Fünf Tage Arbeit, zwei Tage Freizeit: Was für die meisten Arbeitnehmenden die praktische Realität ist, ist aber keinesfalls automatisch ein Naturgesetz – oder besser gesagt, Teil des Arbeitszeitgesetzes. Das sieht nämlich durchaus eine 6-Tage-Woche vor, selbst wenn diese berufsübergreifend heutzutage eher die Ausnahme ist. Zudem gilt es aus Arbeitgebersicht einige Punkte zu berücksichtigen, damit eine 6-Tage-Woche tatsächlich erlaubt ist. Wir verraten Ihnen nachfolgend, welche das sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 6-Tage-Woche ist bei den meisten Erwerbstätigen und Arbeitnehmergruppen durchaus erlaubt. Gar nicht oder nur mit starken Einschränkungen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere und Schwerbehinderte sechs Tage die Woche arbeiten.
- Höchstarbeitszeiten laut dem Arbeitszeitgesetz gelten weiterhin. Zudem verändern sich bei einer 6-Tage-Woche beispielsweise auch die gesetzlichen Mindesturlaubszeiten. Pausenansprüche bleiben indes unverändert bestehen.
- Tarifverträge können die gesetzlichen Regelungen teilweise überschreiben, sofern das Arbeitszeitgesetz weiterhin gewahrt bleibt. Die meisten Tarifverträge nutzen eine 5-Tage-Woche mit Ausnahmen wie Rufbereitschaften, Notdienste oder erhöhten Saisonarbeitszeiten.
- 6-Tage-Woche: Erlaubt ist sie definitiv, aber ist sie auch gewünscht?
- Was bedeutet 6-Tage-Woche im Arbeitsvertrag?
- Maximale Arbeitszeit pro Woche: Welche Regelungen greifen bei einer 6-Tage-Woche?
- Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit und den Pausen?
- Wie viele Urlaubstage sind bei einer 6-Tage-Woche erlaubt?
- Welche Ausnahmen gelten bei einer 6-Tage-Woche?
6-Tage-Woche: Erlaubt ist sie definitiv, aber ist sie auch gewünscht?
Gerade erst monierte der neu gewählte Bundeskanzler Friedrich Merz medienwirksam, die Deutschen würden zu wenig arbeiten und zu stark auf ihre Work-Life-Balance achten. Da stellt sich im Anschluss direkt die naheliegende Frage: Wo sollen die zusätzlichen Stunden in Vollzeit herkommen?
Möglichkeiten gibt es viele: Entfallende gesetzliche Feiertage, längere Arbeitszeiten pro Tag oder eben in Form eines zusätzlichen Arbeitstages. Ist es erlaubt, jede Woche 6 Tage zu arbeiten? Definitiv! Lediglich die vorgeschriebenen Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Das sind einmal 24 Stunden pro Woche und außerdem laut § 5 Abs. 1 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) noch elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
Das Gesetz „schützt“ Arbeitnehmende also nicht vor einer 6-Tage-Woche. Gern gesehen ist diese von den Arbeitnehmenden trotzdem nicht, wie erst jüngst der MDR in einer Umfrage ermittelte: Lediglich 1 % der Befragten sprachen sich für eine 6-Tages-Woche aus, 28 % hingegen für eine 4-Tages-Woche. Der Rest erachtete die 5-Tage-Woche als ideal.
In Deutschland sollten diese Ergebnisse nicht überraschen: Rund drei Jahrzehnte, zwischen 1960 bis zum Ende der 1980er-Jahre, kämpften Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften in Deutschland für eine 5-Tage-Arbeitswoche: Damals mit noch heute vielzitierten Kampagnen wie „Samstags gehört Vati mir“. Die Kampagne selbst hat zwar schon einige Jahrzehnte auf dem Rücken, ist aber aktueller als je zuvor. In Anbetracht von begrenzten Kita-Plätzen und generell vor allem in Großstädten kaum frei verfügbaren Betreuungsangeboten, dürfte eine dauerhafte 6-Tage-Woche allen voran Familien mit Kindern vor erhebliche Probleme stellen.
Was bedeutet 6-Tage-Woche im Arbeitsvertrag?
Arbeitnehmende, die solch eine Arbeitswoche in ihrem Arbeitsvertrag verankert und unterschrieben haben, müssen ihre Arbeitsleistung folglich von Montag bis Samstag bereitstellen. Sonntag ist ein gesetzlich verankerter Ruhetag, der nur in Ausnahmefällen gebrochen werden darf, wie beispielsweise im Gesundheitswesen.
Aber Achtung: Selbst bei sechs Arbeitstagen führt das nicht zwangsläufig zu einer erhöhten Arbeitszeit. Es kann also durchaus sein, dass Arbeitnehmende zwar sechs Tage die Woche arbeiten, aber trotzdem einen Arbeitsvertrag über beispielsweise 40 Stunden haben. Das bringt uns direkt zum nächsten Punkt.
Maximale Arbeitszeit pro Woche: Welche Regelungen greifen bei einer 6-Tage-Woche?
Wie viele Stunden sind eine 6-Tage-Woche? Das lässt sich pauschal nicht unbedingt beantworten. Praktisch könnte sich die tatsächliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag zwischen rund 36 und 48 Stunden bewegen. Bei einer 48-Stunden-Woche würden Arbeitnehmende folglich acht Stunden pro Tag arbeiten.
Hier wird es nun aber wieder etwas komplizierter, was den verschiedenen Regelungen im Arbeitszeitgesetz geschuldet ist. Das besagt nämlich im § 3 ArbZG sinngemäß: Die reguläre Arbeitszeit darf werktags nicht acht Stunden überschreiten, aber genau genommen darf sie es eigentlich doch – bis auf zehn Stunden.
Ist das der Fall, greift dann die 24-Wochen-Regelung. Die wiederum sagt aus, dass sich der Durchschnitt der Arbeitszeit pro Tag über einen Zeitraum von sechs Kalendermonaten bei acht Stunden täglich einpendeln muss. Eine Überschreitung auf zehn Stunden ist also temporär möglich, diese Mehrarbeitszeit muss später aber wieder so ausgeglichen werden, dass im Durchschnitt acht Stunden stehen.
Bei unserer 6-Tage-Woche würde das praktisch bedeuten:
- Die reguläre Arbeitszeit wäre qua Gesetz 48 Stunden pro Woche (6 Tage x 8 Stunden)
- Die maximale Arbeitszeit pro Woche sind 60 Stunden (6 Tage x 10 Stunden)
Im zweiten Fall müsste es aber anschließend Wochen geben, in denen betroffene Arbeitnehmende wiederum deutlich weniger arbeiten, um die Mehrarbeitszeit aus der 60-Stunden-Woche nachträglich auszugleichen.
Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit und den Pausen?
An dieser Stelle spielen die gearbeiteten Tage pro Woche keine Rolle. Das Arbeitszeitgesetz geht erneut nach Arbeitsstunden. Wer über sechs Stunden arbeitet, hat einen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Wer am Tag mehr als neun Stunden arbeitet, muss mindestens 45 Minuten Pause erhalten. Zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen.
Wie viele Urlaubstage sind bei einer 6-Tage-Woche erlaubt?
Die Frage bringt uns zum nächsten Gesetz, diesmal dem Bundesurlaubsgesetz. Das besagt im § 3: Der gesetzliche jährliche Mindesturlaub beziffert sich auf 24 Werktage. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub indes 20 Tage.
Wichtig für alle Arbeitgebenden: Es empfiehlt sich dringend, die Urlaubstage im Arbeitsvertrag ganz klar zu benennen. Außerdem ist es ratsam, sich dabei entweder auf „Werktage“ (impliziert eine 6-Tage-Woche) oder „Arbeitstage“ (impliziert eine 5-Tage-Woche) zu beziehen. Beide sollten aber nicht miteinander vermischt werden.
Mit Factorial können Sie nicht nur Arbeitsverträge entsprechend ausarbeiten, sondern zugleich auch die Urlaubstage und Urlaubsplanung der Belegschaft konsequent im Blick behalten – ebenso natürlich wie die geleisteten Arbeitszeiten, sowohl in einer 5- als auch 6-Tage-Woche.
Welche Ausnahmen gelten bei einer 6-Tage-Woche?
Wie schon eingangs dargelegt: Vollzeitkräfte arbeiten oftmals ganz regulär und gesetzeskonform in einer 6-Tage-Woche, zum Beispiel in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen oder dem Einzelhandel. Sogar Auszubildende dürfen das, sofern das Jugendarbeitsschutzgesetz berücksichtigt wird. Für Schichtarbeitende ist die 6-Tage-Woche ebenfalls oftmals keine Ausnahme.
Es gibt aber auch Personengruppen, die per Gesetz Einschränkungen unterliegen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen zum Beispiel nie sechs Tage die Woche arbeiten, hier greift immer die 5-Tage-Pflicht. Schwerbehinderte haben diese pauschale Regelung zwar nicht, sie haben aber einen Anspruch auf eine 5-Tage-Woche. Unternehmen müssen diesem nicht nachkommen, sofern das betrieblich nicht realistisch machbar ist.
Schwangere dürfen niemals an Feier- und Sonntagen arbeiten, auch Nachtarbeit ist verboten. Eine 6-Tage-Woche ist bei Schwangeren mit Einschränkungen möglich. Sie sollte kein Dauerzustand sein, außerdem muss das Unternehmen Schutzvorkehrungen treffen, um die Schwangerschaft nicht zu gefährden.