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Dokumentenmanagement

Wegeunfall: So handeln Sie als Arbeitgeber richtig

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7 Minuten Lesezeit
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Ein Sturz auf dem Weg ins Büro oder ein Auffahrunfall auf dem Heimweg – ein Wegeunfall kann jederzeit eintreten und stellt Unternehmen vor administrative Herausforderungen. Gemäß § 8 SGB VII gelten solche Unfälle als Arbeitsunfälle und unterliegen klaren Meldepflichten. Dieser Leitfaden erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die korrekte Vorgehensweise für Arbeitgeber und die aktuellen Regelungen für das Homeoffice, damit Sie im Ernstfall rechtssicher handeln und Ihre Fürsorgepflicht erfüllen.

Wichtige Fakten

  • Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte ereignet und rechtlich als Arbeitsunfall gilt.
  • Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden für das Jahr 2026 insgesamt 168.648 meldepflichtige Wegeunfälle verzeichnet.
  • Die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch Arbeitsunfälle in Deutschland jährlich entstehen, belaufen sich laut Hovmand.com auf rund 15 Milliarden Euro.
  • Unternehmen sind laut Medical Airport Service gesetzlich verpflichtet, einen Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt, binnen drei Tagen der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden.

 

Was genau ist ein Wegeunfall?

Wegeunfälle können Beschäftigten jederzeit passieren. Damit Ihnen am Ende keine Nachteile aus einer solchen Situation entstehen, ist es sinnvoll und wichtig, sich im Vorhinein über Pflichten und Vorgehensweise bei einem solchen Unfall zu informieren.

So stellen Sie sicher, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch greift. Gerade als Arbeitgeber sind Sie aktiv aufgefordert zu handeln. Zudem haben sich durch die aktuelle pandemiebedingte und digitale Transformation und dem damit einhergehenden vermehrten Arbeiten im Homeoffice neue Regelungen und Rechte ergeben, die Sie kennen sollten.

Definition: Wegeunfall – Arbeitsunfall

Wegeunfälle gehören zu den Arbeitsunfällen. Der Ausdruck Arbeitsunfall bezieht sich zunächst auf verschiedene Unfälle, die während der Arbeitstätigkeit geschehen können. Im besonderen Fall des Wegeunfalls geht es um Unfälle von Beschäftigten, die sich auf dem direkten Arbeitsweg ereignen.

Rechtlich ist ein Unfall, abgesehen vom betrieblichen Kontext, als ein auf den „Körper einwirkendes, zeitlich begrenztes Ereignis“ definiert. Damit ist u. a. auch ein Sturz gemeint. Ausgeschlossen von dieser Definition sind lediglich Ereignisse, die in diesem Sinne nichts mit einem Unfall zu tun haben, wie beispielsweise ein Schlaganfall oder ein epileptischer Anfall.

„Der versicherte Arbeitsweg beginnt und endet gemäß ständiger Rechtsprechung mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes“, so die BG Verkehr.

Welche Umwege sind bei einem Wegeunfall versichert?

Natürlich kommt es vor, dass Beschäftigte nach der Arbeit nicht direkt nach Hause gehen, sondern möglicherweise noch einen kleinen Umweg machen. In bestimmten Fällen sind diese Umwege auch versichert. Ausnahmen, bei denen ein Versicherungsschutz besteht, sind die folgenden:

  • Abholung oder Abgabe von Kindern in einer Betreuungseinrichtung
  • Umwege, die durch das Fahren in Fahrgemeinschaften entstehen
  • Umleitungen, die sich im Straßenverkehr ergeben
  • Der Weg nach Hause über einen längeren Weg, der allerdings schneller ist
  • Das Aufsuchen eines dritten Ortes

Darüber hinaus entfällt der Versicherungsschutz bei allen anderen Umwegen.

Doch auch hier gibt es eine weitere Ausnahme:

  • So darf der direkte Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück für 2 Stunden unterbrochen werden. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn der Beschäftigte von der Arbeit auf dem Weg nach Hause noch einkaufen geht.

Der Weg zur Arbeit wird also aus privaten Gründen unterbrochen. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt dann zwar nicht für den Zeitraum des Einkaufens, ist aber wieder gültig, sofern der Weg nach Hause aufgenommen wird.

Achtung: Dabei ist essenziell, dass die versicherte Person nach der Unterbrechung nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. In so einem Fall wäre der Weg der beschäftigten Person nicht mehr gesetzlich unfallversichert.

Wegeunfall melden

Wie müssen Arbeitgeber einen Wegeunfall korrekt melden?

Arbeits- und Wegeunfälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung und die zuständige Berufsgenossenschaft abgedeckt. Für die Personalabteilung ist es wichtig zu wissen, dass der Versicherungsschutz nicht automatisch greift. Damit dieser in Kraft tritt, muss der Wegeunfall ordnungsgemäß gemeldet werden. Die Meldepflicht ist in § 193 des SGB VII festgelegt.

Die korrekte und fristgerechte Meldung ist entscheidend, da Versäumnisse nicht nur zu Nachteilen für die betroffenen Beschäftigten führen, sondern für das Unternehmen auch mit Bußgeldern geahndet werden können. Eine effiziente Verwaltung und Dokumentation dieser Vorfälle ist daher unerlässlich. Moderne HR-Softwarelösungen wie Factorial erleichtern diesen Prozess, indem sie eine zentrale und digitale Personalakte für alle Mitarbeitenden bereitstellen. Im Falle eines Wegeunfalls können alle relevanten Dokumente – von der Unfallanzeige bis zu ärztlichen Bescheinigungen – digital, sicher und nachvollziehbar abgelegt werden. Dies stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Damit Sie am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben oder es Nachteile für Ihre Beschäftigten gibt, finden Sie nachfolgend eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Fall, dass sich bei Ihren Beschäftigten ein Wegeunfall ereignet. Es ist empfehlenswert, sich bereits im Vorhinein einmal mit den einzelnen Schritten vertraut zu machen.

Verstößt der Arbeitgeber gegen die Meldepflicht, kann es für Beschäftigten zu enormen Nachteilen, z. B. ausfallenden Leistungen, kommen. Aber auch für Sie kann ein Verstoß Folgen haben, wie beispielsweise in Form einer Geldbuße.

Für die ordnungsgemäße Meldung eines Wegeunfalls stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Die Unfallmeldung einfach online vornehmen. Diese können Sie beispielsweise bei den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ausfüllen oder
  • die Formulare für die Unfallmeldung ausdrucken, ausfüllen und postalisch versenden.

Tipp: Drucken Sie sich die Vorlagen am besten im Vorhinein aus, sodass Sie im Notfall nicht erst lange recherchieren müssen.

Meldung eines Wegeunfalls: Schritt für Schritt

Wann muss ein Wegeunfall gemeldet werden?

  • Wenn eine Arbeitsunfähigkeit der beschäftigten Person von mehr als drei Tagen besteht.
  • Wenn dieser tödlich endet.

Wie melden Sie als Arbeitgeber einen Wegeunfall?

  1. Die Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft erhält die Unfallanzeige in doppelter Ausführung. Ein drittes Exemplar verbleibt im Unternehmen.
  2. Gemäß § 193 Abs. 5 SGB VII ist die Unfallanzeige vom Betriebsrat mit zu unterzeichnen. Existieren eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt, sind diese ebenfalls über die Anzeige zu informieren, so die BGHW.
  3. Ein weiteres Exemplar der Unfallmeldung erhält die geschädigte Person.
  4. Ein Wegeunfall sollte von einem sogenannten Durchgangsarzt aufgenommen und behandelt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um ärztliches Fachpersonal der Chirurgie oder Orthopädie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie.
  5. Endet ein Wegeunfall tödlich, müssen zudem die Polizei und die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Gewerbeaufsicht eingeschaltet werden. Gleiches gilt, wenn bei einem Arbeits- oder Wegeunfall mehr als drei Personen gesundheitlich Schaden genommen haben.

Tipp! Schauen Sie sich direkt schon einmal um, welche durchgangsärztliche Praxis in der Nähe Ihres Unternehmens liegt. Eine solche Praxis in Ihrer Nähe finden Sie z. B. beim Informationsdienst der Landesverbände.

Was übernimmt die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung übernimmt ein breites Spektrum an Leistungen, dazu zählen beispielsweise die Erstversorgung, etwaige Behandlungen wie Krankengymnastik, aber auch häusliche Pflege, Kinderbetreuung oder Umschulungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach der gesetzlichen Entgeltfortzahlung ein sogenanntes Verletztenentgelt, welches 80 % des Regelentgelts der verunfallten Person darstellt. Von diesem werden noch Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Besteht durch den Arbeitsunfall eine Erwerbsminderung von mindestens 20 % für mindestens ein halbes Jahr, zahlt die Unfallversicherung eine Verletztenrente. Diese beträgt zwei Drittel des Bruttojahresgehalts der beschäftigten Person.

Was zahlt die Berufsgenossenschaft bei Sachschäden?

Ein wichtiger Punkt für Betroffene ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nur für Personen- und nicht für Sachschäden aufkommt. Entsteht bei einem Wegeunfall beispielsweise ein Schaden am privaten Pkw, ist dies laut BavariaDirekt ein Fall für die eigene Kfz-Versicherung (Teilkasko oder Vollkasko) oder die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person.

Wegeunfall Definition

Wegeunfall im Homeoffice: Was gilt in 2026?

Mobile Arbeit und Homeoffice sind feste Bestandteile der modernen Arbeitswelt geworden. Damit einhergehend hat der Gesetzgeber den Versicherungsschutz angepasst und die Rechtsprechung die Grenzen präzisiert. Seit einer Gesetzesänderung im Juni 2026 (§ 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII) sind Beschäftigte im Homeoffice nun umfassender geschützt. Jüngste Urteile, wie das des Bundessozialgerichts vom Dezember 2026, bestätigen laut Hovmand.com, dass beispielsweise der erstmalige morgendliche Weg vom Bett ins Arbeitszimmer als versicherter Betriebsweg gilt.

Auch im Homeoffice sind bestimmte Wege versichert und auch hier ist klar definiert, was als Betriebsweg zählt und was nicht. Die Unterscheidung ist dabei nicht immer einfach.

So ist der erste Gang vom Schlafzimmer zum Laptop, also auf dem Weg zur Aufnahme der beruflichen Tätigkeit, versichert. Nimmt eine beschäftigte Person ein Paket für die Arbeit an der Tür an, besteht Versicherungsschutz für diesen Weg.

Handelt es sich allerdings um ein Paket, das die Person aus privaten Gründen angenommen hat, ist der Weg vom Arbeitsplatz zu Hause bis zur Haustür nicht versichert.

Wichtig: Im Homeoffice gelten solche Wege als Betriebswege, die zum Zweck der Arbeit ausgeführt werden.

Der Weg zum Bad oder zur Küche ist im Homeoffice nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, da dieser nicht im Rahmen der versicherten Tätigkeit erfolgt.

Ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg von Ende 2026 verdeutlicht diese Abgrenzung: Der Sturz einer Person auf der Treppe auf dem Weg vom Arbeitszimmer in den Wohnbereich nach Feierabend wurde nicht als Arbeitsunfall anerkannt, da die Handlungstendenz nicht mehr dem Unternehmen, sondern privaten Zwecken diente, wie BavariaDirekt berichtet.

Achtung: Wegeunfälle, die im Homeoffice passieren, sind ebenso wie andere Arbeitsunfälle meldepflichtig.

Gefährdungsbeurteilung: Gesetzliche Pflicht!

Ein Unternehmen ist verpflichtet, für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen. Daher müssen Sie regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchführen und diese auch aktualisieren.

Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflicht. Diese sollten Sie besonders dann ernst nehmen, wenn Mitarbeitende im Homeoffice arbeiten, damit Arbeitsunfälle vermieden werden können. Sie sind auch in diesem Fall verpflichtet, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen.

Wenn Sie dies nicht tun, greift die Unfallversicherung möglicherweise nicht. Außerdem müssen Sie Ihre Mitarbeitenden bezüglich möglicher Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen unterweisen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch falsche Lichtverhältnisse
  • Schlechte Sitzmöglichkeiten
  • Etwaige Stolperfallen in der Wohnung
  • Schlechte Luftverhältnisse oder schlechtes Raumklima.

Tipp! Sie können Ihren Mitarbeitenden Checklisten zum sicheren Arbeiten von zu Hause zur Verfügung stellen. Eine solche Checkliste finden Sie beispielsweise bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Fazit für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist es essenziell, sich proaktiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Wegeunfällen auseinanderzusetzen. Die klaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im SGB VII, und die aktuelle Rechtsprechung zum Homeoffice erfordern ein sorgfältiges Vorgehen. Eine lückenlose Dokumentation und die Einhaltung der Meldepflichten schützen nicht nur die Beschäftigten, sondern bewahren auch das Unternehmen vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was zählt alles als Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ereignet. Der versicherte Weg beginnt an der Außentür des Wohngebäudes und endet am Arbeitsort (oder umgekehrt) und ist unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

Wie verhalte ich mich bei einem Wegeunfall?

Suchen Sie umgehend einen Durchgangsarzt auf und informieren Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber. Dieser ist verpflichtet, den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden, damit der gesetzliche Versicherungsschutz greift und Leistungen erbracht werden können.

Was zahlt BG bei Wegeunfall?

Die Berufsgenossenschaft (BG) übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitation und Medikamente. Nach der Entgeltfortzahlung zahlt die BG zudem Verletztengeld und bei dauerhafter Erwerbsminderung unter Umständen eine Verletztenrente.

Wann ist es kein Wegeunfall?

Ein Unfall gilt nicht als Wegeunfall, wenn der direkte Arbeitsweg aus privaten Gründen für längere Zeit unterbrochen oder verlassen wird, beispielsweise für private Einkäufe oder Erledigungen. Der Versicherungsschutz entfällt während dieser Unterbrechung und auf dem Umweg.

Marie-Louise Messerschmidt ist SEO Content Writer bei Factorial HR und auf rechtlich-strategische HR-Themen spezialisiert. Seit 2017 beschäftigt sie sich intensiv mit Entwicklungen im Personalwesen – mit besonderem Blick auf Gesetzesänderungen, Organisationsstrategien und digitale Tools. Ihr interdisziplinärer Studienhintergrund in Betriebswirtschaftslehre und Sprachwissenschaften unterstützt sie dabei, komplexe Inhalte präzise und verständlich aufzubereiten.