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Arbeitsvertrag: Inhalte, Musterformulierungen, Vorlage

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6 Minuten Lesezeit
Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag – mehr als nur ein Dokument, sondern die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Und weil dieses Dokument so wichtig ist, stellen wir Ihnen im folgenden Artikel die wichtigsten rechtlichen Regelungen, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sowie Musterformulierungen und Tipps vor – damit Sie ein rechtssicheres Dokument für Ihre Mitarbeiter*innen haben.

Key Facts

  1. Im deutschen Arbeitsrecht bildet der Arbeitsvertrag die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen und regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten.
  2. Neben den Hauptleistungspflichten wie der Entgeltzahlung hat der Arbeitgeber auch Nebenpflichten wie die Fürsorgepflicht gegenüber die Arbeitnehmer*innen zu erfüllen.
  3. Die Form des Vertragsabschlusses ist nicht gesetzlich festgelegt.

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Definition: Was genau ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der die Bedingungen der Zusammenarbeit festlegt. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und bildet die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses.

Rechtsgrundlage – Abgrenzung zum Dienstvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist eine Unterform eines Dienstvertrags.

Dienstvertrag Definition

Der Dienstvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), durch den sich der Dienstverpflichtete zur Leistung von Diensten gegen Entgelt und der Dienstberechtigte zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Gesetzliche Grundlage

Der Dienstvertrag ist im BGB in den § 611 ff. geregelt.

Ein Dienstvertrag kann entweder für eine selbständige oder für eine unselbständige Tätigkeit abgeschlossen werden. Im ersten Fall spricht man von einem freien Dienstvertrag, im zweiten Fall von einem Arbeitsvertrag.

Freier Dienstvertrag: Selbständigkeit und Flexibilität

Im Gegensatz zum klassischen Arbeitsvertrag zeichnet sich der freie Dienstvertrag durch eine gewisse Autonomie des Dienstleistenden aus.

Freie Dienstverträge sind häufig befristet und gelten als erfüllt, wenn der Dienstleistende seine Arbeit geleistet und der Dienstberechtigte ihn bezahlt hat.

Typische Beispiele sind Verträge zwischen Rechtsanwält*innen und Mandant*innen sowie Selbständigen und Freiberufler*innen mit ihren Kund*innen

Der Arbeitsvertrag:

Im deutschen Arbeitsrecht bildet der Arbeitsvertrag die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber; ist also die Grundlage des angestellten Arbeitsverhältnisses. In ihm sind die Rechte und Pflichten beider Seiten klar geregelt. Die Grundlage des Arbeitsvertrags ist § 611a BGB zu finden.

Ein Arbeitsvertrag besteht aus vier Grundelementen. Diese sind

  • Arbeitsleistung: Die Arbeitnehmer*innen verpflichten sich, die vertraglich vereinbarte, befristete oder unbefristete Arbeit zu leisten.
  • Vergütung: Die Arbeitnehmer*innen erhalten als Gegenleistung vom Arbeitgeber ein festes Entgelt.
  • Weisungsrecht: Der Arbeitgeber hat das Recht, die Aufgaben und die Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen zu bestimmen.
  • Eingliederung: Die Arbeitnehmer*innen werden in die Betriebsstruktur des Unternehmens eingegliedert.

Das Arbeitsverhältnis: Rechte und Pflichten von Arbeitgeber

Besonderheiten des Arbeitsvertrages:

Im Vergleich zu anderen Arbeitsverträgen zeichnet sich der Arbeitsvertrag durch weitergehende Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus. Dazu gehören

Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber beruht auf einem Arbeitsvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.

Hauptleistungspflichten des Arbeitgebers:

Arbeitgeber haben verschiedene Pflichten gegenüber Ihren Angestellten.

Hauptpflicht ist die Entgeltzahlung – Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten das vereinbarte Entgelt pünktlich und in voller Höhe zahlen. (Im Gegensatz zur Lohnvorauszahlung, die nicht verpflichtend ist.)

Sekundärpflichten

Neben dieser Hauptpflicht hat der Arbeitgeber eine Reihe von Nebenpflichten zu erfüllen:

Schutz- und Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber muss für sichere Arbeitsbedingungen, -mittel und -plätze sorgen, damit die Arbeitnehmer*innen nicht gefährdet werden (Arbeitsschutz). Außerdem muss er die höchstzulässige Arbeitszeit einhalten und die Beschäftigten im Krankheitsfall unterstützen.

Schutz der Persönlichkeitsrechte: Der Arbeitgeber muss gegen Mobbing oder Diskriminierung vorgehen.

Gewährleistung des Datenschutzes: Die erhobenen Arbeitnehmerdaten dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Urlaubsgenehmigung: Der Arbeitgeber darf einen Urlaubsantrag nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen, wobei die Wünsche der Arbeitnehmer*innen zu berücksichtigen sind.

Zulassung eines Betriebsrats: Der Arbeitgeber muss die Gründung eines Betriebsrats zulassen und den gewählten Mitgliedern die Ausübung ihrer Tätigkeit ermöglichen.

Wiedereingliederung: Nach längerer Krankheit muss der Arbeitgeber dem zurückkehrenden Arbeitnehmer ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.

Ausstellung eines Arbeitszeugnisses: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, jedoch ohne eine Schlussformel, die sein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers ausdrückt.

Rechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat das Recht, von seinen Arbeitnehmern die Erfüllung der Arbeitspflicht zu verlangen. Darüber hinaus hat er ein Weisungsrecht, d.h. er kann Art und Umfang der Arbeitsleistung näher bestimmen und seinen Beschäftigten mitteilen. Mehr zum Direktionsrecht erfahren Sie in unserem Blogartikel zum Thema.

Formalien und Inhalte eines Arbeitsvertrags

Hauptbestandteile eines Arbeitsvertrags

Die wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrages sind in der Regel folgende:

  • Die Vertragsparteien: Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Tätigkeitsbeschreibung: konkrete Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitnehmers
  • Arbeitsort: Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit zu verrichten hat
  • Arbeitszeit: Wöchentliche Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit, Pausenzeiten
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsentgelt: Höhe des Lohns oder Gehalts, Fälligkeit der Zahlung, Urlaubsgeld
  • Urlaub: Anzahl der Urlaubstage pro Jahr, Urlaubsanspruch im Krankheitsfall
  • Probezeit: Dauer der Probezeit, Kündigungsfristen in der Probezeit
  • Kündigungsfristen: Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Sonstige Vereinbarungen: Geheimhaltungspflicht, Wettbewerbsverbot, Nutzung von IT-Geräten

Formelle Anforderungen

Form: Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages gibt es keine bestimmte Form. Arbeitsverträge können schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten, wie z. B. die Aufnahme der Tätigkeit, geschlossen werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Tarifverträge bedürfen der Schriftform (siehe auch Manteltarifverträge)
  • Dies gilt auch für Berufsausbildungsverträge oder Leiharbeitsverträge.
  • Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Befristungsabrede schriftlich erfolgen. Die Einhaltung der Schriftform ist entscheidend für die Wirksamkeit der Befristung. Fehlt eine schriftliche Befristungsabrede, gilt der Vertrag als unbefristet.

Nachweisgesetz

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme (unabhängig, ob ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien vereinbart wurde) schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer*innen auszuhändigen. Es dient der Rechtssicherheit und Transparenz des Arbeitsverhältnisses.

Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag ist eine vereinbarte Geldsumme, die Mitarbeiter*innen an den Arbeitgeber zahlen muss, wenn er gegen eine bestimmte vertragliche Verpflichtung verstößt.

Der Arbeitgeber kann aus verschiedenen Gründen eine solche Klausel in den Arbeitsvertrag aufnehmen:

1. Abschreckung:

Die Vertragsstrafe soll die Beschäftigten davon abhalten, bestimmte vertragliche Pflichten zu verletzen, z. B.

  • Wettbewerbsverbot: Die Mitarbeitenden verpflichtet sich, dem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für eine bestimmte Zeit keine Konkurrenz zu machen.
  • Geheimhaltungspflicht: Die Arbeitnehmer*innen verpflichten sich, über vertrauliche Informationen des Arbeitgebers Stillschweigen zu bewahren.
  • Rückzahlung von Ausbildungskosten: Die jeweiligen Beschäftigten verpflichten sich, die Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zurückzuzahlen, wenn er das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet.

2. Schadenersatz:

Die Vertragsstrafe soll den Arbeitgeber für den Schaden entschädigen, der ihm durch den Vertragsbruch der Arbeitnehmer*innen entstanden ist.

3. Vereinfachung der Schadensberechnung:

Die im Voraus vereinbarte Vertragsstrafe erspart dem Arbeitgeber im Falle eines Vertragsbruchs die oft schwierige und zeitaufwändige Berechnung des tatsächlichen Schadens.

4. Disziplinierung der Arbeitnehmer*innen:

Die Androhung einer Vertragsstrafe kann zur Disziplinierung der Mitarbeiter beitragen und die Einhaltung der Regeln im Unternehmen fördern.

5. Schutz des Unternehmensvermögens:

Die Vertragsstrafe kann den Arbeitgeber vor unlauterem Verhalten der Arbeitnehmenden schützen, z. B. vor der Unterschlagung von Geldern oder der Nutzung von Unternehmenseigentum für private Zwecke.

Wichtige Hinweise:

  1. Die Höhe der Vertragsstrafe ist im Arbeitsrecht begrenzt. Sie darf ein Zehntel des Bruttomonatsgehalts nicht übersteigen (§ 309 Nr. 6 BGB).
  2. Die Vertragsstrafe muss verhältnismäßig sein, d.h. sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem drohenden Schaden stehen.
  3. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bedarf der Schriftform.

Ein Vorgesetzter erklärt einer neuen Kollegin am Laptop ihren Arbeitsvertrag.

Musterformulierungen und Tipps – Arbeitsvertrag erstellen

Arbeitgeber sind sich immer wieder unsicher, wie sie bestimmte Punkte im Arbeitsvertrag genau formulieren müssen, damit sie rechtssicher und rechtswirksam sind.

Wir helfen Ihnen mit ein paar der häufigsten Aspekte.

  1. Probezeit

    Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

    Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, kommt das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit zustande.

    Beispiel:

    Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum] und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten [Anzahl] Monate gelten als Probezeit.

    Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

  2. Arbeitszeiten

    Musterformulierung Arbeitszeit im Arbeitsvertrag:

    Option 1: Einfache Formulierung

    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Anzahl] Stunden. Die Lage der Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen.

    Option 2: Mit Gleitzeit

    (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Zahl] Stunden.

    (2) Die Arbeitszeit kann im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse flexibel gestaltet werden. Der Arbeitnehmer*in ist verpflichtet, bis zu [Anzahl] Stunden in der Woche Mehrarbeit zu leisten.

    (3) Die Lage der Arbeitszeit wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in festgelegt.

    Option 3: Schichtarbeit

    (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Schichtarbeit zu leisten.

    (2) Die Schichtdauer beträgt [Anzahl] Stunden.

    (3) Der Schichtrhythmus wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in festgelegt.

  3. Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsort

    Der Arbeitsvertrag sollte den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers klar definieren, einschließlich seiner Position, z. B. einer Führungsposition.

    Die genaue Beschreibung der Tätigkeit ist entscheidend, da der Arbeitnehmer nur für die im Vertrag festgelegten Aufgaben verantwortlich ist. Je genauer die Beschreibung ist, desto eingeschränkter ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

    Aus Sicht des Arbeitgebers ist eine breitere Beschreibung zu bevorzugen, um eine größere Flexibilität bei der Aufgabenverteilung zu haben.

    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich den Arbeitsort bestimmen, es sei denn, im Vertrag ist ein bestimmter Ort festgelegt, an dem die Arbeit zu leisten ist. Lesen Sie dazu auch den Artikel zum Thema Versetzungsantrag.

  4. Kündigungsfrist

    Im Arbeitsvertrag sind die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB einzuhalten, sofern nicht ein Tarifvertrag kürzere Fristen vorsieht.

    Es ist jedoch möglich, die gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag zu verlängern.

    Dabei ist zu beachten:

    Es ist nicht zulässig, nur die Arbeitnehmer*innen an längere Kündigungsfristen zu binden. Nach§ 622 Abs. 6 BGB darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger sein als die für den Arbeitgeber.

Muster Arbeitsvertrag – einen Arbeitsvertrag erstellen

Im Internet finden sich zahlreiche Vorlagen für die unterschiedlichsten Arbeitsverträge, an denen Sie sich orientieren können. So finden Sie auch branchenspezifische Verträge, wie beispielsweise bei der IHK.

Es empfiehlt sich jedoch, die Verträge von Rechtsexpert*innen oder einer Rechtsabteilung aufsetzen und prüfen zu lassen, damit Sie sicher sein können, dass die Verträge rechtskonform und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Maria Macher ist Content Managerin bei Factorial und lebt hier ihre Liebe für die deutsche Sprache und HR-Themen aus. Bereits während ihrer Studienzeit in Wien und Barcelona sammelte sie unterschiedlichste Arbeitserfahrungen: beim Early-Stage-Startup bis hin zum multinationalen Konzern. Dabei lernte sie insbesondere, was verschiedene Unternehmenskulturen ausmacht und welche Rolle die wichtigste Ressource in Unternehmen spielt: die Menschen.

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