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Sozialversicherung 2023 – Wissenswertes für Arbeitgeber

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5 Minuten Lesezeit
Sozialversicherung

Sobald sie Mitarbeiter*innen einstellen, müssen Sie bzgl. der Sozialversicherung einiges beachten. Wissen Sie, welche Beitragssätze Unternehmen und Arbeitnehmer*innen im Rahmen der Sozialversicherung zahlen müssen? Kennen Sie die Beitragsbemessungsgrenzen für 2023? Und was gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung?

In diesem Artikel stellen wir Ihnen die 5 Säulen der Sozialversicherung vor und geben Ihnen eine Checkliste für Neueinstellungen an die Hand.

HR Materialien

Was ist die Sozialversicherung?

Die Sozialversicherung hilft immer dann, wenn Menschen krank, arbeitslos, alt oder pflegebedürftig werden. Je nach Höhe des Einkommens fallen auch Beiträge zur Sozialversicherung an. Im Unternehmen kümmert sich meistens die Personalbetreuung um das Thema Sozialversicherung.

Übrigens: Unter Entgeltersatzleistungen, auch Einkommensersatzleistung oder Lohnersatzleistungen genannt, werden in Deutschland alle finanziellen Leistungen der Sozialversicherung subsumiert, die Beschäftigte anstelle eines Arbeitsentgelts erhalten.

Sie haben bestimmt schon einmal von den 5 Säulen der Sozialversicherung gehört. Dabei handelt es sich um folgende Versicherungen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Die Grundlage der gesetzlichen Sozialversicherung ist das Sozialgesetzbuch. Je nach Versicherung gibt es unterschiedliche Träger. So ist beispielsweise der Träger der Arbeitslosenversicherung die Bundesagentur für Arbeit.

Versicherung Gesetzliche Grundlage Träger
Krankenversicherung SGB V Gesetzliche Krankenkassen
Pflegeversicherung SGB XI Pflegekassen
Rentenversicherung SGB VI Deutsche Renten­versicherung
Unfallversicherung SGB VII Berufs­genossen­schaften
Arbeitslosenversicherung SGB III Bundesagentur für Arbeit

Je nach Art der Sozialversicherung müssen verschiedene Beiträge gezahlt werden.

Krankenversicherung

Arbeitnehmer*innen sind dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Wenn die Höhe des Entgeltes regelmäßig eine bestimmte Grenze überschreitet, ist der Beschäftigte von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit.

Derzeit liegt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 64.350 Euro (Stand 2022), 2023 soll sie dann auf 66.600 € erhöht werden. Wenn diese überschritten wird, können die Arbeitnehmer*innen in eine private Krankenversicherung wechseln oder sich freiwillig gesetzlich versichern.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Dieser Grundsatz bedeutet, dass Mitarbeiter*innen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, in die soziale Pflegeversicherung mit eingezogen werden. Privat Krankenversicherte sind über die private Pflegeversicherung versichert.

Rentenversicherung

Unabhängig, wie hoch das Einkommen der Mitarbeiter*innen ist, müssen diese in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Kurzfristige Beschäftigte stellen eine Ausnahme dar, diese müssen keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Auch Beamte, Soldaten und Richter sind von der Rentenversicherung befreit.

Mitarbeiter*innen in bestimmten Bereichen wie dem Bergbau sind meist in einer knappschaftlichen Rentenversicherung versichert, die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge fällt in dieser anders aus als in der normalen Rentenversicherung.

Unfallversicherung

Als Unfälle gelten u.a. auch solche Unfälle, die auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit passieren können. Dies wird auch als Wegeunfall bezeichnet.

Je nach Branche unterscheidet sich der Träger der Unfallversicherung und kann beim Landesverband der Berufsgenossenschaften angefragt werden. Arbeitnehmer müssen für die Unfallversicherung nichts zahlen, der Betrag wird komplett vom Arbeitgeber übernommen.

Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung müssen alle Beschäftigten versichert sein, außer es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Rentner, Beamte und Selbstständige sind von dieser Pflicht befreit.

Was ist die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung?

Wenn Arbeitnehmer*innen arbeiten, müssen Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung auch eine Meldung zur Sozialversicherung anlegen. Aus dieser ergibt sich auch die Berechnung zur Rente.

Die Meldung können Sie bis zum 31.12 des Jahres oder am Ende der Tätigkeit des Beschäftigten bei der Datenannahmestelle der zuständigen Krankenkasse einreichen.

Die Meldebescheinigung enthält wichtige Daten wie den Zeitraum der Beschäftigung des vorangegangenen Jahres oder die Höhe des Entgeltes.

Sozialversicherungsbeiträge 2022 & Sozialversicherungsbeiträge 2023

Welche Beiträge zahlen eigentlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die jeweiligen Versicherungen?

Die Beitragssätze sehen Sie nachfolgend:

Versicherung Prozentualer Anteil Arbeitgeber Prozentualer Anteil Arbeitnehmer Beitragssatz 2022 in Prozent Beitragssatz 2023 in Prozent
Krankenversicherung 7,3 7,3 =14,6 Prozent Siehe 2022
Pflegeversicherung 1,525 (1,025 Sachsen) 1,525 (2,025 Sachsen) = 3,05 Prozent Siehe 2022
Rentenversicherung 9,3 9,3 = 18,6 Prozent Siehe 2022
Knappschaftliche Rentenversicherung 15,4 9,3 = 24,7 Prozent Siehe 2022
Arbeitslosenversicherung 1,2  (1,3 in 2023) 1,2 (1,3 in 2023) = 2,4 Prozent =2,6 Prozent

Sie sehen also, dass die geplanten prozentualen Beitragssätze für 2023 gleich sind wie in 2022. Nur der prozentuale Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung erhöht sich etwas.

Und welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten in 2022 und 2023?  Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um die maximale Höhe des Arbeitsentgelts, welches beachtet wird um die Berechnung der Versicherungsbeiträge zu bestimmen.

Das heißt, wenn das Entgelt der Mitarbeiter*in über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegt, steigen die Sozialversicherungsbeiträge nicht, sondern bleiben bei diesem Höchstsatz.

Versicherung 2022 2023
Krankenversicherung 4.837,50 Euro /Monat Brutto 4.987,50 Euro/Monat
Pflegeversicherung 4.837,50 Euro /Monat Brutto 4.987,50 €
Rentenversicherung 7.050 Euro/Monat Brutto (Alte Länder und Berlin-West) und 6.750 Euro/Monat Brutto (Neue Länder und Berlin-Ost) 7.300 Euro/ Monat (Alte Länder) und 7.100 Euro/ Monat (Neue Länder)
Knappschaftliche Rentenversicherung 8.650 Euro/Monat (Alte Länder) und 8.350 Euro/Monat (Neue Länder) 8.950 Euro/Monat (Alte Länder) und 8.700 Euro/Monat (Neue Länder)
Arbeitslosenversicherung 7.050 Euro/Monat Brutto (Alte Länder und Berlin-West) und 6.750 Euro/Monat Brutto (Neue Länder und Berlin-Ost) 7.100 Euro/Monat (Ost) und 7.300 Euro/Monat (Westen)

Erfahren Sie hier, wie Sie Gehaltsabrechnungen online zentralisieren und automatisieren. Mehr über Factorials Payroll Management. 

Minijob – Sozialversicherung

Müssen Minijobber auch in die Sozialversicherung einzahlen? Bis September 2022 erhielten Minijobber einen maximalen monatlichen Verdienst von 450 Euro im Monat, im Oktober 2022 stieg das Entgelt auf maximal 520 Euro im Monat an. 

Geringfügig Beschäftigte können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Auch müssen sie keine Sozialversicherung zahlen, diese Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen.

Minijobber müssen 13 Prozent des Entgelts in die Krankenversicherung einzahlen und 15 Prozent in die Rentenversicherung. 

Werkstudent Sozialversicherung

Werkstudent – Sozialversicherung

Was müssen Arbeitnehmer beachten, die einer Beschäftigung als Werkstudent nachgehen? 

Werkstudenten zahlen nicht in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Allerdings müssen sie Beiträge zur Rentenversicherung sowie zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. 

Wichtig: Es gilt die 26 Wochen Regelung: Wenn Werkstudenten in der Woche mehr als 20 Stunden arbeiten, müssen Sie aufpassen, dass sie nicht mehr als 26 Wochen lang über die 20-Stunden-Grenze kommen.

Dies ist oft der Fall, wenn Studenten in den Abend- und Nachtstunden arbeiten oder am Wochenende arbeiten. Wenn die Studenten mehr als 20 Stunden in einem Zeitraum über 26 Wochen arbeiten, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.  

Checkliste für Unternehmen bei der Neueinstellung von Beschäftigten

Wissen Sie, was Sie als Arbeitgeber bzgl. der Versicherungen beachten müssen, wenn Sie neue Mitarbeiter*innen einstellen? Lesen Sie sich die folgende Checkliste durch, um auch nichts zu vergessen:

  • Betriebsnummer beantragen: Wenn Sie Ihre ersten Mitarbeiter*innen einstellen möchten, müssen Sie zuerst einmal eine Betriebsnummer beantragen. Um diese zu beantragen, können Sie den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit kontaktieren.
  • Berufsgenossenschaft/Unfallkasse: Kontaktieren Sie diese, um die Mitgliedschaft für die gesetzliche Unfallversicherung für Ihre neuen Angestellten zu beantragen. Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen, müssen Sie es hier auch anmelden.
  • Sozialversicherung: Neue Mitarbeiter*innen müssen zur Sozialversicherung angemeldet werden. Dies können Sie bei der jeweiligen Krankenkasse oder bei der Minijob- Zentrale tun.
  • Sofortmeldung: Sie müssen elektronisch eine Sofortmeldung angeben, wenn Sie Mitarbeiter*innen in den Bereichen Baugewerbe, Spedition o.ä. beschäftigen.
  • Krankenkasse: Auch bei der Krankenkasse müssen Sie die neuen Mitarbeiter*innen anmelden.

HR Kit 2022

Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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