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Lohn und Gehalt im Unternehmen

Beteiligungslohn: Was steckt dahinter und welche Vorteile bringt er?

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Sie wollen Mitarbeitende bei der Arbeit motivieren und sie langfristig ans Unternehmen binden? Um dieses Ziel zu erreichen, stehen Arbeitgebenden verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Eine davon ist der Beteiligungslohn, bei dem Mitarbeitende direkt über die Lohnform motiviert und langfristig an das Unternehmen gebunden werden.

Wie diese Entlohnungsform genau funktioniert, erklären wir im folgenden Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der Beteiligungslohn ist eine Entlohnungsform, bei der Mitarbeitende entweder direkt am Unternehmen oder am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden.
  2. Grundsätzlich lässt sich der Beteiligungslohn in Kapital- oder Erfolgsbeteiligungen unterteilen.
  3. Wichtigster Vorteil dieser Vergütungsform ist der gesteigerte Leistungsanreiz sowie die erhöhte Mitarbeiterbindung. Nachteilig können der erhöhte Verwaltungsaufwand und die Komplexität bei der Steuerbehandlung sein.

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Was versteht man unter einem Beteiligungslohn?

Beteiligungslohn – Definition

Unter einem Beteiligungslohn versteht man eine Form der Vergütung von Beschäftigten, bei der diese direkt am Erfolg oder am Kapital des Unternehmens beteiligt werden. Dies kann zum Beispiel in Form von Gewinnbeteiligungen oder Mitarbeiteraktien geschehen.

In der Regel wird der Beteiligungslohn zusätzlich zum regulären Gehalt bzw. Lohn gezahlt, um die finanzielle Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Ziel dieser Vergütungsform ist es, Anreize für höhere Leistung zu schaffen und gleichzeitig die Mitarbeitenden langfristig an das Unternehmen zu binden (Retention Management).

Was ist ein Beteiligungsentgelt?

Das Beteiligungsentgelt ist der Teil der Vergütung, den Mitarbeitende zusätzlich zum regulären Lohn erhalten, weil sie am Unternehmenserfolg oder -kapital beteiligt sind. Es kann in Form von Gewinnbeteiligungen, Dividenden aus Mitarbeiteraktien oder anderen Erfolgsprämien ausgezahlt werden.

Arten des Beteiligungslohns

Diese Lohnform ermöglicht zwei verschiedene Arten, wie Mitarbeitende am Unternehmen beteiligt werden können. Dies kann entweder erfolgen:

  • durch eine direkte Beteiligung am Unternehmen in Form einer Kapitalbeteiligung (z. B. Mitarbeiteraktien, stille Beteiligung) oder
  • durch einen finanziellen Mehrverdienst, der direkt ausgezahlt wird – dies nennt man Erfolgsbeteiligung (z. B. Umsatzbeteiligung, Prämien bei Erreichung bestimmter Ziele).

Schauen wir uns nun die einzelnen Formen des Beteiligungslohns genauer an.

Was heißt Kapitalbeteiligung?

Bei dieser Lohnform erhalten Mitarbeitende direkt Anteile am Unternehmen, wobei die genaue Ausgestaltung von der Art und dem Umfang der Beteiligung abhängt.

Direkte Kapitalbeteiligung:

  • Aktienanteile: Mitarbeitende erhalten die Möglichkeit, direkt Aktien des Unternehmens zu erwerben, oft zu vergünstigten Konditionen. Ein Unternehmen, das ein solches Beteiligungsmodell anbietet, ist beispielsweise Airbus.

Ein Nachteil dieser Beteiligungsform ist, dass die Mitarbeitenden bei Insolvenz oder Kursverlusten ein finanzielles Risiko tragen und unter Umständen Verluste erleiden können. Zusätzlich gibt es steuerliche Herausforderungen beim Kauf und Verkauf solcher Anteile – etwa bei der Versteuerung von Kursgewinnen.

  • GmbH-Anteile: Eine weitere Möglichkeit der direkten Beteiligung ist der Erwerb von GmbH-Anteilen. Mitarbeitende werden damit Teilhabende am Stammkapital des Unternehmens. Das bedeutet auch, dass sie Mitspracherechte und Kontrollrechte erhalten. Der Aufwand ist jedoch deutlich höher, da in der Regel eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.
    Im Gegensatz zu Mitarbeiteraktien eignet sich diese Form der Beteiligung eher für wenige Mitarbeitende, vor allem für Personen in Führungspositionen.

Studie: Eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt, dass Kapitalbeteiligungen in vielen europäischen Ländern weit verbreitet sind. In Belgien und Frankreich sind es beispielsweise etwa 50 % der Betriebe, die solche Beteiligungen anbieten, während es in Deutschland nur etwa 22 % der Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitenden sind.

Indirekte Kapitalbeteiligung:

  • Stille Beteiligung (§ 230 HGB): Hierbei bringen Mitarbeitende Kapital in das Unternehmen ein und erhalten dafür Anteile am Gewinn.
    Gleichzeitig wird ihnen jedoch kein Mitspracherecht oder Kontrollrecht eingeräumt – sie bleiben also „still“, daher der Name. Die stille Beteiligung ist nach außen nicht sichtbar, da die beteiligte Person nicht im Handelsregister eingetragen wird.
  • Virtuelle Kapitalbeteiligung (VSOP): Diese Variante ist vor allem bei Start-ups beliebt, die noch keine echte Beteiligung in Form von Aktien oder Anteilen anbieten können.
    Dabei erhalten Mitarbeitende keine echten Anteile, sondern virtuelle Ansprüche auf eine zukünftige Beteiligung am Unternehmenswert.
    Bei einem späteren Verkauf des Unternehmens oder einer Gewinnausschüttung profitieren die Mitarbeitenden finanziell – ohne vorher ein Risiko zu tragen oder eigenes Kapital einzusetzen.

Was bedeutet Erfolgsbeteiligung genau?

Bei der Erfolgsbeteiligung erhalten Mitarbeitende keine direkten Anteile am Unternehmen, sondern werden durch finanzielle Leistungen für ihren Beitrag zum Unternehmenserfolg belohnt. Sie sind also am Erfolg des Unternehmens beteiligt, ohne Miteigentümer zu sein. Diese Beteiligung kann verschiedene Formen annehmen:

  • Umsatzbeteiligung:
    Beschäftigte erhalten eine Prämie, wenn ein zuvor festgelegter Umsatz vom Unternehmen erreicht oder übertroffen wird.
  • Leistungsbeteiligung:
    Mitarbeitende erhalten eine Leistungsvergütung, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen – z. B. eine festgelegte Menge, Qualität oder Termintreue. Die Grundlage wird vorher vertraglich oder betrieblich geregelt.
  • Gewinnbeteiligung:
    Vor allem Führungskräfte erhalten einen prozentualen Anteil am Unternehmensgewinn, z. B. am Ende des Geschäftsjahres. Der Prozentsatz wird vorab vereinbart.

Hinweis: Abgrenzung zum Prämienlohn

Prämienlohn und Erfolgsbeteiligung sind als Lohnformen zwar verwandt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Fokus. Bei der Erfolgsbeteiligung geht es vor allem um eine langfristige Beteiligung am Unternehmenserfolg, während der Prämienlohn eher als zusätzliches Extra gilt.

Zudem basiert der Prämienlohn vor allem auf der individuellen Leistung als Messgrundlage für die Prämie,
während bei der Erfolgsbeteiligung eher der Gesamterfolg, also Umsatz oder Gewinn des Unternehmens, die Messgröße ist.

Tipp: Einen Überblick zu den verschiedenen Lohnformen finden Sie auch auf unserem Blog.

Beteiligungslohn Vor- und Nachteile

Falls Sie als Arbeitgebender überlegen, eine solche Lohnform in Ihrem Betrieb einzuführen, lohnt es sich, sich zunächst mit den Vor- und Nachteilen zu beschäftigen. Hier ein Überblick:

Vorteile Nachteile
Mitarbeiterbindung Gesteigertes Konkurrenzdenken kann negative Auswirkungen auf die Arbeitsatmosphäre haben
Leistungsanreiz für die Beschäftigten haben Mehrverdienst kann zum Stressfaktor werden
Positives Employer Branding Einführung und Verwaltung kann aufwändig und teuer sein
Kapitalbeschaffung für das Unternehmen (gilt vor allem für Kapitalbeteiligungen) Mögliche finanzielle Risiken für die Beschäftigten
Förderung von unternehmerischen Denken im Unternehmen unter der Belegschaft Steuerliche Herausforderungen
Kapitalbildung für die Mitarbeitenden möglich

Tipp: Gerade den Herausforderungen bei dieser Lohnart können Sie als Vorgesetzte*r viel entspannter und einfacher mit HR-Software wie der von Factorial begegnen.

Mit der vorbereitenden Lohn- und Gehaltsabrechnung sind z. B. direkte Integrationen mit Steuersystemen und Steuerberatern wie LODAS und DATEV möglich.

Auch individuelle Vergütungen lassen sich so ganz einfach verwalten – das ist besonders hilfreich bei Erfolgsbeteiligungen.
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Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin. Seit über drei Jahren setzt sie sich intensiv mit aktuellen Entwicklungen im Bereich Human Resources und der Arbeitswelt auseinander. Mit ihrem interdisziplinären Hintergrund analysiert sie Themen wie Unternehmenskultur, Führung, Wandel in der Arbeitsorganisation und rechtliche Rahmenbedingungen – und liefert dabei Impulse, die sowohl in Fachkreisen als auch in der unternehmerischen Praxis Anklang finden.