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Urlaub und Abwesenheiten

Urlaubsanspruch berechnen: Formel, Rechner & Beispiele für Teilzeit, TVöD, Kündigung

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Arbeitnehmende haben in Deutschland bei einer 5-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie den Urlaubsanspruch berechnen, was der Gesetzgeber vorgibt und welche Sonderregelungen gelten.

Wichtige Fakten

  1. Der gesetzliche Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Formel: 24 Werktage ÷ 6 × tatsächliche Arbeitstage pro Woche (§ 3 BUrlG).
    Bei einer 5-Tage-Woche ergibt dies: 24 ÷ 6 × 5 = 20 Urlaubstage pro Jahr.
  2. Bei Teilzeit gilt dieselbe Formel anteilig. Darüber hinaus gibt es spezielle Regelungen für Minijobs, Elternzeit und Kurzarbeit sowie klare Vorgaben für den Umgang mit Resturlaub und Krankheitstagen. Dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge lag der durchschnittliche Urlaubsanspruch sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Deutschland im Jahr 2023 bei 29,8 Arbeitstagen – drei Viertel hatten genau 30 Tage.
  3. Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsrat hatten im Schnitt drei Tage weniger Urlaub als Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben mit Betriebsrat. Urlaubsansprüche verfallen zudem nicht automatisch. Ohne rechtzeitigen schriftlichen Hinweis der Arbeitgebenden bleibt der Anspruch bestehen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Dezember 2022, 9 AZR 401/19).
  4. Mit einer digitalen Urlaubsverwaltung lassen sich Resturlaubsansprüche, Hinweispflichten und Abwesenheitsübersichten für das gesamte Team automatisch nachverfolgen und Fehler bei der Berechnung vermeiden.

Gesetzliche Grundlage

  1. Die Berechnung basiert auf dem Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG), das mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub vorschreibt.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Wo ist der gesetzliche Urlaubsanspruch 2026 geregelt?

Die gesetzlichen Richtlinien zum Urlaubsanspruch sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dieses Gesetz garantiert allen Arbeitnehmenden in Deutschland einen Mindestanspruch von 24 Werktagen bezahlten Erholungsurlaub pro Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das BUrlG setzt die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG um, die EU-weit mindestens 4 Wochen Jahresurlaub vorschreibt.

Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge nahmen Beschäftigte in Deutschland im Jahr 2023 durchschnittlich 31,0 Urlaubstage – ein Wert, der sich auf dem stabilen Vor-Corona-Niveau eingependelt hat.

Wie ist der gesetzliche Urlaubsanspruch 2026 geregelt?

Laut § 3 BUrlG im Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub 24 Werktage. Da im Bundesurlaubsgesetz angegeben ist, dass sich diese Regelung auf alle Tage außer Sonn- und Feiertage bezieht, handelt es sich dementsprechend bei den 24 Urlaubstagen um den Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag).

Wenn Mitarbeitende 5 Tage in der Woche arbeiten, haben sie einen Urlaubsanspruch von 20 Werktagen. Der Sonderurlaub bzw. unbezahlter Urlaub ist dabei nicht inbegriffen.

Wer diese Urlaubstage wann nimmt, können Sie als Arbeitgebende etwa mit einer Software für Zeiterfassung wie der von Factorial im Auge behalten.

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Für wen gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Folgende Personengruppen haben Anspruch auf den gesetzlich festgelegten Mindesturlaub:

  • Arbeitende
  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmerähnliche Personen (z. B. Personen in Heimarbeit und Handelsvertretende)

Gesonderte Regelungen zur Urlaubsverwaltung gelten für Jugendliche und schwerbehinderte Menschen. Laut § 19 im Jugendarbeitsschutzgesetz stehen Jugendlichen mindestens 25, 27 oder 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr zu (je nach Lebensalter). Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage, die dem gesetzlichen oder tariflichen Urlaub hinzuzurechnen sind (bei einer 5-Tage-Woche). Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Text.

Hinweis: Nutzen Sie unseren kostenlosen Leitfaden zur Abwesenheits- und Urlaubsverwaltung und erfahren Sie alles, was Sie über das Abwesenheits- und Urlaubsmanagement von Mitarbeitenden wissen müssen.

Urlaubsbescheinigung bei Jobwechsel: Wechseln Beschäftigte den Arbeitgebenden, sind die bisherigen Arbeitgebenden gemäß § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, eine Bescheinigung über den bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszustellen. Ohne Vorlage dieser Bescheinigung kann die neue Arbeitgeberseite einen Urlaubsantrag für das laufende Kalenderjahr ablehnen.

Kann ich mir die Urlaubstage auch auszahlen lassen?

Generell gilt: nein. Der Mindesturlaub dient der Erholung und soll, ähnlich wie die Arbeitspausen, genutzt werden, um ausgeruht an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Das nützt vor allem der Motivation und Arbeitsproduktivität der beschäftigten Person. Unter anderem soll aus diesem Grund der Urlaub auch im aktuellen Kalenderjahr beansprucht werden.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn der Urlaub aufgrund einer Kündigung bzw. der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. In diesem Fall muss die Arbeitgeberseite die verbleibenden Urlaubstage auszahlen.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Krankheitstage gelten nicht als Urlaubstage. Können Mitarbeitende die Krankheit durch ein ärztliches Attest nachweisen, dürfen diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Das gilt auch für Krankheitstage während der Betriebsferien.

Übrigens: Wenn Mitarbeitende über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, kann der Urlaubsanspruch nach 15 Monaten (also bis zum 31. März des Folgejahres) verfallen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Vorgesetzte ihrer Hinweispflicht nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nachgekommen sind. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende zuvor klar und rechtzeitig schriftlich darüber informiert werden müssen, dass ihr Urlaub verfällt, wenn sie ihn nicht beantragen. Wurde der Hinweis nicht erteilt, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022, 9 AZR 401/19).

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch? Formel und Rechner

Der Urlaubsanspruch für eine 5-Tage-Woche lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen:

Gesetzlicher Urlaubsanspruch (X):
Anzahl der Arbeitstage pro Woche (6) x Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche (Y)

Wenn X = 24 und Y = 5, dann ergibt sich daraus folgende Rechnung: 24: 6 x 5 = 20 (Urlaubstage)

Bei einer 5-Tage-Woche stehen Arbeitnehmenden also 20 Urlaubstage beziehungsweise 4 Wochen bezahlter Urlaub zu. Arbeiten Sie nur 2 Tage pro Woche, ergibt sich folgende Rechnung:

24: 6 x 2 = 8 (Urlaubstage)

Wichtig zu beachten ist, dass sich auch hier ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen pro Kalenderjahr ergibt. Zusammengefasst gelten also folgende Regelungen:

Arbeitstage pro Woche Anspruch auf Urlaubstage
2 Tage 8 Tage
5 Tage 20 Tage
6 Tage 24 Tage

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist die tatsächliche Arbeitszeit nebensächlich. Auch bei einer Teilzeitstelle haben Arbeitnehmende den vollen Urlaubsanspruch, vorausgesetzt, sie arbeiten an allen Arbeitstagen.

Urlaubsanspruch Teilzeit Rechner

Wenn eine beschäftigte Person nicht an allen Arbeitstagen arbeitet, ergibt sich eine separate Rechnung für den Mindesturlaub. Der Mindestanspruch lässt sich mit folgender Formel berechnen:

4 Wochen (Urlaubsanspruch pro Jahr) x Arbeitstage pro Woche = Urlaubstage pro Kalenderjahr

Daraus ergibt sich:

Arbeitstage pro Woche Anspruch auf Urlaubstage
1 Tag 4 Tage
2 Tage 8 Tage
3 Tage 12 Tage
4 Tage 16 Tage

Diese vereinfachte Rechnung geht jedoch nur vom Mindesturlaub aus, nicht von den vom Arbeitgebenden festgelegten tatsächlichen Urlaubstagen. In vielen Unternehmen gilt ein Urlaubsanspruch zwischen 25 und 30 Tagen bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.

Für Mitarbeitende, die weniger als 5 Tage pro Woche in Teilzeit arbeiten, lässt sich folgende Formel anwenden, um den Urlaubsanspruch zu berechnen:

Arbeitstage in Teilzeit: Vollzeit-Arbeitstage im Unternehmen x Urlaubstage = Anteil der Urlaubstage in Teilzeit

Stellen Sie sich vor, eine Person in Teilzeit arbeitet an 2 Tagen pro Woche, die Vollzeit-Arbeitstage der Kolleginnen und Kollegen betragen 5 Tage und der Urlaubsanspruch bei einer Vollzeitstelle beträgt 28 Tage. Dann ergibt sich folgende Berechnung:

2: 5 x 28 = 11,2 Urlaubstage pro Jahr

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch im TVöD und TV-L?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland haben tarifvertraglich geregelte Urlaubsansprüche, die den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen bei Weitem übertreffen.

Einheitlicher Anspruch: 30 Arbeitstage

In den beiden wichtigsten Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist der jährliche Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche altersunabhängig und einheitlich auf 30 Arbeitstage festgelegt.

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD (Bund und VKA): Im TVöD beträgt der Urlaubsanspruch 30 Tage pro Kalenderjahr. Eine früher bestehende Staffelung nach Lebensalter wurde bereits abgeschafft. VKA steht für Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.
  • Tarifvertrag der Länder – TV-L: Auch im TV-L beträgt der Anspruch für alle Beschäftigten 30 Arbeitstage. Die ursprünglich existierende Staffelung nach Alter (26, 29, 30 Tage) wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 20.03.2012, Az. 9 AZR 529/10) als unzulässige Altersdiskriminierung für unwirksam erklärt. Infolgedessen wurde der Urlaubsanspruch für alle Beschäftigten auf die höchste Stufe von 30 Tagen angehoben.

Besonderheiten und Berechnung

Besonderheit TVöD-S (Sparkassen): Im Sparkassenbereich können je nach Sparkasse bis zu 34 Urlaubstage vereinbart sein.

Zusatzurlaub bei Schichtarbeit: Beschäftigte im Wechselschicht- oder Schichtdienst haben gemäß § 27 TVöD Anspruch auf Zusatzurlaub, dessen Umfang sich nach der Dauer der geleisteten Schicht- bzw. Wechselschichtarbeit richtet.

Berechnung bei Teilzeit: Die Berechnung erfolgt nach derselben Formel wie beim Bundesurlaubsgesetz. Beispiel: 30 Tage Vollzeit bei 5-Tage-Woche, Teilzeit 3 Tage/Woche: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage.

TVöD-Rechner-Beispiel:

Ein Beschäftigungsverhältnis nach TVöD beginnt zum 1. Mai (also für 8 volle Monate im Kalenderjahr) mit einer Arbeitszeit von 4 Tagen pro Woche.

1. Schritt: Jahresurlaub berechnen (Vollzeitgrundlage 30 Tage)
30 Tage ÷ 5 Arbeitstage × 4 Arbeitstage = 24 Tage Jahresurlaub bei 4-Tage-Woche

2. Schritt: Zwölftelung wegen unterjährigem Eintritt
Da das Beschäftigungsverhältnis erst im Mai beginnt, entstehen Urlaubsansprüche für 8/12 des Jahres.

24 Urlaubstage × 8/12 = 16 Urlaubstage

Ergebnis: Für dieses Jahr besteht Anspruch auf 16 Urlaubstage.

Hinweis zur Urlaubsabgeltung im öffentlichen Dienst: Kann Resturlaub wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld abzugelten. Die Auszahlung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig (sonstiger Bezug gemäß § 39b Abs. 3 EStG). Im Zweifelsfall empfiehlt sich anwaltliche Beratung.

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung?

Mitarbeitende kündigen, der Vertrag läuft aus, die Probezeit wurde nicht bestanden. Gründe für das Ausscheiden von Angestellten aus dem Unternehmen gibt es viele. Leider gehört eine gewisse Mitarbeiterfluktuation heutzutage zum Arbeitsalltag dazu. Oft bleiben Angestellte nicht mal ein ganzes Jahr im Unternehmen. Doch inwieweit hat dies Einfluss auf den Urlaubsanspruch der beschäftigten Person? Wir erklären Ihnen, wie Sie den Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnen.

Generell gilt: Nach der Wartezeit von sechs Monaten gemäß § 4 BUrlG entsteht der erstmalige Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Diese Wartezeit gilt nur im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses.

Die Zwölftel-Regelung: Schauen Sie sich zunächst die erste Jahreshälfte an: 01.01. – 30.06. Innerhalb dieser ersten sechs Monate besteht lediglich das Anrecht auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs – und zwar für jeden Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis andauert.

Verlassen Mitarbeitende das Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte, also nach dem 30.06., dann besteht der volle Urlaubsanspruch.

Wichtig: Bereits genommene Urlaubstage müssen nicht zurückerstattet werden, selbst wenn Beschäftigte in der ersten Jahreshälfte mehr Urlaub genommen haben, als ihnen anteilig zustand (§ 5 Abs. 3 BUrlG). Dieser Schutz gilt zugunsten der Beschäftigten und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Dann spricht man von einer Urlaubsabgeltung und die verbliebenen Urlaubstage müssen abgegolten, also ausgezahlt werden.

Achten Sie immer darauf, diese Regelungen klar im Arbeitsvertrag auszuformulieren.

Urlaubsanspruch berechnen bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

In beiden Fällen muss die Möglichkeit bestehen, die noch verbliebenen Resturlaubstage vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu nehmen. Ist dies nicht möglich, sind die Arbeitgebenden zur Urlaubsabgeltung in Geld verpflichtet (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Welchen Anspruch auf Urlaub Arbeitnehmende nach der Kündigung haben, hängt vom Zeitpunkt des Ausstiegs ab. Verlässt eine beschäftigte Person das Unternehmen in der ersten Hälfte des Kalenderjahres, ergibt sich eine andere Berechnung als bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte.

Beispiel: Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem 30.6. berechnen

Eine beschäftigte Person verlässt das Unternehmen zum 30.4. und war somit 4 volle Monate dieses Kalenderjahres im Unternehmen beschäftigt. Im Vertrag sind 28 Urlaubstage pro Kalenderjahr festgelegt. Um den verbleibenden Resturlaub zu berechnen, ergibt sich folgende Formel:

Arbeitsverhältnis im Jahr der Kündigung: 12 Monate x Urlaubstage pro Kalenderjahr = Resturlaub

In unserem Beispiel sieht die Berechnung wie folgt aus:

4: 12 x 28 = 9,33 Tage Resturlaub

Der Anspruch auf 9,33 Tage Resturlaub darf im Fall einer Kündigung nicht gerundet werden. Stattdessen muss der Arbeitgebende Freistunden gewähren.

Beispiel: Urlaubsanspruch bei Kündigung nach dem 30.6. berechnen

Anders verhält es sich, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach dem 30.6., also beispielsweise am 15.8. endet. Dann haben Mitarbeitende einen Mindestanspruch auf die vollen 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche). Konkret würde die oben genannte Formel gelten.

Achtung! Steht im Arbeitsvertrag eine „pro rata temporis”- Regelung, bedeutet das, dass der über den Mindestanspruch hinausgehende Urlaub nur anteilig gewährt wird. Eine entsprechende Klausel könnte zum Beispiel lauten: „Endet das Beschäftigungsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.” Dabei darf jedoch der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden.

Beispiel: Das Arbeitsverhältnis endet am 31.10. Im Vertrag stehen 28 Urlaubstage und die “pro rata temporis”- Regelung.

10: 12 x 28 = 23,33 Tage Resturlaub

Tipp: Sie müssen Beschäftigten in der Probezeit kündigen und wissen nicht genau, wie? Laden Sie sich unsere kostenlose Vorlage zur Kündigung in der Probezeit herunter.

Urlaubsabgeltung berechnen

Unter genannten Umständen können sich Arbeitnehmende den Resturlaub auszahlen lassen. Sollen oder müssen die restlichen Urlaubstage abgegolten werden, lässt sich dies ebenfalls mit einer Formel berechnen.

Dazu berechnet man den durchschnittlichen Lohn pro Woche der letzten 13 Wochen (1 Quartal bzw. 3 Monate) vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie folgt:

Monatsgehalt x 3 = Quartalsgehalt und Quartalsgehalt: 13 = Wochenlohn

Wir rechnen mit einem Brutto-Monatsgehalt von 2.800 €.

2800 x 3: 13 = 646,15

Die Person in unserem Beispiel arbeitet regulär 5 Tage pro Woche und hat noch 4 ungenutzte Urlaubstage.

Bruttolohn der letzten 13 Wochen x Anzahl Resturlaubstage: Zahl der Arbeitstage innerhalb der 13 Wochen = Urlaubsabgeltung

2800 x 3 x 4: 65 = 516,92

Die Urlaubsabgeltung für die 4 Resturlaubstage beträgt in unserem Beispiel also 516,92 €. Das Urlaubsentgelt ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Abfindung: Urlaubsanspruch bei Kündigung

Im Falle einer Abfindung sollte anwaltliche Unterstützung hinzugezogen werden. Diese hilft dabei, klare Vereinbarungen zu formulieren. So sind beide Parteien rechtlich auf der sicheren Seite und Missverständnisse können vermieden werden.

Urlaubsberechnung bei Wechsel der Arbeitszeitverteilung

Ändert sich während des Jahres die Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Woche (z.B. Wechsel von Vollzeit 5 Tage auf Teilzeit 3 Tage), muss der bereits entstandene Urlaubsanspruch umgerechnet werden. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG, 14.3.2017 – 9 AZR 7/16) gilt folgende Formel:

Verbleibender Urlaub × (neue Arbeitstage pro Woche ÷ alte Arbeitstage pro Woche)

Beispiel 1: Reduzierung der Arbeitszeit
Sie haben noch 10 Urlaubstage offen und wechseln von 5 auf 3 Arbeitstage pro Woche:
10 Tage × (3 ÷ 5) = 6 Tage Resturlaub

Beispiel 2: Erhöhung der Arbeitszeit
Sie haben 8 Urlaubstage offen und wechseln von 3 auf 5 Arbeitstage pro Woche:
8 Tage × (5 ÷ 3) = 13,3 → aufgerundet 14 Tage Resturlaub

Wichtig: Diese Umrechnung gilt nicht rückwirkend für bereits genommenen Urlaub, sondern nur für den verbleibenden Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Änderung.

Minijob: Urlaubsanspruch berechnen

Gibt es einen Urlaubsanspruch für Minijobs? Der gesetzliche Mindestanspruch auf Urlaub wird für Minijobs in der Regel anteilig berechnet. Ähnlich wie beim Teilzeitmodell arbeiten Beschäftigte im Minijob in der Regel nicht an allen 5 beziehungsweise 6 Arbeitstagen in der Woche. Unabhängig von den Stunden, die eine Person pro Tag arbeitet, wird der Urlaubsanspruch auf eine von zwei Arten berechnet:

1. Bei gleichbleibender Anzahl an Arbeitstagen pro Woche

In der Regel arbeiten Minijobbende an weniger Tagen pro Woche. Bleibt die Anzahl der Tage jede Woche gleich, lässt sich der Urlaubsanspruch mit dieser Formel berechnen:

Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzlich festgelegter Mindesturlaub bzw. vertraglich geregelte Urlaubtage): 6 (Werktage pro Woche) = Mindestanspruch auf Urlaub

Beispiel: Eine Person arbeitet an 3 Tagen pro Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub berechnet sich nach oben genannter Formel wie folgt:

3 x 24: 6 = 12

Demnach stehen der Person aus unserem Beispiel mindestens 12 Urlaubstage pro Kalenderjahr zu.

2. Bei variierender Anzahl an Arbeitstagen pro Woche

Variieren die Arbeitstage der Minijobbenden pro Woche, lässt sich der Urlaubsanspruch mit den Arbeitstagen eines Jahres statt einer Woche berechnen. Dazu ist anzumerken, dass laut Bundesarbeitsgericht die Werktage eines ganzen Jahres bei 260 (bei einer 5-Tage-Woche) beziehungsweise bei 312 Tagen (bei einer 6-Tage-Woche) liegen.

Mit dieser Formel lässt sich der tatsächliche Urlaubsanspruch pro Jahr berechnen.:

Gesetzlich festgelegter Mindesturlaub bzw. vertraglich geregelte Urlaubstage x tatsächliche Arbeitstage: Werktage pro Jahr (260 oder 312) = Urlaubsanspruch

Beispiel: Eine Person arbeitet an 100 Tagen pro Kalenderjahr, während ihre Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit eine 5-Tage-Woche absolvieren und 20 Urlaubstage im Jahr haben.

20 x 100: 260 = 7,69

In diesem Fall wird nach § 5 Abs. 2 BUrlG kaufmännisch gerundet: Ab 0,5 Tagen wird aufgerundet, darunter abgerundet, sodass sich 8 Urlaubstage pro Kalenderjahr ergeben.

Urlaubsanspruch für Schwerbehinderte berechnen

Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB 50 oder höher) haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Bei anderen Arbeitszeiten passt sich der Zusatzurlaub anteilig an: 4 Tage bei 4-Tage-Woche, 6 Tage bei 6-Tage-Woche.

Berechnung bei unterjährigem Bestehen der Schwerbehinderung:
Der Zusatzurlaub wird für jeden vollen Monat mit anerkannter Schwerbehinderung mit 1/12 berechnet.

Beispiel 1: Die Schwerbehinderung wird am 14. Juni anerkannt. Für das restliche Jahr (Juli-Dezember = 6 Monate) berechnet sich der Zusatzurlaub:
5 Tage × 6/12 = 2,5 Tage → aufgerundet 3 zusätzliche Urlaubstage

Beispiel 2: Teilzeit + Schwerbehinderung
Eine beschäftigte Person arbeitet an 3 Tagen pro Woche (Teilzeit) und ist das ganze Jahr über schwerbehindert:
Basis-Urlaubsanspruch: 20 Tage ÷ 5 × 3 = 12 Tage
Zusatzurlaub: 3 Tage (entsprechend 3-Tage-Woche)
Gesamt: 15 Urlaubstage

Was gilt für den Urlaubsanspruch in der Elternzeit?

Gibt es einen Urlaubsanspruch in der Elternzeit? In der Elternzeit haben Angestellte genau denselben Anspruch auf Urlaubstage wie regulär Beschäftigte. Urlaub, der bis zum Beginn der Elternzeit nicht genommen wurde, bleibt so auch bestehen. Wenn sich Beschäftigte mehrere Jahre in Elternzeit befinden, bleiben auch in diesem Zeitraum die Urlaubstage bestehen.

Kann es dazu kommen, dass der Urlaubsanspruch in der Elternzeit gekürzt wird?

Arbeitgebende dürfen den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel pro vollem Kalendermonat der Elternzeit kürzen (§ 17 BEEG). Diese Kürzungserklärung muss jedoch vor Beginn der Elternzeit abgegeben werden. Eine nachträgliche Kürzung ist unzulässig.

Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit: Was gilt?

Kurzarbeit kann den Urlaubsanspruch beeinflussen – insbesondere bei vollständigem Arbeitsausfall (Kurzarbeit Null).

Haben diese Arbeitnehmende trotzdem Anspruch auf Urlaub? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei vollständigem Arbeitsausfall (Kurzarbeit Null) der Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat gekürzt werden darf. Bei Kurzarbeit mit teilweiser Beschäftigung bleibt der volle Urlaubsanspruch bestehen. Entscheidend ist also, ob im gesamten Kalendermonat überhaupt gearbeitet wurde (BAG, Urteil vom 30. November 2021, 9 AZR 225/21).

Dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge stieg die Kurzarbeit im Jahresdurchschnitt 2025 auf rund 303.000 Personen – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr, der vor allem auf die Krise im Verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen ist. Für betroffene Betriebe ist die korrekte Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit daher weiterhin praxisrelevant.

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FAQ

Wie berechnet man den anteiligen Urlaubsanspruch?

Der anteilige Urlaubsanspruch wird berechnet, indem der Jahresurlaub durch 12 geteilt und mit der Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate multipliziert wird. Dies gilt bei unterjährigem Ein- oder Austritt. Eine All-in-one-Unternehmenssoftware wie Factorial kann diese Berechnungen für Sie automatisieren.

Wie viel Urlaub steht mir zu Tabelle?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage, bei einer 4-Tage-Woche 16 Tage und so weiter. Der Anspruch entspricht immer vier vollen Arbeitswochen Erholungsurlaub pro Jahr.

Wann habe ich Anspruch auf 30 Tage Urlaub?

Ein Anspruch auf 30 Urlaubstage besteht, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag (z. B. TVöD) vereinbart ist. Der gesetzliche Mindestanspruch bei einer 5-Tage-Woche liegt bei 20 Tagen, doch viele Unternehmen gewähren freiwillig mehr Urlaubstage.

Wie rechne ich meinen Urlaub bei Kündigung aus?

Bei einer Kündigung in der ersten Jahreshälfte (bis 30.06.) wird der Urlaub anteilig berechnet (ein Zwölftel pro Monat). Bei einem Austritt nach dem 30.06. und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden. Die Formel lautet: (Jahresurlaubstage bei Vollzeit ÷ Arbeitstage pro Woche bei Vollzeit) × tatsächliche Arbeitstage pro Woche. Eine All-in-one-Unternehmenssoftware wie Factorial berechnet dies automatisch.

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