Laut Statistischem Bundesamt waren 2023 etwa 7,5 Prozent der Arbeitnehmenden ab 25 Jahren befristet beschäftigt. Bei mehr als der Hälfte von ihnen betrug die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr. Der Anteil von Männern und Frauen ist dabei ungefähr gleich. Der Gesetzgeber hat Vertragsbefristungen enge Grenzen gesetzt. Damit sollen Arbeitnehmende geschützt werden. Welche Grenzen das sind und was Arbeitgebende und Arbeitnehmende wissen sollten, erklären wir hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Befristete Arbeitsverhältnisse können unter bestimmten Bedingungen in unbefristete umgewandelt werden, entweder durch Vereinbarung oder durch gesetzliche Regelungen.
- Eine sachgrundlose Befristung ist maximal zwei Jahre erlaubt, mit höchstens drei Verlängerungen. Für Befristungen mit Sachgrund gibt es keine feste Obergrenze, doch Missbrauch wird eingeschränkt.
- Wichtig: Befristete Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Sind diese nur mündlich vereinbart worden, sind sie ungültig und der Vertrag gilt automatisch als unbefristet.
- Entfristung vom Arbeitsvertrag: Was ist das?
- Vorteile der Entfristung vom Arbeitsvertrag
- Die Rechtslage
- Entfristung vom Arbeitsvertrag: wie geht das?
- Wie Sie ungewollte Entfristungen vermeiden können
- Fazit
Entfristung vom Arbeitsvertrag: Was ist das?
Befristete Arbeitsverträge sind in vielen Branchen üblich. Sie bieten beiden Seiten Vorteile, da man sich in einem befristeten Verhältnis erst einmal risikolos kennenlernen kann. Läuft die Befristung aus, ist der Arbeitsvertrag unbürokratisch beendet und müsste, wenn beide Seiten das wollen, entfristet werden.
Doch die Hürden für befristete Verträge sind hoch. Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, können Arbeitnehmende Anspruch auf eine Entfristung erheben. Dann wird aus dem befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das erst durch Kündigung von einer der beiden Parteien endet.
Die Entfristung von Arbeitsverträgen bedeutet, dass das zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einverständnis in ein unbegrenztes umgewandelt wird. Unter bestimmten Bedingungen haben Arbeitnehmende einen Rechtsanspruch auf Entfristung.
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Vorteile der Entfristung vom Arbeitsvertrag
Die Entfristung bringt beiden Vertragspartnern zahlreiche Vorteile, sowohl für den Arbeitgebenden als auch für Arbeitnehmende. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist quasi eine Festanstellung.
Ein unbefristeter Vertrag, oft als Festanstellung bezeichnet, bringt sowohl für Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende zahlreiche Vorteile mit sich.
Er bietet Arbeitnehmenden vor allem eine höhere Arbeitsplatzsicherheit und ein stabiles, regelmäßiges und vorhersehbares Gehalt. Damit können sie ihre Zukunft besser planen. Zudem werden Krankenkassenbeiträge und die Altersvorsorge automatisch bezahlt und sie erhalten einen Arbeitgeberanteil.
Darüber hinaus bieten sich ihnen Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung, wie Beförderungen, Schulungen und Mentoring-Programme, die sie bei der Entwicklung ihrer Karriere unterstützen. Bezahlte Urlaube schaffen zudem eine höhere Arbeitszufriedenheit durch Erholung.
Festangestellte besitzen zudem einen höheren Kündigungsschutz und generell bessere Arbeitsrechte wie zum Beispiel den Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, Kündigungsfristen und – im Falle einer Entlassung – den Anspruch auf eine Abfindung.
Die Rechtslage
Die rechtlichen Grundlagen für eine Befristung regelt Artikel 14 des Gesetzes über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Es unterscheidet zwischen einer sachgrundlosen Befristung und einer solchen mit sachlicher Begründung. Eine Befristung gilt als sachgrundlos, wenn es keinen nachvollziehbaren Grund für die zeitliche Begrenzung gibt. In diesem Fall darf das befristete Arbeitsverhältnis maximal zwei Jahre andauern. Innerhalb dieser Zeit ist die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages höchstens dreimal möglich. Danach muss der Vertrag entfristet werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine längere Befristung zulassen. Bei Unternehmen, die zu Beginn des Anstellungsverhältnisses weniger als vier Jahre existieren, dürfen Verträge bis zu vier Jahre sachgrundlos befristet werden. Auch können diese in dem Zeitraum öfter als dreimal verlängert werden. Verträge mit Personen über 52 Jahre, die mindestens vier Monate arbeitslos waren, dürfen auf fünf Jahre befristet werden. Verträge mit wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden können sogar bis zu 12 Jahre befristet werden.
In Tarifverträge dürfen zwar vom Gesetz abweichende Regelungen getroffen werden, jedoch darf eine sachgrundlose befristete Beschäftigung nicht über 42 Monate hinausgehen und maximal viermal verlängert werden.
Für eine Befristung mit Sachgrund müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen. Häufigste Gründe sind Vertretungen in Elternzeit oder im Krankheitsfall und die Mitarbeit an zeitlich begrenzten Projekten. Diese Befristungen können so lange verlängert werden, wie der Grund für die Befristung existiert.
Wichtig: Befristete Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Sind diese nur mündlich vereinbart worden, sind sie ungültig und der Vertrag gilt automatisch als unbefristet.
Entfristung vom Arbeitsvertrag: wie geht das?
Im Laufe der Befristung können Verträge jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen entfristet werden.
In verschiedenen Situationen wird ein befristetes Arbeitsverhältnis jedoch automatisch entfristet. Stimmen befristet beschäftigte Arbeitnehmende neuen Aufgaben oder geänderten Bedingungen zu, kann dies als neuer Vertrag gelten. Enthält dieser keine klare Befristung, gilt er als unbefristet.
Werden Mitarbeitende nach dem Fristende des Vertrages weiterbeschäftigt, wird ihr Arbeitsvertrag automatisch damit entfristet, auch wenn der Arbeitgebende den Ablauf der Frist übersieht.
Befristungen mit Sachgrund sind grundsätzlich unbegrenzt möglich, doch Missbrauch soll verhindert werden. Ob eine sogenannte Kettenbefristung zulässig ist, entscheidet im Zweifel ein Arbeitsgericht. Kritisch wird es für Arbeitgebende, wenn das Arbeitsverhältnis über 10 Jahre besteht, in 8 Jahren mehr als 12 Verlängerungen erfolgten oder der Vertrag mehr als 15 Mal verlängert wurde.
Unterhalb dieser Schwellen müssen Arbeitnehmende den Missbrauch nachweisen. Wird dieser Bereich erreicht, liegt die Beweispflicht beim Arbeitgebenden.
Wie Sie ungewollte Entfristungen vermeiden können
Arbeitgebende wollen sich bewusst entscheiden, zeitlich begrenzte Arbeitsverträge zu entfristen und dies nicht einem Versäumnis überlassen. Deshalb sollten Sie sich vor dem Vertragsabschluss überzeugen, dass alle Voraussetzungen für eine Befristung erfüllt sind.
Die Dauer der sachgrundlosen Beschäftigungen sollten gewissenhaft überwacht werden, damit Sie rechtzeitig reagieren können, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft. Außerdem sollten Sie regelmäßig prüfen, ob bei den Befristungen aus Sachgründen die Gründe noch vorliegen.
Zudem ist es ratsam, mit den Mitarbeitenden frühzeitig das Gespräch zu suchen, um einvernehmliche Lösungen zu erzielen, um Arbeitsrechtsstreits aus dem Weg zu gehen.
Fazit
Die Entfristung eines Arbeitsvertrags bietet Arbeitnehmenden mehr Sicherheit und bessere Rechte. Während befristete Verträge unter bestimmten Bedingungen zulässig sind, gibt es gesetzliche Grenzen, um Missbrauch zu verhindern. Besonders Kettenbefristungen können problematisch sein und müssen im Zweifel von Gerichten geprüft werden. Arbeitnehmende haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entfristung. Arbeitgebende sollten daher genau prüfen, ob eine Befristung rechtlich haltbar ist, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
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