In Deutschland wurde der Mindestlohn über die letzten Jahre immer wieder angepasst. Wissen Sie eigentlich, wie hoch der aktuelle Mindestlohn ist, wie der Mindestlohn im Jahr 2025 aussieht, welche Entwicklung es in den letzten Jahren gab und welche Auswirkungen der Mindestlohn auf Unternehmen haben kann?
In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Entwicklungen über die letzten Jahre sowie den aktuellen Mindestlohn vor und zeigen Ihnen, für welche Berufsgruppen die Regelungen überhaupt gelten.
- Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland?
- Wie hoch ist der Mindestlohn in 2024?
- Für wen gilt die Lohnuntergrenze?
- Was gilt für Unternehmen?
- Mindestlohn – Brutto oder Netto?
- Was bringt der Mindestbetrag?
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland?
Gesetzlich ist der Mindestlohn bereits seit dem Jahr 2015 in Deutschland verankert. Konkret ging es darum, sich auf einen Lohn zu einigen und diesen gesetzlich so festzuschreiben, dass er nicht mehr unterschritten werden kann.
Vorher gab es nur den sogenannten Branchenlohn, welcher sich auf Branchen wie die Pflege oder Abfallwirtschaft bezog. Diesen gibt es heute neben dem Mindestlohn auch noch, er basiert auf Verträgen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebenden verschiedener Branchen ausgehandelt wurden.
Seit 2015 gab es immer wieder Anpassungen, so gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an, dass normalerweise alle zwei Jahre von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftler*innen über eine Erhöhung beratschlagt wird.
Über die letzten Jahre gab es die folgenden Entwicklungen:
- Januar 2015: Einführung des Mindestlohns mit 8,50 € brutto pro Stunde.
- Januar 2021: Erhöhung von 9,50 € auf 9,60 € brutto pro Stunde.
- Januar 2022: Anstieg auf 9,82 € brutto pro Stunde.
- Juli 2022: Weitere Erhöhung auf 10,45 € brutto pro Stunde.
- Oktober 2022: Anhebung auf 12,00 € brutto pro Stunde.
- Januar 2024: Steigerung auf 12,41 € brutto pro Stunde.
- Januar 2025: Aktuelle Erhöhung auf 12,82 € brutto pro Stunde.
Unter anderem die Gewerkschaft ver.di fordert eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde und auch laut Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung läge ein an die EU-Richtlinie angepasster und angemessener Mindestlohn in Deutschland aktuell bei 15,12 Euro.
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Wie hoch ist der Mindestlohn in 2025?
Der gesetzliche Mindestlohn 2025 wurde bereits 2024 beschlossen und liegt seit Januar bei 12,82 Euro.
Für wen gilt die Lohnuntergrenze?
Der Mindestlohn kann für alle Arbeitnehmenden gelten, allerdings gibt es einige Gruppen, bei denen Ausnahmen bestehen können. Folgende Personengruppen sind von der Regelung ausgenommen:
- Auszubildende
- Selbstständige
- Personen, die ein Ehrenamt ausüben
- Bestimmte Praktikant*innen-Gruppen, wie z. B. Praktikant*innen, die ein Praktikum zur Studienorientierung machen
- Gefängnisinsassen und einige weitere Gruppen
Auch auf Minijobbende, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, kann sich der Mindestbetrag auswirken. Da die Minijobbenden unter einem Gehalt von 556 Euro bleiben müssen, dürfen diese nur noch weniger als 43 Stunden arbeiten, da sie ansonsten über die 556 Euro-Grenze kommen würden.
Was gilt für Unternehmen?
Was müssen Unternehmen im Rahmen des Mindestlohngesetzes beachten? In Deutschland sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden aufzuzeichnen. Alle Infos zur Arbeitszeiterfassung finden Sie in unserem Blogartikel. Ein konkretes Gesetz zur (elektronischen) Arbeitszeiterfassung ist allerdings noch in Bearbeitung (Stand Januar 2025).
Fakt ist, dass Arbeitgebende im Ernstfall jetzt schon haften. Sinnvoll also, es direkt richtig anzugehen, und die Arbeitszeiten und Abwesenheiten Ihrer Mitarbeitenden unkompliziert und elektronisch zu verwalten. Das können Sie ganz einfach mit Factorial.
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Mindestlohn – Brutto oder Netto?
Wenn vom Mindestlohn gesprochen wird, werden die Zahlen immer Brutto angegeben, da noch Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden müssen. Die Höhe der abgeführten Beiträge hängen letztendlich natürlich von der Steuerklasse des Arbeitnehmenden ab.
Was bringt der Mindestbetrag?
Die Lohnuntergrenze wurde nicht ohne Grund eingeführt. Arbeitnehmende werden einerseits vor einer schlechten Bezahlung geschützt und andererseits ist der Mindestbetrag die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen, da Lohndumping so vermieden wird.
Wussten Sie schon, dass nicht eindeutig statistisch erwiesen ist, ob der Mindestlohn langfristig positive oder negative Auswirkungen auf die Empfänger*innen hat? Das Statistische Bundesamt führt dazu immer wieder Studien durch.
Für Unternehmen ist der Mindestlohn zuerst einmal natürlich mit höheren Kosten verbunden. Unternehmen in verschiedenen Branchen mit Beschäftigten unter Mindestlohnniveau haben meist mit Maßnahmen wie der Reduzierung der Arbeitszeiten und Erhöhung der Preise auf den steigenden Mindestlohn (Taxifahrten, Restaurant, Cafés etc.) reagiert. Auswertungen haben allerdings gezeigt, dass sich die Unternehmen an diese erhöhten Kosten gewöhnt haben.
Die Lohnuntergrenze kann aber für Firmen auch Vorteile bieten: Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeitende, die gut bezahlt werden, auch motivierter sind.
Häufige Fragen und Antworten
Was ist der Mindestlohn in Deutschland 2025?
Im Jahr 2024 stieg der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro an. Im Jahr 2025 gab es dann eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro.
Wann wird der Mindestlohn auf 15 Euro erhöht?
Der gesetzliche Mindestlohn für 2025 wurde bereits auf 12,82 Euro festgelegt. Die EU-Kommission fordert EU-weit angemessene Mindestlöhne, welche laut Berechnungen des WSI der Hans-Böckler-Stiftung für Deutschland aktuell bei ca. 15 Euro liegen. Ob und wann genau der Mindestlohn entsprechend angehoben wird, ist allerdings noch unklar.
Ist der Mindestlohn Brutto oder Netto?
Wenn vom Mindestlohn gesprochen wird, werden die Zahlen immer Brutto angegeben, da noch Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden müssen. Die Höhe der abgeführten Beiträge hängt letztendlich natürlich von der Steuerklasse des Arbeitnehmenden ab.