Wer in Deutschland als gesetzlich versicherter Arbeitnehmender längere Zeit erkrankt und arbeitsunfähig ist, darf sich zwar nicht unbedingt glücklich darüber schätzen, ist aber abgesichert: zunächst durch die Lohnfortzahlungen des Arbeitgebenden. Ab dem 43. Krankheitstag schließlich durch die gesetzliche Krankenversicherung. Während der Anspruch immer existiert, variiert hingegen die Höhe. Daher zeigen wir nachfolgend auf, wie sich das Krankengeld berechnen lässt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatversicherte Arbeitnehmende oder Selbstständige haben das, zumindest in dieser exakten Form, nicht.
- Garantiert durch die Krankenkasse, wird das Krankengeld im Regelfall immer ausgezahlt. Lediglich einige wenige Personengruppen sind davon ausgenommen.
- Wie hoch ist das Krankengeld nach 6 Wochen? Nicht so hoch wie die Lohnfortzahlung! Typischerweise (nicht immer!) beziffert sich das Krankengeld auf rund 70 % des Bruttolohns.
- Krankengeld: Wie lange und wann es gezahlt wird
- Wie hoch ist das Krankengeld?
- Krankengeld berechnen: Formel
- Krankengeld: Wann erfolgt die Auszahlung?
- Wie lange besteht ein Anspruch auf Krankengeld?
- Das Krankengeld ist niedriger als angenommen – woran liegt es?
Krankengeld: Wie lange und wann es gezahlt wird
Die gesetzliche Grundlage für die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: GKV) liefert der § 44 SGB V (Sozialgesetzbuch). Das Sozialgesetzbuch bescheinigt pflichtversicherten Arbeitnehmenden einen Lohnersatz, nachdem der Arbeitgebende nicht mehr dafür verantwortlich ist.
Die Rangfolge baut sich demnach so auf: Die ersten 6 Wochen leistet das Unternehmen eine Lohnfortzahlung nach § 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz). Ab dem 43. Krankheitstag ist das Unternehmen dazu nicht mehr verpflichtet, stattdessen springt nun die GKV ein.
Arbeitnehmende haben in den allermeisten Fällen Anspruch auf Krankengeld und unterstehen damit der eben genannten Rangfolge. Ausgenommen davon sind lediglich:
- Versicherte der privaten Krankenversicherungen
- Arbeitslose, welche stattdessen ein „Krankengeld nach ALG I“ erhalten
- Minijobbende (erhalten aber weiterhin 6 Wochen Lohnfortzahlung)
- Erkrankte, die die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig einreichten
Die AU-Bescheinigung ist binnen sieben Kalendertagen zu übermitteln. Geschieht das nicht, kann das folglich negative Auswirkungen auf den Anspruch für das Krankengeld haben.
Privatversicherte können hingegen ebenfalls ein Krankengeld beziehen, aber natürlich nicht über die gesetzlichen Kassen. PKV-Versicherte müssten stattdessen einen optionalen Zusatzbaustein mit individuellen Konditionen mit ihrer Krankenkasse vereinbaren.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Die Berechnung von Krankengeld selbst ist nicht kompliziert. Es ist aber ein wichtiger Punkt dabei zu berücksichtigen: Die Höhe richtet sich immer nach dem Einkommen.
Jetzt der Fallstrick: Die Höhe kann sich wechselseitig nach dem Brutto– oder Nettoeinkommen richten. Was von beidem zählt, offenbart die folgende Regel:
Das Krankengeld beträgt nie mehr als 70 % des Bruttoeinkommens, darf aber gleichermaßen die Schwelle von 90 % des Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Krankenkasse zieht hierfür das sogenannte „regelmäßige Arbeitsentgelt“ hinzu. Das ist das Gehalt, das in den vergangenen drei Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wurde. Etwaige Zuschläge, wie für Arbeit an Sonn– und Feiertagen sowie in der Nacht, zählen ebenfalls hinzu – sofern diese steuerpflichtig sind. Urlaubs– und Weihnachtsgeld werden aber nicht berücksichtigt.
Krankengeld berechnen: Formel
Wie rechnet man das Krankengeld aus? Wir haben für Sie ein Beispiel zusammengestellt, das die eben dargelegte Regelung verdeutlicht.
Die Rahmenbedingungen:
- Arbeitnehmende Person in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld
- Bruttolohn: 3.000 Euro
- Nettolohn: 2.100 Euro
Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 3000 EUR brutto? Das Krankengeld berechnet sich nun zunächst wie folgt:
(3.000 / 100) * 70 = 2.100 Euro
Die arbeitnehmende Person hat einen Krankengeldanspruch in Höhe von 70 % des Bruttolohns, was also 2.100 Euro entspricht.
Aber: Das Krankengeld darf nicht mehr als 90 % des Nettoeinkommens betragen. Daher würde NICHT die eben genannte Rechnung benutzt werden, sondern diese:
(2.100 / 100) * 90 = 1.890 Euro
Da die vorherigen 70 % die Schwelle der 90 % vom Nettoeinkommen überschreiten, wird das Krankengeld also stattdessen aus dem Nettoeinkommen gebildet. Da beträgt es 90 %, was 1.890 Euro entspricht.
Wichtig zu wissen: Der Nettolohn wird von einer Reihe von Faktoren bestimmt (u. a. der Steuerklasse). Er könnte bei 3.000 Euro brutto auch höher als im Beispiel ausfallen – oder alternativ etwas niedriger. Deshalb ist es unabdingbar, dass sowohl der eigene Brutto- als auch der Nettolohn berücksichtigt werden. Nur dann lässt sich einwandfrei sagen, ob die 70-Prozent-Bruttolohn- oder die 90-Prozent-Nettolohn-Regel Anwendung findet.
Die eben genannten Erläuterungen gelten unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse: Wenn Sie das Krankengeld berechnen, ist das bei der AOK die gleiche Formel wie bei der Barmer, DAK oder anderen Versicherungsträgern.
Krankengeld: Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt immer nachträglich und nur dann, wenn alle eingangs dargelegten Anforderungen erfüllt sind. Es gibt keinen festen Auszahlungstag, normalerweise kommt es aber innerhalb von wenigen Werktagen nach Feststellung der weiter anhaltenden Erkrankung zur Auszahlung.
Je nach Krankenkasse kann die Auszahlung entweder im 2-Wochen-Turnus oder monatlich erfolgen. Verzögerungen sind denkbar, wenn zum Beispiel
- die AU-Bescheinigung nicht rechtzeitig übermittelt wurde,
- Unklarheiten über die Höhe von Haupt- und etwaigen Nebeneinkünften bestehen,
- notwendige Meldungen von Arbeitgebenden unvollständig waren.
Wie lange besteht ein Anspruch auf Krankengeld?
Wussten Sie schon? Laut dem wissenschaftlichen Institut der AOK machen Langzeiterkrankungen (über 6 Wochen, mit Krankengeldanspruch) rund 40 % der insgesamt in Deutschland anfallenden Krankheitstage aus. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind entsprechend immens.
Während wir bei Factorial zwar für keine Wunderheilung bei Ihren erkrankten Mitarbeitenden sorgen können, unterstützen wir Sie gezielt bei der Steuerung notwendiger Prozesse – unter anderem durch unsere HR-Tools zur Urlaubsverwaltung und dem integrierten Abwesenheitsmanagement.
Ein dauerhafter Anspruch auf Krankengeld besteht nach § 48 SGB V des Sozialgesetzbuchs übrigens nicht. Selbiges wird für die identische Erkrankung und daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit für maximal 78 Wochen gezahlt. Die Lohnfortzahlung von 6 Wochen zählt in diesem Zeitraum schon hinein.
Das Krankengeld ist niedriger als angenommen – woran liegt es?
Ist Ihre Krankengeldauszahlung niedriger, als Sie mit der 70- oder 90-Prozent-Formel errechneten? Das könnte daran liegen, dass auch beim Krankengeld weiterhin Sozialabgaben geleistet werden müssen. Beiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung gehen also von dem ursprünglich errechneten Betrag ab. Krankenkassenbeiträge entfallen während diesem Zeitraum hingegen.