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Arbeitszeiterfassung

Gerichtsurteil GPS-Überwachung: Wann ist sie erlaubt und welche Strafen drohen?

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GPS-Tracking am Arbeitsplatz kann sinnvoll sein – etwa zur Routenplanung oder Diebstahlsicherung. Doch: Wann ist es erlaubt, und wann drohen rechtliche Konsequenzen? In diesem Artikel erfahren Sie, wann GPS-Überwachung zulässig ist, was das aktuelle Gerichtsurteil zur GPS-Überwachung sagt, und welche Strafen drohen, wenn Unternehmen dagegen verstoßen.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das GPS-Tracking von Mitarbeitenden ist nicht pauschal verboten, aber nur erlaubt, wenn ein triftiger Grund vorliegt und die Beschäftigten darüber informiert wurden.
  2. Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden heimlich oder ohne rechtliche Grundlage überwachen, drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder hohe Geldbußen.

Gesetzliche Grundlagen

  1. Gerichtsurteile GPS-Überwachung: Gerichtsurteile wie die des Verwaltungsgerichts Wiesbaden oder des Landgerichts Hamm setzen klare Grenzen für den GPS-Einsatz am Arbeitsplatz.
  2. Darüber hinaus gelten als Rechtsgrundlage:
    • das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
    • die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    • sowie ggf. das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sofern ein Betriebsrat existiert.

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Gerichtsurteil GPS-Überwachung: Worum geht es bei der GPS-Überwachung?

Die GPS-Überwachung – auch bekannt als GPS-Tracking – kommt immer häufiger in unterschiedlichen Lebensbereichen zum Einsatz.

Beim GPS-Tracking handelt es sich um eine Technologie zur Standortbestimmung und Verfolgung von Personen oder Objekten in Echtzeit.
Das Tracking erfolgt mithilfe von Satellitensignalen: GPS-Daten werden von mehreren Satelliten ermittelt, anschließend an ein System (z. B. eine App) übermittelt und den jeweiligen Empfänger*innen angezeigt.

Da immer mehr Geräte – etwa Smartphones, Fahrzeuge oder Wearables – mit GPS-Systemen ausgestattet sind, nimmt der Einsatz von GPS-Tracking in Alltag und Beruf stetig zu.
Doch gerade dieser Trend wirft auch rechtliche Fragen und datenschutzrechtliche Bedenken auf, insbesondere wenn Betroffene nicht über die Überwachung informiert werden.

Was ist die Rechtsgrundlage in Bezug auf die Ortung per GPS und welche Strafen drohen bei GPS-Überwachung?

Gesetzliche Grundlage bei Geo-Tracking – Gerichtsurteil GPS-Überwachung

Die Grundlage für die Regelungen und den Umgang mit GPS-Ortung – vor allem von Arbeitnehmer*innen und am Arbeitsplatz – bilden verschiedene Gerichtsurteile sowie bereits bestehende Gesetze zum Datenschutz.

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden stellte beispielsweise fest, dass die dauerhafte Speicherung von GPS-Daten gegen die DSGVO verstößt und bestätigte damit ein vorheriges Urteil des VG Lüneburg.

Ein weiteres Urteil des Landarbeitsgerichts Hamm entschied, dass eine permanente GPS-Überwachung einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt und somit rechtswidrig ist.

Außerdem spielt die DSGVO eine zentrale Rolle bei der Beurteilung, wann GPS-Tracking von Arbeitnehmer*innen bzw. am Arbeitsplatz erlaubt ist und wann nicht. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Transparenz: Mitarbeitende müssen über das Tracking informiert werden.
  • Einwilligung: Die Betroffenen müssen dem Tracking zustimmen.
  • Verhältnismäßigkeit: Das Tracking darf nur im Rahmen des zweckgebundenen Erfordernisses erfolgen und nicht darüber hinausgehen.
  • Löschung der Daten: Die GPS-Daten müssen gelöscht werden, sobald der Zweck der Überwachung entfällt.

Bei GPS-Daten ist es üblich, dass Unternehmen diese innerhalb von 7 bis 30 Tagen löschen. Es empfiehlt sich, die betrieblichen Regelungen zu Daten und deren Speicherung sowie Verarbeitung in einer Datenschutzrichtlinie im Unternehmen festzuhalten.

Welche Strafen drohen Unternehmen bei Verstößen

Eine unberechtigte Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sie beispielsweise durch nicht zulässiges GPS-Tracking entstehen kann, stellt eine Straftat dar.
Laut § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Daten unbefugt und vorsätzlich verarbeitet werden, um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen oder um einen anderen zu schädigen.

Wann ist GPS-Überwachung erlaubt?

Gerade am Arbeitsplatz, wo Unternehmen zunehmend auf digitale Zeiterfassungssysteme setzen – die oft ebenfalls mit GPS-Funktion ausgestattet sind – oder bei der Nutzung von Firmenfahrzeugen mit Ortungssystemen, ist besondere Vorsicht geboten.

Grundsätzlich gilt:
Für den Einsatz von GPS-Überwachung muss

  • ein triftiger Grund vorliegen.
  • Alternativ kann die Maßnahme nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mitarbeitenden erfolgen – idealerweise schriftlich dokumentiert.
  • Zudem ist stets eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Vorgesetzten vorzunehmen: Die Interessen des Unternehmens müssen sorgfältig gegen die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer*innen abgewogen werden.
  • Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser der Einführung und Nutzung von GPS-Systemen vorher zustimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Was ist ein triftiger Grund für die GPS-Ortung von Beschäftigten?

Ob eine GPS-Ortung zulässig ist, hängt entscheidend davon ab, ob ein triftiger Grund vorliegt. Solche Gründe bestehen immer dann, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht und die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Triftige Gründe können beispielsweise sein:

  • In der Logistik: Zur Routenplanung oder um Kund*innen genauere Angaben zu Lieferzeiten machen zu können.Aber Achtung Gerichtsurteil GPS-Überwachung VG Wiesbaden: Das oben genannte Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden befasste sich mit einem konkreten Fall von GPS-Tracking in einem Logistikunternehmen.
    Dieses hatte GPS-Systeme in seinen Firmenfahrzeugen installiert, um Live-Standorte, Informationen zum Kraftstoffverbrauch und Tankfüllstände zu überwachen – ohne die Mitarbeitenden zu informieren und bei unangemessen langer Speicherung der Daten.
    Das Gericht bewertete diese Praxis als rechtswidrig.
  • zum Diebstahlschutz bei Firmenfahrzeugen
  • Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten: Etwa im Außendienst, wo digitale Zeiterfassungssysteme verwendet werden.

Tipp: Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Zeiterfassung – auch weil die Aufzeichnung der Arbeitszeiten gesetzlich vorgeschrieben ist und die elektronische Erfassung voraussichtlich bald verpflichtend wird.

Es ist daher empfehlenswert, frühzeitig geeignete Tools für die Arbeitzeiterfassung einzuführen, um datenschutzkonforme und zukunftssichere Lösungen zu etablieren.

Bei der HR-Software von Factorial gibt es ein Feature namens Geolokalisierung. Dabei wird ausschließlich zum Zeitpunkt des Ein- und Ausstempelns der Standort erfasst – nicht während der gesamten Arbeitszeit.
Diese Lösung ist DSGVO-konform, da sie den Anforderungen an Transparenz, Zweckbindung und Datensparsamkeit entspricht.
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 Wann ist Geo-Tracking am Arbeitsplatz nicht erlaubt?

GPS-Überwachung ist nicht zulässig, wenn:

  • sie lückenlos und dauerhaft erfolgt
  • die Mitarbeitenden nicht informiert wurden
  • sie heimlich durchgeführt wird
  • sie dem Zweck dient, das Verhalten der Mitarbeitenden zu kontrollieren


Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin. Seit über drei Jahren setzt sie sich intensiv mit aktuellen Entwicklungen im Bereich Human Resources und der Arbeitswelt auseinander. Mit ihrem interdisziplinären Hintergrund analysiert sie Themen wie Unternehmenskultur, Führung, Wandel in der Arbeitsorganisation und rechtliche Rahmenbedingungen – und liefert dabei Impulse, die sowohl in Fachkreisen als auch in der unternehmerischen Praxis Anklang finden.