Zum Inhalt gehen
Arbeitszeiterfassung

Stundennachweis für Arbeitnehmer: Vorlage und Rechtliches

·
6 Minuten Lesezeit
Hilfe bei der teamverwaltung gesucht?
Rechtskonform und zeitsparend: Das ist die Arbeitszeiterfassung mit Factorial. Alles zum Factorial Zeitmanagement
Verfasst von

Der Stundennachweis für Arbeitnehmer macht in Deutschland Sinn, schließlich dürfen Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr als acht Arbeitsstunden pro Arbeitstag leisten. Das regelt § 3 ArbZG. Wir erläutern in diesem Beitrag, welche rechtlichen Regeln zu beachten sind und wie die digitale Zeiterfassung den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

Wichtige Fakten

  • Gesetzliche Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit: Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen – gestützt auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in unionskonformer Auslegung des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt klar, dass diese Pflicht unabhängig von Betriebsgröße und Branche gilt.
  • Stundennachweise dienen der Kontrolle und Transparenz: Sie dokumentieren Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden, unterstützen die Lohnabrechnung und helfen Unternehmen wie Beschäftigten, ihre Pflichten und Rechte zu wahren. Gemäß BMAS, gemäß § 17 MiLoG drohen bei fehlender oder unvollständiger Aufzeichnung Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
  • Unbezahlte Überstunden sind weit verbreitet: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelte für das Jahr 2026 im Jahresdurchschnitt 15,6 unbezahlte Überstunden je beschäftigter Person – ein zentrales Risiko, das eine lückenlose Arbeitszeiterfassung direkt adressiert.
  • Mindestlohn und Dokumentationspflicht sind verknüpft: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge sind Unternehmen in bestimmten Branchen und bei geringfügiger Beschäftigung verpflichtet, Arbeitszeiten zu notieren, um die Einhaltung dieses Mindestlohns nachzuweisen.

Was ist ein Stundennachweis für Beschäftigte?

Ein Stundennachweis – oder Stundenzettel – ist ein Dokument, das die täglichen Arbeitszeiten von Beschäftigten erfasst. Er dient als Grundlage für die Lohn- oder Gehaltsabrechnung.

Der Stundenzettel unterstützt Unternehmen bei der Kontrolle und Dokumentation der Arbeitszeit und hilft Beschäftigten, ihre geleisteten Stunden nachzuweisen sowie ihre Rechte zu schützen. Früher wurden Stundenzettel meist handschriftlich geführt, heute kommen zunehmend digitale Lösungen wie Excel-Tabellen oder spezielle Programme zur Arbeitszeiterfassung zum Einsatz.

Diese modernen Systeme verringern Fehler durch Vergessen oder falsches Nachtragen und vereinfachen die Erfassung erheblich. Die Software von Factorial automatisiert die Zeiterfassung und das Nachhalten von Arbeitsstunden, Abwesenheiten, Ausgaben und Gehaltsabrechnungen und bündelt diese an einem Ort.

Die Verantwortung für das Ausfüllen liegt in der Regel bei den Beschäftigten, kann aber auch vom Unternehmen übernommen werden. Der Stundennachweis ist besonders nützlich in Betrieben mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, da er neben Regelarbeitszeiten auch Überstunden, Krankheit und Urlaub dokumentiert.

Zudem dient er als Nachweis zur Einhaltung des Arbeitsrechts und schafft Transparenz für beide Seiten.

Welche Pflichten gelten bei der Arbeitszeiterfassung in Deutschland?

Mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass Unternehmen in Deutschland verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in unionskonformer Auslegung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bestätigt, dass diese Pflicht unabhängig von Betriebsgröße und Branche gilt.

Unternehmen müssen ein entsprechendes System einführen. Mit diesem Beschluss setzt das BAG das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 um und bestätigt, dass auch deutsche Unternehmen zur vollständigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Damit wird die Zeiterfassungspflicht rechtlich verbindlich umgesetzt.

Geplante Arbeitszeitreform 2026: Die Bundesregierung plant darüber hinaus eine gesetzliche Konkretisierung der elektronischen Arbeitszeiterfassung. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit künftig elektronisch aufzuzeichnen sind. Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sollen von der elektronischen Pflicht ausgenommen bleiben und dürfen weiterhin manuelle Aufzeichnungen führen. Gemäß BMAS ist parallel eine Reform der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Höchstgrenze von 48 Stunden geplant.

Stundenzettel auch für geringfügig Beschäftigte

Gemäß § 17 MiLoG gilt die Dokumentationspflicht für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobs in privaten Haushalten) sowie für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 2a SchwArbG) genannten Wirtschaftsbereiche mit besonderer Missbrauchsgefahr. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nennt konkret: Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe einschließlich plattformbasierter Lieferdienste, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft (mit Ausnahme des Fleischerhandwerks) sowie das Friseur- und Kosmetikgewerbe.

Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungspflicht: Vertrauensarbeitszeit bleibt auch nach dem BAG-Beschluss zulässig. Sie entbindet Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten. Gemäß BMAS müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit auch dann aufgezeichnet werden, wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen.

Hinweis für Unternehmen

Die Verantwortung für die Stundenaufzeichnungen liegt beim Unternehmen, nicht bei den Beschäftigten. Die Aufgabe der Erfassung kann zwar an die Belegschaft delegiert werden, die Haftung für Vollständigkeit und Korrektheit verbleibt jedoch beim Unternehmen.

Werden Arbeitszeiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aufgezeichnet oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt, drohen gemäß § 21 MiLoG Bußgelder von bis zu 30.000 Euro je Verstoß. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG und gegen die Geringfügigkeitsrichtlinien gleichzeitig vorliegen können.

Stundenzettel aushändigen?

Zwar ist die Pflicht zur Aushändigung gesetzlich nicht klar geregelt. Gemäß BMAS. Dennoch muss der Stundennachweis Beschäftigten laut Bundesdatenschutzgesetz und § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz ausgehändigt werden, wenn diese das verlangen. Sie haben ein Recht auf Einsicht in ihre gespeicherten Daten, einschließlich der Arbeitszeiten.

Überstunden und ihre Folgen: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelte für das Jahr 2026, dass Beschäftigte in Deutschland im Jahresdurchschnitt 11,6 bezahlte und 15,6 unbezahlte Überstunden leisteten. Eine lückenlose Arbeitszeiterfassung ist das einzige Instrument, mit dem Unternehmen im Streitfall nachweisen können, dass Mehrarbeit korrekt vergütet oder ausgeglichen wurde. Fehlt dieser Nachweis, tragen Unternehmen das Beweislastrisiko vor dem Arbeitsgericht.

Wie wird ein Stundenzettel korrekt ausgefüllt?

Gemäß § 17 MiLoG müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt klar: Pausenzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit und müssen nicht gesondert aufgezeichnet werden. Überstunden hingegen sind zu dokumentieren. Unterschriften von Unternehmen oder Beschäftigten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Diese Informationen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach der erbrachten Arbeitsleistung gesammelt werden. Gemäß § 17 MiLoG sind die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.

Mindestlohn und Stundennachweis: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge dient die Dokumentationspflicht primär dem Nachweis, dass dieser Mindestlohn für jede geleistete Stunde tatsächlich entrichtet wurde. Nach einer Schätzung von Destatis sind von der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2026 bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse betroffen. Das entspricht etwa 17 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.

Was muss noch auf dem Stundenzettel stehen?

Es ergibt jedoch Sinn, den Stundennachweis noch um weitere Angaben zu ergänzen.

Angaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Projektnummer oder Personalnummer ermöglichen eine eindeutige Zuordnung von Stundennachweisen und tragen dadurch zu einer übersichtlicheren Sortierung bei.

Pflichtangaben im Überblick: Die folgende Tabelle zeigt, welche Angaben gesetzlich vorgeschrieben sind und welche freiwillig empfohlen werden:

Angabe Gesetzlich vorgeschrieben Empfohlen
Beginn der Arbeitszeit ✓ (§ 17 MiLoG)
Ende der Arbeitszeit ✓ (§ 17 MiLoG)
Dauer der Arbeitszeit ✓ (§ 17 MiLoG)
Überstunden ✓ (§ 16 Abs. 2 ArbZG)
Pausenzeiten
Name / Personalnummer
Projektnummer
Unterschrift

👉 Eine kostenlose Stundenzettelvorlage wie die von Factorial hilft Ihnen, Ihre Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren.

Stundennachweis für Beschäftigte: Vor- und Nachteile von Stundenzetteln

Die Arbeitszeiterfassung bringt viele Vorteile mit sich, aber auch einige Nachteile. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmensseite.

Für Beschäftigte

Das Ausfüllen von Stundenzetteln schafft Fairness, da Überstunden erfasst und ausgeglichen werden können, was Frust vermeidet. Transparenz ermöglicht Beschäftigten, ihre Arbeitszeiten jederzeit einzusehen und abzustimmen. Zudem erleichtert sie die Planung von Urlaub und Fehlzeiten.

Konkret bedeutet das: Wer seine Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert, kann im Streitfall Überstunden gerichtlich geltend machen. Fehlt ein Stundennachweis, trägt die klagende Partei die Beweislast und verliert in der Praxis die meisten Verfahren.

Gleichzeitig gibt es auch Nachteile: Manche Beschäftigte empfinden die Erfassung als Misstrauensbeweis des Unternehmens, was das Betriebsklima belasten kann. Wenn der Fokus zu sehr auf der Zeit statt auf der Leistung liegt, kann das die Motivation mindern und zu weniger zielorientiertem Arbeiten führen. Eine gute Kommunikation ist daher entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung.

Für Unternehmen

Digitale Zeiterfassung bietet auch für Unternehmen viele Vorteile. Sie vereinfacht die Lohnabrechnung, reduziert den Verwaltungsaufwand und liefert automatisch erfasste Daten zu Arbeitszeiten, Überstunden und Fehlzeiten. Das erleichtert die Einsatzplanung und ermöglicht einen effizienten Personaleinsatz. Zudem sorgt sie für rechtliche Sicherheit, da Arbeitszeitnachweise gesetzeskonform dokumentiert werden.

Nachteile ergeben sich, wenn der Fokus zu stark auf der Arbeitszeit statt auf der Produktivität liegt. Dies kann Motivation und Leistung beeinträchtigen. Außerdem bestehen datenschutzrechtliche Risiken, insbesondere wenn personenbezogene Daten zweckentfremdet werden. Unternehmen sollten daher Daten anonymisieren und eine datenschutzbeauftragte Person einbeziehen, um rechtlich abgesichert zu sein.

Fazit

Ein Stundennachweis ist ein zentrales Instrument zur Dokumentation von Arbeitszeiten und spielt eine wichtige Rolle bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie dem Arbeitszeitgesetz. Er unterstützt Unternehmen bei der Lohnabrechnung, der Überwachung von Arbeitszeiten sowie der Einhaltung rechtlicher Pflichten und gibt Beschäftigten Sicherheit und Transparenz.

Besonders durch den BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) und die geplante gesetzliche Kodifizierung der elektronischen Zeiterfassung im Jahr 2026 gewinnt das Thema weiter an Relevanz. Die Software von Factorial unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitszeiten rechtssicher, manipulationssicher und DSGVO-konform zu erfassen. Sie entlastet die Personalverwaltung durch automatisierte Auswertungen und die direkte Integration in die Lohnabrechnung.

FAQ

Hat ein Arbeitnehmer Recht auf einen Stundennachweis?

Ja, Arbeitnehmer haben ein Recht auf Einsicht in ihre erfassten Arbeitszeiten. Laut Bundesdatenschutzgesetz und Betriebsverfassungsgesetz müssen Arbeitgeber auf Verlangen einen Nachweis aushändigen, da Mitarbeiter das Recht haben, ihre gespeicherten Daten einzusehen.

Wie erstelle ich einen Stundenzettel für Mitarbeiter?

Sie können eine Vorlage nutzen oder Spalten für Datum, Arbeitsbeginn, -ende und Pausen anlegen. Effizienter und fehlerfreier ist jedoch eine digitale Lösung. Die All-in-one-Unternehmenssoftware von Factorial automatisiert die Zeiterfassung und vereinfacht die Verwaltung für die Lohnabrechnung erheblich.

Sind Stundenzettel noch zulässig?

Ja, Stundennachweise sind nicht nur zulässig, sondern eine systematische Arbeitszeiterfassung ist für Arbeitgeber in Deutschland seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 sogar verpflichtend. Diese Pflicht gilt für die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigten.

Was muss ein Arbeitszeitnachweis enthalten?

Ein Arbeitszeitnachweis muss den Namen des Mitarbeiters, das Datum sowie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit inklusive Pausen und Überstunden enthalten. Zusätzliche Angaben wie eine Personal- oder Projektnummer können die Zuordnung und Verwaltung erleichtern.

Florian Schoemer ist HR-Tech-Enthusiast, Autor und Berater mit einem Hintergrund in Wirtschaftspsychologie und internationaler Personalarbeit. Seit über zehn Jahren befasst er sich mit dem Wandel der Arbeitswelt – besonders an der Schnittstelle von Technologie, Unternehmenskultur und Recruiting. Seine Perspektive ist praxisnah und zukunftsorientiert: Er identifiziert Trends, leitet konkrete Handlungsimpulse ab und unterstützt Organisationen auf dem Weg zum modernen Business Management.