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Teilzeit in der Praxis: Wissenswertes für Arbeitgeber

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4 Minuten Lesezeit
Teilzeit

Die Anstellung in Teilzeit gilt nach wie vor als ein stark verbreitetes Arbeitszeitmodell. 2021 waren rund 28 % aller Beschäftigten in Deutschland als Teilzeitkräfte angestellt. Darunter vor allem Frauen (Quelle: Statista, 2021).

In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Fakten rund um die Teilzeit zusammengefasst.

Teilzeit als Arbeitszeitmodell

Was bedeutet Teilzeit eigentlich? Bei diesem Arbeitszeitmodell arbeitet der Arbeitnehmer – wie der Name bereits verrät – nur einen Teil der vollen Arbeitszeit. In der Praxis verbirgt sich dahinter oft ein Pensum von 20 Stunden die Woche. Theoretisch kann es aber jede andere Anzahl von Stunden sein.

Einzige Bedingung: Die Anzahl der geleisteten Stunden muss unter dem Vollzeit-Stundenpensum von 40 Stunden wöchentlich liegen. So schreibt es § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vor. Eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche gilt demnach ebenfalls als Teilzeit. Die zu leistende Stundenzahl ist individuell für jedes Teammitglied im Arbeitsvertrag festgelegt.

Die Gründe für eine Teilzeitstelle sind unterschiedlich. Zum einen haben Arbeitnehmer, die nicht Vollzeit arbeiten, mehr Zeit Freizeit. Das entlastet die psychische Belastung. Einer der gängigsten Gründe ist jedoch die nötige Kapazität für die eigenen Kinder. Um Familie und Karriere unter einen Hut zu bekommen, ist dieses Arbeitszeitmodell ein guter Kompromiss.

Wie viele Stunden darf man bei Teilzeit arbeiten?

Eine Teilzeitkraft leistet weniger Stunden, als ein Kollege, der Vollzeit arbeitet.

Beispiel: Christian Hansen ist Angestellter bei der Happy AG. Aus privaten Gründen hat er sein Arbeitspensum auf 36 Stunden pro Woche zurückgeschraubt. Eine “normale” Vollzeitstelle in der Happy AG fordert 40 wöchentliche Arbeitsstunden.

Herr Hansen arbeitet also weniger, als eine Vollzeitkraft. Per Gesetz gilt er damit bereits als Teilzeitkraft.

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Wann besteht Anspruch auf Teilzeit?

Im Prinzip hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit. Gemäß § 8 TzBfG gibt es jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  1. Betriebszugehörigkeit: Der Arbeitnehmer ist mindestens sechs Monate im Unternehmen angestellt.
  2. Unternehmensgröße: Das Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Mitarbeitende.

Wichtig: Die Reduzierung der Arbeitsstunden muss im ersten Schritt schriftlich beantragt werden. Dazu setzt der Arbeitnehmer ein Schreiben auf, in dem er den gewünschten Beginn (Startdatum) sowie die wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit anfragt.

Der Arbeitgeber entscheidet daraufhin, ob der Wechsel in das Teilzeitmodell genehmigt wird. Ggf. wird die Stundenanzahl dann nochmal nachverhandelt. Sollten betriebliche Gründe dagegen sprechen, kann der Arbeitgeber der Antrag auf Teilzeit ablehnen. 

Gleiches gilt bei der Elternteilzeit. Übrigens: Das Arbeitspensum bei der Elternteilzeit liegt bei 15 bis zu 30 Stunden pro Woche.

Ob Elternteilzeit oder gängige Teilzeit – wichtig ist, die Teilzeit frühzeitig beim Arbeitgeber zu beantragen; am besten bis spätestens einen Monat vor Beginn der Teilzeit.

Wie viel darf man bei Teilzeit verdienen?

Wie viel ein Arbeitnehmer in Teilzeit verdienen darf, ist nicht gesetzlich geregelt. Da sich die geleistete Stundenanzahl individuell unterscheidet, gibt es keinen fixen Betrag.

Die Vergütung hängt letztendlich von ganz unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Die geleistete Stundenanzahl
  • Der vereinbarte Stundenlohn
  • Die Steuerklasse des Beschäftigten
  • Das Teilzeitmodell, in dem sich der Arbeitnehmer befindet.

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Welche Teilzeitmodelle gibt es?

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es sieben Teilzeitmodelle:

  1. Täglich Arbeitszeit reduzieren (stundenweise): Statt 8 Stunden täglich, wird jetzt nur noch 4 Stunden pro Tag gearbeitet.
  2. Reduzierung der Arbeitstage: Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf zwei bis fünf Arbeitstage
  3. Jobsharing: Zwei Angestellte teilen sich eine Stelle im Unternehmen.
  4. Teilzeit Vergütung: Der Arbeitnehmer arbeitet in Vollzeit, wird aber nur in nicht voll vergütet. Beispiele: Mehrarbeit für Altersteilzeit oder Sabbatical)
  5. Aufteilung der Arbeitszeit innerhalb des Teilzeit Teams
  6. Saisonarbeit: Saisonale Teilzeit
  7. Home Nebenjob: Teilzeit als Nebentätigkeit im Home Office

Zusätzlich zu diesen sieben Formen wurde im Januar 2019 die Brückenteilzeit eingeführt. Dabei geht es um eine befristete Reduzierung der Arbeitsstunden (§ 9a des TzBfGs).

Für eine Brückenteilzeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein.
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 45 Mitarbeitende.
  • Der Antrag auf Brückenteilzeit wird drei Monate vor Beginn gestellt.
  • Die Teilzeit ist für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren geplant.

Wie bei der gängigen Teilzeit, muss der Arbeitgeber den Antrag nicht akzeptieren. Aber: Einer aus 15 Anträgen muss genehmigt werden.

Haben Teilzeitkräfte weiterhin Anspruch auf Urlaub?

Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz richtet sich der Urlaubsanspruch nach den Anzahl der wöchentlichen Arbeitstagen. Dabei spielt die tägliche Arbeitszeit keine Rolle. Pro Wochenarbeitstag stehen Arbeitnehmern vier freie Tage pro Jahr zu.

Beispiel: Anna Fischbach hat einen Teilzeitjob. Gemäß ihrem Arbeitsvertrag muss sie 20 Stunden pro Woche leisten. Diese Stunden teilt sie auf fünf Arbeitstage, Montag – Freitag auf. Sie arbeitet also 4 Stunden täglich.

5 Wochenarbeitstage x 4 freie Tage = 20 Urlaubstage pro Jahr.

Anna Fischbach hat gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr.

Würde sie die 20 Stunden auf nur drei Arbeitstage in der Woche verteilen, dann hätte sie nur Anspruch auf 12 Urlaubstage im Jahr:

3 Wochenarbeitstage x 4 freie Tage = 12 Urlaubstage pro Jahr.

Teilzeit wieviele Stunden

Vor- und Nachteile von Teilzeit

Das sind die wichtigsten Vor- und Nachteile von Teilzeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

 Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Vorteile Nachteile
  • Verbesserte Work-Life-Balance: Mehr Zeit für Familie und Hobbies.
  • Geringere Belastung: Das Risiko psychischer Krankheiten sinkt.
  • Weniger Lohn- bzw. Gehalt aufgrund verringerter Teilzeit Stunden → geringerer Anspruch auf Rente und Arbeitslosengeld.
  • Vergleichsweise geringere Aufstiegschancen im Unternehmen. 

 Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Vorteile Nachteile
  • Gesteigerte Mitarbeiterproduktivität
  • Zufriedenere Mitarbeiter
  • Weniger Krankheitsausfälle dank verbesserter Mitarbeitergesundheit durch geringere Belastung am Arbeitsplatz
  • Geringere Personalkosten
  • Kürzung der Personalressourcen: Der Arbeitnehmer steht nicht mehr 40 Stunden pro Woche zur Verfügung.
  • Im Fall von Job Sharing fällt zusätzlicher organisatorischer und administrativer Mehraufwand an.

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Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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