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3G am Arbeitsplatz: Das sagt das neue Infektionsschutzgesetz

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4 Minuten Lesezeit

Die Corona-Zahlen in Deutschland steigen weiter an (RKI, 2021). Schlussendlich musste die Bundesregierung handeln. Die Konsequenz: Seit dem 24. November gilt in Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz. Neue Corona Regeln und Maßnahmen zum Schutz der Arbeitgeber und Beschäftigten wurden eingeführt – auch am Arbeitsplatz, siehe IfSG § 28b.

Dazu gehört neben der 3G Regel am Arbeitsplatz auch die Pflicht, Mitarbeitende wenn möglich zurück ins Homeoffice zu schicken. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie jetzt als Arbeitgeber beachten müssen und welche Maßnahmen Sie zusätzlich ergreifen können.

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Was bedeutet 3G?

Die 3G Regelung ist in Deutschland bereits seit dem 23. August 2021 in Kraft. Die drei Gs stehen für geimpft, genesen und getestet. Das bedeutet, wer weder vollständig geimpft ist noch nachweisen kann, dass er/ sie bereits an Covid erkrankt war und nun genesen ist, muss sich auf Covid-19 testen lassen und ein negatives Ergebnis vorweisen. Sonst besteht kein Zutritt zur Arbeitsstätte.

Bis jetzt kennen wir die 3G Regel vor allem aus dem öffentlichen Bereich. Restaurantbesuche oder Zutritt zu Veranstaltungen ist in Deutschland bereits seit einiger Zeit nur mit einem Corona Zertifikat möglich. Ab jetzt gilt diese Regelung auch am Arbeitsplatz.

In der Praxis werden entweder Antigen-Schnelltests oder ein negativer PCR Test akzeptiert. Wichtig: Während das PCR Testergebnis maximal 48 Stunden alt sein darf, gilt bei dem Schnelltest eine Grenze von 24 Stunden.

Warum 3G am Arbeitsplatz?

Das Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch, den 24. November in Kraft getreten ist, geht mit der geltenden Corona Arbeitsschutzverordnung einher.

Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen sind Maßnahmen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen, absolut notwendig. Nicht selten gibt es Fälle, bei denen ein Angestellter positiv getestet wird und dann schon ganze Abteilungen im Büro angesteckt hat.

Auch wenn die neue Regelung einen Mehraufwand bedeutet, können Sie damit aktiv dazu beitragen, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen. 

Was muss ich als Arbeitgeber bei der 3G Regel beachten?

Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Das bedeutet natürlich auch, dass Sie ab jetzt die 3G-Nachweise schon beim Betreten der Arbeitsstätte kontrollieren müssen.

Wichtig dabei ist, dass Sie jeden Ihrer Angestellten kontrollieren, und zwar täglich. Stichproben sind nicht ausreichend. Wer die 3G Regel am Arbeitsplatz nicht einhält, dem droht ein Bußgeld.

Ausnahmen gelten dabei nur, wenn ein Test oder sogar auch die Impfung am Arbeitsplatz angeboten werden.

Übrigens: Für Angestellte in Pflegeberufen reicht ein Impfnachweis allein nicht mehr aus. Hier muss in regelmäßigen Abständen zusätzlich ein negativer Covid-Test vorgelegt werden.

Was sollten meine Mitarbeitenden zur 3G Regelung wissen?

Wieso, weshalb, warum?

Sofern Sie es noch nicht getan haben, ist es wichtig, dass Sie Ihren Mitarbeitenden genau erklären, was es mit der 3G Regel am Arbeitsplatz auf sich hat. Im Rahmen dessen sollten Sie auch erklären, warum diese neue Regelung eingeführt wurde und welchen Zweck Sie erfüllt. Letztendlich sind es u.a. auch die Mitarbeitenden selbst, die dank der neuen Regel besser geschützt sind.

3G: digital oder schriftlich?

Das Testergebnis sowie den Covid-Pass können Angestellte sowohl digital als auch schriftlich vorzeigen. Wichtig ist dabei nur, dass die Informationen korrekt sind und den 3G Anforderungen entsprechen.

Selbsttests sind dabei übrigens nicht ausreichend. Ein offizieller PCR bzw. Antigen Test muss her.

Was passiert mit den 3G Daten?

Alle Daten, die im Rahmen der 3G Regel gesammelt werden, sollten unbedingt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung geschützt werden. Wer im Unternehmen geimpft, genesen oder „nur“ getestet ist, das geht niemanden außer die Verantwortlichen etwas an.

Wichtig ist aber, sich mit den Daten auseinanderzusetzen. So können Sie sich einen genauen Überblick über den Gesundheitszustand Ihrer Belegschaft machen und zukünftige Maßnahmen, wie z.B. Impfkampagnen, besser planen.

Gilt jetzt wieder die Homeoffice Pflicht?

Ja. Wenn möglich, sollten Sie Ihre Mitarbeitenden remote arbeiten lassen. Sollten zwingende betriebsbedingte Gründe entgegenstehen, sind Ausnahmen erlaubt.

Die Arbeit im Homeoffice ist natürlich nicht in allen Berufsfeldern möglich. Während Büroarbeiten bei guter Organisation auch von den eigenen vier Wänden aus erledigt werden können, sieht das bei Ärzten, Pflegekräften oder Produktionsmitarbeitenden natürlich anders aus.

3G Regel am Arbeitsplatz

Was kann ich als Unternehmen für meine Arbeitnehmer*innen tun?

Wichtig ist: Ruhe bewahren. Panik über die stark ansteigenden Infektionszahlen zu verbreiten, ist alles andere als sinnvoll. Zeigen Sie Ihren Angestellten, dass Sie für sie da sind und die Corona Pandemie bestmöglich im Griff haben, indem Sie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen umsetzen.

4 Corona Präventionsmaßnahmen

  1. Begrenzen Sie die Zahl der Mitarbeitenden vor Ort.
  2. Halten Sie die betrieblichen Hygienekonzepte ein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske, Sicherheitsabstand zwischen den Arbeitsplätzen sowie regelmäßiges Händewaschen sollten umgesetzt werden.
  3. Informieren Sie über die Wichtigkeit einer Corona-Schutzimpfung. Beziehen Sie wenn möglich Betriebsärzte in die Aufklärung mit ein. Eine gesetzlich vorgeschriebene Impflicht am Arbeitsplatz für alle gibt es in Deutschland jedoch nach wie vor nicht.
  4. Bieten Sie Ihren Mitarbeiter*innen kostenlose Corona-Tests an.

Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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