Als Content Strategin mit fundierter Erfahrung im Markenaufbau und in digitaler Kommunikation entwickelt Nicole Steffgen wirkungsstarke Inhalte an der Schnittstelle von Unternehmenskultur, HR und strategischer Positionierung. Sie arbeitet analytisch, zielgruppenorientiert und markenbewusst – mit dem Fokus, Organisationen kommunikativ zu stärken und im Markt differenziert sichtbar zu machen.
Ziel der Personalverantwortlichen ist es, die Belegschaft mit verlässlichen Informationen zu versorgen. Sie sollen keine Unsicherheit verstärken. Coronavirus-Prävention in Unternehmen beginnt mit einer klaren Kommunikationsstrategie, die Beschäftigte befähigt, statt sie zu verunsichern.
Wichtige Fakten
- Coronavirus-Prävention in Unternehmen erfordert einen schriftlichen Notfall- und Geschäftsfortführungsplan, der Schlüsselpositionen, Hygienemaßnahmen und Kommunikationswege verbindlich regelt.
- Laut dem DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 halten 90 Prozent der befragten Erwerbstätigen in Deutschland betriebliche Prävention für einen zentralen Faktor der Krisenfestigkeit. 64 Prozent sehen ihr Unternehmen als gut auf Pandemien vorbereitet an.
- Nach dem Gallup State of the Global Workplace 2026 sank das globale Mitarbeiterengagement auf 20 Prozent. Dies ist der niedrigste Stand seit 2020 und zeigt, dass Krisenzeiten die Bindung der Belegschaft erheblich belasten.
- Unternehmen, die in Krisenzeiten transparent kommunizieren und klare Aktionspläne bereitstellen, stärken nachweislich das Vertrauen der Belegschaft und reduzieren krankheitsbedingte Ausfälle.
Wie kommunizieren Sie mit der Belegschaft in der Krise?
Seit dem 2. Februar 2023 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bestätigt. Die allgemeine Fürsorgepflicht gemäß § 618 BGB sowie die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG bleiben jedoch uneingeschränkt bestehen. Personalverantwortliche müssen daher weiterhin das Infektionsrisiko eigenverantwortlich bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen – auch ohne spezifische COVID-Verordnung. Betriebliches Hygienekonzept und interne Krisenkommunikation sind dabei zentrale Elemente.
Unabhängig von persönlichen Einschätzungen gilt in Krisensituationen ein klarer Grundsatz: Die Belegschaft muss beruhigt und sachlich informiert werden. Personalverantwortliche sollten Kommunikationswege aktiv öffnen und Beschäftigten die Möglichkeit geben, Bedenken und Unsicherheiten zu äußern. Interne Krisenkommunikation ist dafür entscheidend.
Falschmeldungen und Informationsüberflutung lösen einen Schneeballeffekt aus, der Panik und Verunsicherung in der Belegschaft verstärkt. Nach dem DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 haben nur 30 Prozent der Beschäftigten den Eindruck, dass Arbeitsschutzmaßnahmen in Deutschland ausreichend ernst genommen werden. Das ist ein Hinweis darauf, dass Kommunikationslücken im Betrieb weit verbreitet sind.
Teilen Sie Ihrer Belegschaft die neuesten relevanten Updates mit. Wenn Beschäftigte auf dem aktuellen Stand bleiben, fühlen sie sich durch die Personalverantwortlichen sicher informiert und gut betreut.
Was gehört in einen betrieblichen Aktionsplan für Krisenzeiten?
In Deutschland sind Maßnahmenpläne für Krisensituationen am Arbeitsplatz gesetzlich verankert. Gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG ist die Geschäftsführung verpflichtet, Schutzmaßnahmen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen. Die Verantwortung liegt bei der für Arbeitssicherheit zuständigen Fachkraft oder Abteilung. Betriebliches Hygienekonzept und Gefährdungsbeurteilung sind essenziell.
Wenn Sie nicht die verantwortliche Person sind, ist ein direkter und kontinuierlicher Kontakt mit den zuständigen Personen wichtig, um sämtliche relevanten Informationen an die Belegschaft weiterzugeben.
Was ist ein Business Continuity Plan und was sollte er enthalten?
Dieses Dokument, auch bekannt als Geschäftsfortführungsplan, muss für jede im Unternehmen auftretende Krise vorhanden sein und identifiziert die unabdingbaren Aktivitäten und Positionen im Unternehmen. Die Aktivitäten sind solche, bei denen das Unternehmen ohne sie nicht mehr funktionieren würde. In Bezug auf unabdingbare Positionen sind das diejenigen, die an kritischen Aktivitäten beteiligt sind.
| Plantyp | Zweck | Typische Inhalte |
|---|---|---|
| Business Continuity Plan (BCP) | Sicherung kritischer Geschäftsprozesse | Schlüsselpositionen, unverzichtbare Aktivitäten, Vertretungsregelungen |
| Notfallplan (Contingency Plan) | Konkrete Maßnahmen im Krisenfall | Homeoffice-Regelungen, Schichtmodelle, Reisebeschränkungen, Hygienekonzept |
| Betriebliches Hygienekonzept | Infektionsschutz am Arbeitsplatz | Abstandsregeln, Desinfektionsmaßnahmen, Lüftungskonzept, Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung |
Was ist ein Notfallplan und was sollte er enthalten?
Im Gegensatz zum allgemeineren Business Continuity Plan beschreibt der Notfallplan die Maßnahmen, die im Verlauf der Geschäftsfortführung ergriffen werden müssen. Bei den Maßnahmen kann es sich beispielsweise um das Arbeiten im Homeoffice, Schichtarbeit, die Absage von Geschäftsreisen usw. handeln. Die ergriffenen Maßnahmen hängen von der Art der Krisensituation und deren Schwere ab.
Welche Informationsquellen sind für Personalverantwortliche verlässlich?
Verlässliche Informationsquellen für den betrieblichen Infektionsschutz sind das Robert Koch-Institut (RKI), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die Berufsgenossenschaften (z. B. BGW für Gesundheitsberufe). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten bereit, die auch nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Orientierung bieten. Personalverantwortliche sollten sicherstellen, dass sie stets besser informiert sind als die Belegschaft. Es geht dabei nicht um Status, sondern darum, dass Beschäftigte das Gefühl benötigen, in guten Händen zu sein.

Digitale Kommunikationstools in der Krise
Interne Kommunikation ist deutlich einfacher, wenn Sie dabei auf Technik setzen. Dies gilt insbesondere in Situationen, in denen Ihre Belegschaft dezentral arbeitet.
E-Mail- und Chat-Programme sind bewährte Instrumente, die nicht nur die Zusammenarbeit fördern, sondern auch Geschäftsprozesse effizienter gestalten. Doch auch andere Anwendungen für Videokonferenzen oder die Verwaltung von Aufgaben sind von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Um eine Ankündigung oder Erklärung zum Coronavirus abzugeben, können Sie als Erstes eine E-Mail senden, in der alle Schritte Ihres Unternehmens zur Bewältigung der Situation ausführlich erläutert werden. Machen Sie die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und der Beschäftigten klar und stellen Sie sicher, dass Sie diese gut kommunizieren.
HR-Software wie Factorial unterstützt Personalverantwortliche dabei, Abwesenheiten digital zu erfassen, Homeoffice-Regelungen zu dokumentieren und Ankündigungen zentral an die gesamte Belegschaft zu versenden. Medienbrüche werden vermieden und die Nachvollziehbarkeit bleibt gewährleistet. Gerade in Krisenzeiten, wenn Beschäftigte dezentral arbeiten, sorgt eine einheitliche digitale Plattform für die Transparenz, die für eine funktionierende Krisenkommunikation unerlässlich ist.
Welche Verhaltensregeln gelten für die Belegschaft im Krisenfall?
Die Belegschaft benötigt klare, schriftliche Verhaltensrichtlinien. Maßgebliche Vorgaben liefern das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das Robert Koch-Institut (RKI) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Innerhalb dieser Rahmenvorgaben können Unternehmen betriebsspezifische Regelungen festlegen.
Grundlegende Schutzverfahren
Bieten Sie Ihrer Belegschaft gesundheitliche Empfehlungen an, um mögliche Ansteckungen zu vermeiden und das Risiko einer Erkrankung zu verringern. Wenn Beschäftigte gemeinsame Arbeitsmittel wie Computer oder andere Geräte verwenden, empfiehlt es sich, diese häufig zu desinfizieren.
- Händehygiene: Regelmäßiges Händewaschen (mindestens 20 Sekunden) oder Desinfektion mit einem zugelassenen Händedesinfektionsmittel
- Abstandsregeln: Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen im Betrieb
- Husten- und Niesetikette: In die Armbeuge husten oder niesen, nicht in die Hand
- Lüftung: Regelmäßiges Stoßlüften von Innenräumen (alle 60 Minuten für mindestens 5 Minuten)
- Gemeinsam genutzte Geräte: Häufige Desinfektion von Tastaturen, Telefonen, Türgriffen und anderen Kontaktflächen
- Krankmeldung: Beschäftigte mit Symptomen bleiben zu Hause und melden sich unverzüglich krank
Weitere Maßnahmen können etwa darin bestehen, der Belegschaft zu empfehlen, den Aufzug nicht voll zu besetzen. Unternehmen, die Telearbeit ermöglichen, sollten auch angeben, welche Maßnahmen Beschäftigte zu Hause ergreifen sollten.
Transparenz als Führungsprinzip in der Krise
Transparenz ist in Krisenzeiten kein Soft Skill, sondern eine Führungspflicht. Nach dem DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 sehen 89 Prozent der Befragten Notfallpläne und Präventionsmaßnahmen als wichtig oder sehr wichtig an. Das ist ein klares Signal, dass die Belegschaft aktive Kommunikation von der Unternehmensführung erwartet. Krisenresilienz wird maßgeblich durch transparente interne Krisenkommunikation gestärkt.
Wer die Belegschaft frühzeitig über Fortführungs- und Notfallpläne informiert, schafft das Gefühl von Sicherheit und Handlungsfähigkeit. Dem Gallup State of the Global Workplace 2026 zufolge sank das globale Mitarbeiterengagement auf 20 Prozent. Dies ist der niedrigste Stand seit 2020 und verdeutlicht, dass proaktive Krisenkommunikation ein entscheidender Hebel zur Bindung der Belegschaft ist.
All diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Bindung von Talenten bei, sondern zeigen das Unternehmen auch in einem positiven Licht und machen deutlich, dass für die Gesundheit und Sicherheit der Belegschaft gesorgt wird.
In Krisenzeiten am Arbeitsplatz ist es entscheidend, dass alle Beteiligten ihre Rollen und Verantwortlichkeiten kennen. Fördern Sie eine offene, klare Kommunikation auf Basis der betrieblichen Aktionspläne. Mit Factorial können Personalverantwortliche Abwesenheiten digital verwalten, Arbeitszeiten im Homeoffice erfassen und die gesamte Belegschaft zentral informieren – auch in Ausnahmesituationen.
FAQ
Welche Covid-19-Präventionsmaßnahmen werden am Arbeitsplatz umgesetzt?
Unternehmen sollten klare Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle umsetzen. Dazu gehören die Bereitstellung von Gesundheitsratschlägen, die regelmäßige Desinfektion von gemeinsam genutzten Geräten und die Einhaltung von Hygienepraktiken, um die Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten und Ansteckungen zu vermeiden.
Welche Regeln gelten aktuell im Zusammenhang mit COVID und Arbeit?
Die bundesweite Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde Anfang Februar 2023 aufgehoben, sodass es keine allgemeinen gesetzlichen Vorschriften mehr gibt. Unternehmen legen nun ihre eigenen Richtlinien fest, daher sollten sich Mitarbeiter direkt bei ihrem Arbeitgeber über die geltenden internen Regelungen informieren.
Was tun bei Corona Arbeitgeber?
Arbeitgeber sollten einen klaren Aktionsplan erstellen und transparent kommunizieren. Wichtig ist, Mitarbeiter über Schutzmaßnahmen aufzuklären und die interne Kommunikation, besonders bei Remote-Arbeit, sicherzustellen. Eine All-in-one-Unternehmenssoftware wie Factorial hilft dabei, Prozesse wie Abwesenheiten und Arbeitszeiten zentral zu verwalten.

