Egal ob Corona, Erkältung oder Migräne – sobald sich Mitarbeiter*innen krank fühlen und nicht zur Arbeit erscheinen können, müssen sie sich beim Arbeitgeber krank melden.
Dabei gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Infos zum Thema Krankmeldung. Darüber hinaus klären wir auf, was genau der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung ist.
Inhaltsangabe
- Welche formalen Vorgaben gibt es?
- Krankmeldung vs. Krankschreibung
- Krankmeldung ohne Arztbesuch - geht das?
- Besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
- Was mache ich mit Angestellten, die trotz Krankmeldung arbeiten?
- Online Krankschreibung - was muss ich wissen?
- Corona: Benötige ich eine Krankmeldung bei Quarantäne?
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
Welche formalen Vorgaben gibt es?
Ob per Telefon, E-Mail oder Whatsapp Nachricht – gesetzlich gibt es bei einer Krankmeldung keine bestimmten Formalitäten einzuhalten. Wichtig ist nur, dass die Krankmeldung an den Arbeitgeber schnellstmöglich erfolgt – und zwar am besten noch vor Arbeitsbeginn. Siehe § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).
In der Praxis erfolgt die Krankmeldung i.d.R. entweder telefonisch oder per E-Mail. In manchen Fällen gibt der Arbeitgeber auch eine Präferenz an, auf welchem Weg sich die Teammitglieder krank melden müssen. Eine klare Regelung, auch im Hinblick auf Abwesenheitsnotizen kann internes Chaos vorbeugen und die Arbeit für die Personalabteilung erleichtern.
Tun Sie sich also selbst den Gefallen und informieren Sie Ihre Teams genau, wie und auch bei wem Sie sich krank melden sollen. Bei der Personalabteilung oder beim eigenen Manager?
Je nachdem, wie schlecht es dem Angestellten geht, kann auch ein Angehöriger den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Das ist kein Problem. Die Krankmeldung ist dann genauso gültig.
Krankmeldung vs. Krankschreibung
Ein Arbeitnehmer ist krank. Was brauche ich jetzt, Krankmeldung oder Krankschreibung? Was ist eigentlich der Unterschied?
Krankmeldung
Bei der Krankmeldung handelt es sich lediglich um die Information, dass der Mitarbeiter aufgrund seiner Krankheit arbeitsunfähig ist und ausfällt. Diese Meldung übermittelt der Angestellte selbst.
Krankschreibung
Die Krankschreibung dagegen wird vom behandelnden Arzt ausgestellt. Sie ist also quasi das offizielle ärztliche Attest zur Krankheit, der bekannte „gelbe Schein“. Wichtig: Diese ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss per Gesetz spätestens ab dem 4. Krankheitstag vorgelegt werden. Eine rückwirkende Krankmeldung ist ebenfalls unter gewissen Voraussetzungen möglich.
In einigen Ausnahmen hat der Arbeitgeber das Recht, sogar schon früher eine offizielle Krankschreibung anzufordern. Somit kann vermieden werden, dass sich Angestellte hin und wieder einfach so krank melden, um sich einen Tag Auszeit zu gönnen. Dieses „blau machen“ wie man es noch aus Schulzeiten kennt, gilt übrigens als Betrug. Im Zweifelsfall können Sie schwänzenden Mitarbeitern sogar mit der fristlosen Kündigung drohen.
Wie Sie diese Regelung in Ihrem Unternehmen handhaben, ist Ihnen überlassen.
Krankmeldung ohne Arztbesuch – geht das?
Wie bereits erwähnt, kann der Mitarbeiter für 3 Tage krankgemeldet sein, ohne sich dafür von einem Arzt krankschreiben zu lassen. Ab dem 4. Tag ist dann die Krankschreibung fällig.
Wichtig ist aber, dass erkrankte Mitarbeiter immer sofort Bescheid geben und den Arbeitgeber über die Krankheit und die voraussichtliche Dauer des Ausfalls informieren.
Das gilt übrigens auch, wenn der Angestellte im Ausland krank wird. Erkrankt der Mitarbeiter im Urlaub, müssen ihm die Urlaubstage übrigens zurückerstattet werden.
Besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Ja, trotz Krankheit besteht das Recht auf Lohnfortzahlung. Ist der Angestellte bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) krank, muss der Arbeitgeber ganz normal weiterzahlen.
Sind die 6 Wochen abgelaufen, springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt ab dann ein Krankengeld. Dieses Krankengeld beträgt 70 % des Bruttogehalts.
➡️ Wichtig: Das Krankengeld erhält der Betroffene nur dann, wenn er 6 Wochen lang an ein und derselben Krankheit erkrankt ist.
Beispiel: 2 Wochen Erkältung, 2 Wochen Magen-Darm und 2 Wochen Migräne – mit dieser Kombination hat der Mitarbeiter großes Pech, aber kein Anrecht auf Krankengeld. Anders sieht es aber bei solchen Angestellten aus, die über einen längeren Zeitraum an nur einer Krankheit erkranken. Dazu gehören immer öfter psychische Krankheiten, wie z.B. Depressionen oder Burnout.
Was mache ich mit Angestellten, die trotz Krankmeldung arbeiten?
Im Prinzip spricht nichts dagegen, dass Mitarbeiter schon vor dem Ende ihrer Krankschreibung in ihren Job zurückkehren. Das gilt natürlich nur, wenn sich der betroffene Beschäftigte auch wirklich fit und in der Lage fühlt, seiner Tätigkeit nachzugehen.
Der kranke Angestellte ist dann trotz Krankschreibung normal unfall- und krankenversichert.
Online Krankschreibung – was muss ich wissen?
Seit Oktober 2021 kann die Krankschreibung digital erfolgen. Während erkrankte Angestellte bis dahin 3 einzelne Dokumente (für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst) aus Papier vom Arzt in die Hand gedrückt bekamen, ist die Digitalisierung jetzt auch hier auf dem Vormarsch.
Das bedeutet, dass Angestellte ihre Krankschreibung nicht mehr per Post weiter an die Krankenkasse senden müssen. Sie wird automatisch und rein digital vom behandelnden Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Digital Krankschreiben ist seit dem 1.1.2022 übrigens ein Muss.
Corona: Benötige ich eine Krankmeldung bei Quarantäne?
Wer corona-bedingt in Quarantäne muss, hat erstmal kein Recht auf eine Krankmeldung. Anders sieht das natürlich aus, wenn Symptome vorliegen oder der Mitarbeiter sogar positiv getestet wurde.
Die Krankmeldung erfolgt in dem Fall automatisch mit der Krankschreibung durch einen Arzt. Der Arzt kann den Corona-Patienten dann telefonisch krankschreiben, um eine Ansteckung zu vermeiden.
Wenn Mitarbeitende häufig krank sind, sollten Sie übrigens im Rahmen des Fehlzeitenmanagements einmal versuchen herauszufinden, woran dies liegen könnte.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung?
Bei der Krankmeldung handelt es sich lediglich um die Information, dass der Mitarbeiter aufgrund seiner Krankheit arbeitsunfähig ist und ausfällt. Diese Meldung übermittelt der Angestellte selbst. Die Krankschreibung dagegen wird vom behandelnden Arzt ausgestellt. Sie ist also quasi das offizielle ärztliche Attest zur Krankheit, der bekannte „gelbe Schein“. Wichtig: Diese ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss per Gesetz spätestens ab dem 4. Krankheitstag vorgelegt werden.
Kann ich mich krankmelden, ohne dass ich zum Arzt muss?
Ja, Mitarbeiter*innen können sich für 3 Tage krank melden, ohne sich dafür von einem Arzt krankschreiben zu lassen. Ab dem 4. Tag ist dann die Krankschreibung fällig. Wichtig ist aber, dass erkrankte Mitarbeiter*innen immer sofort Bescheid geben und den Arbeitgeber über die Krankheit und die voraussichtliche Dauer des Ausfalls informieren.
Benötige ich eine Krankmeldung, wenn ich wegen Corona in Quarantäne muss?
Wer corona-bedingt in Quarantäne muss, hat kein Recht auf eine Krankmeldung. Anders sieht das natürlich aus, wenn Symptome vorliegen. Die Krankmeldung erfolgt in dem Fall automatisch mit der Krankschreibung durch einen Arzt. Der Arzt kann den Corona-Patienten dann telefonisch krankschreiben, um eine Ansteckung zu vermeiden.