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Was bedeutet einschlägige Berufserfahrung? Definition & Tipps

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Der Begriff einschlägige Berufserfahrung taucht in vielen Stellenausschreibungen auf – doch was heißt das eigentlich konkret? In diesem Blog-Beitrag gehen wir der Definition nach und liefern einige Tipps.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der Begriff einschlägige Berufserfahrung setzt erworbene, erforderliche Fähigkeiten und Wissen im Rahmen einer vorangegangenen Tätigkeit voraus. Es handelt sich um Berufserfahrung, die direkt zur Tätigkeit passt, für die man sich bewirbt.
  2. Wer über mehrere Jahre fundierte Berufserfahrung gesammelt hat, bringt nicht nur Fachkenntnisse mit, sondern kennt auch die StrukturenProzesse und den jeweiligen Arbeitsalltag.
  3. Im TVöD spielt einschlägige Berufserfahrung eine große Rolle bei der Eingruppierung. Sie beeinflusst, in welche Entgeltgruppe und Stufe man bei der Einstellung kommt und hat Einfluss auf das Gehalt.

Einschlägige Berufserfahrung – was genau ist gemeint?

Laut Duden bedeutet einschlägig „zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend“. Es ist also Berufserfahrung gemeint, deren Fähigkeiten unmittelbar mit den die Anforderungen in der Stellenanzeige zusammenhängt. Im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) wird einschlägige Berufserfahrung folgendermaßen definiert: „wenn das für die ausgeschriebene Stelle erforderliche Können und Wissen im Rahmen einer vorangegangenen Tätigkeit bereits erworben wurde“. Grundsätzlich geht es um Berufserfahrung, die direkt zur Tätigkeit passt, für die man sich bewirbt. Es zählt also nicht jede Erfahrung, sondern nur jene, die inhaltlich oder fachlich einschlägig, also passend und relevant ist.

Unterschied: allgemeine und einschlägige Berufserfahrung

Nicht jede berufliche Station ist automatisch ein Pluspunkt für jede Bewerbung. Während allgemeine Berufserfahrung eher breite Fähigkeiten und Kenntnisse widerspiegelt, geht es bei der einschlägigen Berufserfahrung um spezifische Kompetenzen: Hat man in einem ähnlichen Arbeitsumfeld, derselben Branche oder sogar in vergleichbarer Position gearbeitet? Genau das entscheidet, ob Erfahrung als einschlägig bewertet wird – und beeinflusst damit auch die Stufenzuordnung bei TVöD-Stellen oder die Einordnung in eine bestimmte Entgeltgruppe.

Warum Arbeitgebende auf einschlägige Berufserfahrung achten

Für viele Arbeitgebende, gerade im öffentlichen Dienst, ist einschlägige Berufserfahrung mehr als nur ein Bonus – sie ist oft Voraussetzung. Wer direkt in der Praxis einsteigen soll, ohne lange Einarbeitung, muss nachweislich schon auf ähnlichem Gebiet gearbeitet haben. Das spart Zeit, Ressourcen und erhöht die Chance auf einen erfolgreichen Einstieg. Auch Unternehmen in der Wirtschaft achten verstärkt auf relevante Vorerfahrungen, um im täglichen Arbeitsalltag schnell produktiv zu werden.

Ob in der Wirtschaft, bei einer NGO oder im öffentlichen Dienst: Wer über mehrere Jahre fundierte Berufserfahrung gesammelt hat, bringt nicht nur Fachkenntnisse mit, sondern kennt auch die StrukturenProzesse und den jeweiligen Arbeitsalltag. Das erleichtert die Einarbeitung, macht Bewerber attraktiver – und spart den Unternehmen Geld bei Schulungen oder Einweisungen.

Wie lange darf einschlägige Berufserfahrung zurückliegen?

Diese Frage beschäftigt viele Bewerber: Zählt ein Job, den ich vor sieben Jahren gemacht habe, noch als einschlägig? Hier gibt es keinen festen Richtwert, aber eine Faustregel: Je aktueller, desto besser. Meistens werden Tätigkeiten aus den letzten fünf bis zehn Jahren berücksichtigt – vor allem, wenn sie inhaltlich zur neuen Stelle passen. Erfahrung aus einem früheren Praktikum oder der Berufsausbildung kann relevant sein, wenn sie intensiv genug war und zum Aufgabenfeld der aktuellen Position passt.

Beispiele aus der Praxis: Was ist einschlägige Berufserfahrung?

Wer sich z.B. als Controller bewirbt, sollte im Idealfall bereits im Finanz- oder Rechnungswesen gearbeitet haben. Eine vorherige Tätigkeit im Eventmanagement wäre in diesem Fall nicht einschlägig – auch wenn sie einige Soft Skills liefert. Ähnlich ist es im öffentlichen Dienst: Hier zählt oft nur einschlägige Berufserfahrung innerhalb einer bestimmten Entgeltgruppe oder TVöD-Stufe. Der Bund legt dabei teils eigene Maßstäbe an – besonders, wenn es um die Zuordnung in die richtige Stufe geht.

Entscheidend ist, wie die Berufserfahrung im Lebenslauf und in der Bewerbung formuliert wird. Wer seine Stationen klug beschreibt und den Bezug zur Stelle herstellt, zeigt dem Arbeitgeber sofort: Das kann passten. Wer Begriffe aus der Stellenanzeige nutzt und Tätigkeiten hervorhebt, die sich mit den Anforderungen decken, hat oft bessere Aussichten. Auch kurze, aber intensive Einsätze – etwa im Rahmen eines Projekts – können als einschlägig gelten, wenn sie fachlich relevant sind.

Einschlägige Berufserfahrung und TVöD – ein Sonderfall

Im TVöD spielt einschlägige Berufserfahrung eine große Rolle bei der Eingruppierung. Sie beeinflusst, in welche Entgeltgruppe und Stufe man bei der Einstellung kommt – und damit auch das Gehalt. Wer beispielsweise drei Jahre einschlägig tätig war, kann häufig mit einer höheren Besoldungsstufe einsteigen. Deshalb lohnt es sich, die eigene Erfahrung sauber zu dokumentieren – inklusive Zeitraum, Tätigkeitsbeschreibung und Nachweisen.

Gerade für Berufseinsteiger ist das Thema schwierig: Wie soll man einschlägige Berufserfahrung sammeln, wenn man gerade die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat? Hier zählt jede Praxiserfahrung: Praktika, Werkstudentenjobs, Studienprojekte. Eine präzise Formulierung im Lebenslauf oder in der Bewerbung hilft, die Relevanz der Station zu betonen – auch wenn sie nicht aus einem klassischen Angestelltenverhältnis stammt.

Welche Rolle spielt die Branche?

Einschlägigkeit ist oft branchenabhängig. Wer in der Wirtschaft im Vertrieb gearbeitet hat, kann seine Erfahrung auch im Bereich Fundraising einer NGO einbringen – wenn die Tätigkeiten vergleichbar sind. Im öffentlichen Dienst dagegen kann es sein, dass Erfahrung aus der Privatwirtschaft nur bedingt zählt. Wichtig ist, dass man die Anforderungen versteht und die eigene Berufserfahrung entsprechend präsentiert.

Die Sache mit den Begriffen

Einschlägig“ ist ein dehnbarer Begriff und wird von Arbeitgebern unterschiedlich ausgelegt. Manche meinen damit rein fachliche Nähe, andere beziehen auch methodische Kenntnisse oder Soft Skills ein. Deshalb ist es hilfreich, bei Unklarheiten nachzufragen.

Viele Bewerber stellen sich ähnliche Fragen: Was ist, wenn die Erfahrung schon zehn Jahre zurückliegt? Zählt ein Praktikum im Studium? Wie beweise ich meine einschlägige Tätigkeit? Antwort: Es kommt auf den Zusammenhang, die Intensität und die Anforderungen der jeweiligen Stelle an. Je klarer man diese Fragen für sich selbst beantwortet, desto überzeugender wird die Bewerbung. Allgemein hilft es dabei eine Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen und die Stellenbeschreibung so exakt wie möglich zu erfassen.

Tipps zur Formulierung in der Bewerbung

In der Praxis hilft eine präzise Sprache. Statt „Ich habe dort gearbeitet“ besser: „Ich war verantwortlich für XY – vergleichbar mit den Anforderungen Ihrer Stelle im Bereich Z.“ Auch Begriffe wie „einschlägig“, „relevant“, „vergleichbar“ oder „praxisnah“ signalisieren dem Arbeitgeber: Hier steckt Erfahrung drin, die zählt.

Wenn gar keine passende Berufserfahrung vorhanden ist, heißt das nicht automatisch das Aus. Hier zählt Persönlichkeit, Motivation und Lernbereitschaft. Ein überzeugender Lebenslauf, ein gutes Anschreiben und ein sicheres Auftreten können auch ohne einschlägige Erfahrung Türen öffnen.

Einschlägige Berufserfahrung richtig nachweisen

Gerade im TVöD oder bei großen Unternehmen zählt: Was man sagt, muss man belegen können. Dazu gehören Zeugnisse, Projektbeschreibungen, ggf. Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten. Wer sich auf eine bestimmte Entgeltgruppe beruft, sollte die einschlägige Erfahrung sauber dokumentieren – im Zweifel hilft ein Hinweis auf die offizielle Protokollerklärung oder ein Gespräch mit der Personalabteilung.

Fazit

Einschlägige Berufserfahrung ist kein starres Konstrukt. Vielmehr geht es darum, die Passung zur gesuchten Tätigkeit herzustellen – in der Sprache der Bewerbung, im Lebenslauf, im Gespräch. Wer genau liest, sauber formuliert und ehrlich argumentiert, hat die besten Chancen – egal, ob als BerufseinsteigerQuereinsteiger oder erfahrener Arbeitnehmender.

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Florian Schoemer ist HR-Tech-Enthusiast, Autor und Berater mit einem Hintergrund in Wirtschaftspsychologie und internationaler Personalarbeit. Seit über zehn Jahren befasst er sich mit dem Wandel der Arbeitswelt – besonders an der Schnittstelle von Technologie, Unternehmenskultur und Recruiting. Seine Perspektive ist praxisnah und zukunftsorientiert: Er identifiziert Trends, leitet konkrete Handlungsimpulse ab und unterstützt Organisationen auf dem Weg zum modernen Business Management.