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Gleitzone: Definition und Berechnung 2024

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6 Minuten Lesezeit
Gleitzone: Definition und Berechnung 2024

Die Gleitzone oder der sogenannte Übergangsbereich beschreibt eine Form der Erwerbstätigkeit, in der Arbeitnehmende zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro verdienen dürfen (für das Jahr 2024). Liegt das Einkommen in diesem Bereich, zahlen sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Für Arbeitgebende und Personaler*innen ist es wichtig zu wissen, wann Mitarbeitende in diesen Bereich fallen und wie die Beiträge hier berechnet werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen alles Wichtige zur Gleitzone, zur Beitragsberechnung und verschiedene Midijob-Rechner vor.

Key Facts

  1. Die Gleitzone, heute Übergangsbereich genannt, beschreibt Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro.
  2. Beschäftigte im Übergangsbereich zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitgebende zahlen den vollen Satz.
  3. Midijobbende werden anders als Minijobbende nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Die Anmeldung erfolgt regulär bei den Krankenkassen.

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Definition: Was bedeutet Gleitzone?

Gleitzone – Bedeutung

Bei der Gleitzone handelt es sich um einen Entgeltbereich, in dem Beschäftigte arbeiten, die weder einen Minijob ausüben noch voll sozialversicherungspflichtig sind. Es handelt sich also um eine Art Übergangsbereich zwischen diesen beiden Beschäftigungsverhältnissen.

Warum wurde die Gleitzone eingeführt?

Die Gleitzonenregelung wurde im Jahr 2003 eingeführt und sollte vor allem das Arbeiten im Niedriglohnsektor für Beschäftigte attraktiver machen. Denn die Regelung verhindert, dass Beschäftigte bei geringfügiger Überschreitung der 400-Euro-Grenze (damals die Verdienstgrenze im Minijob) netto weniger verdienen als bei einem 400-Euro-Job.

Vor der Einführung führte bereits ein geringfügiges Überschreiten der Verdienstgrenze zur vollen Sozialversicherungs- und Steuerpflicht. Man musste also in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung deutlich mehr verdienen, um am Ende mehr Netto zu haben als in einer geringfügigen Beschäftigung.

Umbenennung zu Übergangsbereich

Im Juli 2019 wurde die Gleitzone dann in Übergangsbereich umbenannt. Dies geschah im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz. Unter anderem wurden in diesem Zusammenhang Änderungen eingeführt, die Beschäftigte in der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich durch die niedrigen Rentenbeiträge in der zukünftigen Rente nicht schlechter stellen sollen.

Minijob – Midijob – voll sozialversicherungspflichtig

Bevor wir den Übergangsbereich genauer erklären, ist es sinnvoll, sich kurz zu vergegenwärtigen, in welchem Bereich er wie und warum überhaupt angesiedelt ist. Dazu erklären wir wichtige Unterschiede in der Form der Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.

Minijob

Ein Minijob ist eine Beschäftigung, bei der Beschäftigte in der Regel nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Diese Grenze lag vor Januar 2024 bei 520 Euro. Bei ihrer Einführung lag die Verdienstgrenze der Minijobs bei 400 Euro und wurde dann immer wieder angehoben. Der Minijob gehört zu den geringfügigen Beschäftigungen.

Kern des Minijobs ist es, dass Arbeitnehmende keine Beiträge für die Sozialversicherung auf ihren Verdienst zahlen. Nur die Arbeitgebenden entrichten Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Für Minijobs in Privathaushalten gelten andere Regelungen. Diese sind vollkommen sozialversicherungsfrei.

Ausführlichere Informationen zum Thema Minijob finden Sie auch in unseren weiter oben verlinkten Blogartikel.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Im Gegensatz zum Minijob zahlen Beschäftigte bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die vollen Beiträge in die Sozialversicherung ein.

Dies gilt für alle Arbeitnehmenden, die mehr als 2.000 Euro im Monat verdienen oder deren Beschäftigung nicht unter die Regelungen für Minijobs oder Midijobs fällt.

Gleitzone Midijob (Übergangsbereich)

Diese Beschäftigungsform liegt zwischen dem Minijob und den regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Im Gegensatz zum Minijob zahlen die Beschäftigten in diesem Bereich zwar Beiträge zur Sozialversicherung, jedoch nicht in voller Höhe wie bei regulären Beschäftigungsverhältnissen.

Gleitzone 2024

Das, was den Midijob von den anderen beiden Formen der Beschäftigung unterscheidet, sind also im Grunde zwei Dinge:

  • Midijobs müssen zwischen bestimmten Entgeltgrenzen liegen (aktuell also zwischen 538,01 und 2.000 Euro). Diese Grenzen werden immer wieder angepasst. Auf alle Einkommen, die brutto über 2.000 Euro liegen, fallen also die regulären Beiträge an. Bruttoeinkommen, die unter 538,01 Euro liegen, gelten als Minijob.
  • Beschäftigte in Midijobs zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.

Ausnahmen: Wer ist von der Gleitzone ausgeschlossen?

Wichtig für Arbeitnehmende und Arbeitgebende ist jedoch, dass bestimmte Personengruppen nicht in die Gleitzone fallen, obwohl sie innerhalb der Entgeltgrenze des Midijobs liegen. Zu diesen Personengruppen gehören:

  • Praktikant*innen und Auszubildende
  • Studierende in dualen Studiengängen
  • Personen, die einen Freiwilligendienst absolvieren (Freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst)
  • Menschen mit Behinderungen in speziellen Werkstätten
  • Personen, die Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld beziehen, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt ohne Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeitergeld die Entgeltgrenze des Übergangsbereichs überschreitet

Anmeldung für Arbeitnehmende in Gleitzone

Anders als bei Minijobs müsse Arbeitgebende Midijobbende nicht bei der Minijob-Zentrale anmelden. Da es sich bei Midijobs um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen handelt, läuft die Beitragsbemessung über die Krankenkassen. Arbeitgebende melden ihre Mitarbeitenden also ganz normal bei der Krankenkasse an. Diese prüft dann, welchen Beitragsanteil beide Parteien entrichten müssen.

Überschreitung der Gleitzone – und jetzt?

Schwankendes Gehalt

Insgesamt wird bei Gehältern, die im Übergangsbereich liegen, von einem regulären Entgelt ausgegangen. Es kann jedoch vorkommen, dass Mitarbeitende schwankende Einkommen haben. In diesem Fall erfolgt die Berechnung auf Grundlage des jährlichen Durchschnittseinkommens. Auf diese Weise ermitteln Sie, ob das Einkommen der*des jeweiligen Mitarbeitenden über oder unter der Gleitzone liegt.

Einmalzahlungen

Auch bei Einmalzahlungen ist zu beachten, dass diese auf das Gesamtentgelt angerechnet werden. Übersteigt das Einkommen der Midijobbenden durch die Einmalzahlung die geltende Entgeltgrenze, kann es sein, dass die Beschäftigten nicht mehr in der Gleitzone sind.

Überstunden

Machen Minijobbende Überstunden, werden diese ausnahmsweise nicht auf das Arbeitsentgelt angerechnet. Allerdings gilt diese Regelung für maximal zwei Monate im Jahr.

Beitragsberechnung – Midijob/Übergangsbereich

Die Beitragsberechnung im Midijob ist für Arbeitnehmende und Arbeitgebende unterschiedlich, um die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Verdienstbereich gerechter zu gestalten.

Die Berechnung kann auf den ersten Blick etwas kompliziert wirken. Hier daher eine detaillierte Übersicht, wie die Beiträge für beide Seiten berechnet werden:

1. Arbeitnehmerbeiträge in der Gleitzone (Midijob)

Grundlage der Berechnung der Beiträge für Beschäftigte im Übergangsbereich ist nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt. Stattdessen wird zur Berechnung eine spezielle Formel angewendet. Wesentliches Element bei dieser Formel ist der sogenannte Faktor F. Dieser bestimmt, welcher Anteil des Einkommens tatsächlich als Beitragsbemessungsgrundlage herangezogen wird.

Faktor F

Der Faktor F kann sich jährlich ändern. Für das Jahr 2024 liegt er bei 0,6846.

Formel zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage

BE (Beitragspflichtiges Entgelt) = F x 538 + ([2.000 / (2.000 – 538)] – [538 / (2.000 – 538)] x F) x (Arbeitsentgelt – 538)

Die vereinfachte Formel, die bereits den aktuellen Faktor F mit berücksichtigt, sieht so aus:

1,1160637482 x AE (Arbeitsentgelt) – 232,12749658

Beispiel

Midijobberin X verdient bei ihrem Arbeitgeber Y 1.200 Euro brutto im Monat.

Mit der vereinfachten Formel sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

BE=1,1160637482 × 1.200 − 232,12749658 = 1.107,15

Die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmerin X ist also 1.1078,15. Von diesem Wert ausgehend wird bestimmt, in welcher Höhe er die Beiträge entrichten muss.

2. Arbeitgeberbeiträge in der Gleitzone (Midijob)

Anders als die Midijobbenden selbst, zahlen Arbeitgebende für diese Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe, so wie bei regulären Beschäftigten auch.

Die Beiträge werden nach den regulären Beitragssätzen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet, die auch für Arbeitnehmende oberhalb der Gleitzone gelten.

Brutto-Netto-Rechner Gleitzone bzw. Übergangsbereich

Midijob-Rechner finden Sie im Internet. Diese unterstützen Sie bei der komplizierten Berechnung.

Gleitzonenrechner werden u. a. von vielen Krankenkassen, wie der IKK, BKK oder TK zur Verfügung gestellt.

Entgeltabrechnung Gleitzone/Übergangsbereich

Auf der Lohnabrechnung der Arbeitnehmenden ist ersichtlich, ob Beschäftigte in die Gleitzone fallen oder nicht.

Vor- und Nachteile Midijob

Stärken dieser Beschäftigungsform

  • Anreiz für Arbeitnehmende

Midijobs bieten aufgrund der reduzierten Beitragssätze einen Anreiz für Beschäftigte, auch Jobs im Niedriglohnsektor anzunehmen. Umgekehrt ist der Midijob auch ein Anreiz für Beschäftigte in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (d. h. Minijobs), diese ohne Einkommenseinbußen aufzugeben.

Das Angebot sorgt also dafür, dass Arbeitnehmende in reguläre Beschäftigungsverhältnisse mit regulären Sozialabgaben wechseln.

  • Sozialversicherung

Anders als beim Minijob sind Midijob-Angestellte voll sozial abgesichert. Sie haben also vollen Anspruch auf Sozialleistungen.

Herausforderungen bei Midijobs

  • Niedrige Einkommen

Dennoch bleibt die Beschäftigung im Midijob im Niedriglohnbereich stecken. Ein Wechsel in einen Bereich außerhalb der Gleitzone wäre jedoch sofort wieder mit deutlich höheren Abgaben verbunden.

  • Komplexität

Für Arbeitgebende kann die unterschiedliche Berechnung der Abgaben kompliziert sein und zu Mehraufwand führen. Zudem ist darauf zu achten, dass Midijobbende nicht durch eine Einmalzahlung plötzlich aus der Gleitzone fallen.

Tipp: Eine HR-Software wie die von Factorial kann Ihnen dabei helfen. Hier behalten Sie nicht nur den Überblick über alle Sozialabgaben, diese Software berechnet auch automatisch die Sozialabgaben und erstellt automatisch die Lohnabrechnungen für alle Ihre Mitarbeitenden.

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Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.

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