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Wie sind die gesetzlichen Pausenzeiten geregelt?

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7 Minuten Lesezeit
Gesetzliche Pausenzeiten 2020

Es gibt zahlreiche Vorschriften zu Arbeitszeiten, Arbeitszeiterfassung und den gesetzlichen Pausenzeiten. Dennoch kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten bei der Pausenregelung. Gesetzliche Pausenzeiten sind also oftmals ein strittiges Thema.

Wissen Sie, ob die Raucherpause zur Arbeitszeit gehört, ob Mitarbeiter*innen sieben Stunden durcharbeiten dürfen und wie die Gesetzgebung bzgl. Ruhezeiten aussieht? 

In diesem Artikel haben wir alle gesetzlichen Pausenregelungen für Sie zusammengefasst.

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Gesetzliche Pausenzeiten im Rahmen der Arbeitszeiterfassung

Viele Mitarbeiter*innen fragen sich, wie die gesetzlichen Regelungen zu Pausenzeiten aussehen und wie die Arbeitszeiterfassung dazu aussehen muss. 

Genau wie die maximale Arbeitszeit ist auch der Mindestanspruch auf Pausenzeit gesetzlich vorgeschrieben. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht vor, dass jede*r Arbeitnehmer*in eine bestimmte Zeit Pause von der täglichen Arbeitszeit nehmen muss. 

Der Arbeitgeber muss gemäß ArbZG darauf achten, dass seine Mitarbeiter*innen die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten auch einhalten. Verstößt der Arbeitgeber gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhepausen, drohen ihm hohe Bußgelder.

Erholungspausen sorgen dafür, dass Beschäftigte auch nach mehreren Stunden Arbeit noch konzentriert und leistungsfähig sind. Die Pause nach hinten zu ziehen, um früher in den  Feierabend zu gehen oder später zur Arbeit zu kommen und die Pause ausfallen zu lassen, stellt bereits einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dar.

Wie ein Mitarbeiter die Pausen verbringt, ist ihm überlassen. Mittagessen mit den Kolleg*innen oder sportliche Aktivitäten – Beschäftigte haben Anspruch darauf, ihre Pausen frei gestalten zu können. Sie sollten jedoch wissen, dass die Arbeitgeberversicherung bei einem Unfall außerhalb des Unternehmens oft nicht greift.

Übrigens: Solange im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist, werden die Ruhepausen nicht bezahlt.

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Gesetzliche Regelung Pausenzeiten

Wie lange dauern die gesetzlichen Pausenzeiten?

Wie lange die Pause mindestens dauern muss, hängt gesetzlich von der Länge der Arbeitszeit ab. 

Gesetzliche Pausenzeiten bei 6 Stunden Arbeitszeit

Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden am Stück müssen Arbeitnehmer*innen nicht notwendigerweise eine Pause machen. Es spricht jedoch auch nichts dagegen, bei einem 6 Stunden Arbeitstag eine Pause (egal ob Kurzpause oder Mittagspause) einzulegen, um sich zu erholen.

Zu beachten ist, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht länger als 6 Stunden ohne eine Ruhepause beschäftigt werden dürfen. 

Gesetzliche Pausenregelung bei 8 Stunden Arbeitszeit

Laut Arbeitszeitgesetz ist bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgesehen. Diese kann auch in zweimal 15 Minuten aufgeteilt werden. Das muss auch korrekt erfasst werden, etwa mit einer Arbeitszeiterfassung-App.

Doch Vorsicht: Nimmt der Mitarbeiter bei Arbeitszeiten von 6 bis 9 Stunden einmal 20 und einmal 10 Minuten Pause, ist die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause nicht erfüllt.

Achtung: Minderjährige müssen mindestens 60 Minuten Pause machen, wenn sie mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten. 

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Gesetzliche Pausenzeiten NRW

Gesetzliche Pausenregelung bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit

Eine Pause von 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist verpflichtend und muss über den Tag verteilt werden. Diese kann auch in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Allerdings ist in diesem Fall darauf zu achten, dass die maximale Arbeitszeit von 6 Stunden ohne Pause nicht überschritten wird.

Gesetzliche Pausenzeit bei Teilzeit

Für Arbeitnehmer*innen, die in Teilzeit arbeiten, gelten die gleichen Pausenzeiten wie für Mitarbeiter*innen in Vollzeit. Da sich nicht nach der Gesamtarbeitszeit orientiert wird, sondern nach der Arbeitszeit, die an einem Stück verrichtet wird, wird ebenfalls nach Stunden gestaffelt.

Wichtig: Es handelt sich bei den angegebenen Ruhepausen um eine Mindestangabe, die nicht unterschritten werden darf. Längere Pausenzeiten sind durchaus möglich.

Besondere Regelungen für Jugendliche 

Neben der allgemeinen gesetzlichen Vorgaben gibt es gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besondere Ausnahmen für minderjährige Beschäftigte zu beachten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer*innen, die  jünger als 18 Jahre alt sind, bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden eine Arbeitspause von mindestens 30 Minuten machen müssen.

Arbeiten Jugendliche mehr als 6 Stunden, ist eine ganze Stunde Mittagspause zur Erholung Pflicht. 

Achtung: Ausnahmen können im Arbeitsvertrag vereinbart sein. 

Gesetzliche Pausenzeiten- Tabelle

In dieser Tabelle haben wir alle wichtigen Pausenzeiten noch einmal für Sie zusammengefasst: 

Dauer der Arbeitszeit Gesetzlich vorgeschriebene Pausen
Ab 6 Stunden 30 Minuten
> 6 Stunden, aber unter 9 Stunden 30 Minuten
9 Stunden 45 Minuten
10 Stunden 45 Minuten

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Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit?

Anders als die Pausenzeit oder die Ruhepause, ist die Ruhezeit die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, die ein Arbeitnehmer ruhen muss. Laut § 5 im Arbeitszeitgesetz besteht Anspruch auf eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden. 

Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer*innen zwei Jobs haben. Ist das Ende der Arbeitszeit in einem Job um 22:00 Uhr, darf der Beginn der Arbeit am nächsten Tag nicht vor 9:00 Uhr liegen.

Vorher dürfen Arbeitnehmer*innen nicht am Arbeitsplatz erscheinen – unabhängig davon, ob sie beim gleichen oder bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt sind.

Diese Vorgabe sorgt für die Erholung des Beschäftigten und sollte unbedingt eingehalten werden.

Es gehört u.a. zur gesetzlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht durch Überlastung gefährdet wird.

👉 Erfassen Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden im Zeiterfassungssystem von Factorial und vergleichen Sie die tatsächlich geleisteten Stunden mit den vorgegebenen Stunden.

Ausnahmen der gesetzlichen Pausenzeiten

Das Arbeitszeitgesetz sieht bei der Pausenregelung Ausnahmen vor. In § 7 des Arbeitszeitgesetzes sind diese abweichenden Regelungen beschrieben. Demnach sind abweichende Ruhepausen in einem Tarifvertrag (z.B. Manteltarifvertrag IG Metall) oder einer Betriebsvereinbarung erlaubt.

In vielen Dienstleistungs- oder Pflegeberufen sind beispielsweise kürzere Ruhepausen erlaubt, solange der Ausgleich anderweitig stattfindet (u.a. häufigere Arbeitspausen oder andere Unterbrechungen der Arbeitszeit von 5 Minuten pro Stunde).

Achtung:  Der Betriebsrat kann in diesem Fall über die Vorgaben zu Pausenregelungen am Arbeitsplatz mitbestimmen.

Des Weiteren sind bestimmte Arbeitnehmergruppen laut § 18 im Arbeitszeitgesetz von diesen Regelungen ausgenommen.

Arbeitnehmer*innen, auf welche die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit nicht zutrifft, sind:

  • Leitende Angestellte
  • Chefärzte
  • Leiter*innen öffentlicher Dienststellen und deren Vertreter*innen
  • Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst, die dazu befugt sind, Entscheidungen in Personalangelegenheiten zu treffen
  • Pflegekräfte, die mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie in eigener Verantwortung betreuen, pflegen oder erziehen
  • Arbeitnehmer*innen in Kirchen- und Religionsgemeinschaften
  • Jugendliche unter 18 Jahren (hier gelten Ruhepausen gemäß § 11 im Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Besatzungsmitglieder auf See (hier gelten die Ruhezeiten gemäß § 45 im Seearbeitsgesetz)

Gesetzliche Pausenzeiten Tabelle

Was gehört nicht zur Arbeitszeit?

Ruhepausen und Ruhezeiten zählen laut § 2 im Arbeitszeitgesetz nicht zur Arbeitszeit. Auch die Fahrt zwischen Arbeitsplatz und Wohnung stellt keine Arbeitszeit dar.

Auch der Gang zur Toilette oder in die Küche für einen Tee oder Kaffee wird nicht zu den gesetzlichen Pausen hinzugerechnet. Da es sich bei diesen Minipausen in der Regel nur um wenige Minuten der Unterbrechungen der Arbeit und nicht um eine volle zusätzliche Mittagspause handelt, zählen diese zur Arbeitszeit. Natürlich unter der Voraussetzung, dass sie nicht von Arbeitnehmer*innen ausgenutzt werden.

Raucherpausen hingegen müssen von der Arbeitszeit abgezogen und nachgearbeitet werden. In vielen Fällen werden Kurzpausen in Form von Raucherpausen jedoch vom Arbeitgeber aus Kulanz gestattet.

Auch sogenannte Betriebspausen, die aus technischen oder betrieblichen Gründen stattfinden können, gelten als Arbeitszeit. Beispiele hierfür sind z.B. eine Störung im WLAN oder ein unangekündigter Feueralarm.

Da es sich um eine unvorhergesehene Arbeitsunterbrechung handelt und Mitarbeiter*innen jederzeit damit rechnen müssen, wieder an die Arbeit zu gehen, zählen solche Betriebspausen nicht zu den gesetzlichen Pausen.

Auch der Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit, kann jedoch geringer vergütet werden. Im Gegensatz dazu ist die Rufbereitschaft eines Arbeitnehmers, der sich zu Hause aufhält, keine Arbeitszeit und es besteht somit auch kein Anspruch auf Vergütung.

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Müssen Pausen gemäß Arbeitsrecht vergütet werden?

Da Pausenzeiten ebenfalls nicht als Arbeitszeit gewertet werden, erhalten Arbeitnehmer*innen während der Ruhepause auch keine Vergütung.

Gilt die Stillzeit als Ruhepause?

Laut § 7 des Mutterschutzgesetzes müssen Arbeitgeber stillenden Müttern zusätzlich zu den gesetzlichen Pausen zweimal täglich 30 Minuten, bzw. einmal täglich eine Stunde Stillzeit gewähren.

Diese Regelung ist Pflicht. Zu beachten ist, dass diese Zeit nicht den gesetzlichen Ruhepausen zugeordnet werden kann. 

Pausenzeiten gesetzliche Regelung

Zeiterfassung und Schichtplanung mit Factorial

Seit September 2022 gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.   Dieses beruht auf dem EuGH Urteil aus 2019. Unternehmen können schon aktiv werden und ihre Zeiterfassungssysteme optimieren bzw. Betriebsvereinbarungen hinsichtlich der Arbeitszeit anpassen. 

Damit Sie die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten genau im Blick behalten und sicherstellen können, dass Sie das Arbeitszeitgesetz und die entsprechenden gesetzlichen Pausenzeiten einhalten, müssen Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter*innen erfassen.

Dafür gibt es zahlreiche Zeiterfassungssysteme, die Sie je nach Größe und Anforderungen Ihres Unternehmens nutzen können.

Mitarbeiterportal

Eine der effizientesten Methoden ist die Nutzung einer Zeiterfassungssoftware inklusive Mitarbeiterportal. So können Ihre Beschäftigten selbstständig ein- und ausstempeln.

Somit werden nicht nur der Beginn und das Ende der Arbeitszeit festgelegt, auch die Länge der Pausen ist vorgegeben. Darüber hinaus können die Beschäftigten jederzeit einsehen, wie viele Stunden sie am Tag bereits geleistet haben.

Schichplanung

Zudem können Sie in der Software von Factorial die Schichten Ihrer Beschäftigten planen.

So sehen Arbeitgeber, HR-Manager*innen und auch die Arbeitnehmer*innen selbst, wie viele Stunden sie pro Tag arbeiten müssen, wie lange die Pausen sein sollten und wie lange die Ruhezeit dauert.

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Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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