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Gefahrenzulage: Wer erhält sie und in welcher Höhe?

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3 Minuten Lesezeit

Vielen ist ein Job im Büro zu langweilig. Sie suchen etwas mehr Risiko im Beruf. Dann könnte eine Gefahrenzulage zum Thema werden – nämlich dann, wenn sie in ihrem Job ihre Gesundheit riskieren. Um solche Menschen zu entschädigen, können oder müssen Unternehmen ihnen eine Erschwerniszulage zahlen. Wir klären, wann das der Fall ist und wie hoch diese sind.

Key Facts

  1. Eine Gefahrenzulage ist eine zusätzliche Zahlung für besonders gefährliche oder belastende Tätigkeiten. Sie ist meist tarifvertraglich geregelt.
  2. Typische Berufe sind Polizei, Feuerwehr, Baugewerbe und Bundeswehr.
  3. Die Zahlung variiert je nach Risiko und Branche – zwischen 0,35 und 18,10 Euro pro Stunde oder fünf bis 15 % des Stundenlohns im öffentlichen Dienst.

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Definition: Was ist eine Gefahrenzulage?

Eine Gefahrenzulage ist eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgebenden an Arbeitnehmende, die gezahlt wird, wenn Menschen Tätigkeiten nachgehen, die besonders beschwerlich oder mit erhöhter Gefahr verbunden sind. Sie wird auch Erschwernis- oder Schmutzzulage genannt.

Voraussetzung ist, dass dies im Tarifvertrag festgeschrieben ist. Sie werden für ganze Branchen und Berufsgruppen geregelt. Im öffentlichen Dienst sind Erschwerniszulagen im Tarifvertrag (TVöD) geregelt, für Beamte und Soldaten hingegen in der Erschwerniszulagenverordnung (EZuIV).

Durch die Zahlung erkennen Arbeitgebende die Bereitschaft ihrer Mitarbeitenden an, besondere Belastungen auf sich zu nehmen. Und: Gefahrenzulagen sollen diese Berufe attraktiver machen.

Diese Zahlungen sind steuer- und beitragspflichtig. Sie wird mit der Lohnabrechnung gezahlt.

Wer erhält eine Gefahrenzulage?

Wenn eine Risikozulage in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, haben Mitarbeitende grundsätzlich Anspruch darauf. Zahlen Unternehmen Gefahrenzulagen über einen längeren Zeitraum, kann daraus auch ein Anspruch entstehen. Auch für den Fall, dass dies nirgendwo schriftlich vereinbart worden ist.

Tätigkeiten, für die Gefahrenzulagen bezahlt werden, werden individuell geregelt. Üblicherweise werden sie für hohe körperliche Belastungen gezahlt, wie für das Heben und Tragen schwerer Lasten, einseitige Belastungen bei körperlicher Arbeit, langes Schweißen oder bei einer Arbeit, die das Tragen schwerer Schutzkleidung erfordert. Auch für Belastungen durch Schmutz, Hitze, Nässe, Kälte oder Lärm werden Risikozulagen fällig. Dabei muss die Tätigkeit das normale Maß deutlich übersteigen.

Natürlich sollten verantwortungsvolle Arbeitgebende auf die Arbeitssicherheit ihrer Angestellten achten. Dies ist aber nicht immer möglich. Und für diese Tätigkeiten ist die Gefahrenzulage gedacht. Bei der Bundeswehr werden beispielsweise zum Teil hohe Zulagen gezahlt.

Diese sind nach dem Grad der Gefährdung gestaffelt. Beamte erhalten je nach beruflichem Risiko im Polizeidienst entsprechende Zulagen, genauso wie Feuerwehrleute oder Mitarbeitende internationaler Hilfsorganisationen.

Bundeswehrangehörige, Reinigungskräfte, Menschen, die auf dem Bau oder im Straßenbau tätig sind, Müllarbeiter*innen und Metallarbeiter*innen und Menschen in Gesundheitsberufen sind Risiken ebenfalls häufig ausgesetzt. Mitarbeitende im Krankenhaus erhalten deshalb ebenfalls häufig Gefahrenzulagen. Auch die Arbeitsbedingungen im Bergbau sind oft besonders gefährdend und werden entsprechend abgegolten.

Unternehmen können gefährliche Arbeiten auch mit einem höheren Grundgehalt abgelten. Gelegentlich treten Gefahren auf – jedoch nicht dauerhaft auf, sondern nur gelegentlich. Dann ist eine Gefahrenzulage der bessere Weg.

Wie hoch ist die Gefahrenzulage?

Die Höhe der jeweiligen Erschwerniszulage richtet sich nach der Art der Gefährdung. Bundeswehrangehörige, die sich im aktiven Kriegseinsatz befinden, erhalten beispielsweise eine höhere Gefahrenzulage als solche, die sich um humanitäre Hilfe in Krisengebieten kümmern.

Die Höhe der Zulagen wird ebenfalls zwischen den Tarifparteien abgestimmt. Meist wird sie pro Stunde bezahlt. Im Baugewerbe liegen sie zwischen 0,35 und 1,70 Euro, für Taucharbeiten sogar bei 18,10 Euro pro Stunde. Gefahrenzulagen beim TVöD liegen zwischen fünf und 15 Prozent, also rund ein bis zwei Euro pro Stunde.

Fazit

Eine Gefahrenzulage ist eine zusätzliche Zahlung für besonders gefährliche oder belastende Tätigkeiten. Sie ist oft tarifvertraglich geregelt und betrifft Berufe wie Polizei, Feuerwehr oder Baugewerbe. Die Höhe variiert je nach Risiko und Branche, überwiegend zwischen 0,35 und 18,10 Euro pro Stunde.

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