht. 

Kündigungsschutz Betriebsrat 

Wie ist der Betriebsrat vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt? Es kommt nicht selten vor, dass Management und Betriebsrat in verschiedenen Themen aneinandergeraten.

Nach §103 Betrvg bedarf die außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern der Zustimmung des Betriebsrates. Dies gilt auch für Ersatzmitglieder, wenn diese Aufgaben des Betriebsrates wahrgenommen haben. 

Auch wenn die Mitglieder nicht mehr im Betriebsrat tätig sind, genießen sie noch ein Jahr einen nachwirkenden Kündigungsschutz. Dies wurde in § 15 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz so festgehalten. Mitglieder des Wahlvorstandes und Betriebsratswahl Kandidaten sind noch 6 Monate lang geschützt. 

Achtung: Der Kündigungsschutz gilt übrigens ab dem Moment, in dem eine öffentlich beglaubigte Erklärung abgegeben wird, in welcher angegeben wird, dass die Absicht besteht einen Betriebsrat zu gründen.

Welche Mitbestimmungsrechte gibt es?

Wissen Sie, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat? Die Mitbestimmung des Betriebsrates ist in § 87 BetrVG geregelt, der BR hat Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten. So wird sichergestellt, dass er die Interessen der Mitarbeiter*innen auch auf legaler Grundlage vertreten kann. Konkret hat die Interessensvertretung Mitbestimmungsrechte in diesen Themen: 

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten inklusive Pausen
  • Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit
  • Zeit, Ort und Art, wie die Arbeitsentgelte ausgezahlt werden
  • Aufstellung eines Urlaubsplans und von Urlaubsgrundsätzen
  • Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung der Mitarbeiter*innen
  • Einflussnahme in Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
  • Festsetzung von Akkord-und Prämiensätzen
  • Mitspracherechte bei Kündigungen nach  § 102 Abs. 1 BetrVG, sowohl bei ordentlichen, ausserordentlichen oder auch fristlosen Kündigungen
  • Versetzungen von Mitarbeitenden

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Betriebsrat gründen

Betriebsrat: Ab wann benötigen Unternehmen einen?

Ein Betriebsrat kann gegründet werden, wenn es mindestens 5 wahlberechtigte Mitarbeiter*innen im Unternehmen gibt und 3 wählbar sind.

Zu den Angestellten, die wahlberechtigt sind, gehören alle Beschäftigten, die älter als 16 Jahre sind. Dazu gehören auch Auszubildende, Aushilfen und befristet Beschäftigte. Leiharbeiter, die den BR wählen möchten, müssen länger als 3 Monate im Unternehmen angestellt sein. 

Leitende Angestellte, die Unternehmensaufgaben haben, dürfen nicht wählen.

Alle Mitarbeiter*innen, die bereits 6 Monate oder länger im Unternehmen arbeiten und älter als 18 Jahre alt sind, können sich wählen lassen. 

Wie wird der Betriebsrat gegründet? 

Bei der Gründung eines Betriebsrates müssen Sie einiges beachten. 

Die Wahl des Betriebsrates findet alle vier Jahre statt und zwar immer zwischen dem 1. März und dem 30. Mai. 

Zum Durchführen der Wahlen gehen Sie folgendermaßen vor: 

  1. Bilden Sie einen Wahlvorstand Betriebsrat: Dieser muss aus 3 wahlberechtigten Mitarbeitenden bestehen.
  2. Laden Sie zu einer Betriebsversammlung ein und schlagen Sie Mitglieder für den Wahlvorstand vor. 
  3. Im nächsten Schritt wird der Wahlvorstand gewählt.
  4. Die Betriebsratswahl erfolgt nun durch das reguläre oder das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren.
  5. Das vereinfachte Wahlverfahren betrifft Unternehmen mit 5-100 Mitarbeitenden, das reguläre Wahlverfahren Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden. Wenn Ihr Unternehmen zwischen 101 bis 200 Beschäftigte hat, können Sie statt dem normalen Wahlverfahren auch das vereinfachte Verfahren durchführen.

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Ist ein Betriebsrat in einem Startup sinnvoll? 

Ihr Unternehmen wächst und Sie fragen sich, ob die Gründung eines Betriebsrates sinnvoll ist? 

Es gibt viele Gründe, warum sich Startups erst einmal gegen die Gründung eines Betriebsrats aussprechen, so u.a.:

  • Die hohe Fluktuation trägt bei den Mitarbeitenden nicht zu einem Zugehörigkeitsgefühl und damit auch nicht zu der Unterstützung einer Betriebsratsgründung bei.
  • Das Management fühlt sich ggfs. in seiner Weisungsbefugnis eingeschränkt.
  • Die Mitarbeitenden denken, dass ein Betriebsrat die schnellen Prozesse nur verlangsamen würde.

Aus diesen Gründen ist die Gründung eines BR aber auch für junge Unternehmen sinnvoll: 

  • Startups wachsen oft schnell und die alten Strukturen passen oft nicht mehr, hier kann es sinnvoll sein mit Hilfe des Betriebsrates bestimmte Rechte abzustecken.
  • Vorteile für Arbeitnehmer*innen: Angestellte können sich im Fall von Kündigungen, Mobbing am Arbeitsplatz oder Fragen zum Arbeitsvertrag an den Betriebsrat wenden. 

Laut Hans Böckler Stiftung kann der Betriebsrat weitere folgende Vorteile haben: 

  • In Unternehmen mit Betriebsrat trifft man auf eine erhöhte betriebliche Leistungsfähigkeit.
  • Lohnunterschiede und Lohnungleichheiten verringern sich.
  • Es kommt zu einer geringeren Personalfluktuation (bis zu -21 Prozent).
  • Die Personalpolitik ist familienfreundlicher. 

Wussten Sie: Wenn sich die Unternehmensleitung bei einer Betriebsratsgründung quer stellt, kann sie sich strafbar machen. 

Arbeitgeber und Betriebsrat – So arbeiten Sie gut zusammen

Das Personalmanagement und der Betriebsrat haben einige Schnittstellen, wie beispielsweise: 

  • Personalplanung: So muss der Betriebsrat beispielsweise bei der Personalplanung mit einbezogen werden (§ 92 Abs. 1 BetrVG). Konkret muss die Personalabteilung den Betriebsrat über die derzeitige und geplante Personalsituation informieren, so z.B. über die Einstellung neuer Mitarbeiter*innen oder auch die Maßnahmen der Berufsbildung. Der Betriebsrat hat in diesen Fragen kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, aber Unterrichtungs- bzw. Beratungsrechte. 
  • Stellenbeschreibungen: Der BR kann mit einbezogen werden, um die Voraussetzungen, die der neue Beschäftigte haben sollte zu evaluieren.
  • Personalentwicklung: HR Manager*innen und der BR können beispielsweise einen Schulungsplan für die Schulung von Mitarbeiter*innen, Auszubildenden und Führungskräften zusammen erstellen.
  • Mitarbeiterbefragungen: Für Mitarbeiterbeurteilungen oder Entwicklungsgespräche kann eine Betriebsvereinbarung erstellt werden.
  • Employer Branding: Für das Employer Branding können HR Manager*innen mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten, dieser hat durch den Kontakt mit verschiedenen Abteilungen ggfs. ein breiteres Wissen über die verschiedenen Unternehmensentwicklungen.

Wichtig für eine gute Zusammenarbeit zwischen BR und dem Personalbereich sind eine vertrauensvolle Basis, Respekt füreinander sowie ein regelmäßiger Austausch miteinander.

So kann der Betriebsrat bei der Einführung unserer Software helfen

Betriebsrat Mitbestimmung

Sie haben einen BR im Unternehmen und möchten eine neue Software einführen?

Beachten Sie dabei die folgenden Punkte: 

  • Wenn Sie einen Betriebsrat haben, muss dieser der Einführung einer neuen Software zustimmen (§ 87, Abs. 1, Nr. 6 BetrVG).
  • Binden Sie den Mitglieder des BR frühzeitig ein und versuchen Sie ihm die Vorteile der Einführung der neuen Software aufzuzeigen.
  • Binden Sie besonders relevante Mitarbeiter*innen, wie Datenschutzbeauftragte bei der Einführung mit ein.
  • Setzen Sie Meetings an, in denen Sie die neue Software vorstellen und dann die nächste Phase einleiten.
  • In der nächsten Phase sollten Sie sich mit der Software vertraut machen, in verschiedenen Meetings zwischen Ihnen und dem Softwarehersteller sollten Sie die verschiedenen Funktionalitäten durchgehen. Ob Sie den Betriebsrat an dieser Stelle bereits einbeziehen möchten oder ihm erst gegen Ende die verschiedenen Funktionen vorstellen möchten, ist Ihnen überlassen.
  • Ggfs. muss zur Nutzung der Software eine Betriebsvereinbarung erstellt werden, fangen Sie frühzeitig damit an.
  • Nach der Implementierung müssen Sie die Interessensvertretung bei Änderungen mit einbeziehen. 

Themen, die für den BR relevant sein könnten sind die folgenden: 

  • Arbeitszeiten der Mitarbeiter*innen und die Erfassung dieser.
  • Wie Daten in der Software sichtbar sein werden. 
  • Abwesenheitsmanagement, also u.a. wie der Urlaub in der Software beantragt werden kann.

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Planen Sie eine Betriebsvereinbarung zu erstellen, wissen aber nicht so recht, wie sie anfangen sollen? Laden Sie sich unsere kostenlose Checkliste zur Betriebsvereinbarung herunter. 

Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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