Ein Urlaubsrechner bei Teilzeit wird von Mitarbeitenden immer wieder nachgefragt. Speziell nach den Reformen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes haben geringfügige Beschäftigungsverhältnissen enorm zugenommen. Teilzeitbeschäftigt Arbeitnehmende sowie geringfügig Beschäftigte haben aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung anteilig denselben Anspruch auf Urlaub, wie Vollzeitkräfte. Wie viel Urlaub steht einem aber genau zu? Wie der Urlaubsanspruch zu berechnen und was zu beachten ist, klären wir in diesem Beitrag.
Key Facts
- Der Mindesturlaubsanspruch beträgt in Deutschland 24 Werktage pro Jahr. Das Gesetz orientiert sich bei der Anrechnung für Teilzeit an geleisteten Arbeitstagen, die anteilig berechnet werden.
- Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 1,7 Tage Urlaubsanspruch bei Teilzeit pro Monat. Arbeitet ein Arbeitnehmender in einer 6-Tage-Woche, ergeben sich 2 Tage Urlaubsanspruch pro Monat.
- Der Urlaubsanspruch richtet sich immer nach den abgeleisteten Tagen pro Woche, die ein Mitarbeitender arbeitet. Die Anzahl der gearbeiteten Stunden ist irrelevant. Zahlt ein Unternehmen seinen Vollzeitkräften ein Urlaubsgeld, so haben die Teilzeitbeschäftigten hierauf ebenfalls anteilig Anspruch.
- Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Was sind die gesetzlichen Regelungen?
- Urlaubsanspruch bei unterschiedlichen Teilzeit-Modellen
- Urlaubsrechner bei Teilzeit: Urlaubsanspruch berechnen
- Urlaubsanspruch bei gesetzlichem Mindesturlaub
- FAQ
Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Was sind die gesetzlichen Regelungen?
Laut Statistischem Bundesamt ist die Teilzeitquote im Jahr 2023 auf 31 Prozent gestiegen. Frauen arbeiten anteilig deutlich häufiger in Teilzeit (50 %) als Männer (13 %). Es stellt sich daher die berechtigte Frage, wie der Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit berechnet wird.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Erholungsurlaub für Arbeitnehmende in Deutschland. Das Gesetz besagt, in welchem Umfang der Arbeitgebende dem Arbeitnehmenden mindestens bezahlten Urlaub zu gewähren hat.
Der Mindestanspruch auf Urlaub beträgt nach Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage. Aufgrund der Spezialnorm in § 3 Abs. 2, werden auch Samstage als Werktage gezählt, sodass der Urlaubsanspruch auf Arbeitstage pro Woche umgerechnet werden muss. Da eine prinzipielle Gleichstellung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung gilt, lässt sich die Anzahl der Urlaubstage anhand der Anzahl der Tage in Vollzeit ableiten.
In den meisten Branchen in Deutschland wird in einer 5-Tage-Woche gearbeitet. Es gibt aber auch Branchen, in denen die 6-Tage-Woche üblich ist. Der Urlaubsanspruch ergibt sich daher anhand der Ausgangslage am Arbeitsplatz: Arbeitet ein Arbeitnehmender in einer 6-Tage-Woche, werden die mindestens 24 Urlaubstage (siehe oben), die per Gesetz vorgeschrieben sind, auf die einzelnen Monate umgerechnet. Es ergeben sich hier 2 Tage Urlaubsanspruch pro Monat.
Bei einer 5-Tage-Woche werden die Urlaubstage pro Jahr anteilig angerechnet und mit 20 Urlaubstagen angesetzt. Auf den Monat umgelegt, ergeben sich somit 1,7 Tage Urlaubsanspruch.
Diese zwei unterschiedlichen Szenarien der 5-Tage-Woche bzw. der 6-Tage-Woche sind im Anschluss auf den Urlaubsrechner für Teilzeitbeschäftigte einzubeziehen. Möglicher Sonderurlaub bzw. unbezahlter Urlaub ist dabei nicht inbegriffen.
Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitenden mehr Urlaubstage pro Jahr als es das Gesetz als Mindestanspruch vorschreibt. Das betrifft dann auch die Regelungen für Teilzeit.
Zahlen Unternehmen ihren Vollzeitkräften ein Urlaubsgeld, so haben ihre Teilzeitbeschäftigten darauf ebenfalls einen Anspruch.
Tipp
In allen Fällen von Teilzeitarbeit ist zu empfehlen, eindeutige Vereinbarungen hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage zu treffen. Das erleichtert nicht nur die Berechnung des Urlaubsanspruchs, sondern klärt auch die Frage der Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen.
Um alle Urlaubstage der Belegschaft korrekt, rechtskonform und digital zu erfassen, lohnt es sich als Arbeitgebender die Software für Zeiterfassung von Factorial zu nutzen. Das zuverlässige System zeigt Arbeitgebenden Abweichungen von den gesetzlich geregelten Arbeitszeiten übersichtlich an. Ihr Team kann seine Arbeitszeiten von überall aus erfassen. Am Laptop vom Büro aus oder über die mobile App auch von unterwegs.
Urlaubsrechner bei Teilzeit: Berechnung und Anspruch bei unterschiedlichen Teilzeit-Modellen
Da es in Unternehmen unterschiedliche Teilzeit-Modelle gibt, herrscht großer Bedarf an einem Urlaubsrechner Teilzeit. Viele Arbeitnehmende fragen sich: „Wie rechne ich Urlaub bei Teilzeit aus?“ Oder: „Wie viele Urlaubstage stehen mir zu, bei Teilzeit?“
Diese Fragen sind berechtigt und auch für erfahrene Personaler und HR-Mitarbeitenden nicht immer sofort zu beantworten. Schließlich arbeiten manche Angestellten 4 Stunden am Tag in einer 5-Tage-Woche. Andere haben nur 2 Arbeitstage pro Woche, arbeiten an diesen Tagen aber 8 Stunden. Wieder andere haben eine 3-Tage-Woche oder arbeiten an unterschiedlichen Tagen pro Woche.
Es gilt aber eine Faustformel: Der Urlaubsanspruch richtet sich immer nach den abgeleisteten Tagen pro Woche, die der Mitarbeitende arbeitet. Für einen Urlaubsrechner ist die Anzahl der gearbeiteten Stunden irrelevant.
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit ergibt sich also nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Urlaubsrechner bei Teilzeit: Urlaubsanspruch berechnen
Mittlerweile gibt es verschiedene Urlaubstage-Rechner, um den Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder auch in Vollzeit zu berechnen. Wer seinen Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen will, kann dies aber auch ganz einfach mit folgender Formel tun:
Die nominale Anzahl der Urlaubstage geteilt durch die Arbeitstage pro Woche mal der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche.
Beispiel 1: 3 Wochen Arbeitstage
Ein Arbeitnehmender arbeitet an 3 Tagen der Woche jeweils 8 Stunden. Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt im Beispiel-Unternehmen 30 Tage.
Es ergibt sich folgende Berechnung: 30 : 5 x 3 = 18 Urlaubstage pro Jahr.
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit beträgt in diesem Beispiel also 18 Tage im Jahr.
Beispiel 2: 4 Wochen Arbeitstage
Eine Angestellte arbeitet in Teilzeit 4 Tage in der Woche in einer im Betrieb üblichen 5-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit im Betrieb beträgt 24 Urlaubstage.
Es ergibt sich folgende Berechnung: 24 : 5 x 4 = 19,2 Urlaubstage pro Jahr.
Beispiel 3: 6-Tage-Woche bei anteilig 25 Stunden pro Woche
Ein Mitarbeitender arbeitet in Teilzeit 25 Stunden pro Woche. Das Unternehmen gewährt 30 Tage Urlaub im Jahr. Wie lässt sich der Urlaubsanspruch berechnen?
Berechnung: 30 : 6 x 5 = 25.
Der Anspruch auf Urlaub beträgt somit 25 Tage in Teilzeit. Die Arbeitsstunden werden dabei nicht zur Berechnung des Urlaubsanspruchs herangezogen.
Beispiel 4:
Welchen Urlaubsanspruch hat eine Angestellte in Teilzeit, die 20 Stunden pro Woche in einer 4-Tage-Woche arbeitet? Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Urlaubstage im Jahr. Wie lässt sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen?
Berechnung: 30 : 5 x 4 = 24
Der Anspruch auf Urlaub für 4 Wochen Arbeitstage ergibt sich auf das Jahr gesehen mit 24 Urlaubstagen.
Urlaubsanspruch bei gesetzlichem Mindesturlaub
Arbeitskräfte in Teilzeit kommen auf weniger Arbeitstage als eine Vollzeitkraft. Dadurch reduziert sich der Urlaubsanspruch abhängig von den geleisteten Wochenarbeitstagen.
Entspricht der Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch, gelten die folgenden Regelungen:
5 Arbeitstage bei Vollzeit entspricht 20 Tagen Urlaubsanspruch (bei gesetzlichem Mindesturlaub).
4 Arbeitstage pro Woche entspricht 16 Tagen Urlaubsanspruch.
3 Arbeitstage pro Woche entspricht 12 Tagen Urlaubsanspruch.
2 Arbeitstage pro Woche entspricht 8 Tagen Urlaubsanspruch.
1 Arbeitstage pro Woche entspricht 4 Tagen Urlaubsanspruch.
FAQ
Hat man bei Teilzeit auch 30 Tage Urlaub?
Wenn ein Unternehmen seinen Vollzeitbeschäftigten 30 Tage Urlaub einräumt, gilt dieser Anspruch auch für Teilzeitkräfte, wenn diese ebenfalls wie die Mitarbeitenden in Vollzeit jeden Tag der Woche arbeiten. Die geringeren Arbeitsstunden kommen hier nicht zur Geltung. Sollte in Teilzeit lediglich an 4 Tagen pro Woche oder weniger gearbeitet werden, erfolgt die Berechnung des Urlaubsanspruchs anteilig. Wie Sie den Urlaubsanspruch berechnen, erklären wir in den Beispielen weiter oben.
Wie viel Urlaub hat man bei Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche?
Auch hier gilt: Wenn Mitarbeitende eines Unternehmens in Teilzeit genau wie die Mitarbeitenden in Vollzeit jeden Tag der Woche arbeiten, haben sie denselben Urlaubsanspruch. Sollte z.B. nur 3 Tage pro Woche gearbeitet werden, ergibt sich der Anspruch auf Urlaub anhand der obigen Formel. (Kapitel: Urlaubsrechner bei Teilzeit: Urlaubsanspruch berechnen). Wichtig ist die grundsätzliche Unterscheidung bei der Berechnung für eine Fünf- bzw. Sechs-Tage-Woche im jeweiligen Unternehmen.
Urlaubsrechner bei Teilzeit: Anspruch bei unregelmäßige Arbeitszeit berechnen
Oft fragen sich Mitarbeitende eines Unternehmens, wie ihre Tätigkeit in Teilzeit richtig berechnet wird, wenn sie unterschiedliche Wochenarbeitstage haben. In manchen Monaten sind es beispielsweise 3 Tage pro Woche, manchmal arbeiten sie in einer 4-Tage-Woche.
Grundsätzlich lässt sich auch hier die gängige Formel zur Berechnung anwenden. Gewährt das Unternehmen für eine Vollzeitstelle z.B. 30 Tage Urlaub und es werden im Unternehmen 240 Tage im Jahr gearbeitet (20 Arbeitstage pro Monat), ist der Urlaub analog der geleisteten Jahreswerktage (als Beispiel hier 120 Tage) des Angestellten zu berechnen.
Formel: 30 Urlaubstage pro Jahr : 240 Jahreswerktage x 120 Tage = 15 Tage Urlaubsanspruch.
Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit: Bleibt der Urlaubsanspruch erhalten?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt den Fortbestand von erworbenen Urlaubszeiten in seiner Entscheidung. Bereits in der so genannten „Tirol-Entscheidung“ (Az. C-486/08) stellte der EuGH am 22. April 2010 fest, dass der Arbeitgebende seinen Angestellten ihren Anspruch auf Jahresurlaub nicht kürzen darf, den sie in Vollzeit erworben haben, aber nicht in Anspruch nehmen konnten, bevor sie in die Teilzeitarbeit wechseln.
Unternehmen sind dazu verpflichtet, den Urlaubsanspruch für beide Zeitabschnitte gesondert zu berechnen. Dieses Urteil wurde vom Bundesarbeitsgericht vollumfänglich übernommen.