In Deutschland wurde der Mindestlohn über die letzten Jahre immer wieder angepasst. Wissen Sie eigentlich, wie hoch der aktuelle Mindestlohn ist, wie der Mindestlohn im Jahr 2026 aussieht, welche Entwicklung es in den letzten Jahren gab und welche Auswirkungen der Mindestlohn auf Unternehmen haben kann?
In diesem Artikel stellen wir Ihnen die Entwicklungen der letzten Jahre, den aktuellen Mindestlohn 2026 sowie die geplante Erhöhung für 2027 vor und zeigen, für welche Beschäftigtengruppen die Regelungen gelten.
Wichtige Fakten
- Aktueller Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde – gemäß der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung des Bundeskabinetts.
- Reichweite: Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind von der Erhöhung zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse betroffen. Nach Angaben von Destatis, rechnerisch ist das etwa jedes sechste.
- Sanktionsrisiko: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) können gemäß § 21 MiLoG mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Fehlende Arbeitszeitdokumentation zieht Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach sich.
- Ausblick 2027: Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Wie Bmas, insgesamt entspricht das einem Plus von 13,88 Prozent über zwei Stufen.
Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland 2026?
Gesetzlich ist der Mindestlohn seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) verankert. Ziel war es, eine Lohnuntergrenze festzuschreiben, die nicht unterschritten werden darf.
Vorher gab es nur den sogenannten Branchenmindestlohn, der sich auf Branchen wie die Pflege oder Abfallwirtschaft bezog. Diesen gibt es heute neben dem Mindestlohn auch noch. Er basiert auf Verträgen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebenden verschiedener Branchen ausgehandelt wurden.
Seit 2015 gab es immer wieder Anpassungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt an, dass normalerweise alle zwei Jahre von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Fachleuten aus der Wissenschaft über eine Erhöhung beratschlagt wird.
Über die letzten Jahre gab es die folgenden Entwicklungen:
- Januar 2015: Einführung des Mindestlohns mit 8,50 € brutto pro Stunde.
- Januar 2021: Erhöhung auf 9,50 € brutto pro Stunde. Juli 2021: Weitere Anhebung auf 9,60 € brutto pro Stunde.
- Januar 2022: Anstieg auf 9,82 € brutto pro Stunde.
- Juli 2022: Weitere Erhöhung auf 10,45 € brutto pro Stunde.
- Oktober 2022: Anhebung auf 12,00 € brutto pro Stunde.
- Januar 2024: Steigerung auf 12,41 € brutto pro Stunde.
- Januar 2025: Aktuelle Erhöhung auf 12,82 € brutto pro Stunde.
- Januar 2026: Aktuelle Erhöhung auf 13,90 € brutto pro Stunde (+8,42 % gegenüber 2025). Dies erfolgte gemäß der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung des Bundeskabinetts.
- Januar 2027: Beschlossene weitere Erhöhung auf 14,60 € brutto pro Stunde (+5,04 %). Wie Bmas, insgesamt ein Anstieg von 13,88 Prozent über beide Stufen.
Unter anderem fordert die Gewerkschaft ver.di eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde. Auch nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung läge ein an die EU-Richtlinie angepasster und angemessener Mindestlohn in Deutschland aktuell bei 15,12 Euro.
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Wie hoch ist der Mindestlohn in 2026 – und was gilt ab 2027?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Das ist eine Erhöhung von 8,42 Prozent gegenüber dem Vorjahr (12,82 €). Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 zudem eine weitere Anhebung auf 14,60 € zum 1. Januar 2027 beschlossen. Wie Bmas, das entspricht einem Gesamtanstieg von 13,88 Prozent über beide Stufen.
Für wen gilt die Lohnuntergrenze – und wer ist ausgenommen?
Der Mindestlohn kann für alle Arbeitnehmenden gelten, allerdings gibt es einige Gruppen, bei denen Ausnahmen bestehen können. Folgende Personengruppen sind von der Regelung ausgenommen:
- Auszubildende
- Selbstständige
- Personen, die ein Ehrenamt ausüben
- Bestimmte Gruppen von Personen im Praktikum, wie z. B. Personen, die ein Praktikum zur Studienorientierung absolvieren
- Gefängnisinsassen und einige weitere Gruppen
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung
Auch auf geringfügig Beschäftigte (Minijobs), die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, kann sich die Lohnuntergrenze auswirken. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung bei 603 € monatlich. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Bei einem Stundenlohn von 13,90 € dürfen Beschäftigte im Minijob maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.
Was müssen Unternehmen beim Mindestlohn beachten?
Was müssen Unternehmen im Rahmen des Mindestlohngesetzes beachten? In Deutschland sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden aufzuzeichnen. Alle Informationen zur Arbeitszeiterfassung finden Sie in unserem Blogartikel. Ein eigenständiges Arbeitszeiterfassungsgesetz liegt bislang noch nicht vor. Die Bundesregierung plant, die Vorgaben des BAG-Beschlusses vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) und des EuGH-Urteils von 2019 im Laufe des Jahres 2026 gesetzlich zu kodifizieren und die elektronische Erfassung als Regelfall festzuschreiben.
Sinnvoll ist es, die Arbeitszeiten und Abwesenheiten Ihrer Mitarbeitenden direkt richtig und unkompliziert elektronisch zu verwalten. Die Zeiterfassungssoftware von Factorial erfasst Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch und revisionssicher. Sie hilft Ihnen so, die Anforderungen gemäß § 17 MiLoG sowie die Vorgaben des BAG-Beschlusses vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) zu erfüllen.
Wichtig für die Praxis: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung kontrolliert. Gemäß § 21 MiLoG können Mindestlohnverstöße mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden. Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen ziehen Bußgelder bis zu 30.000 € nach sich. Zudem kann das betroffene Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Die Aufzeichnungen müssen spätestens sieben Tage nach dem Ende der Arbeitsleistung vorliegen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 17 Abs. 2 MiLoG).
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Mindestlohn – Brutto oder Netto?
Wenn vom Mindestlohn gesprochen wird, werden die Zahlen immer brutto angegeben, da noch Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden müssen. Die Höhe der abgeführten Beiträge hängt letztendlich von der Steuerklasse des Arbeitnehmenden ab.
Als Orientierung: Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 € im Jahr 2026 ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 €. Wie viel davon netto verbleibt, hängt von Steuerklasse, Familienstand und Kinderzahl ab. Den genauen Nettobetrag können Sie mit dem Mindestlohn-Rechner des BMAS ermitteln.
Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf Beschäftigte und Unternehmen?
Die Lohnuntergrenze wurde mit dem Ziel eingeführt, Arbeitnehmende vor schlechter Bezahlung zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu ermöglichen, da Lohndumping so vermieden wird.
Nach Angaben von Destatis, Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist nicht eindeutig erwiesen, ob der Mindestlohn langfristig positive oder negative Auswirkungen auf die Empfangenden hat. Dazu werden regelmäßig Studien durchgeführt.
Die Mindestlohnkommission stellte in ihrem Beschluss vom Juni 2025 fest, dass es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen ist, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Mehr als sechs Millionen Beschäftigte profitieren von der Erhöhung zum 1. Januar 2026, darunter überproportional häufig Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland, da diese häufiger im Niedriglohnsektor tätig sind.
Für Unternehmen ist der Mindestlohn zunächst mit höheren Kosten verbunden. Unternehmen in verschiedenen Branchen mit Beschäftigten unter Mindestlohnniveau haben meist auf den steigenden Mindestlohn mit Maßnahmen wie der Reduzierung der Arbeitszeiten und Erhöhung der Preise (Taxifahrten, Restaurants, Cafés etc.) reagiert. Auswertungen zeigen jedoch, dass sich die Unternehmen an diese erhöhten Kosten gewöhnt haben.
Branchenmindestlöhne: Was gilt zusätzlich?
Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn existieren in Deutschland branchenbezogene Mindestlöhne, die auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) durch Tarifverträge festgelegt und für allgemeinverbindlich erklärt werden. Diese Branchenmindestlöhne liegen stets über dem gesetzlichen Mindestlohn. Beispiele für 2026: In der Pflege gilt seit dem 1. Juli 2025 ein Mindestlohn von 16,10 € brutto pro Stunde für Pflegehilfskräfte und 20,50 € für Pflegefachkräfte. Aktuelle Sätze für alle Branchen veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website.
Die Lohnuntergrenze bietet für Unternehmen auch Vorteile. Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeitende, die gut bezahlt werden, auch motivierter sind.
FAQ
Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 Euro brutto pro Stunde – eine Anhebung gegenüber 12,82 Euro im Jahr 2025. Zum 1. Januar 2027 steigt er weiter auf 14,60 Euro. Mit dem Mindestlohn ist automatisch auch die Minijob-Grenze verknüpft: Sie liegt 2026 bei 603 Euro monatlich und steigt 2027 auf 633 Euro.
Wurde der Mindestlohn 2026 erhöht?
Ja. Die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 sowie die weitere Stufe auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 wurden durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung verbindlich festgelegt, die das Bundeskabinett am 29. Oktober 2025 auf Vorschlag der Mindestlohnkommission beschlossen hat.
Wann kommt der 15-Euro-Mindestlohn?
Ein Mindestlohn von 15 Euro ist derzeit nicht beschlossen. Die Mindestlohnkommission hat sich im Juni 2025 für die zweistufige Erhöhung auf 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027) entschieden. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat errechnet, dass allein zur Erfüllung des 60-Prozent-Medianlohn-Kriteriums bereits 2026 ein Mindestlohn zwischen 14,88 und 15,12 Euro nötig gewesen wäre – die Kommission blieb mit 13,90 Euro darunter. Gewerkschaften fordern weiterhin eine Anhebung auf 15 Euro, ein konkreter Zeitpunkt dafür steht aber nicht fest. Die nächste turnusmäßige Entscheidung der Mindestlohnkommission über weitere Anpassungen erfolgt spätestens bis Juni 2027.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn wird immer als Bruttobetrag pro Stunde angegeben.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen?
Ja, die Zahlung des Mindestlohns ist gesetzlich verpflichtend. Verstößt ein Arbeitgeber dagegen, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro sowie Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Eine All-in-one-Unternehmenssoftware wie Factorial hilft dabei, Lohnabrechnungen korrekt und gesetzeskonform durchzuführen.
Welche Dokumentationspflichten gelten für Unternehmen beim Mindestlohn?
Nach § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Unternehmen für geringfügig Beschäftigte sowie für Beschäftigte in bestimmten Branchen (u. a. Bau, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Spedition, Transport und Logistik, Gebäudereinigung) Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und müssen bei Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vorgelegt werden können. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

