Wer am Samstag oder Sonntag arbeitet, freut sich über einen Wochenendzuschlag – eine zusätzliche Vergütung, die besondere Belastungen außerhalb regulärer Arbeitszeiten ausgleicht.
Ist ein Wochenendzuschlag Pflicht? Und welche Regelungen gelten für Samstagsarbeit?
Dieser Artikel erläutert die gesetzlichen Grundlagen, Berechnungsgrundlagen und steuerlichen Aspekte des Wochenendzuschlags – einschließlich der Frage, wann Beschäftigte Anspruch auf Zuschläge für Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit haben.
Alles, was Sie zum Thema Wochenendzuschlag wissen müssen.
Wichtige Fakten
- Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag für Samstags- oder Sonntagsarbeit. Ein finanzieller Anspruch entsteht ausschließlich durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
- Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) arbeiteten im Jahr 2024 17,5 % aller Erwerbstätigen regelmäßig samstags und 9,2 % sonntags. Wochenendarbeit ist damit für Millionen Beschäftigte Alltag.
- Zuschläge für Sonntagsarbeit sind gemäß § 3b EStG bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei, sofern der Grundlohn 50 Euro pro Stunde nicht übersteigt. Für die Sozialversicherungsfreiheit gilt die strengere Grenze von 25 Euro pro Stunde gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV.
- Die einzige gesetzlich vorgeschriebene Kompensation für Sonntagsarbeit ist der Ersatzruhetag gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG, der innerhalb von zwei Wochen zu gewähren ist.
Definition: Was versteht man unter Wochenendzuschlag?
Als Wochenendzuschläge gelten Zuschläge für Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit sowie die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.
Ein Wochenendzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeitnehmende, die an besagten Tagen arbeiten. Der gewährte Zuschlag dient dazu, die besonderen Belastungen und Einschränkungen auszugleichen, die mit der Arbeit außerhalb regulärer Arbeitszeiten verbunden sind.
Diese zusätzliche Vergütung wird aufgrund der in einer Betriebsvereinbarung, eines Arbeitsvertrages bzw. eines Tarifvertrages fixierten Regelung gewährt.
Ist ein Wochenendzuschlag 2026 Pflicht?
Ob die Gewährung eines Wochenendzuschlags verpflichtend ist, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Es gelten gesetzliche Anforderungen für den Wochenendzuschlag.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Rahmenbedingungen für Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie bei Nachtarbeit. Einen generellen finanziellen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag begründet es jedoch nicht. § 9 ArbZG verbietet Sonntagsarbeit grundsätzlich und § 11 Abs. 3 ArbZG schreibt lediglich einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen vor.
Laut Arbeitszeitgesetz ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich untersagt, um die Gesundheit sowie die Sicherheit von Arbeitnehmenden zu schützen. Zusätzlich sollen so die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten gestärkt werden.
Doch was wäre ein Gesetz ohne Ausnahmen? Es gibt keine einheitliche, für alle Branchen geltende Bestimmung zur Arbeitgeberpflicht, einen Zuschlag für Wochenendarbeit zu zahlen.
Die Regelung erfolgt anhand des geltenden Arbeitsvertrags, Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung der jeweiligen Branche.
Hinweis zur betrieblichen Übung: Zahlt die Unternehmensleitung über einen längeren Zeitraum freiwillig Wochenendzuschläge, ohne einen ausdrücklichen Vorbehalt zu erklären, kann daraus eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. In diesem Fall haben Beschäftigte einen einklagbaren Anspruch auf die Weiterzahlung – auch ohne vertragliche Grundlage. Arbeitgebende sollten freiwillige Zahlungen daher stets mit einem schriftlichen Freiwilligkeitsvorbehalt versehen.
In welchen Branchen wird üblicherweise an Sonn- und Feiertagen gearbeitet?
Es gibt Branchen, in denen das Arbeiten an Wochenenden, nachts oder an Feiertagen unabdingbar ist. Dazu gehören systemrelevante Bereiche wie die Gesundheitsbranche mit ärztlichem Personal und Pflegefachkräften in Krankenhäusern, die an den genannten Tagen arbeiten müssen, um die optimale Patientenversorgung zu gewährleisten.
Auch Feuerwehr und Rettungsdienst, Bundeswehr und Bereiche, die die öffentliche Sicherheit betreffen, arbeiten mitunter nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.
In der Gastronomie und im Gastgewerbe, bei kulturellen Einrichtungen, den Medien (Funk und Fernsehen), Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie in der Landwirtschaft gelten ebenfalls abweichende Regelungen.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat auf Basis des Mikrozensus 2023 ermittelt, dass mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten in Deutschland zumindest gelegentlich Wochenendarbeit leistet. Besonders hoch ist der Anteil im Gastgewerbe (70 %), in Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel (47 %).
Sind Sonntags- und Feiertagszuschläge 2026 gesetzlich vorgeschrieben?
Es gibt keine verpflichtende gesetzliche Vorschrift für Arbeitgebende, einen Sonntags- oder Feiertagszuschlag auszuzahlen. Die einzige gesetzliche Pflicht ist der Ersatzruhetag gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG. Eine Ausnahme bildet die Nachtarbeit. Gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG haben Nachtarbeitende Anspruch auf einen angemessenen finanziellen Ausgleich oder entsprechende Freizeitkompensation – dies ist der einzige gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag im Bereich der Wochenend- und Nachtarbeit.
Die meisten Mitarbeitenden werden sich kaum ohne finanzielle Entlohnung oder einen großzügigen Freizeitausgleich dazu bewegen lassen.
Wichtig:
Andere Voraussetzungen beim Wochenendzuschlag sind allerdings dann gegeben, wenn Zuschläge im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgehalten wurden.
Der Samstag gilt im Arbeitsrecht als Werktag. Angestellten steht daher für einen Samstag prinzipiell kein Wochenendzuschlag zu. Ausnahme:
- Der besagte Samstag fällt auf einen gesetzlichen Feiertag.
- Die Mitarbeitenden arbeiten samstagnachts und erhalten einen Nachtzuschlag.
Wichtig für die Lohnabrechnung: Samstagsarbeit ist arbeitsrechtlich ein normaler Werktag. Ein Zuschlag für Samstagsarbeit ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch steuerlich begünstigt. Samstagszuschläge sind in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig. Nur wenn der Samstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, gelten die steuerlichen Freibeträge des § 3b EStG.
Wochenendzuschlag im Tarifvertrag
Arbeitnehmende haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag. In einigen Branchen werden allerdings Wochenendzuschläge gewährt und die Höhe der Zuschläge in Tarifverträgen geregelt. Das gilt im Rahmen eines Tarifvertrags auch für Feiertage und bei Nachtarbeit. Die Arbeitgeberseite ist dann verpflichtet, den Zuschlag zu berechnen und an die Mitarbeitenden auszuzahlen.
Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge
Eine verbindliche Pflicht zur Zahlung eines Wochenendzuschlags existiert nicht. Mögliche Vereinbarungen ergeben sich aber aus einer Mischung aus gesetzlichen Rahmenbedingungen, Tarifverträgen und individuellen Vereinbarungen.
Für Arbeitgebende ist es daher wichtig, alle relevanten Bestimmungen zu kennen, damit den rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen werden kann.
Wie berechnet man einen Wochenendzuschlag 2026?
Der Wochenendzuschlag wird anhand der zugrundeliegenden Bedingungen im jeweils geltenden Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt.
Grundsätzlich handelt es sich beim Wochenendzuschlag um eine prozentuale Erhöhung des bereits geltenden Stundenlohns. Anhand dieser Berechnungsgrundlage wird für die Arbeit, die an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen geleistet wird, in der Regel zwischen 20 und 150 Prozent über dem Grundlohn bezahlt.
Dabei gilt: Betrifft der Wochenendzuschlag Sonntage sowie Nachtarbeit, werden zwischen 20 und 50 Prozent des Grundlohns gewährt. An gesetzlichen Feiertagen werden in bestimmten Branchen bis zu 150 Prozent über dem Grundlohn ausgezahlt.
Die Berechnung des Wochenendzuschlags ergibt sich als prozentualer Aufschlag auf den geltenden Grundlohn.
Beispiel:
Liegt der Grundlohn beispielsweise bei 30 Euro und es wird ein Wochenendzuschlag für Sonntagsarbeit von 50 Prozent gewährt, ergibt sich folgende Berechnung:
30 € Grundlohn/Stunde × 50 % = 15 € Zuschlag/Stunde
Kombination von Zuschlägen: Fallen Sonntagsarbeit und Nachtarbeit zusammen, addieren sich die steuerfreien Zuschlagssätze gemäß § 3b EStG. Beispiel: Sonntagsnachtarbeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ergibt 50 % (Sonntag) + 25 % (Nacht) = 75 % steuerfreien Zuschlag auf den Grundlohn. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, gilt ausschließlich der höhere Feiertagssatz. Eine Kumulation beider Zuschläge ist nicht zulässig.
Wann zählt die Arbeit als Feiertagsarbeit?
Feiertage sind für viele Arbeitnehmende eine Gelegenheit zur Erholung. Doch in bestimmten Branchen, wie der Medizin, der Gastronomie oder im öffentlichen Dienst, bleibt der Betrieb nicht stehen. Wer an Feiertagen arbeitet, stellt sich oft die Frage: Welche Zuschläge gelten? Gibt es einen Freizeitausgleich? Und welche Unterschiede bestehen zwischen Branchen und dem öffentlichen Dienst?
Die folgende Tabelle zeigt die gängigen Zuschläge und Regelungen zur Feiertagsarbeit in Deutschland auf einen Blick:
| Feiertagsarbeit für | Uhrzeit | Zuschlagssatz (ca.) | Öffentlicher Dienst (TVöD, TVL) |
| Sonntagsarbeit | 0–24 Uhr | 25–50 % | 25 % |
| Nachtarbeit an Feiertagen | 20–6 Uhr | 20–30 % | 20 % |
| Arbeit an Weihnachten und Silvester | 6–24 Uhr | 125–150 % | 35 % |
| Feiertagsarbeit mit/ohne Freizeitausgleich | 0–24 Uhr | 35 %, 135 % | 35 %, 135 % |
Ist der Wochenendzuschlag steuerpflichtig?
Wochenendzuschläge sind – wie andere Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Feiertags- sowie Sonntagsarbeit – grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt aber auch hierzu Ausnahmen und Freibeträge.
Die exakten Umstände und Höchstgrenzen sind im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie in anhängigen Verordnungen festgehalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Zuschlag für Wochenendarbeit jedoch steuerfrei gestaltet werden. Werden zum Beispiel die Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge mit dem Lohn zusammen ausgezahlt und in der Gehaltsabrechnung als Zuschlag deklariert, sind diese steuerfrei.
Voraussetzung ist, dass der Grundlohn einen Stundensatz von 50 Euro nicht übersteigt und der Zuschlag die gesetzlichen Höchstsätze gemäß § 3b Abs. 1 EStG nicht überschreitet. Für die Sozialversicherungsfreiheit gilt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV eine strengere Grenze: Steuerfreie SFN-Zuschläge sind nur beitragsfrei, soweit sie auf einem Grundlohn von bis zu 25 Euro pro Stunde berechnet werden. Liegt der Grundlohn darüber, sind die Zuschläge zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.
Für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen bleibt ein Zuschlag dann steuerfrei, wenn er 125 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt.
Die Arbeit an Sonntagen bleibt steuerfrei, wenn 50 Prozent des Grundlohns nicht überschritten werden.
Bei Nachtarbeit wird ein steuerfreier Zuschlag von 25 Prozent gewährt. Wird die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen, erhöht sich der Zuschlag auf 40 Prozent.
Für alle Fälle gilt: Um die Steuerbefreiung geltend zu machen, ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich. Der gewährte Zuschlag kann also nicht einfach vom arbeitsrechtlich geschuldeten Lohn abgezogen werden.
Gesetzgebungsvorhaben 2026: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Mai 2026 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt, der eine Neudefinition des Grundlohns gemäß § 3b Abs. 2 EStG vorsieht. Künftig soll bei der Berechnung der steuerfreien SFN-Zuschläge ausschließlich steuerpflichtiger, nicht pauschal besteuerter Arbeitslohn als Grundlohn angesetzt werden. Die Regelung ist ab dem Veranlagungszeitraum 2027 geplant. Das Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 abgeschlossen werden.
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FAQ
Was bedeutet Wochenendzuschlag?
Ein Wochenendzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Mitarbeitende, die an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder nachts arbeiten. Er dient als Ausgleich für die besonderen Belastungen, die mit der Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten verbunden sind.
Wie hoch ist ein Wochenendzuschlag?
Die Höhe des Zuschlags variiert und wird im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Üblich sind Aufschläge zwischen 20 % und 50 % des Grundlohns für Sonntags- und Nachtarbeit und bis zu 150 % für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Wochenendzuschlag zu zahlen?
Nein, es gibt keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, einen Wochenendzuschlag zu zahlen. Eine Pflicht zur Zahlung besteht nur dann, wenn dies im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist.
Wie wird ein Samstag bezahlt?
Da der Samstag im Arbeitsrecht als normaler Werktag gilt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Zuschlag. Eine zusätzliche Vergütung ist nur dann üblich, wenn es sich um Nachtarbeit handelt, der Samstag auf einen Feiertag fällt oder es vertraglich anders vereinbart wurde.

