Krankheit ist ein unvermeidlicher Teil des Lebens und leider kann sie manchmal so schwerwiegend sein, dass sie zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird, was in einer Kündigung wegen Krankheit resultieren kann. Aber was passiert, wenn krankheitsbedingt nicht mehr gearbeitet wird? Darf der Arbeitgeber kündigen? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? In diesem Blogbeitrag beantworten wir diese Fragen und erläutern alles Wissenswerte zum Thema Kündigung wegen Krankschreibungen.
Key Facts:
- Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit ist eine rechtlich komplexe Angelegenheit, die eine sorgfältige Abwägung erfordert.
- Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt als Kündigungsgrund in Betracht gezogen werden kann.
- Die krankheitsbedingte Kündigung setzt in der Regel voraus, dass der Arbeitgeber von einer negativen Gesundheitsprognose ausgeht, die von einem Arzt bestätigt wird.
- Krankheitsbedingte Kündigung: Die rechtlichen Grundlagen
- Besondere Fälle: Psychische Erkrankungen und Schwerbehinderung
- Kündigung wegen Krankheit: Spezielle Aspekte
- Kündigung wegen Krankheit: Die Rolle der HR-Manager*innen
- Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Kündigung wegen Krankheit
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen zu Kündigung wegen Krankheit
Krankheitsbedingte: Die rechtlichen Grundlagen
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nach dem Kündigungsschutzgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen hängen von der Art und der Dauer der Krankheit, von der Prognose und von den Auswirkungen der Krankheit auf den Betrieb ab.
Kündigung wegen Krankheit: Gesetzliche Regelungen
Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung wegen Krankheit sind im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und in einer Reihe von Urteilen der Arbeitsgerichtsbarkeit niedergelegt. Mit ihnen legt das Kündigungsschutzgesetz fest, unter welchen Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist und welche Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang sowohl für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer*innen bestehen.
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Der Arbeitgeber kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht ziehen, wenn Arbeitnehmer*innen häufig nur für kurze Zeit erkranken und es dadurch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs kommt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch nachweisen, dass die häufigen Kurzerkrankungen eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufs oder unverhältnismäßig hohe Lohnfortzahlungskosten zur Folge haben.
Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit
Eine Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn Mitarbeitende aufgrund einer Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig sind und keine Aussicht auf Besserung besteht. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine negative Gesundheitsprognose gestellt werden kann, die in der Regel durch ein ärztliches Attest bestätigt werden muss.
Kündigung wegen langandauernder Krankheit
Eine Kündigung wegen lang andauernder Krankheit kann in Betracht gezogen werden, wenn Arbeitnehmer*innen über einen längeren Zeitraum krank sind und die Folge eine Beeinträchtigung des Betriebsablaufs ist. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber jedoch nachweisen, dass auch in Zukunft mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs zu rechnen ist.
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Besondere Fälle: Psychische Erkrankungen und Schwerbehinderung
Psychische Erkrankungen können – ebenso wie körperliche Erkrankungen – eine Kündigung rechtfertigen, wenn sie sich auf die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeitenden in erheblichem Maße auswirken. Psychische Erkrankungen sind jedoch oft schwieriger zu diagnostizieren und zu beurteilen, was die Rechtslage komplizierter macht. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, in solchen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Für Arbeitnehmer*innen mit einer anerkannten Schwerbehinderung gelten zusätzliche Regelungen zum Kündigungsschutz. In diesen Fällen ist eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich.
Kündigung wegen Krankheit: Spezielle Aspekte
Krankheitsbedingte Kündigung für Arbeitnehmer*innen
Für Arbeitnehmer*innen ist es wichtig zu wissen, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Krankheit nicht ohne weiteres möglich ist. Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung wegen Krankheit überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Hierzu zählen unter anderem eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und die Unmöglichkeit, den Arbeitnehmer auf einem anderen zumutbaren Arbeitsplatz weiter zu beschäftigen.
Krankheitsbedingte Kündigung und Abfindung
In bestimmten Fällen können Arbeitnehmer*innen, denen aus Krankheitsgründen gekündigt wurde, Anspruch auf eine Entlassungsabfindung haben. Dies ist jedoch nicht immer der Fall und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des*der Mitarbeitenden und den Umständen, unter denen die Kündigung ausgesprochen wurde.
Kündigung wegen Krankheit: Muster
Es gibt kein standardisiertes Muster für eine krankheitsbedingte Kündigung, da jede Kündigung individuell und an die besonderen Umstände des Einzelfalls angepasst werden muss. Eine Kündigung sollte jedoch in jedem Fall schriftlich erfolgen und die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen sollten eingehalten werden. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung ist es zudem wichtig, dass der Grund für die Kündigung klar und nachvollziehbar dargelegt wird.
Krankheitsbedingte Kündigung bei unbefristetem Vertrag
Auch wenn es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt, kann eine Kündigung wegen Krankheit grundsätzlich zulässig sein. Es gelten jedoch auch in diesem Fall die allgemeinen Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit, und der Arbeitgeber hat zu beweisen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Krankheitsbedingte Kündigung und Arbeitslosengeld
Im Falle einer Kündigung wegen Krankheit haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die genauen Voraussetzungen für den Anspruch können jedoch je nach der individuellen Situation und den geltenden Rechtsvorschriften unterschiedlich sein.
Kündigung wegen Krankheit: Die Rolle der HR-Manager*innen
Als HR-Manager*in oder Geschäftsführer*in haben Sie eine entscheidende Rolle im Kündigungsprozess. Sie müssen sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und dass der Prozess fair und transparent abläuft. Dies kann eine Herausforderung sein, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, wo die Ressourcen begrenzt sind.
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Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Kündigung wegen Krankheit
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen bei krankheitsbedingter Kündigung sind in den allgemeinen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen geregelt. Die Einhaltung der Kündigungsfristen ist in jedem Fall erforderlich, unabhängig vom Grund der Kündigung.
Abmahnung
Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, braucht der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht abgemahnt zu werden. Eine Abmahnung kann jedoch erforderlich sein, wenn der Arbeitnehmer trotz wiederholter Aufforderung zur Vorlage eines Krankenscheins nicht in der Lage ist.
Betriebsrat
Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser vor dem Ausspruch einer Kündigung wegen Kranksein angehört werden. Der Betriebsrat hat ein Widerspruchsrecht gegen die Kündigung, wenn er der Meinung ist, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
Probezeit
Während der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Regel ohne Angabe von Gründen und mit einer verkürzten Kündigungsfrist beenden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch während der Probezeit eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig.
Fazit
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund von Krankheit ist ein komplexes Thema, das einer sorgfältigen Abwägung bedarf. Als Personalleiter*in oder Geschäftsführer*in spielen Sie eine entscheidende Rolle bei der Durchführung von Kündigungen.
Es ist unerlässlich, sich mit den rechtlichen Aspekten vertraut zu machen und sich zu vergewissern, dass alle Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllt sind. Darüber hinaus ist ein transparenter und einfühlsamer Umgang mit den Betroffenen wichtig, um die Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Moral im Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
Häufig gestellte Fragen zu Kündigung wegen Krankheit
Was passiert, wenn man wegen Krankheit gekündigt wird?
Im Falle einer Kündigung wegen Krankheit haben Arbeitnehmer*innen in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Je nach individueller Situation und geltendem Recht können die genauen Bedingungen jedoch variieren.
Kann man fristlos gekündigt werden, wenn man krank ist?
Nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn der Arbeitnehmer trotz wiederholter Aufforderung keine ärztliche Bescheinigung vorlegt, ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit zulässig.
Wann droht eine Kündigung wegen Krankheit?
Eine Kündigung wegen Krankheit kann in Betracht kommen, wenn die Krankheit eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit zur Folge hat und keine Aussicht auf Besserung vorhanden ist. In diesem Fall ist jedoch eine sorgfältige Abwägung und in vielen Fällen auch eine rechtliche Beratung erforderlich.
Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung handelt es sich um eine Kündigung, die aufgrund von Krankheiten eines Beschäftigten ausgesprochen wird. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und erfordert eine sorgfältige Abwägung der Interessen.
Darf der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Ja, ein Arbeitgeber hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Krankheitsgründen. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung. In vielen Fällen ist eine rechtliche Beratung erforderlich.
Kann man abgemahnt werden, wenn man krank ist?
Grundsätzlich ist es nicht möglich, nur weil man krank ist, Opfer einer Abmahnung zu werden. Eine Abmahnung kann jedoch ausgesprochen werden, wenn der Mitarbeitende seine Pflichten verletzt. Dies ist z.B. der Fall, wenn er oder sie trotz wiederholter Aufforderung kein ärztliches Attest vorlegt oder während der Krankheit eine Tätigkeit ausübt, die der Genesung entgegensteht.
Kann man fristlos gekündigt werden, wenn man krank ist?
Eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Dies ist z.B. der Fall, wenn Arbeitnehmer*innen trotz wiederholter Aufforderung keine ärztliche Bescheinigung vorlegen oder wenn während der Krankheit eine Tätigkeit ausgeübt wird, die der Genesung entgegensteht. Grundsätzlich muss jedoch eine ordentliche Kündigung erfolgen, wobei die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Wie viele Tage im Jahr krank ist normal?
Es ist zu beachten: Der Arbeitgeber hat bis zu 30 Krankheitstage oder Fehltage pro Jahr zu akzeptieren. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch mehr als 30 Tage, d. h. 6 Wochen, im Jahr krank ist, wird dies in der Regel als unzumutbar angesehen.
Wer zahlt nach Kündigung bei Krankheit?
Im Falle einer Kündigung wegen Krankheit haben Arbeitnehmer*innen in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die genauen Bedingungen für den Anspruch können jedoch je nach der individuellen Situation und den geltenden Rechtsvorschriften unterschiedlich sein. Während der Kündigungsfrist ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der*die Beschäftigte krank ist. Die Agentur für Arbeit zahlt nach Ablauf der Kündigungsfrist Arbeitslosengeld, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.