Laut Daten der Minijob-Zentrale vom Dezember 2025 sind in Deutschland rund 6,9 Millionen Menschen in einem Minijob beschäftigt. Für diese Form der geringfügigen Beschäftigung ist zwar kein schriftlicher Arbeitsvertrag gesetzlich vorgeschrieben, jedoch müssen Arbeitgebende die maßgeblichen Vertragsbedingungen schriftlich nachweisen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag für einen Minijob nicht fehlen dürfen, welche gesetzlichen Pflichten für Sie als arbeitgebende Instanz gelten und wie Sie alles rechtssicher gestalten.
Wichtige Fakten
- Ein Arbeitsvertrag für einen Minijob regelt eine geringfügige Beschäftigung. Die Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro pro Monat. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt, dass diese Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist.
- In Deutschland waren Ende 2025 rund 6,9 Millionen geringfügig Beschäftigte gemeldet, davon ca. 6,7 Millionen im gewerblichen Bereich, wie die Minijob-Zentrale berichtet.
- Ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz, etwa durch eine verspätete oder unvollständige Aushändigung der Arbeitsbedingungen, kann für Arbeitgebende mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet werden, wie kanzlei-kkp.de ausführt.
- Was ist ein Minijob und welche gesetzliche Grundlage gilt?
- Arten von Minijobs
- Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag beim Minijob Pflicht?
- Welche Inhalte muss der Arbeitsvertrag oder Nachweis enthalten?
- FAQs rund um das Thema Minijob
Was ist ein Minijob und welche gesetzliche Grundlage gilt?
Minijob-Bedeutung
Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese Verdienstgrenze bei 603 Euro pro Monat, was einer jährlichen Obergrenze von 7.236 Euro entspricht. Diese Grenze ist dynamisch und an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt, wie die Deutsche Rentenversicherung bestätigt. Für Beschäftigte ist das Arbeitsverhältnis sozialversicherungsfrei, es besteht jedoch eine Rentenversicherungspflicht, von der man sich befreien lassen kann.
Gesetzliche Grundlage
Die rechtlichen Regelungen zum Minijob sind in § 8 Abs. 1 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB) festgelegt.
Statistik Minijob
Die Minijob-Zentrale meldete für das vierte Quartal 2025 eine Gesamtzahl von 6.928.518 geringfügig Beschäftigten in Deutschland. Davon entfielen 6.674.807 auf den gewerblichen Sektor und 253.711 auf Privathaushalte. Diese Zahlen verdeutlichen die anhaltend hohe Relevanz dieser Beschäftigungsform für den deutschen Arbeitsmarkt.
Arten von Minijobs
Bevor wir auf den Arbeitsvertrag sowie Rechte und Pflichten im Kontext des Minijobs eingehen, erläutern wir zunächst die verschiedenen Arten von Minijobs. Es gibt zwei Formen von geringfügiger Beschäftigung.
Sie unterscheiden sich darin, ob die Höhe des Verdienstes oder die Dauer der Beschäftigung als Grenze maßgeblich ist.
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Dies ist die verbreitetste Form des Minijobs. Die Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich. Da auch für Minijobs der gesetzliche Mindestlohn gilt, der laut Bundesregierung seit Anfang 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde festgesetzt ist, ergibt sich daraus eine maximale monatliche Arbeitszeit von rund 43,3 Stunden.
Kurzfristige Beschäftigung
Bei dieser Art von Minijob ist nicht die Höhe des Verdienstes entscheidend, sondern die Dauer der Beschäftigung. Hier gilt: Die Beschäftigungsdauer darf 3 Monate im Jahr oder 70 Tage nicht überschreiten. Das Arbeitsentgelt kann jedoch variieren.
Sie möchten noch mehr zum Thema Minijob und Midijob wissen? In unserem Factorial-Blog haben wir in einem ausführlichen Artikel zum Minijob die wichtigsten Regelungen und Neuerungen für das laufende Jahr für Sie zusammengestellt.
Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag beim Minijob Pflicht?
Grundsätzlich besteht bei Minijobs keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Dennoch ist es empfehlenswert, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Ein Arbeitsvertrag stellt sicher, dass beide Seiten, Arbeitgebende und Arbeitnehmende, ihre Rechte und Pflichten kennen. Dies beugt Problemen und Missverständnissen vor.
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte – Vorlage zum Download
Da es sich bei einem Arbeitsvertrag um ein offizielles Dokument handelt, sollten Sie darauf achten, dass er rechtssicher abgefasst ist. Sie können sich gerne an einem Mustervertrag orientieren, sollten aber dennoch juristischen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsverträge korrekt sind.
Insbesondere bei Anwaltskanzleien finden Sie online Muster für Minijob-Arbeitsverträge.
Darüber hinaus finden Sie auch weitere Vorlagen auf der Seite der Minijob-Zentrale.
Welche Inhalte muss der Arbeitsvertrag oder Nachweis enthalten?
Arbeitsvertrag Minijob – Was gilt es zu beachten?
Da der Arbeitsvertrag für einen Minijob nicht verpflichtend ist, ist auch die Schriftform kein Muss. Arbeitgebende und Arbeitnehmende können den Vertrag über ein Arbeitsverhältnis auf Minijob-Basis ebenfalls mündlich schließen.
Auch wenn der Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien mündlich geschlossen werden kann, sind Arbeitgebende verpflichtet, ihren Beschäftigten auf Minijob-Basis einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Dieser muss schriftlich erbracht werden.
Was genau beinhaltet der Nachweis?
Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen
Wichtig: Diese Bescheinigung ist nicht mit einem Arbeitsvertrag gleichzusetzen, d. h., es handelt sich nicht um ein Vertragsdokument zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, sondern lediglich um ein Dokument, in dem die maßgeblichen Arbeitsbedingungen festgehalten werden.
Seit dem 1. August 2022 sind Arbeitgebende gemäß Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet, die essenziellen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und den Beschäftigten auszuhändigen. Eine Übermittlung in elektronischer Form ist hierfür explizit nicht ausreichend. Diese Niederschrift ist zwar kein zweiseitiger Vertrag, schafft aber rechtliche Klarheit.
Die Nachweispflicht ergibt sich aus dem neuen Nachweisgesetz.
Das Gesetz zielt darauf ab, dass auch für Minijobs Klarheit und Transparenz geschaffen wird und geringfügig Beschäftigte genauso wie andere Arbeitnehmende über ihre Arbeitsbedingungen informiert sind.
Das gehört in einen Nachweis für ein Arbeitsverhältnis auf Minijob-Basis.
Laut Nachweisgesetz gehören folgende Punkte in den vorgeschriebenen Nachweis:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien (Kontakt)
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Tag der Beendigung oder die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort oder Arbeitsorte: Für den Fall, dass der Arbeitsort frei wählbar ist
- kurze Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit(en)
- gegebenenfalls die Dauer der Probezeit
- Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts (Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie weitere Bestandteile des Arbeitsentgelts müssen ebenso ausgewiesen werden)
- Fälligkeit und die Art der Zahlung des Arbeitsentgeltes
- Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten sowie die vereinbarten Arbeitstage pro Woche
- Fortbildungsanspruch
- Urlaubsanspruch
- Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge (sofern vorhanden)
- Hinweis auf Betriebsvereinbarung oder Tarifverträge
- Informationen zum Umgang mit Überstunden
- Kündigungsverfahren: Das einzuhaltende Verfahren bei einer Kündigung, mindestens das Schriftformerfordernis, die Kündigungsfristen sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Wann muss der Nachweis den Minijobbenden spätestens ausgehändigt werden?
Für Arbeitgebende gilt hier Folgendes:
Spätestens am ersten Tag der Beschäftigung muss den Minijobbenden ein Nachweis mit den wichtigsten Einzelheiten zu den Arbeitsbedingungen unterschrieben ausgehändigt werden. Hierzu zählen:
Name und Anschrift der Vertragsparteien sowie Informationen zu Arbeitszeit, Vergütung und Ruhepausen.
Spätestens am siebten Tag nach Beschäftigungsbeginn ist dann dem Arbeitnehmenden ein Nachweis mit Informationen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Probezeit, zur Tätigkeit und zum Arbeitsort auszuhändigen. Ferner müssen in diesem Nachweis auch die Regelungen bezüglich Arbeit auf Abruf, der Umgang mit Überstunden und ggf. Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht werden.
Spätestens nach einem Monat müssen alle weiteren Angaben übermittelt werden.
Bußgeld und Nachweis
Halten sich Arbeitgebende nicht an das Nachweisgesetz, können Bußgelder in Höhe von bis zu 2.000 Euro drohen. Die Kanzlei KKP verdeutlicht dies ausführlich.
FAQs rund um das Thema Minijob
Hat man als Minijob einen Arbeitsvertrag?
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist bei einem Minijob nicht gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen jedoch spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigen, wie es das Nachweisgesetz vorschreibt.
Was muss der Arbeitgeber beim Minijob beachten?
Arbeitgeber müssen Minijobber bei der Minijob-Zentrale und der Unfallversicherung anmelden. Zudem sind sie verpflichtet, einen Nachweis der Arbeitsbedingungen auszuhändigen, Lohnabrechnungen zu erstellen und Urlaub zu gewähren. Eine HR-Software wie Factorial kann diese administrativen Aufgaben erheblich vereinfachen.
Wie viele Stunden pro Woche Arbeitszeit bei Minijob?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Wochenarbeitszeit für Minijobs. Die Stundenzahl ergibt sich aus dem Stundenlohn und der monatlichen Verdienstgrenze von 538 Euro. Bei Mindestlohn entspricht das etwa 43 Stunden pro Monat, also circa 10 Stunden pro Woche.
Was muss alles in einem Minijobvertrag stehen?
Obwohl ein Vertrag nicht Pflicht ist, muss ein schriftlicher Nachweis die wesentlichen Arbeitsbedingungen enthalten. Dazu gehören Name und Anschrift der Parteien, Beginn des Verhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeit, Höhe des Entgelts, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.

