Wie familienfreundlich ist die Arbeitswelt 2026 wirklich?
Stand Januar 2026: Das zuvor geplante Familienstartzeitgesetz ist unter der neuen Regierung vorerst gestoppt und nicht im Koalitionsvertrag enthalten. Ein richtungsweisendes Gerichtsurteil gewährt Bundesbeamten zwar theoretisch einen direkten Anspruch aus EU-Recht, doch für die Privatwirtschaft fehlt weiterhin eine gesetzliche Grundlage. Doch was bedeutet die Blockade für die Praxis und welche Rechte haben Väter aktuell? Wir klären alle Fragen in diesem Artikel.
Gesetzliche Grundlagen
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Das Familienstartzeitgesetz wurde unter der neuen Regierung vorerst gestoppt und ist 2026 nicht im Koalitionsvertrag enthalten.
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Während Bundesbeamte teils erfolgreiche Klagen auf Basis von EU-Recht führen, haben Angestellte in der Privatwirtschaft weiterhin keinen gesetzlichen Anspruch auf die 10-tägige bezahlte Freistellung.
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Die Freistellung nach der Geburt erfolgt 2026 für Väter weiterhin ausschließlich über die gesetzliche Elternzeit oder durch individuelle, freiwillige Regelungen der Arbeitgebenden.
Definition: Vaterschaftsurlaub und Elternzeit
Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe „Vaterschaftsurlaub“ und „Elternzeit“ werden häufig synonym verwendet, obwohl sie rechtlich nicht dasselbe bedeuten. Wenn also online bisher von Vaterschaftsurlaub geredet wird, meinen viele eigentlich die Elternzeit, die Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile nehmen können.
Vaterschaftsurlaub ist in Deutschland bisher nicht gesetzlich geregelt. Aktuell ist das lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für die Freistellung des Vaters/dem zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Eine Freistellung rund um die Geburt ist derzeit entweder kurzzeitig über § 616 BGB/Tarifvertrag (z. B. TVöD: 1 Tag) oder über die Elternzeit möglich, welche in Textform spätestens 7 Wochen zuvor bei den Arbeitgebenden angemeldet werden muss.
Die Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, der beiden Elternteilen (Mutter und Vater) sowie Adoptiveltern und Lebenspartner*innen zusteht. Sie ermöglicht eine Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes und kann bis zu drei Jahre pro Elternteil dauern. Die Elternzeit kann flexibel in mehreren Abschnitten genommen werden und ist grundsätzlich unbezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen, dessen Höhe einkommensabhängig ist.

Aktueller Stand: Wann tritt das Gesetz Vaterschaftsurlaub in Kraft?
Die Einführung einer zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftszeit (Familienstartzeit), auf die sich die vorherige Ampel-Koalition ursprünglich geeinigt hatte, ist vorerst gescheitert. Ein im März 2023 vorgelegter Referentenentwurf wurde aufgrund von Unstimmigkeiten über die Finanzierung nie verabschiedet.
Mit dem Regierungswechsel Ende 2025 hat sich die Priorität verschoben: Im aktuellen Koalitionsvertrag (Stand Januar 2026) ist die Familienstartzeit nicht mehr enthalten. Während Teile der Politik die Freistellung weiterhin fordern, lehnt die aktuelle Regierungsspitze eine zusätzliche finanzielle Belastung für Unternehmen ab.
Damit bleibt die Frage nach der Umsetzung offen, obwohl eine EU-Richtlinie zu diesem Thema bereits seit 2019 existiert:
Umsetzung der EU-Richtlinie für mehr Familienfreundlichkeit – Referentenentwurf
Die geplante Regelung ist eine direkte Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 aus dem Jahr 2019. Diese soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die Vater-Kind-Bindung stärken. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Vätern oder gleichgestellten zweiten Elternteilen eine bezahlte Vaterschaftszeit von mindestens zehn Tagen zu gewähren. Deutschland als EU-Mitgliedstaat hätte die Richtlinie eigentlich schon bis Sommer 2022 umsetzen sollen. Da die Bundesregierung dies allerdings noch nicht getan hat, hat die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Dennoch bleibt es bei einer Verzögerung der tatsächlichen Umsetzung des bezahlten Vaterschaftsurlaubs.
Politische Blockade: Warum die Familienstartzeit scheitert
Die Familienstartzeit stand bereits im Ampel-Koalitionsvertrag 2021–2025. Ein fertiger Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums lag seit März 2023 vor – wurde jedoch nie verabschiedet. Der Hauptstreitpunkt: die Finanzierung.
Die FDP blockierte das Vorhaben innerhalb der Ampel-Koalition und stellte sich auf die Seite der Arbeitgeberverbände. Diese argumentierten mit angeblicher Überlastung der Unternehmen, obwohl die Mehrkosten pro Arbeitnehmenden bei nur etwa 10 Euro pro Jahr lägen (umlagefinanziert wie Mutterschaftsgeld).
Im neuen Koalitionsvertrag von SPD und Union (2025) fehlt die Familienstartzeit komplett. Während die SPD die Regelung weiterhin befürwortet, lehnt die Union sie als „zusätzliche Belastung für Unternehmen“ ab. CDU-Familienpolitikerin Silvia Breher plädiert stattdessen für eine Weiterentwicklung bestehender Instrumente wie Elterngeld.
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Aktuelle Rechtsentwicklung: Gerichtsurteile schaffen Rechtsunsicherheit
Im September 2025 entschied das Verwaltungsgericht Köln (Az. 15 K 1556/24), dass Bundesbeamte sich unmittelbar auf die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie berufen können. Ein Bundesbeamter erhielt rückwirkend zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub zugesprochen, da Deutschland die Richtlinie nicht fristgerecht bis August 2022 umgesetzt hatte. Das Gericht stellte fest, dass weder Elternzeit noch Elterngeld die zehntägige bezahlte Freistellung ersetzen, da Elterngeld erst ab zwei Monaten Bezugsdauer gewährt wird.
Wichtig: Das Urteil ist nicht rechtskräftig – der Bund hat Berufung eingelegt. Zudem existiert ein gegenteiliges Urteil des Landgerichts Berlin vom April 2025, das die deutschen Regelungen als ausreichend bewertet.
Für Arbeitnehmende in der Privatwirtschaft gilt: Sie können sich nicht direkt auf die EU-Richtlinie berufen, da diese nur im Verhältnis zwischen Bürger*innen und Staat unmittelbar wirkt. Allenfalls könnten Staatshaftungsansprüche bestehen.
Was bedeutet das für Bundesbeamte?
Bundesbeamte, die nach dem 2. August 2022 Vater geworden sind, können auf Grundlage des VG Köln-Urteils zehn Tage Vaterschaftsurlaub beantragen. Expert*innen empfehlen:
- Schriftlichen Antrag bei der Personalstelle einreichen
- Explizit auf EU-Richtlinie 2019/1158 und VG Köln-Urteil verweisen
- Bei Ablehnung Widerspruch einlegen und rechtliche Schritte prüfen
Achtung: Da das Urteil nicht rechtskräftig ist und Berufungsverfahren laufen, besteht Rechtsunsicherheit. Die endgültige Klärung durch das Oberverwaltungsgericht Münster steht noch aus.
FAQ: Welche rechtlichen Regelungen gelten für Vaterschaftsurlaub und Elterngeld?
Ist der Vaterschaftsurlaub 2026 beschlossen?
Nein. Das Familienstartzeitgesetz ist nicht beschlossen und wird von der aktuellen Regierung vorerst nicht weiterverfolgt. Es gibt für Angestellte in der Privatwirtschaft weiterhin keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung nach der Geburt. Lediglich Bundesbeamte können sich derzeit auf ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des VG Köln berufen.
Wie lange sollte der Vaterschaftsurlaub laut EU-Vorgabe dauern?
Die EU-Richtlinie 2019/1158 sieht eine bezahlte Freistellung von mindestens 10 Arbeitstagen vor. Der veraltete deutsche Referentenentwurf sah ebenfalls zwei Wochen (10 Arbeitstage) vor, dieser wird jedoch aktuell nicht umgesetzt.
Vaterschaftsurlaub – Wer würde zahlen?
Nach dem ursprünglichen Konzept sollten Arbeitgebenden den „Partnerschaftslohn“ auszahlen und über ein Umlageverfahren (ähnlich wie beim Mutterschaftsgeld) erstattet bekommen. Da das Gesetz jedoch gestoppt wurde, gibt es keine Verpflichtung zur Lohnfortzahlung. Aktuell erhalten Väter nur dann Geld, wenn sie Elterngeld beziehen oder Arbeitgebende freiwillig Sonderurlaub gewährt.
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Muss der Vaterschaftsurlaub beantragt werden?
Da es 2026 keine gesetzliche Grundlage für einen „Vaterschaftsurlaub“ gibt, kann er auch nicht beantragt werden. Wer nach der Geburt zu Hause bleiben möchte, muss stattdessen Elternzeit beantragen. Diese unterliegt einer strengen Anmeldefrist von 7 Wochen vor Beginn.
Wann kommen die 2 Wochen Vaterschaftsurlaub?
Ein konkretes Datum für die Einführung der zweiwöchigen Familienstartzeit gibt es Stand Dezember 2025 nicht. Im Koalitionsvertrag von SPD und Union ist die Regelung nicht enthalten. Die Union lehnt die arbeitgeberfinanzierte Variante ab, während die SPD weiterhin dafür plädiert. Expert*innen rechnen frühestens mit einer Umsetzung in der nächsten Legislaturperiode – falls überhaupt. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft weiter.
Wie viele Tage bekommt der Vater frei bei Geburt?
Darüber hinaus ist es bislang üblich, dass Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden im Anschluss an die Geburt eines Kindes Sonderurlaub gewähren. Derzeit gibt es in Deutschland allerdings kein bundeseinheitliches Gesetz zum Sonderurlaub bei Geburt für Väter. Lediglich in einigen Bundesländern und in Tarifverträgen ist ein solcher Sonderurlaub geregelt.
Regelungen in den Bundesländern: In den meisten Bundesländern haben Väter Anspruch auf ein bis drei Tage Sonderurlaub bei der Geburt ihres Kindes.
Regelungen in Tarifverträgen: Viele Tarifverträge sehen ebenfalls Sonderurlaub für Väter bei Geburt vor. Die Dauer des Sonderurlaubs kann in den Tarifverträgen jedoch stark variieren.
Wie viele Tage Vaterschaftsurlaub gibt es?
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- Gesetzlich: 0 Tage (keine bundeseinheitliche Regelung)
- Nach Referentenentwurf (nicht beschlossen): 10 Arbeitstage = 2 Wochen
- EU-Richtlinie 2019/1158 fordert: Mindestens 10 Arbeitstage
- Für Bundesbeamte (VG Köln): 10 Tage (Urteil nicht rechtskräftig)
- Tarifvertraglich: 1-3 Tage je nach Tarifvertrag
Was Väter jetzt schon tun können: Elternzeit beantragen
Voraussetzungen und Anspruch:
- Beide Elternteile haben Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind.
- Die Elternzeit kann flexibel in bis zu drei Abschnitten genommen werden.
- Eltern können auch zeitgleich oder abwechselnd in Elternzeit gehen.
- Der Anspruch besteht unabhängig von der Dauer der Beschäftigung.
Das muss bei der Antragstellung beachtet werden:
- Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgebenden beantragt werden. Ein Formular ist dabei nicht vorgeschrieben.
- Die Antragsfrist beträgt 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.
Wie sieht es mit der Bazahlung während der Elternzeit aus?
- Während der Elternzeit besteht kein Lohnanspruch.
- Elterngeld kann beantragt werden.
In einem weiteren Artikel auf unserem Factorial-Blog haben wir besonders für Arbeitgebende alles Wissenswerte rund um die Elternzeit in Deutschland zusammengefasst.
Bei der Elternzeit und damit der Kinderbetreuung klaffen die Zahlen noch weit auseinander. Laut Statistischem Bundesamt lag der Väteranteil beim Elterngeld 2024 bei 25,8 Prozent – erstmals seit Jahren leicht rückläufig (2023: 26,2 Prozent). Die Elternzeitquote bei Vätern betrug 2024 nur 1,8 Prozent. Ebenso unterscheiden sich die in Anspruch genommenen Monate stark zwischen den Geschlechtern. Während Frauen durchschnittlich 14,8 Monate in Anspruch nehmen, sind es bei den Männern nur 3,8 Monate.
Elterngeld beantragen: So geht’s
Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes beantragen können. Es soll sie in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben, sich der Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu widmen.
Elterngeld kann
- während des Mutterschutzes
- während der Elternzeit
- in Kombination von Mutterschutz und Elternzeit
beantragt werden.
Höhe des Elterngeldes:
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen der Eltern. Es beträgt zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.
Wie lange kann Elterngeld beantragt werden?
Das Elterngeld muss spätestens drei Monate nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden (je nach Bundesland unterschiedlich organisiert, z. B. Jugendamt, Landesbehörde).
Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- Ausgefüllter Elterngeldantrag
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
- ggf. Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Außerdem gibt es verschiedene Modelle des Elterngeldes:
Basiselterngeld:
Das Basiselterngeld ist das Standardmodell des Elterngeldes und richtet sich nach dem Nettoeinkommen der Eltern. Es beträgt zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Das Basiselterngeld kann bis zu 12 Monate in Anspruch genommen werden.
Elterngeld Plus:
Das Elterngeld Plus ist ein Modell, das Eltern finanziell unterstützt, die nach der Geburt ihre Arbeitszeit reduzieren oder länger Unterstützung erhalten möchten. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Die Höhe beträgt monatlich zwischen 150 Euro und 900 Euro. Es kann – je nach Aufteilung – bis zu 28 Monate (für Alleinerziehende) bzw. in Kombination mit dem Partnerschaftsbonus sogar bis zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.
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Voraussetzung: Während des Bezugs darf die Arbeitszeit 32 Wochenstunden nicht überschreiten. Eine Erwerbstätigkeit ist jedoch keine Pflicht.
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Vorteil: Es lohnt sich besonders bei Teilzeitarbeit, da das Elterngeld Plus trotz Zuverdienst oft in gleicher Höhe weitergezahlt wird wie ohne Job (während das Basiselterngeld gekürzt würde).
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Einkommensgrenze 2026: Für Geburten ab dem 01.04.2025 entfällt der Anspruch komplett, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Eltern 175.000 Euro übersteigt.
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Achtung: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld durch beide Eltern ist für maximal einen Monat in den ersten 12 Lebensmonaten möglich.
Partnerschaftsbonus:
Der Partnerschaftsbonus bietet Eltern jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus. Er kann in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, um sich die Kinderbetreuung partnerschaftlich zu teilen.
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Arbeitszeitkorridor: Beide Elternteile müssen im Durchschnitt des Lebensmonats zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. (Früher lag die Untergrenze bei 25 Stunden, das wurde flexibler gestaltet).
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Höhe: Da der Bonus in Form von Elterngeld Plus gewährt wird, beträgt er zwischen 150 Euro und 900 Euro pro Monat und Elternteil.
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Alleinerziehende: Sie haben ebenfalls Anspruch auf die vollen 4 Bonusmonate, sofern sie allein zwischen 24 und 32 Stunden arbeiten.
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Einkommensgrenze 2026: Der Anspruch auf den Bonus (wie auf das gesamte Elterngeld) entfällt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Eltern 175.000 Euro übersteigt (Gültig für Geburten ab 1. April 2025).
Weitere Informationen zum Thema Elterngeld sowie der aktuelle Stand bezüglich der Anpassung der Einkommensgrenzen finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das sollten Arbeitgebende 2026 zum Vaterschaftsurlaub wissen
Da das Familienstartzeitgesetz vorerst gestoppt wurde, besteht keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgebende, eine bezahlte 10-tägige Freistellung zu gewähren. Die Finanzierung über ein Umlageverfahren (ähnlich dem Mutterschaftsgeld) ist 2026 nicht in Kraft.
Unternehmen können die „Familienstartzeit“ jedoch freiwillig als Benefit einführen, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. In diesem Fall sollte die Freistellung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.
👉 Tipp: Hilfreich für Ihre Mitarbeitenden ist, wenn Sie Regelungen in Ihrem Unternehmen bezüglich Sonderurlaub, Vaterschaftsurlaub und Co. auch in Ihrem Mitarbeiterhandbuch aufnehmen. So sind Ihre Mitarbeitenden gleich informiert und wissen, was zu tun ist!