Die Höchstarbeitszeiten pro Tag sind von Land zu Land unterschiedlich – auch in der EU. Was die maximale Arbeitszeit pro Tag betrifft, ist dies in Deutschland im Arbeitsrecht genau festgelegt. Allerdings gibt es auch hier viele Ausnahmen, die Arbeitgebende kennen sollten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die einzelnen Regelungen.
Key Facts
- Als Arbeitszeit gilt die Zeit, in der Arbeitnehmende ihre aus dem Arbeitsvertrag hervorgehenden Arbeitspflichten gegenüber ihrem Arbeitgebenden erfüllen.
- Grundsätzlich gilt eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen diese überschritten werden kann.
- Eine Überschreitung von zehn Stunden ist unter anderem dann möglich, wenn ein Großteil der Arbeitszeit aus Bereitschaftsdienst besteht und auch für bestimmte Branchen, sofern die Gesundheit der Beschäftigten dadurch nicht beeinträchtigt wird.
- Was zählt alles als Arbeitszeit? – Definition
- Das Arbeitszeitgesetz – wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?
- Geltungsbereich und Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz
- Pflicht: Zeiterfassung der Arbeitsstunden
Was zählt alles als Arbeitszeit? – Definition
Als Arbeitszeit wird die Zeit bezeichnet, in der Arbeitnehmende ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen. Das bedeutet, dass sie während der im Arbeitsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit ihrer Tätigkeit nachgehen. Obwohl die Arbeitszeit je nach Branche, Arbeitszeitmodell (z. B. Teilzeit oder Vollzeit), Schichtsystem und Land unterschiedlich geregelt sein kann, gibt es dennoch gesetzliche Vorgaben. Im Arbeitsrecht, insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), sind klare Grenzen für die zulässige Arbeitszeit festgelegt.
Grundsätzlich gelten folgende Zeiten als Arbeitszeit:
- Die reguläre, im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit
- Bereitschaftsdienste, wenn Beschäftigte sich in der Nähe ihres Arbeitsplatzes aufhalten müssen, um bei Bedarf einsatzbereit zu sein – zum Beispiel im medizinischen Bereich, wenn Ärzt*innen im Krankenhaus bleiben müssen.
- Dienstreisen, sofern währenddessen gearbeitet wird
- Das Ankleiden spezifischer Berufskleidung, wenn dies nur am Arbeitsplatz möglich ist – etwa im Krankenhaus oder bei der Feuerwehr
- Arbeitsbereitschaft, wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz anwesend sein müssen und auf Abruf stehen – zum Beispiel eine Verkäuferin im Geschäft, die auf Kundschaft wartet
- Überstunden
Nicht zur Arbeitszeit zählen:
- Ruhepausen, wie etwa die Mittagspause
- Der Weg zur Arbeit und zurück, es sei denn, es handelt sich um eine angeordnete Dienstreise
- Rufbereitschaft
Der Rufdienst zählt nicht als Arbeitszeit, wenn keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wird, auch wenn Arbeitnehmende auf Abruf stehen müssen. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst wird die Rufbereitschaft nur dann als Arbeitszeit gewertet, wenn Beschäftigte tatsächlich zur Arbeit gerufen werden. Zudem können Arbeitnehmende während der Rufbereitschaft ihren Aufenthaltsort meist selbst wählen (in der Regel zu Hause), während beim Bereitschaftsdienst die Vorgesetzten den Aufenthaltsort in der Regel vorgeben.
Das Arbeitszeitgesetz – wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?
Im Arbeitszeitgesetz in Deutschland sind die maximalen Arbeitsstunden pro Tag bzw. pro Woche genau festgelegt. Folgende Arbeitszeitregelungen sind hier festgeschrieben:
- Maximale Wochenarbeitszeit: Es gilt eine gesetzliche vorgeschriebene maximale wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.
- Höchstarbeitszeit pro Tag: Gesetzlich ist eine maximale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag vorgesehen.
- Maximale Arbeitszeit pro Tag mit Pause: Allerdings können die tatsächlichen Stunden, die Beschäftigte sich am Arbeitsplatz aufhalten, höher sein, da ab einer bestimmten Anzahl an Arbeitsstunden gesetzliche festgelegten Mindestpausenzeiten vorgeschrieben sind.
- Pausen: Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden muss den Mitarbeitenden mindestens eine halbstündige Pause gewährt werden. Bei einer Arbeitszeit von unter sechs Stunden gibt es keine vorgeschriebene Pause. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden haben Beschäftigte Anspruch auf mindestens 45 Minuten Pause. Beispiel: Arbeitsbeginn von Arbeitnehmer X ist um 8 Uhr morgens. Seine tägliche Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag auf acht Stunden festgelegt. Sein Arbeitgeber gewährt ihm die ihm gesetzlich zustehende Pause von 30 Minuten. Sein Arbeitsende ist also um 16:30 Uhr.
- Maximale Arbeitszeit pro Tag: 10 Stunden (mit Pause): Ausnahmsweise darf die Arbeitszeit vorübergehend auf zehn Stunden pro Tag angehoben werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen der durchschnittliche Wert von acht Stunden täglich nicht überschritten wird. Auch hier gilt, dass eine Pause von mindestens 45 Minuten gewährt werden muss.
- Arbeit an Sonn- und Feiertage: Arbeitnehmende dürfen laut § 9 ArbZG an Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten. Allerdings gibt es auch hier bestimmte Ausnahmen, insbesondere für bestimmte Branchen, die einen rund-um-die-Uhr-Betrieb erfordern (§ 10 ArbZG).
- Maximale Arbeitszeit pro Tag 12 Stunden: Grundsätzlich ist eine Arbeitszeit von 12 Stunden am Tag nicht erlaubt. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Diese schauen wir uns im folgenden Abschnitt an.
Pausenunterschreitung ist nicht erlaubt
Hinweis: Arbeitgebende dürfen die gesetzlich festgelegten Mindestgrenzen für Pausen nicht unterschreiten, wohl aber mehr Pausenzeit gewähren. Laut einer aktuellen Umfrage der Jobbörse Jobtensor gaben etwa die Hälfte der Befragten an, dass sie etwa 30 Minuten Mittagspause machen. 10 Prozent nehmen 45 Minuten und 11 Prozent eine ganze Stunde. Die längsten Pausen haben laut Umfrage die Mitarbeitenden in der Beratungsbranche (ca. 40 Minuten), während der öffentliche Dienst mit durchschnittlich 29,6 Minuten und die Agrarbranche mit nur 25 Minuten die kürzesten Pausen haben.
Geltungsbereich und Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz
Die Regelungen gelten für alle Arbeitnehmenden in Deutschland. Dazu gehören auch Werkstudent*innen, Praktikant*innen oder auch Auszubildende. Das Gesetz gilt jedoch nicht für alle Arbeitnehmenden.
Ausgenommen von der Anwendung des Gesetzes sind:
- Leitende Angestellte (nach § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes)
- Chefärzt*innen
- Leitung und Vertretung von öffentlichen Dienststellen
- Arbeitnehmende im öffentlichen Dienst, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind
- Arbeitnehmende, die zur Pflege, Betreuung oder Erziehung mit den ihnen anvertrauten Personen in einer häuslichen Gemeinschaft leben
- Beschäftigte im liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften
Für Beschäftigte unter 18 Jahren ist stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz anzuwenden. Im Bereich der Seefahrt gilt anstelle des Arbeitszeitgesetzes das Seearbeitsgesetz.
Ausnahme: Wann und wo darf 12 Stunden pro Tag gearbeitet werden?
§ 7 des Arbeitszeitgesetzes legt fest, unter welchen Bedingungen die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag überschritten werden darf.
Dies ist z. B. in folgenden Fällen so:
- In bestimmten Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann festgelegt worden sein, dass die Arbeitszeit über 10 Stunden hinausgehen kann, wenn die Arbeitszeit hauptsächlich aus Bereitschaftsdiensten besteht (z. B. bei Ärzt*innen im Krankenhaus).
- Es können andere Ausgleichszeiten vereinbart werden, etwa eine Verlängerung des Zeitraums von 24 Wochen, aber höchstens auf ein Jahr.
- Wenn der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden durch einen entsprechenden Zeitausgleich sichergestellt wird, können gemäß § 7 Abs. 2 ArbZG Anpassungen im Bereich der Landwirtschaft, in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Dienst vorgenommen werden.
- Hinweis: In Betrieben, die unter einen Tarifvertrag nach § 7 Abs. 1, 2 oder 2a ArbZG fallen, können abweichende Regelungen zur Arbeitszeit auch dann angewendet werden, wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist. Mehr als 10 Stunden Arbeitszeit sind nur dann zulässig, wenn die Arbeitnehmenden schriftlich eingewilligt haben und die Verlängerung der Arbeitszeit nicht die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährdet. Gibt es einen Personal- oder Betriebsrat, sind diese für die Aushandlung zuständig.
- Wenn die Arbeitszeit mehr als 12 Stunden beträgt, muss im Anschluss eine Mindestruhezeit von 11 Stunden gewährt werden.
Pflicht: Zeiterfassung der Arbeitsstunden
Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) 2022 ist die Arbeitszeiterfassung in Deutschland verpflichtend. Dies gilt sowohl für die tägliche Arbeitszeit als auch für die Stunden, die die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschreiten.
Ein Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass Unternehmen voraussichtlich ab diesem Jahr die Arbeitszeit elektronisch erfassen müssen, und zwar noch am selben Tag. Damit soll sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Regelungen zum Schutz und zur Sicherstellung der Work-Life-Balance der Arbeitnehmenden eingehalten werden.
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