Die Gleitzone – offiziell Übergangsbereich gemäß § 20 Abs. 2 SGB IV – beschreibt eine Form der Erwerbstätigkeit, in der Beschäftigte zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro brutto im Monat verdienen (Stand 2026). Liegt das Einkommen in diesem Bereich, zahlen sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt, dass der Beitragsanteil der Beschäftigten an der unteren Entgeltgrenze bei 0,00 Euro beginnt und mit steigendem Verdienst gleitend auf rund 20 Prozent des Arbeitsentgelts ansteigt. Für Arbeitgebende und Personalverantwortliche ist es wichtig zu wissen, wann Mitarbeitende in diesen Bereich fallen und wie die Beiträge hier berechnet werden. Im Folgenden erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zur Gleitzone Definition und Berechnung, zu den aktuellen Entgeltgrenzen 2026 sowie zu verfügbaren Übergangsbereichsrechnern.
Wichtige Fakten
- Die Gleitzone Definition und Berechnung (offiziell: Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV) gilt ab 2026 für Bruttoverdienste zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro monatlich.
- Gemäß der Deutschen Rentenversicherung arbeiten in Deutschland mehr als eine Million Beschäftigte in einem Midijob – besonders häufig in der Gastronomie, der Pflege und im Einzelhandel.
- Der Faktor F, der die reduzierte Beitragsbemessungsgrundlage steuert, beträgt für 2026 laut Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 0,6619, gegenüber 0,6683 im Jahr 2025.
- Trotz reduzierter Rentenversicherungsbeiträge erwerben Midijobbende volle Rentenansprüche auf Basis des tatsächlichen Bruttoentgelts.
Was ist die Gleitzone? Definition und rechtliche Grundlage
Gleitzone – Bedeutung
Bei der Gleitzone handelt es sich um einen Entgeltbereich, in dem Beschäftigte arbeiten, die weder einen Minijob ausüben noch voll sozialversicherungspflichtig sind. Es ist also eine Art Übergangsbereich zwischen diesen beiden Beschäftigungsverhältnissen.
Warum wurde die Gleitzone eingeführt?
Die Gleitzonenregelung wurde im Jahr 2003 eingeführt und sollte vor allem das Arbeiten im Niedriglohnsektor für Beschäftigte attraktiver machen. Die Regelung verhindert, dass Beschäftigte bei geringfügiger Überschreitung der 400-Euro-Grenze (damals die Verdienstgrenze im Minijob) netto weniger verdienen als bei einem 400-Euro-Job.
Vor der Einführung führte bereits ein geringfügiges Überschreiten der Verdienstgrenze zur vollen Sozialversicherungs- und Steuerpflicht. Beschäftigte mussten also in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung deutlich mehr verdienen, um am Ende mehr netto zu haben als in einer geringfügigen Beschäftigung.
Umbenennung in Übergangsbereich
Im Juli 2019 wurde die Gleitzone dann in Übergangsbereich umbenannt. Dies geschah im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes. In diesem Zusammenhang wurden Änderungen eingeführt, die Beschäftigte in der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich durch die niedrigen Rentenbeiträge bei der zukünftigen Rente nicht schlechter stellen sollen.
Wie unterscheiden sich Minijob, Midijob und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
Bevor wir den Übergangsbereich genauer erklären, ist es sinnvoll, sich kurz zu vergegenwärtigen, in welchem Bereich er wie und warum überhaupt angesiedelt ist. Dazu erklären wir wichtige Unterschiede zwischen den Formen der Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.
Minijob
Ein Minijob ist eine Beschäftigung, bei der Beschäftigte in der Regel nicht mehr als 603 Euro im Monat verdienen (Stand 2026). Bis Ende 2025 lag diese Grenze bei 556 Euro, bis Ende 2024 bei 538 Euro. Bei ihrer Einführung lag die Verdienstgrenze der Minijobs bei 400 Euro und wurde dann immer wieder angehoben. Der Minijob gehört zu den geringfügigen Beschäftigungen.
Kern des Minijobs ist, dass Beschäftigte keine Beiträge für die Sozialversicherung auf ihren Verdienst zahlen. Nur die Arbeitgebenden entrichten Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Für Minijobs in Privathaushalten gelten andere Regelungen. Diese sind vollständig sozialversicherungsfrei.
Ausführlichere Informationen zum Thema Minijob finden Sie auch in unserem weiter oben verlinkten Blogartikel.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Im Gegensatz zum Minijob zahlen Beschäftigte bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die vollen Beiträge in die Sozialversicherung ein.
Dies gilt für alle Beschäftigten, die mehr als 2.000 Euro brutto im Monat verdienen oder deren Beschäftigung nicht unter die Regelungen für Minijobs oder Midijobs fällt. Zu beachten ist, dass die 2.000-Euro-Grenze personenbezogen gilt: Bei mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Entgelte zusammengerechnet.
Gleitzone 2026: Aktuelle Entgeltgrenzen
Das, was den Midijob von den anderen beiden Formen der Beschäftigung unterscheidet, sind also im Grunde zwei Dinge:
- Midijobs müssen zwischen bestimmten Entgeltgrenzen liegen – ab dem 1. Januar 2026 zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro brutto monatlich. Die Untergrenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie ergibt sich aus der Formel Mindestlohn × 130 ÷ 3, kaufmännisch auf volle Euro aufgerundet. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro je Zeitstunde (gültig ab 01.01.2026) ergibt sich daraus die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro gemäß § 8 Abs. 1a SGB IV. Bruttoeinkommen bis einschließlich 603 Euro gelten als Minijob.
- Beschäftigte in Midijobs zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
Ausnahmen: Wer ist von der Gleitzone ausgeschlossen?
Wichtig für Beschäftigte und Arbeitgebende ist jedoch, dass bestimmte Personengruppen nicht in die Gleitzone fallen, obwohl sie innerhalb der Entgeltgrenze des Midijobs liegen. Zu diesen Personengruppen gehören:
- Personen im Praktikum und in der Ausbildung
- Studierende in dualen Studiengängen
- Personen, die einen Freiwilligendienst absolvieren (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst)
- Menschen mit Behinderungen in speziellen Werkstätten
- Personen, die Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld beziehen, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt ohne Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeitergeld die Entgeltgrenze des Übergangsbereichs überschreitet
Mehrere Beschäftigungsverhältnisse
Die 2.000-Euro-Obergrenze des Übergangsbereichs gilt personenbezogen, nicht je Beschäftigungsverhältnis. Üben Beschäftigte mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten aus, werden die Entgelte zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 2.000 Euro, entfällt die Übergangsbereichsregelung für alle Beschäftigungen. Dann gelten die regulären Beitragssätze gemäß § 20 Abs.
Anmeldung für Beschäftigte in der Gleitzone
Anders als bei Minijobs müssen Arbeitgebende Midijobbende nicht bei der Minijob-Zentrale anmelden. Da es sich bei Midijobs um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen handelt, läuft die Beitragsbemessung über die Krankenkassen. Arbeitgebende melden ihre Mitarbeitenden also ganz normal bei der Krankenkasse an. Diese prüft dann, welchen Beitragsanteil beide Parteien entrichten müssen.
Meldepflichten im Übergangsbereich (DEÜV)
Bei der Entgeltmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) ist das Feld „Entgelt im Übergangsbereich“ mit der zutreffenden Kennziffer zu befüllen: Kennziffer 1 steht für ein Entgelt durchgehend innerhalb des Übergangsbereichs, Kennziffer 2 für ein Entgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen. Zusätzlich zum beitragspflichtigen Entgelt ist das tatsächliche Bruttoentgelt im Feld „Entgelt Rentenberechnung“ anzugeben, da dieses für die spätere Rentenberechnung maßgeblich ist.
Was passiert bei Überschreitung der Gleitzone?
Schwankendes Gehalt
Insgesamt wird bei Gehältern, die im Übergangsbereich liegen, von einem regulären Entgelt ausgegangen. Es kann jedoch vorkommen, dass Mitarbeitende schwankende Einkommen haben. In diesem Fall erfolgt die Berechnung auf Grundlage des jährlichen Durchschnittseinkommens. Mit dieser Methode ermitteln Sie, ob das Einkommen der jeweiligen Mitarbeitenden über oder unter der Gleitzone liegt.
Einmalzahlungen
Auch bei Einmalzahlungen ist zu beachten, dass diese auf das Gesamtentgelt angerechnet werden. Übersteigt das Einkommen der Midijobbenden durch die Einmalzahlung die geltende Entgeltgrenze, kann es sein, dass die Beschäftigten nicht mehr in der Gleitzone sind.
Überstunden
Machen Midijobbende Überstunden, werden diese ausnahmsweise nicht auf das Arbeitsentgelt angerechnet, sofern die Überschreitung der Entgeltgrenze unregelmäßig erfolgt. Diese Ausnahmeregelung gilt für maximal zwei Kalendermonate im Jahr.
Ausblick 2027
Die Entgeltgrenzen im Übergangsbereich werden sich erneut verschieben. Ab dem 1. Januar 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro je Zeitstunde steigen. Die Geringfügigkeitsgrenze wird dadurch auf 633 Euro angehoben. Der Übergangsbereich beginnt dann bei 633,01 Euro. Betriebe sollten bestehende Arbeitsverträge von Midijobbenden rechtzeitig prüfen und ggf. anpassen.
Wie wird die Beitragsberechnung im Übergangsbereich (Midijob) durchgeführt?
Die Beitragsberechnung im Midijob ist für Beschäftigte und Arbeitgebende unterschiedlich, um die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Verdienstbereich gerechter zu gestalten.
Die Berechnung kann auf den ersten Blick etwas kompliziert wirken. Daher folgt hier eine detaillierte Übersicht, wie die Beiträge für beide Seiten berechnet werden:
1. Beiträge von Beschäftigten in der Gleitzone (Midijob)
Grundlage der Berechnung der Beiträge für Beschäftigte im Übergangsbereich ist nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt. Stattdessen wird zur Berechnung eine spezielle Formel angewendet. Wesentliches Element bei dieser Formel ist der sogenannte Faktor F. Dieser bestimmt, welcher Anteil des Einkommens tatsächlich als Beitragsbemessungsgrundlage herangezogen wird.
Faktor F
Der Faktor F wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben. Für das Jahr 2026 beträgt er 0,6619. Er ergibt sich aus der Division 28 % durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (2026: 42,30 %).
Formel zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme (Gesamtbeitrag)
BE = F × G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] × F) × (AE – G)
Dabei gilt: AE = tatsächliches Arbeitsentgelt, G = Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 Euro), F = Faktor F (2026: 0,6619).
Die vereinfachte Formel für 2026 lautet:
BE (Gesamtbeitrag) = 1,1459205897 × AE − 291,8411794270
Für die Berechnung des Anteils der Beschäftigten gilt eine separate Formel:
BE (Anteil Beschäftigte) = 1,4316392269 × AE − 863,2784538296
Die Unterscheidung zwischen Gesamtbeitrag und Anteil der Beschäftigten ist wesentlich. Der Gesamtbeitrag bildet die Grundlage für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, während der Anteil der Beschäftigten die tatsächliche Belastung der Mitarbeitenden bestimmt.
Rechenbeispiel 2026
Eine beschäftigte Person verdient 1.200 Euro brutto im Monat.
Beitragspflichtige Einnahme (Gesamtbeitrag):
BE = 1,1459205897 × 1.200 − 291,8411794270 = 1.083,26 Euro
Beitragspflichtige Einnahme (Anteil Beschäftigte):
BE = 1,4316392269 × 1.200 − 863,2784538296 = 854,49 Euro
Die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten werden also auf Basis von 854,49 Euro berechnet – deutlich weniger als das tatsächliche Bruttoentgelt von 1.200 Euro. Zum Vergleich: Ohne Übergangsbereichsregelung würde die volle Bemessungsgrundlage von 1.200 Euro herangezogen. Die Differenz verdeutlicht die finanzielle Entlastung durch die Gleitzonenregelung.
Konkrete Ersparnis im Übergangsbereich
Beschäftigte mit einem Bruttoentgelt von 800 Euro sparen im Übergangsbereich gegenüber einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung allein in der Rentenversicherung rund 48 Euro monatlich. Die Arbeitgebenden tragen dafür einen entsprechend höheren Beitragsanteil. Dieses Prinzip der asymmetrischen Beitragslastverteilung ist das Kernmerkmal der Gleitzone Definition und Berechnung.
2. Beiträge von Arbeitgebenden in der Gleitzone (Midijob)
Anders als die Midijobbenden selbst zahlen Arbeitgebende für diese Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe, wie bei regulär Beschäftigten auch.
Die Beiträge werden nach den regulären Beitragssätzen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet, die auch für Beschäftigte oberhalb der Gleitzone gelten.
Vergleich: Minijob – Midijob – reguläre Beschäftigung (Stand 2026)
| Merkmal | Minijob | Midijob (Übergangsbereich) | Reguläre Beschäftigung |
|---|---|---|---|
| Entgeltgrenze | bis 603 € | 603,01 € – 2.000 € | über 2.000 € |
| SV-Beiträge Beschäftigte | keine | reduziert (gleitend) | voller Anteil (~20 %) |
| SV-Beiträge Betrieb | Pauschalbeiträge | voller Anteil auf Brutto | voller Anteil auf Brutto |
| Rentenanspruch | eingeschränkt | voll (auf Basis Brutto) | voll |
| Anmeldung | Minijob-Zentrale | Krankenkasse | Krankenkasse |
| Lohnsteuer | pauschal oder frei | nach Steuerklasse | nach Steuerklasse |
Rechtliche Grundlage: § 20 Abs. 2 SGB IV (Übergangsbereich), § 8 Abs. 1 SGB IV (Minijob).
Brutto-Netto-Rechner Gleitzone bzw. Übergangsbereich
Übergangsbereichsrechner finden Sie im Internet und bei offiziellen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt einen kostenlosen Übergangsbereichsrechner (Excel-Datei) zur Verfügung, der auf den aktuellen Beitragssätzen des Jahres 2026 basiert. Er ermöglicht die exakte Berechnung der Anteile von Beschäftigten und Arbeitgebenden für jede Krankenkasse. Den Rechner finden Sie unter: www.deutsche- → Online-Services → Online-Rechner → Übergangsbereichsrechner.
Übergangsbereichsrechner werden unter anderem von vielen Krankenkassen wie der IKK, BKK oder TK zur Verfügung gestellt.
Entgeltabrechnung Gleitzone/Übergangsbereich
Auf der Lohnabrechnung der Beschäftigten ist ersichtlich, ob sie in die Gleitzone fallen oder nicht.
Wichtig für Beschäftigte: Obwohl die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet werden, gilt für die Berechnung von Sozialleistungen (Rentenhöhe, Krankengeld, Arbeitslosengeld) stets das tatsächlich erzielte Bruttoentgelt. Beschäftigte im Übergangsbereich erleiden durch die besondere Berechnungsweise also keine Nachteile bei ihren Leistungsansprüchen.
Vor- und Nachteile des Midijobs
Stärken dieser Beschäftigungsform
- Anreiz für Beschäftigte
Midijobs bieten aufgrund der reduzierten Beitragssätze einen Anreiz für Beschäftigte, auch Jobs im Niedriglohnsektor anzunehmen. Auch ist der Midijob ein Anreiz für Beschäftigte in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (d. h. Minijobs), diese ohne Einkommenseinbußen aufzugeben.
Das Angebot sorgt dafür, dass Beschäftigte in reguläre Beschäftigungsverhältnisse mit regulären Sozialabgaben wechseln.
- Sozialversicherung
Anders als beim Minijob sind Beschäftigte im Midijob voll sozial abgesichert. Sie haben also vollen Anspruch auf Sozialleistungen.
- Volle Rentenansprüche trotz reduzierter Beiträge
Ein wesentlicher Vorteil des Midijobs gegenüber der früheren Gleitzonenregelung (vor Juli 2019): Die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge führen nicht zu geringeren Rentenansprüchen. Gemäß der Deutschen Rentenversicherung werden Rentenansprüche auf Basis des tatsächlichen Bruttoentgelts berechnet, nicht auf Basis der reduzierten Bemessungsgrundlage. Diese Schutzregelung wurde mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz (Juli 2019) eingeführt.
Herausforderungen bei Midijobs
- Niedrige Einkommen
Dennoch bleibt die Beschäftigung im Midijob im Niedriglohnbereich stecken. Ein Wechsel in einen Bereich außerhalb der Gleitzone wäre jedoch sofort wieder mit deutlich höheren Abgaben verbunden.
- Komplexität
Für Arbeitgebende kann die unterschiedliche Berechnung der Abgaben kompliziert sein und zu Mehraufwand führen. Zudem ist darauf zu achten, dass Midijobbende nicht durch eine Einmalzahlung plötzlich aus der Gleitzone fallen.
Tipp für die Praxis: Die korrekte Beitragsberechnung im Übergangsbereich – mit zwei separaten Formeln für Gesamtbeitrag und Anteil der Beschäftigten sowie dem jährlich wechselnden Faktor F – ist fehleranfällig.
FAQ
Was ist die Definition von Gleitzone?
Die Gleitzone bezeichnet den Entgeltbereich, in dem Beschäftigte arbeiten, die keine Minijobber mehr sind, aber auch keiner vollen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Der Begriff wurde 2019 vom „Übergangsbereich“ abgelöst.
Wie berechnet man die Gleitzone?
Die Beiträge für Arbeitnehmende werden anhand einer speziellen Formel berechnet, die eine reduzierte Bemessungsgrundlage ergibt. Arbeitgeber hingegen zahlen den vollen Beitragsanteil auf das tatsächliche Bruttoentgelt. Eine All-in-one-Unternehmenssoftware wie Factorial kann diese komplexe Berechnung automatisieren und die Lohnabrechnung vereinfachen.
Sind Midijob und Gleitzone das Gleiche?
Ja, die Begriffe werden oft synonym verwendet. „Gleitzone“ ist der frühere Begriff für den heutigen „Übergangsbereich“. Ein Midijob ist eine Beschäftigung innerhalb dieses Entgeltbereichs, bei der Arbeitnehmende von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen profitieren.
Wie hoch ist die Gleitzone 2025?
Im Jahr 2025 liegt die Gleitzone, auch Übergangsbereich genannt, bei einem monatlichen Bruttoverdienst zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro. Liegt das Einkommen in diesem Bereich, zahlen Arbeitnehmende geringere Sozialversicherungsbeiträge.

