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Unternehmensvorschriften & Gesetze

Absichtserklärung im Arbeitsvertrag: Vorlage & Regelungen

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7 Minuten Lesezeit
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Eine Absichtserklärung im Arbeitsvertrag – auch als Letter of Intent (LOI) bezeichnet – ist ein zentrales Instrument, wenn Vertragsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, aber wesentliche Eckpunkte schriftlich gesichert werden sollen. Wann ein LOI sinnvoll ist, welche Rechte und Pflichten er begründet und worauf bei der Formulierung zu achten ist, erläutert dieser Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Eine Absichtserklärung im Arbeitsvertrag (Letter of Intent, LOI) ist ein schriftliches, in der Regel rechtlich unverbindliches Dokument, das die wesentlichen Eckpunkte geplanter Vertragsverhandlungen festhält und als Vorstufe zum verbindlichen Arbeitsvertrag dient.
  2. Gemäß dem DIHK-Fachkräftereport 2026 berichten mehr als ein Drittel der befragten rund 22.000 Unternehmen in Deutschland von Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung. In diesem Zusammenhang gewinnen strukturierte Vorverhandlungsinstrumente wie der LOI an Bedeutung.
  3. Obwohl ein LOI grundsätzlich unverbindlich ist, können einzelne Klauseln – etwa zur Vertraulichkeit oder Exklusivität – rechtlich bindend sein. Zudem droht bei grundlosem Abbruch von Verhandlungen eine Schadensersatzpflicht gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB (culpa in contrahendo).
  4. Eine klare „No-Binding-Klausel“ im LOI sowie die eindeutige Trennung verbindlicher und unverbindlicher Regelungen reduzieren das Risiko einer ungewollten Vertragsbindung erheblich.

Was ist eine Absichtserklärung im Arbeitsvertrag?

Eine Absichtserklärung wird auch in Deutschland meist auf Englisch Letter of Intent (LOI) genannt. Sie ist ein schriftliches Dokument, in dem zwei oder mehr Parteien ihre gemeinsamen Ziele und Absichten im Rahmen von Vertragsverhandlungen festhalten. Sie dient als Vorstufe zu einem verbindlichen Vertrag. Mit einer Absichtserklärung legen die verhandelnden Parteien die wesentlichen Eckpunkte ihrer möglichen Zusammenarbeit fest.

Bei Arbeitsverträgen sind Absichtserklärungen ebenfalls nicht selten. Auch hier schaffen sie Transparenz und Vertrauen. Auch im Probeverhältnis können Absichtserklärungen sinnvoll sein.

Übliche Inhalte sind die Definition der geplanten Ziele, wichtige Bedingungen, Regelungen zur Vertraulichkeit sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen. Absichtserklärungen werden häufig bei M&A-Transaktionen (Fusionen und Übernahmen), Arbeitsverträgen oder komplexen Geschäftsabschlüssen eingesetzt.

Obwohl sie in der Regel rechtlich nicht bindend sind, bieten sie Orientierung und sichern den aktuellen Verhandlungsstand ab. Ein zentrales Merkmal ist die Unverbindlichkeit. Parteien können in der Regel ohne Angabe von Gründen von einer Absichtserklärung zurücktreten. Durch ihre flexible Gestaltung sind Absichtserklärungen ein nützliches Instrument, um Risiken zu minimieren und eine Grundlage für weitere Verhandlungen zu schaffen.

In der Praxis unterscheidet die Rechtspraxis zwischen einem weichen LOI (soft letter of intent), der lediglich die Verhandlungsbereitschaft dokumentiert, und einem harten LOI (hard letter of intent), der bereits konkrete Aussagen zu wesentlichen Vertragsinhalten wie Kaufpreis oder Vergütung enthält und dadurch partiell bindende Wirkung entfalten kann. Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist dabei nicht der Titel des Dokuments, sondern sein Inhalt. Gerichte legen einen LOI gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus.

Wann ist eine Absichtserklärung im Arbeitsvertrag sinnvoll?

Eine Absichtserklärung ist in zahlreichen geschäftlichen und rechtlichen Kontexten sinnvoll – vor allem dann, wenn bei Verhandlungen Vertrauen aufgebaut werden soll. Auch wenn Kooperationen oder Verträge vorbereitet werden, sind Letter of Intent (LoIs) durchaus ratsam.

Hier eine Liste von Fällen, in denen eine Absichtserklärung sinnvoll sein kann:

Bei M&A (Mergers and Acquisitions), also bei Fusionen oder Übernahmen, hilft eine Absichtserklärung, wenn die verhandelnden Parteien zentrale Punkte wie beispielsweise Preisvorstellungen oder zeitliche Eckdaten festlegen wollen. Gleiches gilt auch für andere Vertragsverhandlungen zwischen Unternehmen.

Bei Verhandlungen um einen Arbeitsvertrag können wichtige Vertragsinhalte wie Gehalt, Arbeitszeit und Zuständigkeiten schriftlich festgehalten werden.

Wenn Verhandlungen eine gewisse Komplexität erreichen, kann eine Absichtserklärung ebenfalls sinnvoll sein, um die Vertragsverhandlungen zu strukturieren.

Wenn Unternehmen oder Geschäftsparteien eine Kooperation planen und die Rahmenbedingungen ihrer Zusammenarbeit definieren wollen, ist ein LoI ebenso ratsam, auch um die Gefahr von Missverständnissen zu reduzieren.

Besonders bei der Besetzung von Führungspositionen empfiehlt die Society for Human Resource Management (SHRM) den Einsatz strukturierter Vorabdokumente, um Erwartungen auf beiden Seiten frühzeitig zu klären und Missverständnisse im Einstellungsprozess zu vermeiden. Ein LOI erfüllt in diesem Kontext eine ähnliche Funktion. Er schafft Transparenz, ohne die Verhandlungsfreiheit einzuschränken.

Grundsätzlich schafft eine Absichtserklärung für beide Seiten Klarheit bei der Verfolgung der gemeinsamen Ziele und ermöglicht es, Verhandlungen auf einer nachvollziehbaren Grundlage weiterzuführen.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Absichtserklärung im Arbeitsvertrag?

Eine Absichtserklärung bietet viele Vorteile, da sie Klarheit über die Ziele und Absichten der beteiligten Parteien schafft. Sie dient als Grundlage für weitere Verhandlungen und den Abschluss eines endgültigen Vertrags. Mit ihr können die Parteien den aktuellen Verhandlungsstand dokumentieren und Missverständnisse minimieren. Zudem ist sie eine Absicherung im Vorfeld von Transaktionen und ermöglicht es, den Verhandlungsprozess durch festgelegte Eckpunkte zu strukturieren.

Zusätzlich ermöglicht sie die Geheimhaltung und den Schutz sensibler Informationen, beispielsweise durch ein NDA (Verschwiegenheitserklärung), wodurch Interesse und Ernsthaftigkeit einer Zusammenarbeit signalisiert werden.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Nachteile. Da Absichtserklärungen in vielen Fällen keine rechtliche Bindungswirkung besitzen, können Unsicherheiten entstehen. Es kommt vor, dass eine Partei sie nutzt, um ihre Verhandlungsposition zu testen, ohne sich zu verpflichten.

Außerdem kostet das Aufsetzen der Absichtserklärung oft Zeit und Ressourcen, ohne dass es sicher ist, dass am Ende ein endgültiger Vertrag zustande kommt.

Ein weiteres, in der Praxis häufig unterschätztes Risiko besteht in der sogenannten culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsschluss): Bricht eine Partei Verhandlungen grundlos ab, nachdem die andere Seite im berechtigten Vertrauen auf einen Vertragsabschluss bereits Aufwendungen getätigt hat, kann gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB ein Schadensersatzanspruch entstehen. Dieser Vertrauensschaden umfasst etwa Reise- oder Vorbereitungskosten, nicht jedoch den entgangenen Gewinn aus dem nicht zustande gekommenen Vertrag.

Vorteile Nachteile
Schafft Klarheit über Ziele und Eckpunkte der geplanten Zusammenarbeit Keine rechtliche Bindungswirkung. Parteien können jederzeit zurücktreten
Dokumentiert den aktuellen Verhandlungsstand und minimiert Missverständnisse Zeit- und Ressourcenaufwand ohne Garantie eines Vertragsabschlusses
Ermöglicht Geheimhaltung sensibler Informationen (z. B. durch NDA-Klausel) Risiko der ungewollten Vertragsbindung bei unklarer Formulierung
Strukturiert komplexe Verhandlungen durch festgelegte Eckpunkte Culpa in contrahendo: Schadensersatzpflicht bei grundlosem Verhandlungsabbruch gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB
Signalisiert Ernsthaftigkeit und Kooperationsbereitschaft Kann Vertragsabschluss verzögern, wenn Parteien eigentlich abschlussbereit wären

Diese Unverbindlichkeit kann zudem zu rechtlichen Streitigkeiten über die Auslegung der Vereinbarungen führen oder den Eindruck erwecken, dass bereits eine Verpflichtung besteht. Eine sorgfältige Prüfung der Inhalte ist daher unerlässlich, um die Vorteile zu nutzen und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken zu minimieren.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einer Absichtserklärung im Arbeitsvertrag?

In einer Absichtserklärung halten die beteiligten Parteien ihre Rechte und Pflichten während der Verhandlungen fest. Obwohl eine Absichtserklärung meist keine rechtlich bindende Wirkung entfaltet, können einzelne Regelungen, etwa zur Vertraulichkeit oder Exklusivität, verbindlich vereinbart werden. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, denn zu den wichtigsten Rechten zählt der Schutz vertraulicher Informationen, der durch entsprechende Klauseln sichergestellt werden kann. Zudem haben die Parteien einen Anspruch auf relevante Informationen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Solange keine bindenden Absprachen bestehen, können die Beteiligten die Verhandlungen jederzeit aufkündigen. Zu beachten ist jedoch: Bereits mit der Aufnahme ernsthafter Vertragsverhandlungen entsteht gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein vorvertragliches Schuldverhältnis, das Schutz- und Rücksichtnahmepflichten nach § 241 Abs. 2 BGB begründet. Diese Pflichten bestehen unabhängig davon, ob ein LOI unterzeichnet wurde oder nicht.

Zu den Pflichten gehören Kooperation und Transparenz: Die Parteien sollten offen und in gutem Glauben zusammenarbeiten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, wesentliche Eckpunkte sorgfältig und vollständig zu dokumentieren. Wenn einzelne Bestimmungen als verbindlich festgelegt werden, müssen diese auch unbedingt eingehalten werden. Die klare Definition von Rechten und Pflichten ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und einen strukturierten Verhandlungsprozess zu gewährleisten.

Absichtserklärung zum Arbeitsvertrag: Vorlage und Inhalte

Eine Absichtserklärung – auch im Arbeitsvertrag – ist meist klar strukturiert und hält die wesentlichen Punkte der geplanten Vereinbarung fest. Muster und Vorlagen lassen sich im Internet herunterladen. Folgende Punkte sollten jedoch auf jeden Fall Bestandteil eines LoI sein:

  • Namen und Anschriften der Vertragsparteien
  • Datum und Ort der Unterzeichnung
  • Präambel: Beschreibung des Verhandlungsgegenstands und der angestrebten Zusammenarbeit
  • Ziele und Zweck der geplanten Kooperation oder des Arbeitsverhältnisses
  • Wesentliche Eckpunkte (z. B. Vergütungsrahmen, Arbeitszeit, Eintrittsdatum)
  • Vertraulichkeitsklausel (ggf. als eigenständige NDA-Vereinbarung)
  • Exklusivitätsklausel (optional, aber verbindlich, wenn vereinbart)
  • No-Binding-Klausel: ausdrücklicher Ausschluss der Bindungswirkung für den Hauptvertrag
  • Zeitplan für die weiteren Verhandlungsschritte
  • Unterschriften beider Parteien

Worauf ist bei der Formulierung besonders zu achten?

Die Formulierung eines LOI erfordert besondere Sorgfalt, da unklare Klauseln ungewollt eine Bindungswirkung erzeugen können. Folgende Grundsätze sollten beachtet werden:

  • Verbindliche und unverbindliche Teile klar trennen: Klauseln zur Vertraulichkeit oder Exklusivität können auch in einem ansonsten unverbindlichen LOI rechtlich bindend sein.
  • No-Binding-Klausel aufnehmen: Eine Formulierung wie „Diese Erklärung begründet noch keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss“ schützt vor ungewollter Bindung.
  • Juristischen Rat einholen: Bei komplexen Verhandlungen – insbesondere im M&A-Bereich oder bei Führungspositionen – empfiehlt sich die Prüfung durch eine auf Arbeits- oder Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.

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Was unterscheidet die Absichtserklärung von MoU, Binding Offer und Vorvertrag?

Im Zusammenhang mit einer Absichtserklärung begegnen in der Praxis häufig drei weitere Begriffe, die voneinander abzugrenzen sind:

Memorandum of Understanding (MoU): Das MoU wird oft als Synonym für den LOI verwendet, kann aber auch einen weitergehenden Zwischenstand in Verhandlungen beschreiben. Es bringt übereinstimmende Absichten und ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen zum Ausdruck. Es ist jedoch ebenfalls in der Regel rechtlich unverbindlich.

Binding Offer (verbindliches Angebot): Im Gegensatz zum LOI ist das Binding Offer rechtlich bindend. Es setzt voraus, dass alle wesentlichen Vertragsinhalte bereits geklärt sind. Mit der Annahme des Binding Offer kommt ein Vertrag zustande.

Vorvertrag: Der Vorvertrag ist verbindlicher als ein LOI und verpflichtet die Parteien formaljuristisch zum Abschluss eines Hauptvertrags. Er enthält bereits die wesentlichen Bestandteile des späteren Vertrags und kann gerichtlich durchgesetzt werden. Vorverträge werden daher auch als „Absichtserklärungen mit Verbindlichkeit“ bezeichnet. Auf den Titel des Dokuments kommt es rechtlich nicht an. Entscheidend ist der Inhalt, den Gerichte gemäß §§ 133, 157 BGB auslegen.

Instrument Rechtliche Bindung Typischer Einsatz
Letter of Intent (LOI) In der Regel unverbindlich (Ausnahme: einzelne Klauseln) Frühe Verhandlungsphase, Arbeitsverträge, M&A
Memorandum of Understanding (MoU) In der Regel unverbindlich Kooperationen, politische Vereinbarungen, Zwischenstand
Binding Offer Verbindlich Abschlussreife Verhandlungen, Kaufangebote
Vorvertrag Verbindlich (Pflicht zum Hauptvertragsabschluss) Wenn Hauptvertrag noch nicht möglich, aber Einigkeit besteht

Fazit

Eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) dokumentiert die wesentlichen Ziele und Bedingungen während Vertragsverhandlungen und dient als unverbindliche Grundlage für eine spätere Zusammenarbeit. Sie wird häufig bei Arbeitsverträgen, M&A-Transaktionen oder Kooperationen eingesetzt und schafft Klarheit über zentrale Eckpunkte. Absichtserklärungen können einzelne bindende Regelungen enthalten, etwa zur Vertraulichkeit. Vorteile sind die Strukturierung komplexer Verhandlungen und der Schutz sensibler Informationen, während Nachteile in der rechtlichen Unverbindlichkeit und dem möglichen Aufwand liegen. Eine klare Definition der Rechte und Pflichten minimiert Risiken. Im Gegensatz zum Binding Offer ist die Absichtserklärung meist nicht verbindlich.

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FAQ

Ist eine Absichtserklärung rechtlich bindend?

Eine Absichtserklärung ist in der Regel rechtlich nicht bindend, da sie nur die Absicht zu einer späteren Vereinbarung festhält. Sie kann jedoch verbindliche Klauseln enthalten, wie zum Beispiel Regelungen zur Vertraulichkeit oder Exklusivität, die dann rechtlich durchsetzbar sind.

Was ist eine Absichtserklärung in einem Vertrag?

Eine Absichtserklärung, auch Letter of Intent (LOI) genannt, ist ein Dokument, das die wesentlichen Ziele und Absichten der Parteien vor dem Abschluss eines endgültigen Vertrags festhält. Sie dient als strukturierte Grundlage für weitere Verhandlungen und hilft, Missverständnisse frühzeitig zu vermeiden.

Was ist eine Absichtserklärung zur Einstellung?

Eine Absichtserklärung zur Einstellung bekundet das ernsthafte Interesse eines Unternehmens, einen Bewerber einzustellen, ohne bereits ein verbindlicher Arbeitsvertrag zu sein. Sie legt wichtige Eckpunkte wie Gehalt oder Position fest und dient als Grundlage für die finalen Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien.

Florian Schoemer ist HR-Tech-Enthusiast, Autor und Berater mit einem Hintergrund in Wirtschaftspsychologie und internationaler Personalarbeit. Seit über zehn Jahren befasst er sich mit dem Wandel der Arbeitswelt – besonders an der Schnittstelle von Technologie, Unternehmenskultur und Recruiting. Seine Perspektive ist praxisnah und zukunftsorientiert: Er identifiziert Trends, leitet konkrete Handlungsimpulse ab und unterstützt Organisationen auf dem Weg zum modernen Business Management.