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Lohn und Gehalt im Unternehmen

Auf Honorarbasis arbeiten – Wissenswertes für Arbeitgebende

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Was bedeutet auf Honorarbasis arbeiten – und was müssen Unternehmen dabei rechtlich und steuerlich beachten? Dieser Artikel erklärt, wie sich Honorarkräfte von Freiberuflichen und Freelancenden unterscheiden, welche Vergütungsmodelle es gibt und wie Auftraggebende das Risiko der Scheinselbstständigkeit wirksam vermeiden.

Wichtige Fakten

  1. Honorarkräfte arbeiten selbstständig auf Basis eines Honorarvertrags und erhalten für ihre Leistung ein Honorar, ohne in einem festen Arbeitsverhältnis zu stehen. Sie sind nicht angestellt und übernehmen Aufträge häufig für mehrere Auftraggebende gleichzeitig.
  2. Die Zusammenarbeit mit Honorarkräften bietet Unternehmen Flexibilität, Kosteneffizienz und Zugang zu spezialisierter Expertise für konkrete Projekte, ohne langfristige Personalverpflichtung.

Was bedeutet es, auf Honorarbasis zu arbeiten?

Arbeit auf Honorarbasis bedeutet, dass eine Person als selbstständige Honorarkraft auf Grundlage eines Honorarvertrags eine Vergütung für ihre Leistung erhält. Sie ist nicht als Arbeitnehmende angestellt, sondern übernimmt als selbstständige Person Projekte für verschiedene Auftraggebende. Honorarkräfte werden oft auch als freie Mitarbeitende bezeichnet und agieren eigenverantwortlich im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Honorarkraft, Freiberuflichen und Freelancenden?

Auch wenn es sich bei allen drei Formen des Arbeitens um selbstständige Tätigkeiten handelt, gibt es doch feine, aber wichtige Unterschiede beim Status, bei der rechtlichen Einordnung und der Sozialversicherungspflicht.

Freiberufliche

Bei Menschen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, handelt es sich zwar auch um Selbstständige, jedoch beschreibt der Begriff Personen mit bestimmten Qualifikationen.

In Deutschland ist Freiberuflichkeit gesetzlich definiert. § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) legt fest, welche Tätigkeiten als freie Berufe gelten. Dazu zählen:

  • wissenschaftliche,
  • künstlerische,
  • schriftstellerische,
  • unterrichtende und
  • erzieherische Tätigkeiten.

Konkrete Berufe, die darüber hinaus als freie Berufe gelten, sind:

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte,
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte,
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure und Architekten,
  • Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
  • beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte,
  • Heilpraktiker, Krankengymnasten und andere Gesundheitsberufe,
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher und Übersetzer,
  • Lotsen sowie vergleichbare Berufe.

Diese Berufe haben einen besonderen Status und sind von der Gewerbesteuer befreit.

Wichtig: Freiberufliche arbeiten in der Regel ebenfalls auf Honorarbasis. Das bedeutet: Die meisten Freiberuflichen sind Honorarkräfte, aber nicht alle Honorarkräfte sind Freiberufliche.

Freelancende

Der Begriff „Freelancende“ ist im deutschen Recht nicht geschützt. Er wird aber häufig für selbstständig tätige Personen im IT-, Content- oder Marketing-Bereich genutzt. Auch Freelancende arbeiten auf Honorarbasis.

Freie Mitarbeitende

„Freie Mitarbeitende“ ist eine weitere Bezeichnung für Solo-Selbstständige, die auf Honorarbasis tätig sind. Diese können sowohl als Freelancende als auch als Freiberufliche arbeiten, wobei der Begriff nicht rechtlich geschützt ist. Meist sind freie Mitarbeitende stärker in die Betriebsorganisation eingebunden und arbeiten regelmäßig für ein festes Unternehmen, etwa bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF oder Deutschlandfunk.

Fazit: Honorarkräfte, Freiberufliche, Freelancende und freie Mitarbeitende unterscheiden sich nach Branche, Tätigkeit und rechtlichem Rahmen. Alle können auf Honorarbasis tätig sein, sind jedoch durch verschiedene rechtliche, berufliche oder organisatorische Merkmale voneinander abzugrenzen.

Honorarkraft oder Festanstellung: Was sind die wesentlichen Unterschiede?

Im Folgenden werden die Merkmale von Honorarkräften konkret mit dem Angestelltsein verglichen.

Merkmal Honorarkraft Person in Festanstellung
Arbeitsverhältnis/Vertrag
  • Kein Arbeitsvertrag, sondern Dienst- oder Werkvertrag oder Honorarvertrag
  • geringe Sicherheit und Planbarkeit
  • befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag
  • hohe Sicherheit
Vergütung Honorar für einzelne Projekte, Aufträge, Jobs oder Leistungen

(unregelmäßig)

Fester Verdienst, also Lohn bzw. Gehalt

(in der Regel monatlich)

Sozialversicherung
  • Krankenversicherungspflicht besteht für alle (gesetzlich oder privat)
  • Rentenversicherungspflicht für bestimmte Gruppen (z. B. Lehrende, Handwerksberufe gemäß § 2 SGB VI)
  • Alle Beiträge werden vollständig selbst getragen
Arbeitgebende und Angestellte zahlen gemeinsam anteilig Beiträge zur Sozialversicherung
Arbeitszeit
  • Freiheit, diese selbst zu gestalten
  • hohe Flexibilität
  • Feste Arbeitszeiten, oft geregelt durch Arbeitsvertrag
  • geringe Flexibilität
Urlaub Kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub Gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub
Kündigung Kein Kündigungsschutz Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Arbeitsort Frei wählbar In der Regel am Arbeitsplatz des Unternehmens
Ausstattung Eigene Arbeitsmittel Vom Betrieb gestellt
Steuern
  • Selbstständige in Honorartätigkeit führen ihre Steuern selbst ab
  • Auftraggebende müssen also keine Steuern für diese abführen
Vorgesetzte führen Steuern, wie die Lohnsteuer, für ihre Angestellten ab

Hinweis zur Rechnungsstellung: Honorarkräfte sind verpflichtet, für jede erbrachte Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Diese muss gemäß § 14 UStG unter anderem den vollständigen Namen und die Anschrift beider Parteien, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer sowie eine genaue Leistungsbeschreibung enthalten. Umsatzsteuerpflichtige Honorarkräfte weisen zudem den Steuerbetrag gesondert aus.

Wie wird das Honorar strukturiert und berechnet?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, ein Honorar zu strukturieren. Die gängigen Arten sind:

Pauschalbetrag

Hierbei wird zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden (Honorarkräften) ein fester Betrag vereinbart, der nach Abschluss eines bestimmten Projekts oder einer konkreten Leistung gezahlt wird. Beispiel: Eine freie journalistisch tätige Person erhält für einen Fachartikel einen Fixbetrag nach Abgabe. Diese ist für Steuer und Sozialversicherung selbst verantwortlich.

Stundensatz

Besonders bei Freelancenden ist auch die Bezahlung auf Stundenbasis üblich. Ein zuvor vereinbarter Stundensatz wird für die geleistete Zeit abgerechnet. Beispiel: Eine Person im Webdesign erhält für ihre Dienstleistung einen Stundensatz, der multipliziert mit der Arbeitszeit als Honorar gezahlt wird.

Tagessatz

Diese Methode wird genutzt, wenn der Arbeitsaufwand schwer zu kalkulieren ist. Honorarkräfte, beispielsweise Fotografierende, vereinbaren einen festen Tagessatz, unabhängig von den einzelnen Stunden.

Erfolgsabhängiges Honorar

Das Honorar ist an eine bestimmte Zielerreichung gekoppelt. Erst nach Erreichen eines festgelegten Ergebnisses, zum Beispiel Verkaufszahlen, wird das Honorar ausgezahlt.

Rechtliche und steuerliche Regelungen 2026

Seit dem Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) hat sich die rechtliche Bewertung von Honorarverhältnissen in Deutschland grundlegend verschärft. Das Gericht stellte fest, dass eine Lehrkraft für Klavier, die auf Honorarbasis an einer Musikschule unterrichtete, scheinselbstständig beschäftigt war. Die Deutsche Rentenversicherung änderte daraufhin ihre Prüfpraxis erheblich. Um betroffenen Einrichtungen Zeit zur Umstellung zu geben, trat am 1. März 2025 mit § 127 SGB IV eine Übergangsregelung in Kraft.

Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Konsequenzen

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal für eine selbstständige Tätigkeit beauftragt wird, tatsächlich aber wie eine Person in abhängiger Beschäftigung tätig ist. Maßgeblich für die Abgrenzung ist gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV das Gesamtbild der Tätigkeit. Typische Indizien für eine abhängige Beschäftigung sind:

  • Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit,
  • Eingliederung in die Betriebsorganisation des Auftraggebers, zum Beispiel feste Kurszeiten, Nutzung betrieblicher Infrastruktur,
  • ausschließliche oder überwiegende Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber,
  • kein unternehmerisches Eigenrisiko, das heißt keine eigenen Betriebsmittel, keine eigene Kundschaft.

Zur Absicherung empfiehlt sich die Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens gemäß § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor die Zusammenarbeit beginnt.

Sozialversicherungsbeiträge

Beschäftigte auf Honorarbasis zahlen alle ihre Sozialversicherungsabgaben selbst.

  • Krankenversicherung: In Deutschland besteht die Versicherungspflicht für die Krankenversicherung. Diese gilt auch für Selbstständige. Honorarkräfte können also in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich für eine private Versicherung entscheiden.
  • Rentenversicherung: Für die meisten Selbstständigen gibt es keine Rentenversicherungspflicht. Ausgenommen davon sind Personen, die eine Lehrtätigkeit ausüben, bestimmte Gesundheitsberufe (wie Personen in der Ergotherapie), künstlerische und publizistische Tätigkeiten sowie bestimmte Handwerksberufe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk betreffen. Diese zahlen den vollen Rentenversicherungsbeitrag (aktuell 18,6 % des Einkommens, Stand 2026) selbst, ohne Arbeitgeberzuschuss.

Hinweis: Die vollständige Liste finden Sie im § 2 SGB VI.

  • Für alle anderen Versicherungen, wie die Arbeitslosenversicherung, besteht keine Versicherungspflicht für Honorarkräfte. Es ist jedoch ratsam, sich in dieser Hinsicht privat abzusichern – insbesondere hinsichtlich der Altersvorsorge.

Künstlersozialkasse (KSK): Selbstständige Kunstschaffende, Medienschaffende und Publizierende können über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversichert werden. Die KSK übernimmt dabei den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Auftraggebende, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, sind zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet.

Steuern

Grundsätzlich müssen Selbstständige, die auf Honorarbasis arbeiten, ihr Einkommen vollständig selbst versteuern. Die genaue Besteuerung hängt von den aktuellen und sich ändernden Gesetzeslagen ab.

Es gibt einige Erleichterungen, wie zum Beispiel:

  • Kleinunternehmerregelung: Nach dieser Regelung sind Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Umsatz aus der Selbstständigkeit im vergangenen Jahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreiten wird (Stand 2026, geregelt in § 19 UStG). Dies ist in § 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt.
  • Honorartätigkeit als Nebentätigkeit (Übungsleiterpauschale): Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG 3.300 Euro pro Jahr – eine Anhebung gegenüber dem Vorjahreswert von 3.000 Euro. Diese Regelung gilt für nebenberufliche Tätigkeiten als Trainierende, Übungsleitende, Dozierende oder in vergleichbaren pädagogischen und künstlerischen Ehrenämtern.

Grundfreibetrag: Für das Jahr 2026 liegt der steuerliche Grundfreibetrag bei 12.348 Euro für Alleinstehende (24.696 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare). Einkünfte unterhalb dieser Grenze bleiben einkommensteuerfrei. Honorarkräfte sollten zudem beachten, dass sie ihren Gewinn in der Regel mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermitteln und dem Finanzamt gegenüber nachweisen müssen.

Welche Vor- und Nachteile bietet die Zusammenarbeit mit Honorarkräften?

Dennoch bleibt die Honorarbeschäftigung in bestimmten Branchen strukturell bedeutsam: Im Bereich der Weiterbildung und Erwachsenenbildung stellen Honorarkräfte mehr als 55 % der Beschäftigten.

Wenn Sie sich fragen, ob sich die Zusammenarbeit mit Honorarkräften für Ihr Unternehmen lohnt, kann Ihnen unser Überblick mit den Vorteilen und Nachteilen weiterhelfen.

Vorteile: Arbeit auf Honorarbasis

  • Flexibilität: Ein Vorteil der Zusammenarbeit mit Honorarkräften ist die Flexibilität, die sie für Ihr Unternehmen bietet. So können Auftragsspitzen oder saisonale Schwankungen unkompliziert abgefangen werden. Der Einstellungs- und Kündigungsprozess ist oft einfacher, da es keinen Kündigungsschutz für diese Gruppe gibt. Die Zusammenarbeit kann nach Beendigung eines Projekts einfach und einvernehmlich beendet werden.

Handlungsempfehlung: Honorarkräfte werden häufig über Empfehlungen gefunden, aber auch über Onlineplattformen. Beispielsweise bieten selbstständige Honorarkräfte auf Seiten wie Upwork oder Fiverr ihre Dienste an.

Weiterführende Information: Wie Sie einen Vertrag mit einer Honorarkraft aufsetzen, erfahren Sie in unserem Artikel zur freien Mitarbeit.

  • Expertise: In bestimmten Fällen fehlt es im Unternehmen an spezifischer Fachkompetenz. Für zeitlich befristete Projekte kann eine Honorarkraft mit genau dieser Expertise beauftragt werden, ohne dass eine langfristige Verpflichtung eingegangen werden muss.
  • Kosteneffizienz: Selbstständige auf Honorarbasis gehören nicht zum Unternehmen und sind nicht angestellt. Betriebe müssen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für sie abführen.

Nachteile beim Arbeiten auf Honorarbasis

  • Hohe Stundensätze: Die Kosteneffizienz für Betriebe lohnt sich oft nur, wenn sie Honorarkräfte nicht zu lange beschäftigen. Die Stundensätze, die Honorarkräfte verlangen, sind häufig hoch, da sie ihre Sozialversicherungs- und Steuerabgaben selbst leisten. Es kann günstiger sein, für längerfristige Aufgaben befristete Anstellungsverhältnisse zu schaffen.
  • Rechtliche Unschärfe: Insbesondere bei längerer oder regelmäßiger Zusammenarbeit besteht das Risiko, dass das Verhältnis als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird. Zur Absicherung empfiehlt sich ein Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung. Weitere Informationen zu Kriterien und Konsequenzen finden Sie im Abschnitt oben sowie in unserem Artikel zur Scheinselbstständigkeit.

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Häufig gestellte Fragen zur Arbeit auf Honorarbasis

Wie viel darf man auf Honorarbasis steuerfrei verdienen?

Es gibt keinen allgemeinen Steuerfreibetrag speziell für Honorareinkünfte, es gilt jedoch der allgemeine Grundfreibetrag. Für bestimmte Tätigkeiten, wie als Übungsleiter, Ausbilder oder im Ehrenamt, kann die Übungsleiterpauschale von bis zu 3.000 Euro pro Jahr (Stand 2025) steuerfrei bleiben.

Was muss ich beachten, wenn ich auf Honorarbasis arbeite?

Wenn Sie auf Honorarbasis arbeiten, sind Sie für die Abführung Ihrer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. Sie müssen Ihre Einnahmen versteuern und eine Buchführung vorlegen. Achten Sie darauf, eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, insbesondere bei langfristiger Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber.

Wie viele Stunden darf man als Honorarkraft arbeiten?

Als selbstständige Honorarkraft gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Arbeitsstunden. Sie gestalten Ihre Arbeitszeit frei und sind nicht an das Arbeitszeitgesetz für Angestellte gebunden. Entscheidend ist die Erfüllung des vereinbarten Auftrags, nicht die geleistete Stundenzahl.

Ist man selbstständig, wenn man auf Honorarbasis arbeitet?

Ja, Personen, die auf Honorarbasis arbeiten, sind grundsätzlich selbstständig und nicht als Arbeitnehmende angestellt. Sie agieren auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrags und sind selbst für ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin. Seit über drei Jahren setzt sie sich intensiv mit aktuellen Entwicklungen im Bereich Human Resources und der Arbeitswelt auseinander. Mit ihrem interdisziplinären Hintergrund analysiert sie Themen wie Unternehmenskultur, Führung, Wandel in der Arbeitsorganisation und rechtliche Rahmenbedingungen – und liefert dabei Impulse, die sowohl in Fachkreisen als auch in der unternehmerischen Praxis Anklang finden.