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Leitender Angestellter: Erklärung, Aufgaben und Rechte

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4 Minuten Lesezeit
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Nicht jede Führungskraft ist automatisch ein leitender Angestellter, zudem sind leitende Angestellte per Gesetz nicht identisch mit „einfachen“ Arbeitnehmenden gestellt. Auch der Betriebsrat schützt sie nicht. Dafür kommen leitende Angestellte fast schon Arbeitgebenden gleich. Alles sehr verwirrend? Verstehen wir – und bringen deshalb nachfolgend Klarheit in diese ganz besondere Position im Unternehmen.

Kurz erklärt

  1. Leitende Angestellte haben eine besonders hervorgehobene Stellung, weil sie eine selbständige Entscheidungsbefugnis besitzen und den Arbeitgeberwillen vertreten.
  2. Sie dürfen eigenmächtig Mitarbeitende einstellen, haben eine Prokura, eine hohe Verantwortung und lassen sich leichter als gewöhnliche Arbeitnehmende kündigen. Die schützende Hand vom Betriebsrat schwebt nicht über ihnen.

Gesetzliche Grundlage

  • §5 des Betriebsverfassungsgesetzes definiert klar, wer in einem Unternehmen als leitender Angestellter gilt. Demnach sind allen voran Kriterien wie die Möglichkeit der eigenmächtigen Neuanstellung von Mitarbeitenden sowie eine Generalvollmacht beziehungsweise Prokura entscheidend.

Leitender Angestellter: Definition

Im Alltag werden „leitende Angestellte“ oftmals automatisch als Manager*innen verstanden. Das deutsche Arbeitsrecht regelt aber ganz klar, wer leitender Angestellter ist. Das ist nicht zwangsläufig jede Führungskraft und hängt zudem nicht direkt am Job-Titel.

Nach dem Betriebsverfassungsrecht muss eines der folgenden Merkmale gegeben sein:

  • das Recht, Mitarbeitende selbständig einstellen oder entlassen zu dürfen
  • eine Generalvollmacht oder Prokura muss vorliegen
  • es werden regelmäßig Aufgaben wahrgenommen, die für das Unternehmen von besonderer Bedeutung sind

Die übernommene und getragene Verantwortung wird von Unternehmen erwartungsgemäß ansprechend vergütet. Auffällig ist dabei, dass leitende Angestellte laut einer jüngst publizierten Gehaltsstudie zuletzt deutlich höhere Gehaltssteigerungen (bis zu 15 %) als Arbeitnehmende erhielten.

Was gilt als leitender Angestellter?

Zunächst einmal: Nicht zwangsläufig das, was im Arbeitsvertrag steht. Wie zuvor dargestellt, entscheiden die übertragenen Rechte entsprechend den Richtlinien vom Betriebsverfassungsgesetz darüber. Wer diese Rechte nicht hat, kann zwar im Arbeitsvertrag als „leitender Angestellter“ bezeichnet werden, ist es de facto im rechtlichen Sinne aber nicht.

Leitende Angestellte gelten nur dann als solche, wenn sie eine besonders herausgehobene Position im Unternehmen sowie spezielle Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse haben. Für sie greifen daher auch besondere arbeitsrechtliche Regelungen, so werden sie beispielsweise nicht vom Betriebsrat vertreten.

Wer fällt unter leitende Angestellte?

  • Prokurist*innen und Generalbevollmächtigte des Unternehmens
  • Personalleiter*innen, die eigenmächtig Personal einstellen und kündigen dürfen
  • Geschäftsbereich- und Werkleiter*innen

Trotz ihrer besonderen Stellung bleiben diese leitenden Angestellten aber Arbeitnehmende. Das Kündigungsschutzgesetz sieht für sie jedoch leichtere Kündigungsmöglichkeiten als für klassische Arbeitnehmende vor.

Welche Aufgaben hat ein leitender Angestellter?

Als selbständige Entscheidungsträger*innen dürfen sie weitgreifende Prozesse im Unternehmen anstoßen und ebenso wichtige Entscheidungen auf den Weg bringen. Die exakten Aufgaben können sich unterscheiden, je nachdem, wo leitende Angestellte im Unternehmen hauptsächlich eingesetzt werden.

Im Regelfall übernehmen leitende Angestellte mindestens eine oder mehr dieser Aufgaben:

  • Personalverantwortung: Dürfen Arbeitnehmende eigenmächtig einstellen, kündigen und beurteilen.
  • Unternehmenslenkung: Setzen zuvor festgelegte Strategien auf Managementebene um, leiten ganze Geschäftsbereiche operativ.
  • Vertretung: Dürfen gegenüber Kund*innen und Geschäftspartnern vertretend auftreten und sprechen dabei im rechtlichen Sinne für das Unternehmen. Auch gegenüber Behörden.
  • Budgetverantwortung: Dürfen über Geldmittel für ganze Abteilungen und Geschäftsbereiche frei verfügen.
  • Prozesssteuerung: Leitende Angestellte steuern weitreichende Prozesse, große Projekte und Geschäftsbereiche. Meistens mit Eigenverantwortung. Erfolg oder Misserfolg können daher zur Kündigung führen.

Welche Rechte haben leitende Angestellte? Weitere Besonderheiten

Rechte“ ist hier beinahe der falsche Begriff. Leitende Angestellte haben generell das „Recht“, die zuvor erwähnten Aufgaben zu übernehmen. Ihr Recht besteht also darin, in Eigenverantwortung innerhalb des Unternehmens zu agieren – auch bei Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen.

Das zweite „Recht“, im weitesten Sinne, findet sich in deren Vergütung. Mit der übertragenen Verantwortung und besonders hohen Stellung im Unternehmen steigt zwangsläufig das Gehalt. Leitende Angestellte verdienen daher im Regelfall sehr gut. Zudem profitieren sie oftmals noch von leistungsbezogenen Boni, haben generell vermehrt variable Vergütungsmodelle und erhalten bestimmte Benefits – wie Aktien- und Optionspakete oder luxuriösere Dienstwagen.

Zeitgleich greifen aber einige Besonderheiten, die für sich allein betrachtet, zunächst nicht vorteilhaft sind. Dazu gehören:

  • Sie sind laut dem § 18 vom Arbeitszeitgesetz von eben diesem ausgenommen. Sie dürfen also ihre Arbeitszeit freier gestalten, unterliegen aber nicht mehr den gesetzlich festgeschriebenen Höchstarbeitszeiten. So müssen sie also potenziell mehr und länger arbeiten.
  • Für leitende Angestellte gilt zwar das Kündigungsschutzgesetz, aber sie haben hier eine besondere Stellung. Nach dem § 14 vom Kündigungsschutzgesetz können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufheben, ohne dass besondere Gründe wie bei „einfachen“ Arbeitnehmenden nachgewiesen werden müssen.
  • Sie fallen zudem nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat vertritt sie also nicht. Sie dürfen aber eine eigene Vertretung wählen.

Ist eine Führungskraft ein leitender Angestellter?

Manchmal, aber nicht zwangsläufig. Der Begriff „Führungskraft“ ist ziemlich weit gefasst, aber geht nicht automatisch mit unternehmensleitenden Befugnissen einher. Häufig sind Führungskräfte, wie Abteilungsleiter*innen oder solche im unteren Management, daher keine leitenden Angestellten im rechtlichen Sinne. Stattdessen sind sie „normale“ Arbeitnehmende, aber in einer höheren Position.

Ist ein Teamleiter ein leitender Angestellter?

Normalerweise nicht. Teamleiter*innen führen zwar ihr Team, haben im Unternehmen aber nicht die notwendigen weitgreifenden Rechte. Sie dürfen das Unternehmen rechtlich nicht vertreten und normalerweise auch nicht in Eigenregie Personal einstellen oder kündigen.

Als Content Managerin bei Factorial verbindet Antonia Grübl fundiertes Know-how in HR-Kommunikation mit einem Gespür für aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt. Sie übersetzt komplexe Zusammenhänge in Inhalte, die wirken – für HR-Teams, Führungskräfte und Entscheider*innen. Ihr Ziel: Orientierung geben, die Digitalisierung begleiten und New Work greifbar machen.