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Unternehmensvorschriften & Gesetze

Mündlicher Arbeitsvertrag: Gültigkeit, Kündigung & arbeitsrechtliche Lage

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7 Minuten Lesezeit
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Verträge werden am besten auf Papier abgeschlossen, oder? Tatsächlich gibt es immer wieder Gründe und Gelegenheiten, bei denen auch mündliche Verträge vereinbart werden. Gerade in Handwerksberufen, in der Gastronomie oder im Baugewerbe ist es üblich, keinen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Doch ist ein mündlicher Arbeitsvertrag überhaupt rechtsgültig?

Wann es sinnvoll sein kann, sich mit der Arbeitgeberseite nur mündlich zu einigen, wie es dabei mit dem Kündigungsschutz aussieht und was es zu beachten gilt, erklären wir hier.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wichtige Fakten für 2026
  2. Key Facts
  3. Definition und Gültigkeit eines mündlichen ArbeitsvertragsIst ein mündlicher Arbeitsvertrag in Deutschland gültig?
  4. Arbeitsrechtliche Aspekte
  5. Uneinigkeit: Wer trägt die Beweislast?Wer trägt die Beweislast bei einem mündlichen Arbeitsvertrag?
  6. Kündigung und KündigungsfristWelche Kündigungsfristen gelten bei einem mündlichen Vertrag?
  7. Praktische Tipps und häufige Fragen
  8. Mündliche Vereinbarungen und befristete Arbeitsverträge
  9. Fazit

Wichtige Fakten

  • Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist in Deutschland grundsätzlich rechtsgültig, sobald eine Einigung über die wesentlichen Vertragsbedingungen wie Tätigkeit und Vergütung vorliegt. Ausgenommen sind befristete Verträge und Ausbildungsverhältnisse, die der Schriftform bedürfen.
  • Arbeitgebende sind seit der Reform des Nachweisgesetzes verpflichtet, die zentralen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Bei Verstößen droht nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz laut § 4 NachwG ein Bußgeld von bis zu 2.000 € pro Einzelfall.
  • Obwohl rechtlich möglich, sind mündliche Verträge eine häufige Ursache für Rechtsstreitigkeiten. Laut Statistischem Bundesamt gab es allein im Jahr 2026 über 250.000 neue Verfahren vor deutschen Arbeitsgerichten, von denen viele auf unklare Vertragsbedingungen zurückzuführen sind.
  • Im Streitfall liegt die Beweislast für vereinbarte Konditionen, die über gesetzliche Mindeststandards hinausgehen (z. B. höheres Gehalt, mehr Urlaubstage), vollständig bei den Beschäftigten.

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag in Deutschland gültig?

Ein mündlicher Arbeitsvertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, auch ohne schriftliche Fixierung. Er kommt in der Praxis oft durch schlüssiges Handeln (konkludentes Handeln) zustande, etwa wenn eine Person die Arbeit aufnimmt und die Gegenseite die Arbeitsleistung annimmt und vergütet.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich rechtlich wirksam, wenn sich beide Vertragsparteien bezüglich des Vertragsschlusses und der wesentlichen Kernaussagen einig sind.

Das beinhaltet unter anderem die Nennung der Arbeitsleistung und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, aber auch Themen wie beispielsweise Gehalt, Urlaub und Arbeitszeit.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Ein Arbeitsvertrag ist eine besondere Art eines Dienstvertrags, die sich durch die soziale Abhängigkeit der dienstverpflichteten Person auszeichnet. Dabei gibt es keine Vertragsform, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ein Vertrag erlangt dadurch Gültigkeit, dass zwei aufeinander bezogene und inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen.

Obwohl der Vertrag selbst formfrei gültig ist, unterliegen Arbeitgebende der Nachweispflicht gemäß Bundesministerium der Justiz und § 2 Abs. 1 des Nachweisgesetzes (NachwG). Sie müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen und den Beschäftigten aushändigen. Dieses Dokument ist kein Arbeitsvertrag, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation. Die Fristen hierfür sind streng gestaffelt. Die Kernbedingungen müssen bereits am ersten Arbeitstag vorliegen.

Nach der Reform des Gesetzes müssen unter anderem die Höhe des Gehalts, die Dauer einer Probezeit, die Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Vereinbarungen zu Kündigungsverfahren geregelt sein.

Wird diese Pflicht missachtet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und nach § 4 NachwG mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € geahndet werden kann. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der schriftlichen Dokumentation für Arbeitgebende.

Wenn wesentliche Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsvertrag, der mündlich geschlossen wurde, nicht geregelt sind, gilt es zu prüfen, ob es gesetzliche, tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen gibt. Hierbei kann allerdings zu Abgrenzungsproblemen kommen, falls die Tätigkeit nicht genau beschrieben und charakterisiert ist.

Achtung: Die Nachweispflicht entfällt nur bei Aushilfstätigkeiten, die für eine Dauer von höchstens einem Monat vereinbart sind. Bei allen anderen Arbeitsverhältnissen müssen die wesentlichen Bedingungen fristgerecht dokumentiert werden.

Gerade bei solchen Kurzzeitverträgen ist daher besondere Vorsicht geboten. Arbeitsverträge sollten hierunbedingt schriftlich abgeschlossen werden, da sonst keine andere Möglichkeit zur Sicherung des Nachweises besteht.

Tarifvertrag

Wer trägt die Beweislast bei einem mündlichen Arbeitsvertrag?

Ist der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgebenden und Beschäftigten mündlich geschlossen und es kommt zwischen beiden Parteien zu Uneinigkeiten bezüglich Gehalt, Arbeitszeiten oder einem anderen Detail des Arbeitsvertrags, dann tragen die Beschäftigten die Beweislast.

 

Im Streitfall müssen Beschäftigten nachweisen, welche über die gesetzlichen Mindestregelungen hinausgehenden Bedingungen (z. B. Gehaltshöhe, Urlaubstage, Überstundenregelungen) mündlich vereinbart wurden.

Ohne schriftliche Aufzeichnungen können Beweismittel wie regelmäßige Gehaltszahlungen auf Kontoauszügen, E-Mail-Korrespondenz oder Zeugenaussagen herangezogen werden. Es ist also immer besser, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.

Mündlich geschlossene Arbeitsverhältnisse werden regelmäßig zum Problem, sobald ein Konfliktfall auftritt, beispielsweise, wenn es um die Auszahlung von Weihnachtsgeld geht oder um die Zahl der zugesicherten Urlaubstage.

In solchen Fällen steht dann häufig Aussage gegen Aussage und eineBeweiserbringung für die ursprüngliche Vereinbarungist schlicht nicht möglich.

Zeugen können zwar angeben, was eine der Vertragsparteien nach außen über den Vertrag berichtet hat, selbst beim Vertragsabschluss dabei waren sie in den meisten Fällen jedoch nicht.

Welche Kündigungsfristen gelten bei einem mündlichen Vertrag?

Ist ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen worden, gelten dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen und derselbe Kündigungsschutz wie bei schriftlichen Arbeitsverträgen.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag muss genauso unter Einhaltung der Schriftform gekündigt und die Kündigung von der kündigenden Partei handschriftlich unterzeichnet werden.

Die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens im Beisein von Zeugen oder durch die Übersendung als Einschreiben mit Rückschein ist erforderlich. Eine mündliche Kündigung ist gemäß § 623 BGB ausnahmslos unwirksam. Das Gesetz schreibt für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag zwingend die Schriftform vor.

Für die Arbeitgeberseite gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet, die Kündigung muss vier Wochen vor dem gewünschten Enddatum ausgesprochen sein.

Bei den Beschäftigten richtet sich die Kündigungsfrist nach der Betriebszugehörigkeit. Zu Beginn des Vertrages beträgt sie ebenfalls vier Wochen. Später verlängert sie sich mit der Dauer der Beschäftigung.

Besteht im Unternehmen ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, so gilt dieser auch für Mitarbeitende mit einem mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag.

Praktische Tipps und häufige Fragen

Gewisse Inhalte eines mündlichen Arbeitsvertrags sollten immer auch schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist auf jeden Fall ratsam, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird.

Auch kann dieser durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Das bedeutet: Die entsprechenden Willenserklärungen ergeben sich dann indirekt aus dem Handeln der Beteiligten.

Da den Beschäftigten im Falle einer mündlichen Absprache der Nachweis über die entsprechenden Vertragsinhalte fehlen, haben Sie Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis für vereinbarte Bedingungen. Elektronische Dokumente wie E-Mails sind als Nachweis nicht ausreichend. Außerdem sind die Beschäftigten im Falle von Streitigkeiten in der Nachweispflicht.

Kommt die Arbeitgeberseite dieser Pflicht nicht nach, haben die Beschäftigten das Recht, ihre Ansprüche im Rahmen einer Arbeitsgerichtsklage durchzusetzen.

Tipp für HR:

Da selbst ein mündlicher Arbeitsvertrag idealerweise schriftliche Elemente enthalten sollte: Warum nicht gleich ohne großen Aufwand digitale Personalakten anlegen?

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Mündliche Vereinbarungen und befristete Arbeitsverträge

Dieses kann nur schriftlich beschlossen werden.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag kann also keine zeitliche Beschränkung enthalten. Wer ein befristetes Arbeitsverhältnis eingeht, schließt rechtlich gesehen einen rechtlich gültigen, aber unbefristeten Vertrag ab. Die Rechtslage ist dabei eindeutig.

Es ist also nicht möglich, ein befristetes Arbeitsverhältnis nur mündlich und per Handschlag zu fixieren. Das regelt § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Gleiches gilt für Ausbildungsverträge, bei denen laut § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ebenfalls die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist. Ein mündlicher Ausbildungsvertrag ist somit nichtig.

Was gilt für nachvertragliche Wettbewerbsverbote?

Eine besonders wichtige Ausnahme stellt das nachvertragliche Wettbewerbsverbot dar. Eine solche Vereinbarung, die die berufliche Tätigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschränkt, ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Eine mündliche Absprache hierzu ist rechtlich ohne jede Wirkung.

Fazit

  • Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist rechtlich gültig, wenn sich Arbeitgebende und Beschäftigte über die wesentlichen Vertragsinhalte einig sind. Das betrifft beispielsweise Themen wie Arbeitsleistung, Gehalt und Arbeitszeit.
  • Dennoch birgt diese Vertragsform Risiken, da mündliche Absprachen im Streitfall schwer nachweisbar sind. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu dokumentieren.
  • Dies regelt das Nachweisgesetz. Diese entsprechende Vereinbarung gilt jedoch nicht als Arbeitsvertrag. Für befristete Verträge wird die Schriftform benötigt, ansonsten sind sie nicht gültig.
  • Bei Kündigungen gelten die gleichen Fristen und Rechte wie bei schriftlichen Verträgen. Und: Diese müssen schriftlich erfolgen. Beschäftigte sollten sich durch eine schriftliche Dokumentation und anwaltliche Beratung absichern.
  • Insgesamt sind mündliche Arbeitsverträge rechtlich bindend. Sie sind jedoch oft mit Unklarheiten verbunden. Deshalb ist die schriftliche Form immer die bessere – für beide Parteien, weil sie Sicherheit und Klarheit schafft. Bei Streitigkeiten liegt die Beweislast für alle über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehenden Vereinbarungen bei den Beschäftigten.

Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche rechtliche Auskunft zu Ihrer spezifischen Situation konsultieren Sie bitte eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht.

LSI / Related Terms

  • Nachweisgesetz: Integrieren Sie dies im Abschnitt „Arbeitsrechtliche Aspekte“, wenn die Pflicht des Arbeitgebers zur Bereitstellung schriftlicher Vertragsbedingungen behandelt wird.
  • Beweislast: Verwenden Sie dies in der H2 und im Haupttext des Abschnitts „Wer trägt die Beweislast..“ zur Betonung des Kernthemas.
  • Schriftformerfordernis: Erwähnen Sie dies im Zusammenhang mit Ausnahmen (befristete Verträge, Kündigung), bei denen die Schriftform zwingend ist.
  • Wesentliche Vertragsbedingungen: Verwenden Sie dies bei der Darstellung dessen, was laut NachwG in die schriftliche Dokumentation aufgenommen werden muss.
  • Konkludentes Handeln: Fügen Sie dies in die Einleitung oder den Definitionsabschnitt ein, um zu erklären, wie mündliche Verträge häufig in der Praxis zustande kommen.

FAQ

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag rechtswirksam?

Ja, ein mündlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich rechtswirksam und bindend, da Arbeitsverträge formfrei sind. Er kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande, auch ohne schriftliche Fixierung.

Was passiert, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt?

Ein mündlicher Vertrag ist gültig, jedoch liegt die Beweislast für Vereinbarungen im Streitfall beim Arbeitnehmer. Um Rechtssicherheit für beide Seiten zu schaffen, empfiehlt es sich, Verträge immer schriftlich festzuhalten und zentral zu verwalten, beispielsweise über das Dokumentenmanagement einer All-in-one-Unternehmenssoftware wie Factorial.

Florian Schoemer ist HR-Tech-Enthusiast, Autor und Berater mit einem Hintergrund in Wirtschaftspsychologie und internationaler Personalarbeit. Seit über zehn Jahren befasst er sich mit dem Wandel der Arbeitswelt – besonders an der Schnittstelle von Technologie, Unternehmenskultur und Recruiting. Seine Perspektive ist praxisnah und zukunftsorientiert: Er identifiziert Trends, leitet konkrete Handlungsimpulse ab und unterstützt Organisationen auf dem Weg zum modernen Business Management.