Die Entgeltbescheinigung für Krankengeld & Kinderkrankengeld ist ein zentrales Dokument im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bildet die Berechnungsgrundlage für Entgeltersatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen: Die klassische Entgeltbescheinigung richtet sich an Beschäftigte, die elektronische Entgeltbescheinigung (EEL) hingegen an Sozialversicherungsträger. Nachfolgend erläutern wir, worin sich beide unterscheiden und wie die korrekte Abrechnung für Krankengeld und Kinderkrankengeld gemäß § 107 SGB IV abläuft.
Wichtige Fakten
- Was ist die Entgeltbescheinigung für Krankengeld? Sie ist die elektronische Meldung, die Unternehmen gemäß § 107 SGB IV im Datenaustauschverfahren EEL an die gesetzliche Krankenkasse übermitteln müssen, sobald absehbar ist, dass die Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen endet oder Kinderkrankengeld zu zahlen ist.
- Aktuelle Anspruchsdauer 2026: Gemäß § 45 Abs. 2a SGB V haben gesetzlich versicherte Eltern 2026 Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil (Alleinerziehende: 30 Tage, Höchstgrenze: 35 bzw. 70 Tage), wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt.
- Tageshöchstbetrag 2026: Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Es ist jedoch auf maximal 135,63 Euro pro Kalendertag gedeckelt – gemäß der für 2026 geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
- Pflicht zur elektronischen Übermittlung: Seit dem 1. Januar 2026 gilt DTA EEL Version 13 als verpflichtender Standard. Meldungen in Papierform sind nur noch in eng definierten Ausnahmefällen zulässig, wie das AOK-Arbeitgeberportal dokumentiert.
Was ist der Unterschied zwischen Entgeltbescheinigung und elektronischer Entgeltbescheinigung?
Was ist eine Entgeltbescheinigung?
Mit der Entgeltbescheinigung erhalten Arbeitnehmende einen präzisen Überblick darüber, wie viel sie verdienen, welche Abgaben sie leisten und welche Steuerdaten diesen Abgaben zugrunde liegen. Ausgestellt wird sie auf monatlicher Basis. Daher bezeichnet man sie oft schlicht als „monatliche Verdienstabrechnung“ oder „Gehaltsabrechnung“. Den Aufbau und die Inhalte der Entgeltabrechnung regelt der § 108 der Gewerbeordnung sowie die explizit dafür erstellte Entgeltbescheinigungsverordnung.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Entgeltbescheinigung?
Aufbau und Inhalt der klassischen Entgeltbescheinigung sind in § 108 der Gewerbeordnung (GewO) sowie in der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) geregelt. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der EEL-Bescheinigung an Sozialversicherungsträger ergibt sich aus § 107 SGB IV. Verstöße gegen diese Meldepflicht können Bußgelder sowie Haftungsrisiken für das Unternehmen nach sich ziehen.
Schon gewusst? Andererseits ist für eine effiziente und unkomplizierte Übermittlung gesorgt.
Die elektronische Entgeltbescheinigung (abgekürzt: EEL) erfüllt einen grundlegend anderen Zweck und wird nur ausgestellt, wenn ein konkreter Leistungsfall vorliegt. Diese Bescheinigung geht direkt an die gesetzliche Krankenkasse, sobald Beschäftigte Entgeltersatzleistungen beziehen. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich im maschinellen Verfahren Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) gemäß § 107 SGB IV. Meldungen in Papierform sind seit dem 1. Januar 2020 nur noch in eng definierten Ausnahmefällen zulässig, wie das AOK-Arbeitgeberportal dokumentiert.
Wann und warum müssen Unternehmen eine Entgeltbescheinigung an Sozialversicherungsträger übermitteln?
Arbeitnehmende können ihre Entgeltabrechnung flexibel verwenden und müssen das auch oft genug, zum Beispiel:
- bei der Beantragung eines Kredits
- um ein Einkommen gegenüber Vermietenden nachzuweisen
- um die eigenen Abzüge (Steuern und Abgaben) transparent nachzuvollziehen
- um über Zuschläge, Zulagen, geldwerte Vorteile und Co. zu informieren
Die elektronische Entgeltbescheinigung erfüllt einen anderen Zweck, obwohl die enthaltenen Informationen identisch sind. Diese Bescheinigung versenden Unternehmen direkt an Sozialversicherungsträger, also zum Beispiel die gesetzliche Krankenkasse. Diese können anhand der Angaben ermitteln, wie hoch das Mutterschaftsgeld, das Krankengeld oder das Kinderkrankengeld ausfällt. Die Bescheinigung erfüllt somit die Funktion einer Berechnungsgrundlage für die weiteren Bezüge von diesen Sozialversicherungsträgern.
Entgeltbescheinigung für Krankengeld
Fallen Beschäftigte krankheitsbedingt aus, sind Unternehmen gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zur Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) verpflichtet.
Eine Rolle spielt die Entgeltbescheinigung für Krankengeld dann, wenn Mitarbeitende länger als sechs Wochen krank sind. Diese erhalten dann weiterhin Bezüge, aber nicht mehr vom Unternehmen, sondern von ihrer Krankenkasse.
Eben diese Krankenkasse benötigt nun die Entgeltbescheinigung für Krankengeld, um die Höhe der Bezüge anhand des erhaltenen Lohns zu errechnen. Bleiben Mitarbeitende weiterhin krankgeschrieben, erfolgen die Zahlungen nach dem 42. Tag durch die Krankenkasse. Hier ist aus Unternehmenssicht essenziell, die notwendigen Dokumente rechtzeitig zu übermitteln. Das geschieht idealerweise nicht erst, nachdem Mitarbeitende schon sechs Wochen krank sind, sondern bereits vorher.
Seit dem 1. Januar 2026 übermitteln Krankenkassen das Ende einer Entgeltersatzleistung proaktiv mit dem Meldegrund „62“ an das Unternehmen. Unternehmen müssen das Leistungsende nicht mehr aktiv abfragen. Die Übermittlung der Entgeltbescheinigung erfolgt ausschließlich über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder – in begründeten Einzelfällen – über das SV-Meldeportal, wie die Techniker Krankenkasse in ihrem Überblick zu den DTA-EEL-Neuerungen 2026 erläutert.
Eine nachträgliche Übermittlung nach Ablauf der 42 Tage ist möglich, sollte jedoch unverzüglich erfolgen. Gemäß den Gemeinsamen Grundsätzen zum DTA EEL darf die Meldung nicht bis zum nächsten regulären Gehaltsabrechnungstermin aufgeschoben werden. Die Übermittlung hat zu erfolgen, sobald für das Unternehmen erkennbar ist, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch endet, wie das AOK-Arbeitgeberportal festhält.
Entgeltbescheinigung für Kinderkrankengeld
Die Entgeltbescheinigung für Kinderkrankengeld erfüllt im Prinzip eine nahezu identische Funktion. Da hier aber nicht Arbeitnehmende direkt krank sind, sondern deren Kind, geht es um den Bezug von Kinderkrankengeld.
Dazu sind zunächst die folgenden gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen, die das Bundesgesundheitsministerium verabschiedet hat:
- Gesetzlich versicherte Eltern haben 2026 Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil (statt regulär 10 Tage). Die erhöhte Anspruchsdauer gilt befristet für die Jahre 2024 bis 2026 gemäß § 45 Abs. 2a SGB V.
- Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Arbeitstage pro Kind (statt regulär 20 Tage).
- Bei mehreren Kindern ist der Gesamtanspruch auf 35 Arbeitstage je Elternteil bzw. 70 Arbeitstage bei Alleinerziehenden gedeckelt.
- Der Anspruch gilt für Kinder unter 12 Jahren (bei Kindern mit Behinderung ohne Altersgrenze) und setzt ein ärztliches Attest voraus.
- Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und ist auf maximal 135,63 Euro pro Kalendertag (2026) gedeckelt, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt.
- Seit dem 1. Januar 2024 besteht zudem ein zeitlich unbefristeter Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme eines Elternteils (§ 45 Abs. 1a SGB V).
Hinweis zur befristeten Sonderregelung: Die erhöhten Anspruchstage (15/30 Tage) gelten ausdrücklich nur für die Jahre 2024 bis 2026. Ab dem 1. Januar 2027 würden ohne erneute gesetzliche Verlängerung wieder die Regelansprüche von 10 Arbeitstagen pro Kind und Elternteil (Alleinerziehende: 20 Tage) gelten. Die Entscheidung über eine Fortschreibung ist für das Herbstquartal 2026 zu erwarten.
Damit wären wir bei der Notwendigkeit der Entgeltbescheinigung für das Kinderkrankengeld. Erneut müssen die Sozialversicherungsträger hier die exakten Einkommensbezüge kennen, um in der Folge die Höhe der Auszahlungen berechnen zu können.
Die Übermittlung erfolgt im DTA EEL mit dem Abgabegrund „02 – Entgeltbescheinigung KV bei Kinderkrankengeld wegen häuslicher Betreuung und inklusive Mitaufnahme bei stationärer Behandlung“, der seit dem 1. Januar 2026 beide Freistellungstatbestände zusammenfasst. Beim Kinderkrankengeld ist der Datensatz erst auszulösen, sobald der maßgebliche Freistellungszeitraum vollständig abgerechnet wurde. Eine zu frühe Übermittlung erfordert eine aufwendige Korrektur, wie das AOK-Arbeitgeberportal erläutert.
Welche Angaben enthält die Entgeltbescheinigung für Krankenkassen?
Die Entgeltbescheinigung enthält immer die folgenden Angaben:
- Name der versicherten Person, Anschrift und Versichertennummer
- Name der Krankenkasse, des Unternehmens und der Unternehmensanschrift
- aktuelle Entgeltdaten inklusive Abrechnungszeitraum, Brutto- und Nettoentgelt
- Informationen zum Krankheitszeitraum
- Unterschrift der versicherten Person und des Unternehmens
Wichtig: Die Daten zum Krankheitszeitraum müssen identisch mit den Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sein. Orientieren Sie sich daher exakt an dem Zeitraum, für den Mitarbeitende ärztlich krankgeschrieben wurden.
Was tun, wenn das Unternehmen keine Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse schickt?
In vielen Fällen handelt es sich um ein Versehen. Beschäftigte sollten zunächst freundlich in der HR-Abteilung nachfragen. Unternehmen sind gemäß § 107 SGB IV verpflichtet, die Entgeltbescheinigung unverzüglich zu übermitteln, sobald der Leistungsfall erkennbar ist. Krankenkassen senden in der Regel eine Erinnerung, wenn die Meldung ausbleibt, wie das AOK-Arbeitgeberportal hinweist.
Bleibt die Übermittlung weiterhin aus, liegt ein Verstoß gegen die Meldepflichten gemäß § 107 SGB IV vor. Ob das Unternehmen fahrlässig, vorsätzlich oder schlicht nachlässig handelt: Beschäftigte können bei einer weiterhin nicht übermittelten Entgeltbescheinigung rechtliche Schritte einleiten. Unter anderem drohen Unternehmen Bußgelder und Sanktionen. Des Weiteren kann sich für das Unternehmen sogar ein Haftungsrisiko ergeben.
Dazu ein einfaches Beispiel: Weil die Krankenkasse nie die elektronische Entgeltbescheinigung erhielt, wurde nach sechs Wochen kein Krankengeld ausgezahlt. Deshalb konnte die Miete nicht rechtzeitig überwiesen werden, es entstanden in der Folge Mahnkosten. Beschäftigte können hier das Unternehmen in Haftung nehmen, weil das Krankengeld nur deshalb nicht überwiesen wurde, da die elektronische Entgeltbescheinigung nie die Krankenkasse erreichte.
Wir empfehlen: Stellen Sie derart notwendige und wiederkehrende Prozesse auf möglichst effiziente und verlässliche Beine und profitieren Sie von einer Zentralisierung und besserer Organisation.
FAQ
Welche Entgeltbescheinigung für Kinderkrankengeld?
Für das Kinderkrankengeld übermittelt der Arbeitgeber eine elektronische Entgeltbescheinigung (EEL) an die Krankenkasse des Mitarbeitenden. Diese Bescheinigung dient der Krankenkasse als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Lohnersatzleistung.
Ist Kinderkrankengeld das Gleiche wie Krankengeld?
Nein, das sind unterschiedliche Leistungen. Krankengeld erhalten Arbeitnehmende bei eigener, längerer Krankheit nach Ablauf der Lohnfortzahlung. Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil aufgrund der Erkrankung des eigenen Kindes nicht arbeiten kann.
Was ist eine Entgeltbescheinigung Krankengeld?
Dies ist eine elektronische Meldung des Arbeitgebers an die Krankenkasse, wenn ein Mitarbeitender länger als sechs Wochen krank ist. Sie enthält die für die Berechnung des Krankengeldes relevanten Entgeltdaten und dient der Krankenkasse als Berechnungsgrundlage.
Wo finde ich das Kinderkrankengeld in der Entgeltabrechnung?
Das Kinderkrankengeld wird direkt von der Krankenkasse gezahlt und erscheint daher nicht auf der regulären Entgeltabrechnung des Arbeitgebers. Sie erhalten hierfür eine separate Mitteilung und Auszahlung von Ihrer Krankenkasse.
Was muss eine Entgeltbescheinigung enthalten?
Eine Entgeltbescheinigung muss den Abrechnungszeitraum, die Zusammensetzung des Entgelts sowie alle gesetzlichen Abzüge enthalten. Eine All-in-one-Unternehmenssoftware wie Factorial stellt sicher, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben korrekt erfasst und übermittelt werden.

