Passt ein Bewerber wirklich zur ausgeschriebenen Stelle und in das Unternehmen? Diese Frage stellen sich Unternehmen oft, wenn sie neue Arbeitnehmer einstellen möchten und im Vorhinein kein Assessment Center durchgeführt wurde.
Daher ist eine Einladung zum Probearbeiten eine Chance für Arbeitgeber, die potenziellen neuen Mitarbeitenden vor dem Onboarding im direkten Arbeitsumfeld zu erleben und kennenzulernen. Erfahren Sie in diesem Artikel alles Wissenswerte rund um das Probearbeiten.
- Definition: Was ist Probearbeiten?
- Probearbeiten: Wie lange darf es dauern?
- Ist ein Probearbeitsvertrag notwendig?
- Müssen Unternehmen Probearbeiten anmelden?
- Welche Versicherung greift beim Probearbeiten?
- Probearbeiten Tipps: Die Top 5
Definition: Was ist Probearbeiten?
Eines vorweg: Probearbeiten und Probezeit sind nicht das Gleiche. Denn anders als in der Probezeit, gehen Arbeitgeber und Bewerber mit dem Probearbeiten noch kein Arbeitsverhältnis ein. Es gilt, dass für das Probearbeiten kein Arbeitsvertrag, sondern lediglich eine schriftlich festgehaltene Einigung zwischen Bewerber und Arbeitgeber besteht.
Beim Probearbeiten geht es in erster Linie darum, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Arbeitnehmer und die Kollegen nach den ersten Vorstellungsgesprächen besser kennenlernen und entscheiden können, ob sie zueinander passen oder nicht.
Es geht also nicht darum, den Bewerber nur stupide Aufgaben erledigen zu lassen, sondern einen allgemeinen Eindruck voneinander zu bekommen. Dabei können die Arbeitgeber nicht nur schauen, welche fachlichen Kenntnisse der Bewerber mitbringt, sondern auch wie es um seine Soft Skills steht.
Auch Bewerber können die Arbeit und das Unternehmen besser kennenlernen. Haben Sie die richtige Entscheidung getroffen? Oder gibt es womöglich noch weitere Kandidaten, die für die offene Stelle infrage kommen, weshalb Sie direkt mehrere Kandidaten zum Probearbeiten einladen?
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie dabei alle Regeln befolgen und sich schlau machen, was das Arbeitsrecht zur Probearbeit aussagt.
Probearbeiten: Wie lange darf es dauern?
Was muss beim Probetag bzgl. des Arbeitsrechts beachtet werden? Rechtlich gesehen gibt es keine genauen Vorgaben, wie lange das Probearbeiten dauern darf. In der Regel ist ein Probetag, manchmal sogar nur ein halber Tag ausreichend, um dem Bewerber einen Einblick in das Arbeitsumfeld zu geben und eine Entscheidung treffen zu können.
Je nach Tätigkeitsbereich und Branche sind auch einige wenige Tage sinnvoll für das Probearbeiten. In dieser Zeit erhält der Bewerber einen guten Einblick in das Unternehmen, die Tätigkeit und den Arbeitsalltag, wird aber gleichzeitig noch nicht für alle Aufgaben eingesetzt.
Damit der Bewerber jedoch nicht als günstige temporäre Arbeitskraft ausgenutzt wird, sollte das Probearbeiten nicht länger als eine Arbeitswoche dauern. Andernfalls könnte es sich um ein festes Arbeitsverhältnis handeln, wodurch bestimmte Pflichten für das Unternehmen und den Bewerber entstehen.
👉 Verwalten Sie mit Factorial Kandidat*innen während des Einstellungsprozesses und darüber hinaus.
Ist ein Probearbeitsvertrag notwendig?
Brauchen Sie ein Probearbeiten Formular oder einen Vertrag, um den Bewerber zu beschäftigen? Einen Vertrag für die Probearbeitszeit brauchen Sie zwar nicht, dennoch ist eine schriftliche Vereinbarung empfehlenswert, um sich im Fall der Fälle absichern zu können.
Kommt es im Rahmen des Probearbeitens später zu Meinungsverschiedenheiten oder sogar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ist eine schriftliche Vereinbarung hilfreich. Darin sollte genau beschrieben sein, dass zwischen dem Bewerber und dem Unternehmen kein Arbeits-, oder Praktikumsverhältnis, sondern lediglich ein Einfühlungsverhältnis besteht.
Wenn Sie einige wichtige Punkte nicht beachten, kann aus dem Einfühlungsverhältnis schnell ein befristeter Arbeitsvertrag werden.
Der Inhalt der schriftlichen Vereinbarung sollte daher die folgenden Punkte aufgreifen:
- Namen des Bewerbers und des Unternehmens
- den Ansprechpartner für den Bewerber
- Ort und den Zeitraum für das Probearbeiten
- den Hinweis darauf, dass der Interessent nicht dazu verpflichtet ist, Arbeitsleistung zu vollbringen
- das Hausrecht des Unternehmens
- die Information, dass keine Vergütung für die Probearbeitszeit bezahlt wird
- den Hinweis, dass das Einfühlungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit und mündlich beendet werden kann
Achtung! Wenn Sie sich als Arbeitgeber nicht an diese Vereinbarung halten, kann ein Arbeitsverhältnis entstehen. Achten Sie deshalb darauf, dass:
- mit dem Bewerber keine Vergütung für die Probearbeitszeit vereinbart wurde.
- keinerlei konkreten Arbeitsanweisungen vom Vorgesetzten erfüllt werden müssen.
- der potenzielle neue Mitarbeiter nicht die regulären Arbeits- und Pausenzeiten einhalten muss.
- der Bewerber keine bestimmten Arbeitsstätten aufsuchen muss.
- keinerlei Dienstkleidung getragen werden muss.
Müssen Unternehmen Probearbeiten anmelden?
Solange es sich nur um ein Probearbeiten handelt, müssen Arbeitgeber die Probearbeitszeit weder beim Finanzamt noch bei den Sozialversicherungsträgern anmelden. Das müssen Sie nur, wenn ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
Welche Versicherung greift beim Probearbeiten?
Da es sich nicht um ein vertraglich vereinbartes Arbeitsverhältnis handelt, besteht auch keine Sozialversicherungspflicht. Sozialversicherungspflichtig ist der Bewerber nur, wenn er als regulärer Mitarbeiter angestellt ist und das Unternehmen ihn für seine Arbeit entlohnt.
Auch die Unfallversicherung würde im Falle eines Unfalls während der Probearbeitszeit nicht greifen. Hierbei gibt es jedoch zwei Ausnahmen. Wenn ein als arbeitssuchend gemeldeter Bewerber durch eine Arbeitsagentur zum Probearbeiten geschickt wurde, ist er als Arbeitsloser gesetzlich unfallversichert.
Begeht der Bewerber hingegen einen Fehler während der Probearbeitszeit, wodurch ein Sachschaden entsteht, kommt dessen private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Muss der Arbeitgeber das Probearbeiten bezahlen?
Da es sich nicht um ein Arbeits- sondern um ein Einfühlungsverhältnis handelt, muss der Arbeitgeber die Probearbeitszeit und damit die geleistete Arbeit nicht vergüten. Dies gilt auch dann, wenn der Bewerber schon tatkräftig mit anpackt und während der Probearbeitszeit selbstständig Aufgaben übernimmt.
Wenn Unternehmen dem Bewerber für die Probearbeitszeit doch eine Entschädigung zahlen möchten, können sie dies tun. Achten Sie nur darauf, dass Sie die Vereinbarung schriftlich festhalten und korrekt formulieren. Denn es handelt sich nicht um eine Vergütung, sondern um eine Aufwandsentschädigung.
In den meisten Fällen erstattet der Arbeitgeber auch Fahrt- und Verpflegungskosten sowie gegebenenfalls Übernachtungskosten.
Muss das Arbeitsamt eingeschaltet werden?
Nur, wenn der Bewerber beim Arbeitsamt oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet ist, müssen Sie als Arbeitgeber das Arbeitsamt kontaktieren, um das Probearbeiten genehmigen zu lassen.
Die Genehmigung für das Einfühlungsverhältnis beantragen Sie ganz einfach direkt beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
Probearbeiten Tipps: Die Top 5
Sie haben den Bewerber zum Probearbeiten eingeladen? Damit der Probearbeitstag für beide Seiten erfolgreich wird, möchten wir Ihnen ein paar nützliche Tipps mit an die Hand geben.
- Probearbeiten Büro Aufgaben: Bereiten Sie das Probearbeiten gut vor, damit Sie so viel wie möglich aus der kurzen Zeit herausholen können. Überlegen Sie sich, in welche Aufgabenbereiche der Kandidat reinschnuppern kann, wer der Ansprechpartner für den Bewerber ist und welche Mitarbeiter informiert werden müssen. Der Bewerber sollte keine konkreten Tätigkeiten übernehmen bzw. verwertbare Arbeitsleistungen erbringen, vielmehr sollte er mitlaufen und sich die einzelnen Bereiche und Tätigkeitsfelder ansehen.
- Geheimhaltungsvereinbarung: Lassen Sie den Bewerber eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben, um sicherzugehen, dass firmeninterne Daten nicht nach außen getragen werden.
- Probearbeit Bestätigung: Um das Einfühlungsverhältnis vom Arbeitsverhältnis abzugrenzen, erwähnen Sie gegenüber dem Bewerber vor und während des Probearbeitens, dass dieser nicht dazu verpflichtet ist, den Anweisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. Sowohl die Anwesenheit als auch das Erledigen bestimmter Aufgaben geschieht auf freiwilliger Basis. Der Bewerber ist also nicht zu einer Arbeitsleistung verpflichtet!
- Arbeitszeit: Lassen Sie den Bewerber keine vollen Arbeitstage arbeiten. Beim Probearbeiten gilt: je kürzer, desto besser! Es sollte sich um bestimmte Arbeitszeiten handeln, die vorher festgelegt wurden.
- Rückmeldung nach Probearbeit: Möchten Sie dem Bewerber nach dem Probearbeiten absagen, sollten Sie ihn so bald wie möglich nochmal anrufen und ihm Ihre Entscheidung mündlich mitteilen, bleiben Sie dabei professionell und empathisch. Dem Bewerber gegenüber, ist nur das fair.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was muss ich bei Probearbeit beachten?
Solange es beim Probearbeiten bleibt, müssen Arbeitgeber die Probearbeitszeit weder beim Finanzamt noch bei den Sozialversicherungsträgern anmelden. Das müssen Sie nur, wenn ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
Wie sagt man nach dem Probearbeiten ab?
„Sollten Sie dem Bewerber nach dem Probearbeiten absagen, teilen Sie Ihre Entscheidung so bald wie möglich mündlich mit und bleiben Sie dabei professionell und empathisch. Dem Bewerber gegenüber, der viel Zeit investiert hat, ist das nur fair.