Im Ausland arbeiten – das ist beliebt. International tätige Unternehmen und ihre Beschäftigten müssen hierbei allerdings unter Umständen die 183-Tage-Regelung beachten. Sie betrifft die Erhebung von Steuern bei der Arbeit im Ausland. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie die 183-Tage-Regelung zur Anwendung kommt und welcher Zeitraum dabei gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Beschäftigte, die 183 Tage oder länger im Ausland verbringen, um dort für einen deutschen Arbeitgebenden zu arbeiten, werden für diese Zeit dort besteuert.
- Der Zeitraum, der für die 183-Tage-Regel angewendet wird, hängt von den konkreten Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens ab, die zwischen dem jeweiligen Land und Deutschland gelten.
- Für Arbeitnehmende, die im Ausland arbeiten, sind entsprechende Nachweise zu erbringen, die den Aufenthalt dokumentieren. Das können Flugtickets, Hotelbuchungen und andere Unterlagen sein. Sie sind bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen.
- Wann gilt die 183-Tage-Regelung?
- Gesetzliche Grundlagen
- Welche Unterschiede bestehen bei den Doppelbesteuerungsabkommen?
- Welcher Bezugszeitraum wird für die 183-Tage-Regel angesetzt?
Wann gilt die 183-Tage-Regelung?
Die 183-Tage-Regelung gilt für Arbeitnehmende, die für ein deutsches Unternehmen im Ausland tätig sind. Sie besagt, dass der Arbeitslohn im entsprechenden Land zu besteuern ist, sofern der Aufenthalt dort länger als 183 Tage erfolgt. Wie sich der Zeitraum berechnet, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Übrigens: Die Regelung kann auch für das Homeoffice im Ausland gelten. Neben Beschäftigten gilt die 183-Tage-Regelung ebenso für Rentner*innen, die für einen längeren Zeitraum im Ausland leben.
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Gesetzliche Grundlagen
Die 183-Tage-Regel ist keine eigenständige Vorschrift im deutschen Steuerrecht, sondern ergibt sich aus den internationalen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Die Länderliste finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Die Regel steht in Deutschland insbesondere im Zusammenhang mit § 9 Abgabenordnung (AO), der den „gewöhnlichen Aufenthalt“ definiert. Dort gilt ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten (also mehr als 183 Tage) als gewöhnlicher Aufenthalt, was zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen kann.
Welche Unterschiede bestehen bei den Doppelbesteuerungsabkommen?
Abhängig davon, in welchem Land Mitarbeitende tätig sind, gelten verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen und entsprechend unterschiedliche Auslegungen der 183-Tage-Regelung.
Manche Länder stellen den tatsächlichen Aufenthalt in den Fokus. Hierbei gilt die körperliche Anwesenheit als ausschlaggebend, nicht die Dauer der beruflichen Tätigkeit. Dabei werden auch An- und Abreisetage sowie Urlaubs- oder Krankheitszeiten eingerechnet, sofern sie direkt vor, während oder nach der Arbeit im Ausland liegen. Dies handhaben beispielsweise Frankreich, Italien oder Österreich so.
Auch in der Schweiz werden alle Aufenthaltstage (inkl. Urlaub, Krankheit, An-/Abreise) als Berechnungsgrundlage verwendet. Hierbei ist jedoch das Kalenderjahr maßgeblich, wobei mehrere Aufenthalte addiert werden. Eine Besonderheit stellen die Regelungen für Grenzgänger dar. Sie zahlen in der Schweiz eine Quellensteuer von 4,5 %. Diese wird jedoch auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Wichtig dabei:
- Grenzgänger*innen sollten mindestens einmal die Woche die Heimreise an den deutschen Wohnsitz antreten
- Für sie besteht weiterhin auch in Deutschland die Einkommensteuerpflicht
- Die Aufenthalte und Rückkehrtage müssen sorgfältig dokumentiert werden, um den Status als Grenzgänger*in nachzuweisen
In anderen Ländern hingegen gelten die Ausübungs- bzw. Arbeitstage als Aufenthalt und fallen unter die 183-Tage-Regel. Dabei gilt jeder Tag, der für die Arbeit im Tätigkeitsstaat verbracht wurde, als Aufenthalt. Nicht berücksichtigt werden arbeitsfreie Tage. Dies ist etwa in Dänemark der Fall.
Welcher Bezugszeitraum wird für die 183-Tage-Regel angesetzt?
Auch die Entscheidung, welcher Bezugszeitraum für die 183-Tage-Frist veranschlagt wird, hängt vom Land ab, in dem gearbeitet wird. So kann die Regel für das Kalenderjahr gelten oder für einen frei gewählten Zeitraum von zwölf Monaten. Auch gelten in manchen Ländern abweichende Steuerjahre. In Großbritannien dauert das Steuerjahr zum Beispiel vom 6. April des bestehenden Jahres bis zum 5. April des nachfolgenden Jahres.
Um den Aufenthalt im Ausland rechtssicher festzuhalten, ist es erforderlich, für die Anwendung der 183-Tage-Regelung einen Nachweis zu erbringen. Dies erfolgt über eine Dokumentation durch Mitarbeitende und Arbeitgebende. Reisepässe, Flugtickets und Hotelbuchungen lassen sich hierfür ebenso nutzen wie Dokumentationen durch das Unternehmen. Beide Seiten müssen den Nachweis für die 183-Tage-Regelung auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen.