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Geschenke für Mitarbeiter – was ist erlaubt?

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10 Minuten Lesezeit
Eine Managerin, die sich mit Ihrer Kollegin über Geschenke für Mitarbeiter unterhält

Gegenseitiges Beschenken macht glücklich und stärkt die Bindung zueinander. Das trifft natürlich auch auf Geschenke für Mitarbeiter*innen und die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu. Weihnachten, Geburtstage und Jubiläen sind gute Anlässe, um Ihren Mitarbeiter*innen ein kleines Dankeschön zukommen zu lassen und Ihre Anerkennung zu signalisieren. 

Doch wie gelingt es eigentlich, passende Geschenkideen zu finden, eine gute Auswahl zu treffen und welche steuerlichen Aspekte sollten Sie beachten?

Die Antworten auf diese Fragen und passende Ideen für Mitarbeitergeschenke finden Sie im folgenden Artikel.

Key Facts

  1. Mitarbeitergeschenke mit einem Wert unter 60 Euro sind steuerfrei.
  2. Steuerfreie Mitarbeitergeschenke können auch mehrmals pro Monat verschenkt werden. 
  3. Bei Sachbezügen liegt die Grenze bei 50 Euro.

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Wie hoch dürfen Geschenke für Mitarbeiter sein?

Im beruflichen Umfeld ist es manchmal gar nicht ganz so einfach, geeignete Geschenkideen zu finden. Denn auch ein kleines Geschenk sorgt  in der Arbeitswelt für eine Wertschätzung, die im Alltag manchmal ausbleibt. Das Positive daran ist, dass die Motivation der Mitarbeiter*innen erhöht wird und sich dies auch auf ihre Leistung überträgt. 

Wie versteuert man Geschenke an Mitarbeiter?

Die Besteuerung von Mitarbeitergeschenken sollte unbedingt beachtet werden. Zunächst gilt es, Geschenke für Mitarbeiter in drei Kategorien zu unterteilen: 

  • steuerfreie Geschenke
  • Sachbezüge 
  • reguläre Geschenke.

Wann sind Geschenke für Mitarbeiter steuerfrei?

Um zu bestimmen, ob Mitarbeitergeschenke steuerfrei sind oder nicht, gilt es, den Anlass und den Wert der Geschenke näher zu betrachten. Präsente, die einem persönlichen Anlass zugrunde liegen und weniger als 60 Euro kosten, sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei.

Persönliche Anlässe sind solche, die die Arbeitnehmer direkt betreffen, also: 

  • Mitarbeiterjubiläen,
  • Geburtstage,
  • Hochzeiten,
  • Promotion und/oder Beförderung,
  • Rückkehr aus der Elternzeit,
  • Rückkehr nach längerer Krankheit an den Arbeitsplatz,
  • Geburt eines Kindes,
  • Anlässlich des Abschieds aus dem Unternehmen/ dem letzten Arbeitstag.

Auch kulturelle Ereignisse, die alle Mitarbeiter*innen betreffen, wie Weihnachten und Ostern sowie Unternehmensereignisse, sowie Jubiläen können einen Anlass für Geschenke darstellen. 

Steuerfreie Mitarbeitergeschenke sind auch mehrmals im Monat möglich, schließlich können sich persönliche Anlässe auch häufen. Da es keine Obergrenze bzgl. steuerfreier Geschenken gibt, bietet es sich an, zum Geburtstag und Jubiläum zwei separate Aufmerksamkeiten, die die 60 Euro nicht überschreiten im gleichen Monat zu schenken.

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Viele Geschenke, die übereinander gestapelt sind

Wie hoch dürfen Geburtstagsgeschenke für Mitarbeiter sein?

Sich für Geburtstagsgeschenke zu entscheiden, fällt oft auch dann schwer,  wenn es sich um die engsten Freunde oder Familienmitglieder handelt. Noch schwieriger kann die Entscheidung sein, wenn es sich bei den Beschenkten um Kolleg*innen im beruflichen Umfeld handelt. 

Individuelle Geschenke steigern die Wertschätzung im beruflichen Umfeld. Dabei ist es nicht immer ganz leicht zu wissen, welches Geschenk am passendsten ist und wie hoch der Wert sein sollte. Mit maximal 60 Euro lässt sich bereits ein wertvolles Geschenk für Ihre Mitarbeiter*innen finden!

Sind Geschenke vom Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig?

Als Alternative zu den steuerfreien Geschenken sind auch Sachbezüge interessant. Die monatliche Grenze bei Sachbezügen liegt bei 50 Euro. Wenn der Wert die 60 Euro übersteigt, muss der Betrag versteuert werden. 

Beachten Sie, dass Sie weder bei Sachbezügen noch bei den steuerfreien Geschenken Bargeld überreichen dürfen. Denn dieses zusätzliche Geld fällt sofort unter die normale Lohnsteuer. Den Ausnahmefall bilden jedoch Gutscheinkarten, mit deren Guthaben sich die Kollegen und Kolleginnen selbst für Präsente entscheiden können. 

Heutzutage gibt es in einigen Unternehmen eine große Bandbreite an Benefits, zu denen beispielsweise Vergünstigungen im Fitnessstudio gehören. Benefits dieser Art fallen ebenso in die Kategorie der Sachbezüge. Sofern die Sachbezüge eines Monats unter der Grenze bleiben, bleiben die Sachgeschenke steuer- und sozialversicherungsfrei. 
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Welches sind gute Mitarbeitergeschenke?

In einem großen Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern kann es schwer werden, für jeden Kollegen/ jeder Kollegin individuelle Präsente zu besorgen. Schließlich können Sie unmöglich die Wünsche jedes Einzelnen kennen. Aber es gibt einige Ideen, die den allgemeinen Geschmack treffen und immer gut ankommen.

Der Klassiker: Gutscheine 

Die Vielzahl an Gutscheinen ist riesig. Dabei können Sie frei entscheiden, wer durch den Kauf unterstützt werden soll. Dazu gehören zum Beispiel regionale und Online-Händler oder nachhaltige Hersteller.

Aber Vorsicht: Gutscheine werden beim Finanzamt erst dann als steuerfreie Mitarbeitergeschenke angesehen, wenn sie nur für das eigene Händler Sortiment gültig sind. Beispielsweise gilt Amazon als Marktplatz, sodass die Gutscheine von Amazon nicht steuerfrei verschenkt werden können.

Kleine Geschenke für Mitarbeiter bis 5 Euro

Kleine Präsente, die Ihre Mitarbeiter*innen im Alltag nutzen können, sind nicht nur besonders praktisch, sie erinnern die Beschenkten auch an den Arbeitgeber. Dinge, die vielleicht sogar den Arbeitsalltag erleichtern, sorgen dafür, dass sich Mitarbeiter*innen wertgeschätzt fühlen. Kleine Mitarbeitergeschenke bis 5 Euro können schon eine große Wirkung haben und Dankbarkeit ausdrücken. 

Personalisierte Mitarbeitergeschenke 

Die meisten Alltagsgegenstände, wie Tassen, Kugelschreiber und Maus-Pads können personalisiert werden. Damit ist nicht etwa nur das Logo des Unternehmens oder der Mitarbeitername gemeint. Stattdessen können Sie ein passendes Design, einen lustigen Spruch oder ein für den Mitarbeiter wichtiges Erfolgserlebnis hinzufügen.  

Was kann ich meinen Mitarbeiter*innen zu Weihnachten schenken?

Weihnachten wird seit jeher genutzt, um sich gegenseitig zu beschenken und Freude zu bereiten. Das trifft auch auf das berufliche Umfeld zu. Am Ende des Jahres ist noch Zeit, Mitarbeitergeschenke zu organisieren. Das geht auf zwei Arten: Präsente und Events. 

Geschenk zur Weihnachtsfeier 

Veranstaltungen sind eine gute Gelegenheit, um mit Ihren Mitarbeiter*innen in den Austausch zu treten und das Arbeitsklima zu verbessern. Eine gut organisierte Weihnachtsfeier kann sich auszahlen und bleibt bei Ihren Beschäftigten positiv im Gedächtnis. Denken Sie daran, dass sich dabei niemand ausgegrenzt fühlen sollte. 

Weihnachtsfeiern innerhalb eines Unternehmens haben zudem einen wichtigen steuerlichen Aspekt. Denn die Weihnachtsfeier ist eine Sachzuwendung, die auch als Geschenk angesehen werden kann. Bei Sachzuwendungen liegt der Freibetrag bei 110 Euro pro Mitarbeiter und Veranstaltung. Die organisierte Feier ist gleichzeitig die Grundlage für die Kostenübernahme. Pro Jahr gilt der Freibetrag von 110 Euro für zwei Veranstaltungen. 

Prüfen Sie vorab, ob Ihre Feier in diesen Freibetrag fällt. Dazu berechnen sie die Gesamtkosten der Feier einschließlich der Umsatzsteuer und kalkulieren die tatsächlich anwesenden Gäste. Weitere Aufwendungen, wie Speisen und Getränke, Unterhaltungsprogramme und Raummiete fließen ebenso in die Gesamtkosten ein. Die geplanten Weihnachtsgeschenke müssen im Rahmen der Feier überreicht werden, um als solche mit in den Freibetrag zu fließen. 

Sobald der Freibetrag durch das Event oder die Geschenke überschritten wird, unterliegt der Wert dem steuerpflichtigen Arbeitslohn. Allerdings gibt es zudem die Möglichkeit, den Arbeitslohn steuerbegünstigt zu behandeln. Das bedeutet, dass der Restbetrag pauschal mit 25 % besteuert wird und dass die Sozialabgaben wegfallen. 

Was darf man nicht zu Weihnachten schenken?

Kennen Sie den Spruch: „Kleinigkeit, die das Herz erfreut?“ Dies sollte das Motto Ihrer Mitarbeitergeschenke sein. Versuchen Sie nicht zwanghaft den Freibetrag der Geschenke zu erreichen, sondern schenken Sie stattdessen eine originelle Kleinigkeit, die Wertschätzung vermittelt. 

Achten Sie außerdem darauf, nichts Unangebrachtes oder rein Religiöses zu verschenken. Da Religiosität ein sehr privates Thema ist, kann es sein, dass solche Geschenke eine negative Reaktion auslösen. Diese gilt es, um jeden Preis zu vermeiden. Versuchen Sie sich stattdessen etwas zu verschenken, was positives Gefühle auslöst, ohne Ihren Kolleg*innen zu nahe zu treten. 

Ist es ok, dem Chef etwas zu schenken?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, der eigenen Führungskraft eine Aufmerksamkeit in Form eines Geschenkes zu überreichen. Schließlich strahlen Geschenke Wertschätzung aus und auch Manager*innen freuen sich darüber.

Dennoch gilt es auch hier einiges zu beachten:

  • Team: Geschenke an die Führungskraft kommen besonders gut an, wenn sie vom ganzen Team kommen.
  • Kosten: So können nicht nur leichter viele Ideen zusammengetragen werden, auch die Kosten fallen in der Gruppe geringer aus.
  • Beruflicher Vorteil: Außerdem könnte es den Anschein erwecken, dass ein Geschenk eines Einzelnen einen Vorteil in der Beziehung mit dem Chef bedeutet. Diesen Eindruck sollten Sie in jedem Fall vermeiden.

Achten Sie außerdem darauf, dass das geschenkte Objekt nicht zu persönlich ist oder indirekte Botschaften beinhaltet, welche missverstanden werden könnten. Finden Sie stattdessen heraus, was Ihre*n Manager*in interessiert und schenken Sie etwas Angemessenes, was vielleicht sogar das Team repräsentiert.

Was kann man Chef und Chefin zu Weihnachten schenken?

Geschenke sollten einen gewissen Mehrwert bieten. Dazu zählen sicherlich kleine Erlebnisse oder Veranstaltungen, die die Führungskraft besuchen kann. Natürlich ist es wichtig, das auszuwählen, was am besten zu den jeweiligen Interessen passt. Die bekanntesten Anbieter für Gutscheine dieser Art sind sicherlich mydays, Jochen Schweizer und getyourguide.

Auch über eine Zusammenstellung von

  • kulinarischen Sets,
  • Gadgets,
  • Patenschaften,
  • Pflanzen oder Blumenpflanzsets wird sich nicht nur Ihre Führungskraft freuen. 

Achten Sie zudem darauf, dass das Geschenk von guter Qualität ist. Besonders in den letzten Jahren ist das Nachhaltigkeits- Bewusstsein enorm gestiegen. Dies wirkt sich auch auf das Weihnachtsfest aus. Umfragen von Statista  zufolge geht der Trend hin zur Nachhaltigkeit. Das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu schaffen, kann das positive Unternehmensimage nur stärken. 

Geschenke für Mitarbeiter sind eine aufmerksame Geste, die aus unserem Alltag nicht wegzudenken ist. Daher sollten sie auch im beruflichen Kontext nicht zu kurz kommen. Selbst Kleinigkeiten erzielen bereits einen positiven Effekt und stärken die Beziehungen zwischen Führungskraft und Angestellten. Dies wirkt sich wiederum auf das Engagement des Mitarbeiters im Unternehmen aus. 

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wie viel darf ein Mitarbeitergeschenk kosten?

Im beruflichen Umfeld ist es manchmal gar nicht ganz so einfach, geeignete Geschenkideen zu finden. Kleine Aufmerksamkeiten zeugen von einer großen Geste gegenüber Ihrer Belegschaft. Denn auch ein kleines Geschenk sorgt in der Arbeitswelt für eine Wertschätzung, die im Alltag manchmal ausbleibt. Das Positive daran ist, dass die Motivation der Mitarbeiter:innen erhöht wird und sich dies auf ihre Leistung überträgt. Um zu bestimmen, ob Mitarbeitergeschenke steuerfrei sind oder nicht, gilt es den Anlass und den Wert der Geschenke näher zu betrachten. Präsente, die unter die Kategorie des persönlichen Anlasses fallen und unter dem Wert von 60 Euro liegen, sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei.

Was schenkt man seinen Angestellten zu Weihnachten?

Bei Sachzuwendungen liegt der Freibetrag bei 110 Euro pro Mitarbeiter und Veranstaltung. Die organisierte Feier ist gleichzeitig die Grundlage für die Kostenübernahme. Pro Jahr gilt der Freibetrag von 110 Euro für zwei Veranstaltungen. Prüfen Sie vorab, ob Ihre Feier in diesen Freibetrag fällt. Dazu berechnen sie die Gesamtkosten der Feier, einschließlich der Umsatzsteuer, und kalkulieren die tatsächlich anwesenden Gäste. Weitere Aufwendungen, wie Speisen und Getränke, Unterhaltungsprogramme und Raummiete, fließen ebenso in die Gesamtkosten ein. Im besten Fall nutzen Sie den aus dem Freibetrag übrig gebliebenen Wert für die Weihnachtsgeschenke Ihrer Mitarbeiter*innen. Die geplanten Weihnachtsgeschenke müssen ebenso im Rahmen der Feier überreicht werden, um als solche mit in den Freibetrag zu fließen. Sobald der Freibetrag durch das Event oder die Geschenke überschritten wird, fließt der Wert in den steuerpflichtigen Arbeitslohn. Allerdings gibt es zudem die Möglichkeit, den steuerpflichtigen Arbeitslohn steuerbegünstigt zu behandeln. Das bedeutet, dass der Restbetrag pauschal mit 25 % besteuert wird und dass die Sozialabgaben wegfallen.

Was schenkt man zum letzten Arbeitstag?

Die Vielzahl an Gutscheinen ist riesig. Dabei können Sie frei entscheiden, wer durch den Kauf unterstützt werden soll. Dazu gehören zum Beispiel regionale und Online-Händler oder nachhaltige Hersteller. Aber Vorsicht: Gutscheine werden beim Finanzamt erst dann als steuerfreie Mitarbeitergeschenke angesehen, wenn sie nur für das eigene Händler Sortiment gültig sind. Beispielsweise gilt Amazon als Marktplatz, sodass die Gutschein von Amazon nicht steuerfrei verschenkt werden kann. Kleine Präsente, die Ihre Mitarbeiter*innen im Alltag nutzen können, sind nicht nur besonders praktisch, sie erinnern die Beschenkten auch an den Arbeitgeber. Dinge, die vielleicht sogar den Arbeitsalltag erleichtern, sorgen dafür, dass sich Mitarbeiter:innen wertgeschätzt fühlen. Mit kleinen Mitarbeitergeschenken bis 5 Euro können schon eine große Wirkung haben und Dankbarkeit ausdrücken. Personalisierte Mitarbeitergeschenke: Die meisten Alltagsgegenstände, wie Tassen, Kugelschreiber und Maus-Pads können personalisiert werden. Damit ist nicht etwa nur das Logo des Unternehmens oder der Mitarbeitername gemeint. Stattdessen können Sie ein passendes Design, einen lustigen Spruch oder ein für den Mitarbeiter wichtiges Erfolgserlebnis hinzufügen.

 

Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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