GPS-Tracking am Arbeitsplatz kann sinnvoll sein – etwa zur Routenplanung oder Diebstahlsicherung. Doch: Wann ist es erlaubt, und wann drohen rechtliche Konsequenzen? In diesem Artikel erfahren Sie, wann GPS-Überwachung zulässig ist, was das aktuelle Gerichtsurteil zur GPS-Überwachung sagt, und welche Strafen drohen, wenn Unternehmen dagegen verstoßen.
Wichtige Fakten
- Zulässigkeit der GPS-Überwachung: Die Ortung von Beschäftigten ist nur bei einem berechtigten Interesse des Unternehmens, nach informierter Einwilligung und unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit rechtmäßig.
- Zunahme der Überwachungstechnologien: Wie der Bitkom-Verband berichtet, setzen laut Bitkom-Studie aus dem Jahr 2023 bereits 62 % der deutschen Unternehmen Technologien zur Analyse von Beschäftigtendaten ein, was die Relevanz klarer rechtlicher Rahmenbedingungen unterstreicht.
- Hohe Bußgelder bei Verstößen: Laut der Datenschutzkonferenz (DSK) gab es 2023 Bußgelder in Millionenhöhe wegen DSGVO-Verstößen im Beschäftigtendatenschutz, wobei unzulässige Überwachung einen Schwerpunkt darstellt.
- Notwendigkeit der Mitbestimmung: Besteht ein Betriebsrat, ist dessen Zustimmung zur Einführung von GPS-Systemen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zwingend erforderlich. Andernfalls ist die Maßnahme unzulässig.
Gesetzliche Grundlagen
- Gerichtsurteile GPS-Überwachung: Gerichtsurteile wie die des Verwaltungsgerichts Wiesbaden oder des Landgerichts Hamm setzen klare Grenzen für den GPS-Einsatz am Arbeitsplatz.
- Darüber hinaus gelten als Rechtsgrundlage:
- das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- sowie ggf. das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sofern ein Betriebsrat existiert.
Gerichtsurteil GPS-Überwachung: Worum geht es bei der GPS-Überwachung?
Die GPS-Überwachung – auch bekannt als GPS-Tracking oder Mitarbeiterortung – kommt immer häufiger in unterschiedlichen Lebensbereichen zum Einsatz.
Beim GPS-Tracking handelt es sich um eine Technologie zur Standortbestimmung und Verfolgung von Personen oder Objekten in Echtzeit.
Das Tracking erfolgt mithilfe von Satellitensignalen. GPS-Daten werden von mehreren Satelliten ermittelt, anschließend an ein System (z. B. eine App) übermittelt und den jeweiligen Empfangenden angezeigt.
Da immer mehr Geräte – etwa Smartphones, Fahrzeuge oder Wearables – mit GPS-Systemen ausgestattet sind, nimmt der Einsatz von GPS-Tracking in Alltag und Beruf stetig zu.
Doch gerade dieser Trend wirft auch rechtliche Fragen und datenschutzrechtliche Bedenken auf, insbesondere wenn Betroffene nicht über die Überwachung informiert werden.
Was ist die Rechtsgrundlage in Bezug auf die Ortung per GPS und welche Strafen drohen bei GPS-Überwachung?
Gesetzliche Grundlage bei Geo-Tracking – Gerichtsurteil GPS-Überwachung
Die Grundlage für die Regelungen und den Umgang mit GPS-Ortung – vor allem von Beschäftigten und am Arbeitsplatz – bilden verschiedene Gerichtsurteile sowie bereits bestehende Gesetze zum Datenschutz.
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden stellte beispielsweise fest, dass die dauerhafte Speicherung von GPS-Daten gegen die DSGVO verstößt und bestätigte damit ein vorheriges Urteil des VG Lüneburg.
Ein weiteres Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm entschied, dass eine permanente GPS-Überwachung einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt und somit rechtswidrig ist.
Diese Urteile betonen, dass eine anlasslose und permanente Überwachung einen unzulässigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten darstellt.
Außerdem spielt die DSGVO eine zentrale Rolle bei der Beurteilung, wann GPS-Tracking von Beschäftigten bzw. am Arbeitsplatz erlaubt ist und wann nicht. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Transparenz: Beschäftigte müssen über das Tracking informiert werden.
- Einwilligung: Die Betroffenen müssen dem Tracking zustimmen.
- Verhältnismäßigkeit: Das Tracking darf nur im Rahmen des zweckgebundenen Erfordernisses erfolgen und nicht darüber hinausgehen.
- Löschung der Daten: Die GPS-Daten müssen gelöscht werden, sobald der Zweck der Überwachung entfällt.
Ein zentraler Aspekt ist die Interessenabwägung: Das berechtigte Interesse des Unternehmens (z. B. Diebstahlschutz, Routenoptimierung) muss gegen das schutzwürdige Interesse der Beschäftigten an ihrer Privatsphäre und dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten abgewogen werden. Eine pauschale Überwachung zur reinen Leistungskontrolle ist dabei grundsätzlich unzulässig.
Bei GPS-Daten ist es üblich, dass Unternehmen diese innerhalb von 7 bis 30 Tagen löschen. Es empfiehlt sich, die betrieblichen Regelungen zu Daten und deren Speicherung sowie Verarbeitung in einer Datenschutzrichtlinie im Unternehmen festzuhalten. Der Begriff „Datenschutz am Arbeitsplatz“ sollte dabei stets integraler Bestandteil der unternehmensinternen Compliance sein.
Welche Strafen drohen Unternehmen bei Verstößen
Eine unberechtigte Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sie beispielsweise durch nicht zulässiges GPS-Tracking entstehen kann, stellt eine Straftat dar.
Laut § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zusätzlich können nach Art. 83 DSGVO Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Vorjahresumsatzes verhängt werden, wie es die Aufsichtsbehörden in Deutschland regelmäßig bei schweren Datenschutzverstößen tun. Dies gilt vor allem dann, wenn die Daten unbefugt und vorsätzlich verarbeitet werden, um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen oder um andere zu schädigen.
Wann ist GPS-Überwachung erlaubt?
Gerade am Arbeitsplatz, wo Unternehmen zunehmend auf digitale Zeiterfassungssysteme setzen – die oft ebenfalls mit GPS-Funktion ausgestattet sind – oder bei der Nutzung von Firmenfahrzeugen mit Ortungssystemen, ist besondere Vorsicht geboten.
Grundsätzlich gilt:
Für den Einsatz von GPS-Überwachung muss
- ein triftiger Grund vorliegen.
- Alternativ kann die Maßnahme nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Beschäftigten erfolgen – idealerweise schriftlich dokumentiert.
- Zudem ist stets eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Vorgesetzten vorzunehmen. Die Interessen des Unternehmens müssen sorgfältig gegen die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten abgewogen werden.
- Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser der Einführung und Nutzung von GPS-Systemen vorher zustimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Am besten werden alle Details zu einer Betriebsvereinbarung GPS in einer solchen Regelung schriftlich fixiert.
Wird ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, muss technisch sichergestellt sein, dass das Tracking während privater Fahrten deaktiviert ist. Eine durchgehende Ortung wäre hier ein erheblicher und unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre.
Was ist ein triftiger Grund für die GPS-Ortung von Beschäftigten?
Ob eine GPS-Ortung zulässig ist, hängt entscheidend davon ab, ob ein triftiger Grund vorliegt. Solche Gründe bestehen immer dann, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht und die Maßnahme verhältnismäßig ist.
Triftige Gründe können beispielsweise sein:
-
In der Logistik: Zur Routenplanung oder um der Kundschaft genauere Angaben zu Lieferzeiten machen zu können. Aber Achtung Gerichtsurteil GPS-Überwachung VG Wiesbaden: Das oben genannte Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden befasste sich mit einem konkreten Fall von GPS-Tracking in einem Logistikunternehmen.
Dieses hatte GPS-Systeme in seinen Firmenfahrzeugen installiert, um Live-Standorte, Informationen zum Kraftstoffverbrauch und Tankfüllstände zu überwachen – ohne eine transparente Information der Beschäftigten und ohne eine gültige Rechtsgrundlage. Das Gericht stellte klar, dass die reine Effizienzsteigerung die anlasslose Dauerüberwachung nicht rechtfertigt.
Das Gericht bewertete diese Praxis als rechtswidrig. - zum Diebstahlschutz bei Firmenfahrzeugen
- Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten: Etwa im Außendienst, wo digitale Zeiterfassungssysteme verwendet werden.
Tipp: Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Zeiterfassung – auch weil die Aufzeichnung der Arbeitszeiten gesetzlich vorgeschrieben ist und die elektronische Erfassung voraussichtlich bald verpflichtend wird.
Es ist daher empfehlenswert, frühzeitig geeignete Tools für die Arbeitszeiterfassung einzuführen, um datenschutzkonforme und zukunftssichere Lösungen zu etablieren.
Bei der HR-Software von Factorial gibt es ein Feature namens Geolokalisierung. Dabei wird ausschließlich zum Zeitpunkt des Ein- und Ausstempelns der Standort erfasst – nicht während der gesamten Arbeitszeit.
Diese Lösung ist DSGVO-konform, da sie den Anforderungen an Transparenz, Zweckbindung und Datensparsamkeit entspricht.

Wann ist Geo-Tracking am Arbeitsplatz nicht erlaubt?
- wenn sie lückenlos und dauerhaft erfolgt
- wenn die Beschäftigten nicht informiert wurden
- wenn sie heimlich durchgeführt wird
- wenn sie primär der Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Beschäftigten dient
Checkliste zur rechtssicheren Einführung von GPS-Tracking
Um GPS-Systeme datenschutzkonform im Unternehmen einzusetzen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
- Zweck definieren: Legen Sie den legitimen Zweck der Überwachung klar fest (z. B. Diebstahlschutz, Logistikplanung).
- Rechtsgrundlage prüfen: Stellen Sie sicher, dass eine gültige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt (in der Regel berechtigtes Interesse oder Einwilligung).
- Betriebsrat einbeziehen: Holen Sie die zwingend erforderliche Zustimmung des Betriebsrats ein.
- Einwilligung einholen: Lassen Sie sich die freiwillige und informierte Einwilligung der betroffenen Beschäftigten schriftlich geben. Weisen Sie dabei auf das jederzeitige Widerrufsrecht hin.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Prüfen Sie, ob eine DSFA gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich ist, insbesondere bei systematischer und umfassender Überwachung.
- Transparenz schaffen: Informieren Sie Ihre Belegschaft umfassend über Art, Umfang, Zweck und Dauer der Datenerhebung in einer klaren Datenschutzrichtlinie.
Konzentrieren Sie sich weniger auf Prozesse und mehr auf die Menschen.
- Optimieren Sie das Zeit-, Talent- & Finanzmanagement Ihres Teams mit einer einzigen All-in-One-Plattform.
- Automatisieren Sie Ihre Verwaltung, um Zeit und Geld zu sparen.
- Gewinnen Sie datengestützte Einblicke für fundierte Entscheidungen.
FAQ
Welche Strafe droht bei GPS-Überwachung?
Eine unberechtigte Verarbeitung personenbezogener Daten durch GPS-Tracking ist eine Straftat. Gemäß § 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Ist die Zeiterfassung mit GPS erlaubt?
Ja, GPS-Zeiterfassung ist erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und die Mitarbeitenden zustimmen. Wichtig ist, dass die Ortung nur zum Zeitpunkt des Ein- und Ausstempelns erfolgt, nicht dauerhaft. Lösungen wie Factorial gewährleisten dies datenschutzkonform.
Wann darf der Arbeitgeber GPS überwachen?
Ein Arbeitgeber darf GPS-Daten nur mit einem triftigen Grund erheben, z. B. für die Routenplanung oder Zeiterfassung. Dafür ist die Zustimmung der Mitarbeitenden und ggf. des Betriebsrats erforderlich. Eine dauerhafte Überwachung zur Verhaltenskontrolle ist strengstens verboten.

